Steuererklärung selbst machen: Tipps und Anleitung

Die Steuererklärung gehört zu den wichtigsten Aufgaben selbstständiger Unternehmer. Vermutlich werden Sie aber nur wenige Unternehmer finden, die diese Aufgabe gerne erledigen. Viele scheuen diese aufgrund komplexer Steuergesetze sowie -vorschriften und überlassen die Arbeit lieber ihrem Steuerberater. Dabei ist es für Einzelunternehmer, Freiberufler, Freelancer oder Kleinunternehmer gar nicht so schwer, die Steuererklärung selber zu machen. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen und worauf Sie achten sollten.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Kleiner Arbeitsplatz im Wohnzimmer
© Taryn Elliott - pexles.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:19.05.2023

Welche Steuererklärungen muss ein Unternehmer abgeben?

Je nach Rechtsform eines Unternehmens sind unterschiedliche Steuerarten relevant. So sind beispielsweise Freiberufler von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Es kommt jedoch kein Einzelunternehmer, Freiberufler, Freelancer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft um die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung an das Finanzamt herum.

Können Sie Ihre Steuererklärung ohne Steuerberater machen?

Es steht Einzelunternehmen, Freiberuflern, Freelancern oder Gesellschaftern einer Personengesellschaft frei, ihre Steuererklärung selbst zu machen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Allerdings ist das Know-how eines Steuerberaters insbesondere bei komplexen steuerlichen Fällen durchaus sinnvoll. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung ohne Steuerberater, sind Sie selbst für Fehler verantwortlich.

Achtung

Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung

Selbstständige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst machen, müssen diese bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Für den Besteuerungszeitraum 2022 hat sich diese Frist auf den 2. Oktober 2023 verschoben, für 2023 auf den 2. September 2024. Ab dem Steuerjahr 2024 gelten wieder die normalen Abgabefristen. Diese Abgabefristen für Steuererklärungen gelten nur, wenn diese ohne Steuerberater erstellt wurden.

Nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, verlängert sich die Frist üblicherweise bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. 2022 und 2023 gelten auch hier abweichende Fristen (2022: 31. Juli 2024; 2023: 2. Juni 2025).

Was kostet eine Steuererklärung für Selbstständige?

Für Selbstständige, die ihre Steuererklärung selbst machen, hat dies den Vorteil, dass die Erstellung kostenlos ist. Gegebenenfalls müssen Sie die Kosten für eine Steuersoftware einplanen. Greifen Sie auf einen Steuerberater zurück, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) die Höhe der Steuerberatungsgebühren.

Wie können Selbstständige Ihre Einkommensteuererklärung selber machen?

Mittlerweile können Sie sich die Formulare, die Sie benötigen, um Ihre Steuererklärung selbst zu machen, online auf den Seiten der Finanzämter downloaden. Allerdings sind Selbstständige dazu verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen. Dies gelingt ganz einfach über einen ELSTER-Account.

Tipp

Dank Steuersoftware per Klick Daten übermitteln

Nutzen Sie eine Steuersoftware wie Taxman, smartsteuer oder Quicksteuer übermitteln Sie dank der integrierten ELSTER-Schnittstelle Ihre Steuererklärung einfach per Klick ans Finanzamt und erhalten auch den Steuerbescheid wieder in die Software.

Wie funktioniert ELSTER für Selbstständige?

Für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuerdaten können Sie das Online-Finanzamt ELSTER nutzen. Alternativ können Sie auch eine Steuersoftware nutzen, die ELSTER unterstützt.

Registrierung bei ELSTER

Um Ihre Steuererklärung über ELSTER zu erledigen, müssen sie sich dort registrieren. Statt Benutzername und Passwort beim Log-in einzugeben, benötigen Sie bei ELSTER aus Sicherheitsgründen eine Zertifikatsdatei, die Sie am Ende der Registrierung erhalten, sowie ein Passwort. Alternativ können Sie auch die App ElsterSecure nutzen. Nach der erfolgreichen Registrierung geben Sie Ihre steuerlichen Daten am Rechner ein, die dann schnell und sicher elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Mein ELSTER einrichten

Unter der Option „Unternehmer“ finden sie alle Formulare und Anleitungen, die Sie benötigen, Ihre Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuererklärung sowie weitere Unternehmens-steuererklärungen zu erstellen.

Formulare ausfüllen

Für Selbstständige sind Einkommensteuererklärung insbesondere die folgenden Formulare relevant:

  • Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
  • Anlage G (Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb)
  • Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Anlage L (Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft)
  • Anlage „Corona-Hilfen“ (Corona-Soforthilfe oder Überbrückungshilfe)

Haben Sie Ihre Angaben gemacht, können sie diese vor dem Absenden überprüfen lassen. Das System weist auf Fehler hin und gibt Ihnen die Möglichkeit, sie vor dem Datentransfer zu korrigieren.

Info

ELSTER mit digitaler Buchhaltung verbinden

Um Ihre Ausgaben von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie diese dem Finanzamt mit Belegen nachweisen. Diese Arbeit können Sie sich erleichtern, in dem Sie eine Buchhaltungssoftware benutzen, die über eine Schnittstelle zu ELSTER verfügt.

Wie wird die Einkommensteuer ermittelt?

Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe Ihres Gewinns ab. Um diesen zu ermitteln, werden Ihre Betriebsausgaben – hierzu zählen beispielsweise auch Ausgaben für Arbeitsmittel oder Fahrtkosten – von den Betriebseinnahmen abgezogen. Bei Freiberuflern und Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag erfolgt die Gewinnermittlung per einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Bei handelsregisterpflichtigen Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, wird der Gewinn in Form einer Bilanz inklusive Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) festgestellt.

Bis zu einem Grundfreibetrag von 10.347 € pro Jahr für Alleinstehende und 20.694 € pro Jahr für gemeinsam veranlagte Paare bleibt Ihr Einkommen steuerfrei. Sie müssen lediglich das Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, in Ihrer Einkommensteuerklärung versteuern.

Selbstständige leisten die Einkommensteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungen an das Finanzamt. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen aus dem vorausgegangenen Geschäftsjahr. Wie hoch Ihre Steuerlast im Besteuerungszeitraum tatsächlich ausfällt, wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung ermittelt und mit dem Steuerbescheid mitgeteilt. Haben Sie zu viel Steuern gezahlt, werden Ihnen diese erstattet. Ist die Steuerschuld höher als die geleisteten Vorauszahlungen, erwartet Sie eine Steuernachzahlung.

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