Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: So klappt’s

Einen der ersten Schritte in die Selbstständigkeit markiert der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Was unter dem steuerlichen Erfassungsbogen zu verstehen ist, wozu man den Fragebogen braucht und worauf Sie achten müssen, erklären wir im Folgenden.

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Ein Mann arbeitet an einem Laptop in einem Büro.
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 |  Zuletzt aktualisiert am:15.03.2024

Wer muss einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben?

Die Antwort auf die Frage, wer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben muss, ist recht einfach: Alle Personen, die ein Unternehmen neu gründen und beim Gewerbeamt anmelden oder sich als Freiberufler selbstständig machen, müssen den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Denn das Finanzamt braucht den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, um die Steuerlast abzuschätzen.

Diese Pflicht besteht für alle Gründer und Start-ups unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen entsprechend folgende Unternehmer, die eine Gründung planen, ausfüllen:

  • Einzelunternehmen: Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Kaufmann oder Kauffrau e. K.
  • Personengesellschaften: GbR, OHG, KG
  • Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG

Denn ohne den steuerlichen Erfassungsbogen gibt es keine Steuernummer (oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) – und diese gehört zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung. Bis wann Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgegeben haben sollten bzw. die Übermittlung an das Finanzamt erfolgen muss, ist damit klar: Idealerweise schon bevor Sie Ihre erste Rechnung stellen. Dasselbe geht aus einer Vorschrift hervor: Laut Paragrafen § 138 der Abgabenordnung (AO) müssen Sie sich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt melden, nachdem Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt angemeldet haben.

Wozu dient der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen Sie für Ihre Gründung nicht nur eine Steuernummer, Sie treffen in den Angaben auf dem Fragebogen auch weitere Entscheidungen, die für Ihr Unternehmen wichtig sind:

  • Kleinunternehmerregelung: Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie an, ob Sie als Kleinunternehmer behandelt werden möchten. Tun Sie das, weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
  • Steuervorauszahlungen: Auch die Höhe der Steuervorauszahlungen an das Finanzamt werden anhand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung festgelegt. Da es dabei teilweise um viel Geld geht, sollten Sie diesen Schritt nicht unterschätzen.
  • Soll- oder Ist-Versteuerung: Möchten Sie nicht gemäß der Kleinunternehmer-Definition steuerlich behandelt werden, müssen Sie die Umsatzsteuer, die Sie einnehmen, an das Finanzamt abführen. Dabei können Sie du zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterscheiden – was ebenfalls einen Einfluss auf die Finanzen in Ihrem Unternehmen hat.

Wie erhalte ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden oder Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen, schickt Ihnen das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Anders bei Freiberuflern: Gehören Sie zur Berufsgruppe der Freiberufler, sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu besorgen. Denn in diesem Fall gibt es weder eine Gewerbeanzeige oder -anmeldung noch einen Eintrag ins Handelsregister.
Sind Sie Freiberufler bzw. Gründer können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung folgendermaßen erhalten:

  • Rufen Sie beim Finanzamt an und bitten Sie darum, dass Ihnen der steuerliche Erfassungsbogen zugeschickt wird.
  • Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen gibt es die entsprechenden Formulare ebenfalls. Der Vorteil: Sie können den steuerlichen Erfassungsbogen direkt downloaden oder online ausfüllen.
  • Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie auch direkt über das Online-Finanzamt ELSTER online ausfüllen.

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens?

Falls Sie Probleme haben sollten, den steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen, können Sie sich direkt an das Betriebsfinanzamtwenden. Bei kleineren Problemen und Rückfragen helfen die Mitarbeitenden der Behörde sicherlich gerne weiter.
Sollten Sie jedoch tiefergehende Fragen haben, die über allgemeine Tipps und Tricks zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung hinausgehen, sollten Sie sich vermutlich eher bei einem Steuerberater informieren. Ein von Ihnen beauftragter Steuerberater vertritt eben Ihre Interessen – das muss bei Mitarbeitenden der Finanzbehörde nicht zwingend der Fall sein. Auf der anderen Seite müssen Sie den Steuerberater für seine Leistungen aber bezahlen. Das kann unter Umständen ins Geld gehen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ausfüllen und an das Finanzamt senden

