Gibt es eine Grundsicherung für Selbstständige?

Bis zum 31. Dezember 2022 konnten Selbstständige und Einzelunternehmer einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung stellen. Damit sollte dieser Personengruppe der Zugang zu dieser Sozialleistung vereinfacht werden. Gerade im Hinblick auf die Folgen der Corona-Krise eine gute Sache. Was Sie zum Thema Grundsicherung für Selbstständige wissen sollten, welche Neuerungen nach der pandemischen Lage eingetreten sind und wie das Bürgergeld hiermit zusammenhängt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Zuletzt aktualisiert am:19.04.2024

Wer kann Grundsicherung beantragen?

Zunächst einmal ist die Grundsicherung, um die es hier gehen soll, von der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und der Grundsicherung im Alter zu unterscheiden. Es gilt folgende Abgrenzung: 
 

  1. Die Grundsicherung im Alter können nur Menschen beantragen, die eben schon in Rente sind oder aufgrund ihres Alters nicht mehr erwerbstätig sein können.  
  2. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, wegen einer Erkrankung aber nicht mehr voll arbeiten können und daher teils erhebliche Gehaltseinbußen haben. 
  3. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Grundsicherung, die für Sie als Unternehmer relevant ist. Diese hängt mit dem Arbeitslosengeld 2 (ALG  2) zusammen, auch als Hartz IV bekannt. Diese Grundsicherung bzw. Bürgergeld können sowohl Arbeitssuchende als auch selbstständige Unternehmer beantragen. Die vereinfachte Beantragung, die aufgrund der Corona-Pandemie etabliert wurde (§ 67 SGB 2), wurde mit dem Jahresende von 2022 wieder eingestellt

Alle drei Arten der Grundsicherung sind Sozialleistungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind. Seit dem 01.01.2023 wird die Grundsicherung für Selbstständige und Einzelunternehmer mit dem Bürgergeld gewährleistet. 

Info

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Mit dem Start in das Jahr 2023 löste das Bürgergeld das ehemalige Arbeitslosengeld 2 (auch als Hartz IV bezeichnet) ab. Es handelt sich um eine staatliche Unterstützung für erwerbsfähige Bürger, deren selbstständige Tätigkeit bzw. Einzelunternehmen nicht ausreichend Gewinn einbringt, damit sie sich und ihre Familie versorgen können. Die Bedingungen, dass Sie als Einzelunternehmer oder Selbstständiger Bürgergeld erhalten, sind weitestgehend gleichgeblieben. Wichtigster Aspekt ist, dass Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nicht einstellen müssen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

  1. Als antragstellende Person können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht (mehr) aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. 

  1. Sie sind noch in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie sind also nicht durch eine Krankheit oder eine andere Beeinträchtigung so eingeschränkt, dass Sie nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten könnten. 

  1. Sie sind älter als 15 Jahre aber noch nicht im Rentenalter. 

  1. Sie leben in Deutschland. 

Achtung

Einbezug des Gehaltes von Partnern und Ehegatten

Leben Sie in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, also mit Ihrem Partner zusammen, wird dessen bzw. deren Einkommen allerdings vorab herangezogen. Reicht das Einkommen nämlich aus, um davon den Unterhalt für Sie beide bzw. die Familie zu bestreiten, werden Sie vermutlich keine Grundsicherung bekommen.

Grundsicherung und Selbstständigkeit: Können Selbstständige Grundsicherung beantragen?

Ja, auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Grundsicherung bzw. Bürgergeld. Seit der Corona-Krise wurden neue Regelungen geschaffen, damit auch Selbstständige und Unternehmer die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld beantragen können und ihnen der Zugang erleichtert wird.

Folgende Vereinfachungen gelten nun, wenn Sie die Grundsicherung für sich beantragen möchten: 

  • Ein höherer Freibetrag für die Altersvorsorge
  • Betriebsvermögen wird jetzt nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Voraussetzung: Es trägt dazu bei, dass Sie Ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben müssen
  • Sie müssen Ihre Selbstständigkeit nicht aufgeben und sich auch nicht vom Jobcenter in andere Jobs vermitteln lassen. Das ist vor allem in Bezug auf die Grundsicherung für Solo-Selbstständige eine gute Nachricht, die vor der Neuregelung genau das befürchten mussten

Haben Sie keine Scheu oder Vorbehalte, das Bürgergeld zu beantragen. Mit Erhalt dieser Grundsicherung verhindern Sie, dass sich Ihre Ausgaben zu einem Schuldenberg häufen.  

