Ihr Handmade-Business: Wie können Sie Selbstgemachtes erfolgreich verkaufen?

Ob Upcycling-Deko, individuell bestickte Babydecken oder handgefertigter Holzschmuck: Do-It-Yourself-Produkte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Sie wollen Ihr Hobby auch endlich zum Beruf machen und Ihre selbstgemachten Sachen im Rahmen eines kleinen, eigenständig geführten Unternehmens verkaufen? Dann lesen Sie sich in diesem Beitrag ein. Wir verraten Ihnen, wie Sie mit Ihrem Handmade-Business erfolgreich Geschäfte machen und was Sie dabei beachten müssen.

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Frau arbeitet an einer Nähmaschine
© Cottonbro - pexels.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:09.02.2024

Welche selbstgemachten Sachen lassen sich gut verkaufen?

Sie möchten Produkte selber herstellen und fragen sich dabei, was sich überhaupt verkaufen lässt? Ganz einfach: alles, was Ihr Label individuell statt industriell hergibt. Do-It-Yourself-Produkte (kurz DIY-Produkte) sind gerade deshalb so beliebt, weil sie eine persönliche Note vermitteln. Sie werden von Kleinproduzenten meist handgefertigt – das gibt Käufern ein gutes Gefühl. Individuell bestickte Sofakissen von kleinen, aber innovativen Betrieben, haben einfach mehr Charme als Massenware aus dem Kaufhaus. 

Selbstgemachte Dinge lassen sich auch dann gut verkaufen, wenn sie sich als persönliches Geschenk, stylische Dekoration oder geniale Alltagshelfer eignen. Beliebte Produktkategorien sind hier beispielsweise: 

  • Babybedarf 

  • Kinderspielzeug 

  • Party-/Fest-Dekoration 

  • Küchenutensilien 

  • Büro- und Schreibwaren 

  • Saisondekoration zu Weihnachten, Ostern 

  • Näh- und Stickarbeiten 

  • Schmuck 

  • Kunst 

Bei der Suche nach selbstgemachten Dingen, die sich gut verkaufen lassen, lohnt es sich, auch Anlässe zu nutzen, für die Geschenke oder Dekoration benötigt werden.  Denken Sie nur an: 

  • Geburt 

  • Hochzeit 

  • Geburtstag 

  • Jubiläum 

  • Prüfung 

  • Trauer 

  • Valentinstag 

  • Feiertage 

Am Ende sollte Ihre Entscheidung, welche Produkte Sie selbst herstellen und verkaufen, von Ihrer persönlichen Neigung abhängen. Denn nur, wenn Sie für ein Produkt wirklich brennen, überzeugen Sie auch Ihre Kunden. 

Tipp

Potenzialanalyse im kleinen Kreis

Verschenken oder testen Sie Ihre selbstgemachten Sachen vorab im Familien- und Freundeskreis und bitten Sie um ein ehrliches Feedback. So bekommen Sie direkt Rückmeldung und können besser einschätzen, ob sich Ihr Produkt für den Verkauf eignet. 

Dürfen Sie Selbstgemachtes rein rechtlich verkaufen?

Generell dürfen Sie Ihre selbstproduzierten Waren zum Verkauf anbieten. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie sich an Verordnungen oder gesetzliche Regelungen halten, die die Herstellung und Verpackung Ihres Produktes betreffen. Eines der wichtigsten Gesetze für Unternehmer ist in diesem Zusammenhang das Produktsicherheitsgesetz. Hierbei sind folgende Kriterien geregelt: 

  • Es fordert die Einhaltung aller Maßnahmen zur Sicherheit der Verbraucher.   

  • Es legt Produktionsstandards, wie das CE-Kennzeichen für Spielwaren, fest. 

Auch selbstgemachte Kleidung ist an besondere Vorschriften gebunden. So besagt die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung beispielsweise, dass Kleidungsstücke für Endverbraucher mit Textiletiketten versehen sein müssen, die Auskunft geben über: 

  • Faserzusammensetzung 

  • Größe 

  • Marke 

  • Pflegehinweise

Info

Fragen Sie im Zweifel beim Amt nach

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Vorschriften Sie für die Produktion Ihrer selbstgemachten Sachen berücksichtigen müssen, informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Gewerbe- oder Gesundheitsamt.