Im Gesetz oder anderen Vorschriften ist nicht festgehalten, dass Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht selbst ausfüllen dürfen. Es spricht also nichts dagegen, es selbst zu versuchen. Andererseits kann sich die Beratung durch einen Experten wie einen Steuerberater auszahlen. Denn im steuerlichen Erfassungsbogen machen Sie Angaben, die sich unter anderem auf die Höhe Ihrer Steuervorauszahlung auswirken. Unter Umständen können Sie falsche oder zu gering bzw. zu hoch eingeschätzte Steuervorauszahlungen in Schwierigkeiten bringen. Denn – wir erinnern uns – die Festsetzung des Finanzamts orientiert sich an den Angaben, die Sie bei der steuerlichen Erfassung machen.

Das gibt es beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung zu beachten

Zunächst einmal ist darauf zu achten, dass Sie den richtigen Fragebogen ausfüllen. Denn je nach Rechtsform müssen Sie unterschiedliche Fragebögen zur steuerlichen Erfassung wählen. Es gibt dabei folgende Varianten:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Kaufmann e. K.)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft (GbR, KG, GmbH, GmbH &Co. KG, OHG, Grundstücks- oder Erbengemeinschaft)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Kapitalgesellschaft (UG, AG, SE, Genossenschaft…)

Diese sind unterschiedlich umfangreich.
 

Diese Angaben müssen Sie auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung machen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllen können und welche Angaben Sie machen müssen bzw. welche zur Registrierung nötig sind, finden Sie im Netz zahlreiche Muster oder PDF, an denen Sie sich orientieren kannst. Mit unserer kleinen Ausfüllhilfe wollen wir Ihnen eine Anleitung an die Hand geben, die anschaulich erläutert, worauf Sie achten sollten, um den Fragebogen als Einzelunternehmer richtig auszufüllen.

Ausfüllhilfe Abschnitt 1: Allgemeine Angaben

In diesen Abschnitt des Fragebogens zur steuerlichen Anmeldung gehören allgemeine Angaben zu Ihnen und Ihrem Unternehmen. Ganz wichtig dabei: Die Bankverbindung. Im Fragebogen haben Sie die Option, zwischen „Personenerstattungen“ und „Betriebserstattungen“ zu unterscheiden (Punkt 1.5 Bankverbindung(en). Diese Unterscheidung sollten Sie unbedingt vornehmen, denn dadurch können Sie Betriebserstattungen direkt auf ihr Geschäftskonto verbuchen lassen – das ist übersichtlicher.

Tipp

SEPA-Lastschrift

Melden Sie sich am besten jetzt schon für das SEPA-Lastschriftverfahren an (Zeile 36). Denn hat das Finanzamt eine Einzugsermächtigung, verpassen Sie keine Steuervorauszahlung.

Übrigens: Das Feld „Steuernummer“ lassen Sie zunächst noch frei. Denn die bekommen Sie erst im nächsten Schritt vom Finanzamt.

Ausfüllhilfe Abschnitt 2: Angaben zur Tätigkeit

In diesen Zeilen des Erfassungsbogens geht es um Ihre Gründung bzw. um das neu gegründete Unternehmen. Wenn Sie Freiberufler sind und aus dem Homeoffice arbeiten, brauchen Sie zu dem Punkt "unternehmerische Betriebsstätten“ keine Angaben zu machen. Denn der stimmt mit Ihrer Privatadresse überein.

Den Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie ebenfalls in diesem Abschnitt eintragen.

Als Freiberufler werden Sie zum Punkt „2.4. Handelsregistereintragung“ keine Angaben machen müssen, denn eine Eintragung brauchen Sie nicht. Vollziehen Sie die Neugründung des Unternehmens dagegen als Kaufmann , müssen Sie diesen Punkt beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.