Info

Liquidität entscheidet über Grundsicherung

Ausschlaggebend dafür, ob Sie die Grundsicherung bzw. Bürgergeld beantragen können bzw. dann auch erhalten, ist immer Ihre aktuelle finanzielle Situation und Liquidität. Sind Sie wirtschaftlich nicht dazu fähig, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, springt der Staat ein. 

Grundsicherung und Hilfsbedürftigkeit

Voraussetzung dafür, dass Sie die Grundsicherung in Form von Bürgergeld bekommen, ist also die Hilfsbedürftigkeit.  

  • Dazu führt das Jobcenter normalerweise sowohl eine Vermögensprüfung als auch eine Einkommensprüfung durch.  

  • Diesbezüglich gibt es etwas neuere Regelungen: Bei Selbstständigen und Einzelunternehmern, die Grundsicherung beantragen, wird nur noch sogenanntes „erhebliches“ Vermögen berücksichtigt.  

  • Die Schwelle für dieses erhebliche Vermögen oder auch „Schonvermögen“ liegt bei 40.000 Euro. Jede weitere Person im Haushalt darf 15.000 Euro zusätzlich haben. 

  • Ist das Jahr vorbei, ist die Grenze für dieses verwertbare Vermögen dann pro Person auf 15.000 Euro begrenzt. 

  • Wenn Sie als Einzelunternehmer oder Selbstständiger Bürgergeld erhalten, steht Ihnen von Ihrem Einkommen mehr zu. Pro Monat sind dann 100 Euro anrechnungsfrei. Die Grenze des Hinzuverdienstes stieg zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro und 1.000 Euro etwas an. 30 Prozent von diesem Einkommen rechnen Ihnen die Behörden nicht an. 

  • Es besteht eine Schonfrist von 365 Tagen. Während dieses Jahres werden Ihre tatsächlichen Wohnkosten bezahlt. Erst wenn dieses Jahr vorbei ist, kann der Fall eintreten, dass Sie die Aufforderung erhalten, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. 

  • Die Schonzeit ist zudem dafür gedacht, dass Sie sich vollständig der Jobsuche oder einer beruflichen Weiterbildung widmen können. 

Und noch eine weitere Erleichterung gibt es für Selbstständige und Einzelunternehmer bei der Grundsicherung durch das Bürgergeld: Altersvorsorgeanlagen, also beispielsweise ein selbst bewohntes Haus oder auch eine Lebensversicherung, zählen jetzt nicht mehr als Vermögen. Für Kapitallebensversicherungen und Kapitalrentenversicherungen gilt das, solange diese vor dem sechzigsten Lebensjahr nicht ausgezahlt werden können. 

Tipp

Ausnahmeregelungen während der Pandemie

Vor der Neuregelung im Zuge der Corona-Krise wurden die eben genannten Dinge noch zusätzlich angerechnet und konnten so den Anspruch auf Grundsicherung zunichtemachen. Wenn Sie nun erklären, dass Sie kein erhebliches Vermögen besitzen, akzeptiert dies das Jobcenter in der Regel so.

Neuerungen zur Grundsicherung für Selbstständige ab 2023

Seit dem 1. Juli 2023 kommen zur Grundsicherung für Selbstständige einige Neuregelungen hinzu. Innerhalb des Bürgergeldes ist ein Kooperationsplan sowie das Weiterbildungsgeld bzw. der Bürgergeld-Bonus integriert. 

  • Innerhalb des Kooperationsplanes definiert das Jobcenter gemeinsam mit dem betroffenen Selbstständigen Ziele und Vorgehensweisen, um wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Dieses Kooperationskonzept ist bindend und es drohen der leistungsberechtigten Person Sanktionen, wenn diese die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter nicht einhält. 
  • Jeder Selbstständige oder Einzelunternehmer, der den Regelbedarf des Bürgergeldes erhält, jedoch eine Teilnahme an Seminaren oder Fortbildungen nachweisen kann, erhält ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Bei der Weiterbildung muss das Ziel eines (neuen) Berufsabschlusses enthalten sein.   
  • Selbstständige oder Einzelunternehmer, die an KursenWebinaren oder Coachings teilnehmen, ohne angestrebten Berufsabschluss aber mit Fortbildung des derzeitigen Kenntnisstandes, erhielten ab 1. Juli 2023 einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. Dieser Bonus wurde jedoch mit Verabschiedung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 28. März 2024 wieder aufgehoben.

