Entgeltarten und Lohnarten

Wer Gehaltsabrechnungen erstellt oder prüft, begegnet vielen Begriffen: Arbeitsentgelt, Zuschläge oder Abzüge. Entgeltarten beschreiben dabei alle Formen der Bezahlung für geleistete Arbeit, Lohnarten hingegen ordnen diese Zahlungen technisch in der Lohnabrechnung zu. Vereinfacht gesagt beschreiben Entgeltarten, WAS bezahlt wird, während Lohnarten definieren, WIE diese Zahlungen technisch verarbeitet werden. Für Unternehmen ist es wichtig, beide Begriffe korrekt anzuwenden – für eine transparente, rechtssichere Abrechnung. Hier alle Lohn- und Entgeltarten im Überblick.

Zuletzt aktualisiert am 01.07.2025

Definition

Was sind Lohnarten?

Unter Lohnarten versteht man im engeren Sinne die strukturellen Komponenten und technischen Zuordnungselemente einer Gehaltsabrechnung. Diese unterscheiden sich je nach Art der Beschäftigung, Tätigkeit und Unternehmensstruktur. In der Praxis überschneiden sich die Begrifflichkeiten Lohnarten und Entgeltarten häufig. Deshalb ist es sinnvoll, alle relevanten Posten in einer systematischen Lohnarten-Übersicht darzustellen. Gerade die Zuordnung der Lohnarten in Lohn und Gehalt ist dabei für eine korrekte Abrechnung und Auswertung von großer Bedeutung.
Man unterscheidet drei Hauptkategorien:

  • Bruttolohnarten (z. B. Grundlohn, Überstundenvergütung, Zuschläge)
  • Nettolohnarten (z. B. Sachbezüge, pauschalversteuerte Arbeitgeberleistungen)
  • Statistiklohnarten (für interne Auswertungen oder Meldungen)

Jede Lohnart wird dabei mit einer spezifischen Nummer versehen, die sie innerhalb der Lohnabrechnung eindeutig zuordnet. Diese Zuordnung ist für die korrekte Berechnung der Lohnarten ebenso entscheidend wie für die Erfassung in der Finanzbuchhaltung.

Lohnarten nach Entlohnungsformen

Je nach Art der Entgeltarten lassen sich Lohnarten auch danach unterscheiden, wie die Arbeitsleistungen der Beschäftigten vergütet werden – etwa nach Zeit, Erfolg oder Beteiligung. 
Drei klassische Formen stehen zur Verfügung:

  • Zeitlohn: Hier erfolgt die Bezahlung nach vereinbarten Stunden-, Tages- oder Monatsbeträgen. Besonders verbreitet sind der Stundenlohn für gewerbliche Tätigkeiten und das monatliche Gehalt für administrative und leitende Funktionen.
  • Leistungslohn: Bei dieser Lohnart steht die individuelle Leistung im Vordergrund. Typisch ist der Akkordlohn, bei dem nach Stückzahlen oder bearbeiteten Einheiten vergütet wird. Auch Prämienlöhne fallen in diese Kategorie.
  • Beteiligungslohn: Mitarbeitende erhalten zusätzlich zu ihrem regulären Arbeitslohn eine Gewinnbeteiligung oder Provision, etwa im Vertrieb oder bei Führungspositionen.
    Diese Einteilung hilft Unternehmen bei der korrekten Berechnung der Lohnarten, aber auch bei der strategischen Gestaltung ihrer Vergütungssysteme.

Lohnbezeichnungen nach Berufsgruppen und Tätigkeitsformen

Je nach beruflicher Stellung und Art der Tätigkeit unterscheidet sich auch die Bezeichnung der jeweiligen Vergütungsform, hier alle entsprechenden Lohnarten in der Übersicht:

BerufsgruppeBezeichnung der Lohnart
Angestellte Gehalt
Gewerblich Beschäftigte, z.B. Handwerker Lohn
Beschäftigte im öffentlichen Dienst Besoldung
Freiberufler aller Art Honorar
Künstler Gage
Leitende Angestellte und Geschäftsführung Tantieme

Neben diesen Lohnarten in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen existiert auch der Unternehmerlohn – eine Art fiktives Gehalt, das Selbstständige aus ihrem Unternehmen entnehmen, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken.

