Einzelunternehmen gründen: So einfach geht‘s

Einzelunternehmen erfreuen sich in Deutschland einer sehr großen Beliebtheit. Tatsächlich knapp 60 Prozent der Unternehmen aus und sind die am häufigsten gewählte Rechtsform. Das mag daran liegen, dass es bei Gründung eines Einzelunternehmens nur eine verantwortliche Person gibt. Das macht den Gründungsprozess relativ unkompliziert und ebnet den Weg in die Selbstständigkeit. Bevor du dich entscheidest und ein Einzelunternehmen gründest, solltest du dich jedoch in Ruhe mit Themen wie z. B. der Haftung bei der Gründung eines Einzelunternehmens sowie den Vor- und Nachteilen dieser Rechtsform auseinandersetzen. Bei uns findest du Tipps und Hilfe, wie man die Gründung eines Einzelunternehmens angeht.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Frau in einem Rollstuhl bedient ein Smartphone
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 |  Zuletzt aktualisiert am:19.07.2023

Einzelunternehmen gründen: Infos, Ablauf und Fakten

Wer sich alleine selbstständig machen möchte, aber keine Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG oder AG als Rechtsform wählen will, gründet ein Einzelunternehmen. Einzelunternehmer kannst du als Kleingewerbetreibender, Freiberufler, Handwerker, Dienstleister oder Land- und Forstwirt werden. Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigst du keine Gesellschafter, sondern bist für das Unternehmen allein verantwortlich.

Tipp

Inhaber vs. Geschäftsführer

Der Begriff des Einzelunternehmens stellt eine eigene Rechtsform dar. Zu unterscheiden sind Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie „Ein-Mann-GmbH, Ein-Mann-UG bzw. Ein-Mann-AG“. Achte unbedingt darauf, dass in deinem Impressum nicht der Begriff „Geschäftsführer“ steht. Diese Bezeichnung ist nicht korrekt und du kannst dafür abgemahnt werden. Die korrekte Bezeichnung für dich, wenn du ein Einzelunternehmen gründest, lautet „Inhaber“!

Startkapital und Haftung im Einzelunternehmen

Gründest du eine Einzelfirma, bestimmst du die Höhe deines Startkapitals selbst. Der Gesetzgeber schreibt bei Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens kein bestimmtes Mindestkapital vor. Wichtig ist nur, dass dein Startkapital bei Gründung deines Einzelunternehmens, den Aufbau deines Unternehmens leisten kann bzw. deine Lebenshaltungskosten deckt.

Die Anzahl der Gründer bei Einzelunternehmern beschränkt sich auf eine Person. Du allein bist der Betriebsinhaber. Im Gegenzug lastet die Verantwortung alleine auf deinen Schultern. Wenn es z. B. zu Schadensersatzforderungen durch Kunden kommt, übernimmst du als Chef die volle Haftung. Was heißt, dass du mit deinem gesamten Vermögen, also auch mit deinem Privatvermögen haftest. Gründest du ein Einzelunternehmen, musst du also für Verbindlichkeiten geradestehen. Zur Not, wird dazu nicht nur dein Bankguthaben herangezogen, sondern auch deine Immobilien, Autos, Sachbesitz und andere Wertgegenstände.

Selbstverständlich kannst du als Einzelunternehmer Mitarbeiter einstellen. Doch die Leitung deiner Firma obliegt dir allein oder einem bevollmächtigen Mitarbeiter bzw. Prokuristen. Diese Rechtsform eignet sich nach Expertenmeinung gut zum Einstieg in die Selbstständigkeit.

Tipp

Versicherungsschutz beachten

Da du dich als Einzelunternehmer mit dem Nachteil der persöntlichen Haftung konfrontier siehst, ist es umso wichtiger, dass du dich mit einem ausreichenden Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken absicherst. Das können beispielsweise eine branchenspezifische  Berufshaftpflicht-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsversicherung sein.