Ausfüllhilfe Abschnitt 3: Vorauszahlungen festsetzen

Die Angaben in dem nun folgenden Abschnitt im Fragebogen sind nicht mehr ganz so einfach auszufüllen wie die beiden vorausgegangenen. Denn in diesen Zeilen geht es hauptsächlich darum, Ihre Einnahmen und Gewinne und somit auch Ihre Umsätze im ersten sowie im Folgejahr realistisch abzuschätzen. Aufgrund Ihrer Schätzung wird das Finanzamt nämlich die Höhe der Vorauszahlungen festlegen.

Und das kann beachtliche Auswirkungen auf die Liquidität haben:

  • Setzen Sie Ihre Schätzung zu gering an, fallen Ihre Vorauszahlungen niedriger aus. Das bedeutet, dass Sie am Ende des Jahres mit einer saftigen Nachzahlung rechnen müssen.
  • Liegen Sie mit Ihrer Schätzung dagegen weit über Ihren tatsächlichen Einkünften, kann auch das zu finanziellen Problemen führen. Dann ist die Vorauszahlung unter Umständen nämlich höher, als Sie finanziell stemmen können.

Ausfüllhilfe Abschnitt 4: Angaben zur Gewinnermittlung

Dieser Abschnitt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist zwar recht kurz, sollte deshalb aber nicht leichtfertig beantwortet werden. Diese Zeilen befassen sich mit den Angaben zur Art der Gewinnermittlung – und auch die kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre Selbstständigkeit haben.
Für Freiberufler bietet sich dabei in der Regel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an, denn diese Form der Gewinnermittlung ist schneller und einfacher durchzuführen als die Bilanzierung. Firmieren Sie jedoch als Kaufmann nach HGB, müssen Sie bilanzieren.
 

Ausfüllhilfe Abschnitt 5: Freistellung vom Steuerabzug

Auch dieser Abschnitt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist recht kurz und gilt darüber hinaus nur für eine kleine Gruppe unter den Selbstständigen: Nämlich denen im Baugewerbe. Diese können unter diesem Punkt beantragen, sich von Steuerabzügen freistellen zu lassen.

Ausfüllhilfe Abschnitt 6: Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Dieser Abschnitt des steuerlichen Erfassungsbogens betrifft Sie nur dann, wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen. In diesem Fall können Sie sich in diesem Abschnitt des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung für den passenden Anmeldezeitraum für die voraussichtlich zu zahlende Lohnsteuer entscheiden.

Ausfüllhilfe Abschnitt 7: Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Bei diesem Punkt des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung haben Sie als Geschäftsleitung die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung für Ihr Unternehmen zu beantragen. Das können Sie tun, wenn Sie im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 22.000 Euro erwirtschaftet haben und im laufenden Kalenderjahr vermutlich weniger als 50.000 Euro einnehmen werden.

Sollten Sie dagegen Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, können Sie sich in diesem Abschnitt des Fragebogens außerdem zwischen Soll- und Ist-Versteuerung entscheiden. Wenn Sie gerade dabei sind, lohnt es sich außerdem, sich über die verschiedenen Steuersätze zu informieren. Diese liegen entweder bei 19 % oder 7 %.

Wenn Sie Geschäftskontakte im Ausland haben, sollten Sie ebenfalls daran denken, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Denn diese brauchen Sie, wenn Sie Rechnungen ins Ausland stellen. Da die Beantragung der Umsatzsteuer-ID weder Nachteile hat, noch etwas kostet, können Sie in dieser Zeile ein Häkchen setzen, wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Denn so haben Sie die Nummer zur Hand, falls Sie in Zukunft ins Ausland expandieren.

 

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt: Und dann?

Wenn Sie alle Angaben ausgefüllt und auch an die Anlagen gedacht haben, die Sie vielleicht noch brauchen, können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgeben.

Die Übermittlung können Sie persönlich, per Post oder per E-Mail machen. Dann heißt es Geduld haben, denn bis Sie Ihre Steuernummer bekommen, können einige Wochen vergehen. Danach kann es aber mit der Gründung und Ihrer Selbstständigkeit sofort losgehen.

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