Copyright und Markenrechte

Die Online-Community der DIY-Szene bietet einen wahren Schatz an kreativer Inspiration, wenn Sie Selbstgemachtes verkaufen möchten. Aber Vorsicht: Wenn Sie sich gerne Ideen für Ihre selbstgemachten Sachen holen möchten, sollten Sie aufpassen, dass Sie das Copyright bzw. Markenrecht von anderen Unternehmen nicht verletzen. Folgende Aspekte sind bei einer Marke geschützt und können dem Copyright unterliegen:  

  • Logos 

  • Grafiken 

  • Bilder 

  • Produktnamen 

Sie dürfen diese ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber nicht verwenden. Beim Patent- und Markenamt können Sie checken, ob etwas schon rechtlich geschützt ist. 

Reklamationen: Gewährleistung und Garantie

Bevor Sie mit Ihrem „Selbstgemachtes-Business“ erfolgreich auf den Markt gehen, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Reklamation informieren. Folgendes sollten Sie im Auge behalten:  

  • Sollte ein Mangel in den ersten 6 Monaten nach Auslieferung reklamiert werden, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Lieferung bestand.  

  • Sie stehen dann in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Ansonsten müssen Sie nachbessern.  

  • Im Zuge des Verbraucherschutzes gelten für Sie als Hersteller bzw. Verkäufer verschiedene Regelungen zur Gewährleistung und Garantie von Selbstgemachtem

Hier ein Überblick zu den wichtigsten Fakten zu Gewährleistung und Garantie: 

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

<b>Gewährleistung</b>
GewährleistungGarantie
Gesetzliche Haftungspflicht des Verkäufers Freiwillige Leistung eines Herstellers zusätzlich zur Gewährleistung
Kunden können innerhalb gesetzlicher Frist Mangel an Ware beanstanden: Privatkunden innerhalb von 2 Jahren, Firmenkunden i.d.R. innerhalb von 1 Jahr Je nach Produkt Garantie zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren
Beweispflicht für mangelfreie Lieferung: 1.-6. Monat: Verkäufer, ab 7. Monat: Kunden Auch für Mängel, die während eines Garantiezeitraums entstehen
Nacherfüllung: Kunden können Beseitigung von Mängeln oder Ersatzlieferung verlangen, ansonsten Rücktritt vom Kaufvertrag möglich Kunden erhalten Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung je nach Garantiebedingungen

Selbstgemachtes verkaufen: Wann müssen Sie ein Gewerbe anmelden?

Wenn Sie Ihre selbstgemachten Sachen, wie Schmuck, Kunst oder Deko, nur ab und zu an Freunde, Familie oder auf dem Flohmarkt verkaufen möchten, spricht man von Liebhaberei. Das Finanzamt geht dann davon aus, dass Sie mit dem Verkauf von selbstgemachten Sachen lediglich Ihre Ausgaben für Material und Werkzeuge decken möchten. Bis zu 410 Euro im Jahr können Sie so nebenbei verdienen, ohne dass Sie dafür ein Gewerbe anmelden müssen. 

Für die Unterscheidung zwischen Privatverkauf und gewerblicher Tätigkeit gibt es keine feste Kennzahl. Gerichte orientieren sich bei ihrer Bewertung vor allem an: 

  • der Regelmäßigkeit Ihrer Verkäufe 

  • am immer gleichen Angebot von Produktkategorien 

  • am Auftritt nach außen – z. B. wenn Sie einen professionellen Internetauftritt pflegen 

  • am Gesamteindruck Ihrer Tätigkeit 

Wenn Ihr Handmade-Business also ertragreich läuft und Sie stetig mehr und regelmäßig verkaufen möchten, vollziehen Sie den Übergang zum gewerbsmäßigen Handel. Dann gelten Sie rechtlich als Selbstständiger und müssen ein Gewerbe anmelden. 

So melden Sie ein Gewerbe an

Die Anmeldung eines Gewerbes können Sie über die Stadtverwaltung Ihrer Gemeinde durchführen – oder auch online. Wichtig ist, dass Sie das Gewerbe frühzeitig anmelden (sobald Sie regelmäßig Gewinne erzielen wollen), damit Sie kein Bußgeld  riskieren.  Bei der Anmeldung Ihrer Tätigkeit im Gewerbeamt sollten Sie folgendes mitbringen: 

  • einen gültigen Personalausweis 

  • das korrekt ausgefüllte Antragsformular 

  • einen beglaubigten Auszug aus dem derzeitigen Handelsregister 

Tipp: Den Überblick über Ihre finanzielle Situation behalten Sie am besten mit Buchhaltungstools wie lexoffice

Was müssen Sie bezüglich Steuern beachten, wenn Sie Selbstgemachtes verkaufen?