Einzelunternehmen und Kleingewerbe

Gründest du ein Einzelunternehmen, musst du die Voraussetzungen prüfen, die deiner Tätigkeit zugrundeliegen. Es gibt zwei Varianten, die du unterscheiden musst:

  • Das Einzelunternehmen als Kleingewerbe: Das Einzelunternehmen kann, aber es muss nicht zwingend in das Handelsregister eingetragen werden. Entscheidest du dich dafür, bist du ein Kann-Kaufmann.
  • Das Einzelunternehmen als kaufmännisch geführter Betrieb: Es erfordert die Eintragung ins Handelsregister. Somit giltst du als Ist-Kaufmann

Wichtig: Hat dein Einzelunternehmen eine Größenordnung überschritten, die eine kaufmännische Betriebsführung erforderlich macht, muss du deinen Betrieb nachträglich ins Handelsregister eintragen lassen. Die Grenze liegt bei einem Jahresumsatz von 250.000 Euro. Andere Merkmale, die dafür sprechen, sind beispielsweise die Anzahl deiner Mitarbeiter sowie der Betriebsniederlassungen oder die Vielfalt deines Produkt- oder Leistungsportfolios.

Info

Freiberufler und Landwirte nicht betroffen

Bist du Freiberufler oder Land-bzw. Forstwirt betrifft dich diese Regelung eines Einzelunternehmens nicht, weil du keinen Handel betreibst. Folglich zählst du dann nicht zur Gruppierung der Kaufleute!

Einzelunternehmen gründen: Praktische Schritte

Du hast dich entschieden ein Einzelunternehmen zu gründen, weil deine Investitionskosten überschaubar und dein Gewerbe eher risikoarm ist? Der unkomplizierte Gründungsprozess kommt dir ebenfalls entgegen? Dann kann es losgehen mit den nächsten Schritten der Umsetzung. Beachte folgende Checkliste, wenn du dein Einzelunternehmen gründest:

  • Namensgebung entscheiden bzw. prüfen
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Gewerbe anmelden
  • Eintragung ins Handelsregister anmelden
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Was ist bei der Namensgebung zu beachten?

Du möchtest ein Einzelunternehmen gründen, dann ist jetzt die Zeit gekommen, dich als Selbstständiger für einen Namen zu entscheiden. Hierzu gilt es einige Unterscheidungen zu beachten, je nachdem, ob du zu den Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden oder Kaufleuten zählst:

  • Als Kleingewerbetreibender wählst du eine Geschäftsbezeichnung, denn du bist kein Ist-Kaufmann und leitest im handelsrechtlichen Sinn keine Firma. Du hast folglich keinen Handelsnamen, sondern führst deine Firma mit deinem Vor-und Familiennamen. Wenn du möchtest kannst du zusätzlich einen Titel wählen, der deine Tätigkeit beschreibt, z.B. Max Mustermann – Blumenwerkstatt. Phantasie-Namen sind erlaubt.
  • Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen ihre Firma entweder als Namensfirma führen oder aber Marken- oder Phantasie-Begriffe wählen. Auch Mischformen sind üblich. Wichtig ist es, dass sich dein Firmenname durch Eindeutigkeit auszeichnet und noch nicht von einem Mitbewerber verwendet wird. Das kannst du z.B. mithilfe der IHK überprüfen lassen. Vergiss am Ende nicht die Bezeichnung e.K. bzw. e.Kfr. oder e.Kfm als übliche Abkürzungen für Einzelkaufleute.
  • Freiberufler können sich bei der Namensgebung ihrer Phantasie hingeben. Branchenbezeichnungen sind ebenfalls zugelassen, immer in Kombination mit dem eigenen Familiennamen. Gründest du ein Einzelunternehmen, sollte der Name übrigens ganz klar die angebotene Dienstleistungen verdeutlichen.

Qual der Wahl: Wie finde ich das passende Geschäftskonto?