Alle Entgeltarten im Überblick

Neben dem Stundenlohn und dem monatlichen Gehalt gibt es weitere wiederkehrende und einmalige Entgeltarten. Sie ermöglichen eine differenzierte Vergütung und bilden in der Lohnabrechnung die Grundlage für zahlreiche individuelle Bestandteile, von Zuschlägen über Zuschüsse und Zusatzleistungen, unabhängig von ihrer technischen Zuordnung in der Lohnabrechnung, die über die Lohnarten erfolgt. Hier die Entgeltarten in der Übersicht:

  • Stundenlohn
  • Gehalt
  • Abschlag/Vorschuss
  • Ausbezahlung Überstunden
  • Bonus/Prämie
  • Sonntagszuschlag (bis zu 50 % steuerfrei)
  • Feiertagszuschlag (125 % / 150 % steuerfrei)
  • Nachtzuschlag (25 % / 40 % steuerfrei)
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge mit freien %-Sätzen
  • Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg PKW, Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg ÖPNV (Jobticket)
  • Kilometergeld / Erstattung Dienstfahrten
  • Kindergartenzuschuss
  • Kurzarbeit Ausfallstunden
  • Pfändungen (ohne Berechnung des pfändbaren Betrags)
  • Sachbezug bis 50,- € monatlich
  • Sachbezug (steuerpflichtig)
  • Pauschalversteuertes Entgelt (nur Arbeitgeber)
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
  • Firmen-Pkw (1 %-Regel, 0,03 %-Regel, inkl. Berücksichtigung der steuerlichen Förderung von Elektromobilität)
  • Betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss)
  • Dienstfahrrad

Wie Sie mit steuerfreien Arbeitgeberleistungen die Motivation Ihrer Mitarbeiter steigern und gleichzeitig Ihre Personalkosten senken können, lesen Sie in unserer ausführlichen Artikelserie zu lohnsteuerfreien Lohnzusatzleistungen.

Steuerfreie Lohnarten – gesetzlich definierte Vorteile

Nicht alle Lohnarten sind steuerpflichtig. Steuerfreie Lohnarten ermöglichen es Unternehmen, zusätzliche Leistungen zu erbringen, ohne dass diese voll der Lohnsteuer unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gemäß § 3b EStG
  • Aufwendungen zur Gesundheitsförderung (bis 500 € jährlich)
  • Kindergartenzuschüsse bei nachgewiesener Nutzung
  • Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen
  • Sachbezüge bis zu 50 € monatlich (z. B. Gutscheine)
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (z. B. Pensionskasse)

Diese steuerlichen Vorteile können nicht nur die Lohnnebenkosten senken, sondern auch zur Mitarbeiterbindung beitragen.

Technische Zuordnung: Lohnartenlisten, Lohnartennummern und Lohnartenschlüssel

Damit Lohn- und Gehaltsabrechnungen korrekt erstellt werden können, müssen alle Zahlungen und Abzüge eindeutig zugeordnet werden. Hierfür nutzen Unternehmen sogenannte Lohnartenlisten, die sämtliche Stammlohnarten enthalten – also alle regelmäßig wiederkehrenden Entgeltarten und Abrechnungspositionen. Für jede Lohnart ist eine individuelle Kennung hinterlegt, meist eine vierstellige Lohnartennummer.
Diese Nummern geben an, wie eine Position steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist – etwa, ob es sich um eine Lohnart mit Brutto-Bezügen oder einen Nettoabzug handelt. In Kombination mit dem Lohnartenschlüssel entstehen daraus die technischen Grundlagen für eine gesetzeskonforme Abrechnung. Zur besseren Einordnung hilft ein Blick auf die wichtigsten Begriffe:

  • Lohnartennummer
    Eindeutige, meist vierstellige Nummer zur Identifikation einer Lohnart in der Abrechnung (z. B. Grundlohn, Überstundenvergütung, Sachbezug).
  • Subnummer
    Ergänzende Kennziffer zur Lohnartennummer – etwa zur Unterscheidung von Versicherungscodes oder automatisch berechneten Sozialabzügen.
  • Lohnartenschlüssel
    Ordnet jeder Lohnart abrechnungsrelevante Merkmale zu – darunter Steuerpflicht, Sozialversicherungspflicht und statistische Relevanz.
  • Sekundärlohnarten
    Technische Lohnarten, die nicht direkt ausgezahlt werden, sondern zur internen Berechnung oder Aufteilung dienen (z. B. bei Rückstellungen oder Sachkostenverteilungen).

Die sorgfältige Pflege dieser technischen Zuordnungen – insbesondere von Lohnartennummer und -schlüssel – ist entscheidend für eine reibungslose Abrechnung, korrekte Meldungen an Behörden und valide Auswertungen.

Fazit

Eine fundierte Kenntnis aller Entgeltarten und ihrer jeweiligen Lohnart-Definition ist für Unternehmen jeder Größe von zentraler Bedeutung. Nur so lassen sich Gehaltsabrechnungen effizient gestalten, gesetzeskonform abrechnen und individuelle Zusatzentgelte gezielt einsetzen. Eine regelmäßige Überprüfung der verwendeten Lohnarten auf Aktualität und steuerliche Optimierung kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte finanzielle Vorteile bringen.