Als Gewerbetreibender sind Sie dazu verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen, müssen Sie dafür einen Erfassungsbogen ausfüllen und gleichzeitig eine Steuernummer beantragen. Das geht beides online. Mit Hilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) errechnen Sie am Ende des Jahres Ihren Gewinn. Auf dieser Basis ermittelt das Finanzamt dann, wieviel Steuern Sie zahlen müssen. 

Im Wesentlichen gibt es drei Steuerarten, die für Sie in Frage kommen: 

Für die Einkommensteuer gilt ein jährlicher Grundfreibetrag von 11.604 Euro für Singles – für Ehepaare wird der doppelte Betrag angerechnet. Auf alle Einnahmen darüber hinaus müssen Sie Einkommensteuer zahlen. 

Für die Umsatzsteuer sieht das anders aus. Als Kleinunternehmer sind Sie von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer von 19 % (bzw. 7 %) ausweisen müssen. Allerdings müssen Sie auf Ihren Rechnungen vermerken, dass Sie laut Kleinunternehmerregelung nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

Info

Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer

Sie zählen als Kleinunternehmer, wenn Sie im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro verdienen.

Bei der Gewerbesteuer gilt Folgendes: In der Gewerbeordnung ist geregelt, dass Gewerbetreibende mit geringen Einnahmen (bis zu 24.500 Euro im Jahr) keine Gewerbesteuer zahlen müssen. 

Brauchen Sie einen Businessplan für Ihr Geschäftsmodell?

Wie jeder andere Unternehmer auch, müssen Sie Ihre Geschäftsidee genau prüfen, wenn Sie Selbstgemachtes verkaufen möchten. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben kalkulieren. Für Privatinvestoren oder eine Bank  sollten Sie am besten einen Finanzplan erstellen. So zeigen Sie sich professionell und haben auch selbst Ihre Kosten im Blick. An folgende Positionen sollten Sie denken: 

  • Werkzeuge und Material 

  • Arbeitszeit 

  • Eventuell Raummiete für Werkstatt und Lager 

  • Kosten wie Strom und Heizung 

  • Versandkosten 

  • Verpackungsmaterial 

Diese Angaben helfen Ihnen schließlich, eine Preiskalkulation zu erarbeiten. Denn Sie möchten ja eine Gewinnmarge erwirtschaften. Deshalb müssen Sie einen Pauschalpreis pro Stück so errechnen, dass Ihre Ausgaben gedeckt sind und noch ein Gewinn sowie Rücklagen übrigbleiben. 

Wie und wo verkaufen Sie Selbstgemachtes am besten?

Der einfachste Weg, Ihr Selbstgemachtes zu verkaufen, ist Kunden im Familien- und Freundeskreis zu finden. Wenn Sie aber langfristig mit Ihrem Handmade-Business wachsen und Gewinne erzielen möchten, müssen Sie Ihre Reichweite auf dem Markt erhöhen. Hier einige Tipps, wie Ihnen das gelingt: 

  • Präsentieren Sie sich und Ihr Selbstgemachtes regelmäßig mit einem Stand auf Wochen-, Floh- oder Weihnachtsmärkten

  • Zusätzlich und mit einer deutlich höheren Reichweite können Sie verschiedene Online-Verkaufs-Plattformen nutzen, über die Sie Selbstgemachtes heute relativ schnell verkaufen können. 

  • Am besten, posten Sie regelmäßig über Ihre eigenen Social-Media-Kanäle wie z. B. Pinterest hochwertige Bilder von Ihren selbstgemachten Produkten. So bauen Sie sich zunehmend eine Stammkundschaft auf, die gleichzeitig für Sie Werbung machen kann. 

Im Folgenden stellen wir Ihnen vier interessante Online-Plattformen vor. 

Selbstgemachtes verkaufen bei etsy

Der beliebteste Online-Marktplatz, um Selbstgemachtes zu kaufen oder zu verkaufen, ist etsy (ehemals DaWanda). Hier bieten erfahrene DIY-Künstler ihre selbstgemachten Sachen an – von Wohndeko über Hochzeitspapeterie bis hin zu Glasskulpturen. Es ist kein Hexenwerk, sich hier zu präsentieren. Über ein Shop-System stellen Sie Ihre Artikel online. Dafür fallen verschiedene Arten von Gebühren an, z. B. eine Einstellgebühr.