Wer ein Einzelunternehmen gründet, muss Kosten und Ausgaben im Blick behalten. Private und geschäftliche Finanzgeschäfte müssen dabei strikt getrennt bleiben. Deshalb ist es immens wichtig, dass du als zukünftiger Firmeninhaber ein Geschäftskonto eröffnest. So erleichterst du dir die Buchführung und dem Finanzamt erschließen sich deine finanziellen Transaktionen auf den ersten Blick. Weil die Kontoführungsgebühren von Bank zu Bank unterschiedlich sind, empfiehlt es sich für dich, Angebote einzuholen. Als Gründer ist es zudem relevant zu wissen, ob deine anvisierte Geschäftsbank mit Förderbanken kooperiert und du darüber hinaus Investoren für dich bzw. dein Einzelunternehmen gewinnen kannst. Des Weiteren solltest du folgende Punkte klären:

  • Brauchst du eine Filiale vor Ort mit festen Ansprechpartner oder reicht dir ein Online-Service?
  • Wie hoch sind die Kontoführungsgebühren?
  • Was kosten beleghafte bzw. beleglose Buchungen?
  • Kosten Bareinzahlungen bzw. -auszahlungen extra?

So meldest du dein Gewerbe an

Du bist weder Freiberufler noch Kaufmann? Dann gründest du deine Einzelfirma, indem du ein Formular beim Gewerbeamt ausfüllst. In manchen Städten kannst du dein Einzelunternehmen auch online gründen. Falls das keine Option ist, musst du persönlich beim Gewerbeamt in der Stadt deines Firmensitzes vorstellig werden. Dort füllst du als künftiger Einzelunternehmer einen Gewerbeschein aus, in dem du deine persönlichen Daten, die Art deines Geschäfts und deine Rechtsform sowie Daten des Geschäftskontos einträgst. Hierfür wird eine Gebühr fällig. Sie schwankt von Stadt zu Stadt zwischen 35 und 50 Euro. Falls dein Einzelunternehmen nicht nur dich, sondern auch andere Personen beschäftigt, musst du beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen.

Freiberufler wenden sich an das Finanzamt

Möchtest du ein Einzelunternehmen gründen und bist z.B. Journalist, Hebamme, Anwalt oder Künstler, musst du keinen Gewerbeschein erwerben. Stattdessen wendest du dich direkt an das Finanzamt, am besten mithilfe eines formlosen Schreibens. Hierin solltest du die Art deiner geplanten Selbstständigkeit beschreiben und um eine Steuernummer bitten. Das Finanzamt wird dir im nächsten Schritt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden.

Übrigens: Die Meldung deiner Freiberuflichkeit kostet nichts!

Eintragung ins Handelsregister: Pflicht?

Kaufmann sein, heißt bestimmten Pflichten nachkommen: Wenn du ein Einzelunternehmen gründest und bestimmte Voraussetzungen vorliegen, MUSST du dich im Handelsregister eintragen lassen. Als Einzelunternehmer, der ein Gewerbe betreibt, kannst du dich freiwillig eintragen lassen. In jedem Fall ist ein Notarbesuch erforderlich sowie eine Bescheinigung der IHK über die Eintragungsfähigkeit des gewählten Firmennamens. Der Notar beurkundet die Anmeldung zum Handelsregister, nachdem er alle Gründungsunterlagen geprüft hat. Das Registergericht nimmt anschließend den Eintrag vor. Deshalb zahlst du sowohl an den Notar als auch an das Registergericht bestimmte Gebührensätze. Deren Höhe hängt von der Rechtsform deines Unternehmens und seiner Komplexität ab.

Info

Firmenbriefpapier

Bist du per Handelsregistereintrag aktiver Kaufmann, muss auf dem Firmenbriefpapier Firmenname, Rechtsform, Firmensitz sowie Registrierungsnummer gedruckt sein. Dadurch gewinnst du als Gründer eines Einzelunternehmens an Seriosität.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Gründest du ein Einzelunternehmen musst du dich vom Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das heißt, du meldest mithilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung deine prognostierten Umsätze im Jahr der Betriebsöffnung bzw. für das Folgejahr. Auf Grundlage dieser Angaben zahlst du künftig deine Steuern. Wenn du unsicher bist, wende dich am besten an einen Steuerberater deines Vertrauens oder nutze praktische Auffüllhilfen, die es online kostenlos gibt. Falls du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest, muss du das ebenfalls im Fragebogen angeben.

Sobald du den Fragebogen korrekt ausgefüllt und beim Finanzamt abgegeben hast, erhältst du im nächsten Schritt eine Steuernummer. Vorher kannst du keine Rechnungen stellen. Du solltest folglich alles tun, damit der Gründungsprozess deiner Einzelfirma flott über die Bühne geht.

Steuern und Buchführungspflicht im Einzelunternehmen

Hast du ein Einzelunternehmen gegründet,  zahlst du als Inhaber eines Gewerbebetriebes folgende Steuern:

  • Gewerbesteuern
  • Umsatzsteuern
  • Einkommenssteuern
  • Evtl. Lohnsteuer

Wichtig: Gewerbesteuern müssen von Einzelunternehmern erst ab einem Umsatz von 24.500 Euro entrichtet werden. Kleinunternehmer, deren Status durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung definiert ist, sind sogar umsatzsteuerbefreit.  Bei Freiberuflern und Land- und Forstwirten fällt die Gewerbesteuer weg. Manche freiberuflichen Tätigkeiten sind ebenfalls umsatzsteuerbefreit, Land- und Forstwirte dagegen zahlen nur reduzierte Umsatzsteuern.

Bist du Kleingewerbetreibender im Sinne eines Nicht-Kaufmanns, erlaubt dir das Finanzamt deine Gewinne und Verluste in Form einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechung (EÜR) zu erfassen. Dadurch ersparst du dir die doppelte Buchführung bzw. die Bilanz, die du leisten müsstest, wenn du als Kaufmann im Handeslregister eingetragen bist. Fragen hierzu beantwortet dir immer ein Steuerberater deines Vertrauens. Du hast dich noch nicht für einen Fachmann für Steuerrecht entschieden? Dann nutze am besten ein Online-Tool zur Steuerberatersuche.

Für Letzteren gibt es eine Ausnahme: Wenn sein Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter 60.000 Euro liegt bzw. sein Umsatz unter 600.000 Euro, kann er von der Buchführungspflicht befreit werden. In diesem Fall kann auch er mit der einfachen EÜR-Methode arbeiten.

Tipp

Buchhaltungssoftware für Gründer

Erfolgreiches Unternehmertum zeichnet sich durch eine professionelle Buchführung, Lohnabrechnung bzw. Jahresbilanz aus. Perfekte Vorbereitung und regelmäßige Pflege der Zahlen erleichtern dir deine Buchhaltung. Wenn du die Finanzbuchhaltung nicht auslagern möchtest, dann unterstütze dich am besten mit einer modernen Buchhaltungssoftware für Gründer. So vermeidest du Fehler, versäumst keine Fristen und bist immer auf dem neuesten Stand der Finanzgesetzgebung!

Fazit: Vor- und Nachteile auf einen Blick

Du bist von der Rechtsform eines Einzelunternehmens überzeugt? Dann lies dir abschließend noch einmal die Vor- und Nachteile durch, bevor du dein Einzelunternehmen gründest.

Vorteile eines Einzelunternehmens sind:

  • Einfacher Gründungsprozess.
  • Niedrige Gründungskosten.
  • Startkapital gesetzlich nicht vorgeschrieben.
  • Weder Gesellschaftervertrag noch Satzung nötig.
  • Keine Pflicht zur Offenlegung der Bilanzen.
  • Der Inhaber trifft alle Entscheidungen.
  • Einzelunternehmen genießen gutes Ansehen bei Banken.
  • Eintragung ins Handelsregister ist meistens nicht notwendig.

Die Nachteile eines Einzelunternehmens sind:

  • Einzelunternehmer haftet mit seinem ganzen Vermögen.
  • Das Startkapital verantwortet er.
  • Entscheidungsprozesse stemmt er alleine.
  • Aufnahme weiterer Inhaber ist nicht möglich.
  • Einzelunternehmer zahlt Einkommenssteuer und keine Körperschaftssteuer.
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