Vinted – der Online-Marktplatz für Secondhand-Kleidung

Auch Vinted ist ein bekannter Marktplatz, vor allem wenn es um Vintage-Klamotten oder Second-Hand-Kleidung für Kinder oder Erwachsene geht. Mittlerweile können Sie auf Vinted sogar Kosmetik, Haustierartikel oder gebrauchte Spielekonsolen kaufen oder verkaufen. Das Einstellen von Artikeln ist bei vinted kostenlos. Bei der großen Anzahl an Anzeigen auf der Plattform lohnt es sich allerdings, hin und wieder sogenannte kostenpflichtige Pushes für einen Artikel zu buchen, damit dieser im Feed wieder weiter oben steht.

Vor- und Nachteile von Amazon & Co.

Mithilfe der großen Online-Marktplätze, wie Ebay oder Amazon, können Sie ebenfalls einen eigenen Shop einrichten und Ihr Geschäft sogar national bzw. international etablieren. Diese Plattformen sind thematisch vielseitig aufgestellt. Allerdings ist Ihr Produkt nur eines von vielen Millionen anderer. Der Vorteil ist, dass Amazon & Co. täglich hohe Besucherzahlen generieren – alles potenzielle Kunden, die auch auf Ihre Produkte aufmerksam werden können. Beide Plattformen bieten Shop-Systeme auf Gebühren- und Provisionsbasis an. Diese Kosten müssen Sie in Ihre Verkaufspreise miteinkalkulieren, sonst lohnt sich der ganze Aufwand am Ende nicht.

Ebay-Kleinanzeigen als kostenlose Shop-Variante

Eine kostenlose Shop-Variante, um Selbstgemachtes online zu verkaufen, ist Ebay-Kleinanzeigen. Der Online-Marktplatz ist hauptsächlich für Anzeigen von privat zu privat gedacht. Doch immer mehr Unternehmen inserieren auch hier ihre Produkte. Bis zu 50 Anzeigen innerhalb von 30 Tagen  können Sie hier kostenlos schalten. Für gewerbliche Kunden gelten allerdings zusätzliche Vorschriften, was die Informationspflicht angeht. So darf z. B. das Impressum bei keiner Anzeige fehlen.

Info

Der Zusammenhang von Online-Handel und Eigenkapital

Der Verkauf von Selbstgemachtem über Online-Plattformen mit Shop-System kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihr Business mit wenig Eigenkapital starten. Verkaufsprovisionen und Gebühren, die auf einigen Marktplätzen anfallen, kalkulieren Sie einfach in Ihre Verkaufspreise ein. 

Wie machen Sie Werbung, wenn Sie Selbstgemachtes verkaufen?

Ein Online-Shop allein reicht nicht aus, wenn Sie Ihre selbstgemachten Produkte gewinnbringend verkaufen möchten. Wecken Sie deshalb die Neugierde potenzieller Kunden und zeigen Sie ihnen folgende Impressionen:  

  • Was stellen Sie her?

  •  Auf welche Art und Weise stellen Sie es her? 

  • Was ist Ihre Philosophie dahinter? 

Bringen Sie ihren Interessenten Ihre selbstkreierten Schmuckstücke, Deko oder Pullover nahe, indem Sie folgende Kanäle nutzen: 

  • Digitale Mundpropaganda funktioniert heute bestens mit Social-Media-Kanälen, wie Instagram oder Pinterest 

  • Drehen Sie Videos und stellen Sie diese über YouTube, Ihre Website und Social-Media-Kanäle zur Verfügung 

  • Auch kostenpflichtige Werbung kann sinnvoll sein, z. B. Anzeigen bei Google oder in Social-Media-Kanälen 

Zusammenfassung

Selbstgemachtes verkaufen zusammengefasst

  • Alles beginnt mit den richtigen Produktideen für Selbstgemachtes. 

  • Private Verkäufe sind in der Regel steuerfrei. 

  • Erst ab einem Gewinn von 600 Euro, beispielsweise für den regelmäßigen Verkauf einer bestimmten Produktkategorie, müssen Sie Steuern zahlen und ein Gewerbe anmelden. 

  • Für Sie gelten dann die Bestimmungen der Einkommensteuer, Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer – beachten Sie dabei die gültigen Steuerfreibeträge

  • Wenn Sie Selbstgemachtes verkaufen, sind für Sie gesetzliche Regelungen, wie z. B. das Produktsicherheitsgesetz, die Textilkennzeichnungsverordnung, das Markenrecht oder Gewährleistungsansprüche relevant. 

  • Selbstgemachtes verkaufen funktioniert vor allem auf Online-Plattformen wie Amazon, Ebay, Etsy oder Vinted. 

  • Es ist wichtig, dass Sie Ihre Produkte erfolgreich vermarkten, z. B. auf Social Media

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