Wie viel Grundsicherung können Sie erhalten?

Tatsächlich ist diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Sie hängt nämlich davon ab, ob Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin Einkünfte in dem Zeitraum erzielt, für den Grundsicherung bzw. Bürgergeld beantragt wird. Sollte dem nicht so sein, ist es wiederum recht simpel. Dann gelten nämlich die sogenannten Regel- und Mehrbedarfe, die das Jobcenter jedes Jahr anpasst.

Aktuell gestaltet sich der Regelbedarf in der Grundsicherung durch das Bürgergeld so:

  • Stufe 1: Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen mit minderjährigem Partner, 563 Euro
  • Stufe 2: Partner ab jeweils 18 Jahren, 506 Euro
  • Stufe 3: Angehörige der Bedarfsgemeinschaft von 18 bis 24 Jahren ohne eigenen Haushalt, 451 Euro
  • Stufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, 471 Euro
  • Stufe 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren, 390 Euro
  • Stufe 6: Kinder bis 5 Jahre, 357 Euro
  • Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren, 36 %
  • Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren, 12 %
  • Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren, 36 %
  • Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 2 Kindern über 16 Jahren, 24 %
  • Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 4 Kindern, 48 %
  • Mehrbedarf: Alleinerziehende mit 5 Kindern, 60 %

Zudem ist es bei der Grundsicherung bzw. dem Bürgergeld für Selbstständige und Einzelunternehmer so, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung in der tatsächlichen Höhe bezahlt werden. Zuvor konnte es Empfängern der Grundsicherung, d.h. Arbeitslosengeld 2, passieren, dass sie sich eine neue (kleinere) Wohnung suchen mussten, weil das Jobcenter die Kosten für die Wohnung nicht akzeptiert hat. Alternativ mussten sie den Differenzbetrag zwischen dem ortsabhängigen Satz, den das Jobcenter ansetzte, und der tatsächlichen Miete selbst tragen. 

Sollten Sie jedoch weiterhin Einkommen haben, wird dies auf Ihre Grundsicherung angerechnet. Es ändert aber nichts an Ihrem Anspruch, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht (komplett) selbst bestreiten können.

Eine Beispielrechnung: 

  • Nehmen wir an, Sie leben allein und haben keine Kinder. Ihr Regelbedarf für das Jahr 2024 liegt in diesem Fall bei 563 Euro. Sie verdienen durch kleinere Aufträge aktuell monatlich 300 Euro, Ihre Miete inklusive Heizkosten und Strom liegt allerdings bei 550 Euro. 
  • Regelbedarf plus Miete ergeben in Ihrem Fall die Summe von 1.113 Euro. Auf Ihren Bedarf wird nun noch Ihr Einkommen angerechnet – glücklicherweise aber nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig. 
  • 100 Euro können Sie direkt abziehen, diese gelten sozusagen als Freibetrag. Bleiben 200 Euro übrig, die aber immer noch nicht komplett angesetzt werden. Bei Beträgen zwischen 100 und 1.000 Euro werden noch einmal 20 Prozent abgezogen. Also 200 Euro - 20 Euro = 180 Euro. 
  • Von den 300 Euro, die Sie monatlich als Einkommen erzielen, werden also nur 180 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Somit bleibt ein kleiner Betrag, den Sie zusätzlich behalten dürfen.

Gibt es einen Unterschied zwischen ALG II, Hartz IV, Grundsicherung und Bürgergeld?

Hartz IV ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitslosengeld 2 (ALG  2). Auch die Grundsicherung, die früher übrigens als Sozialhilfe bezeichnet wurde, war letztlich nichts anderes. Letztlich stellt ebenso das Bürgergeld seit Januar 2023 die gleiche Sache dar. Bei all diesen Geldmitteln handelt es sich um soziale Leistungen des Staates, um Bürger zu unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht komplett aus eigenen Mitteln bestreiten können. 

Wie können Sie die Grundsicherung für Selbstständige beantragen?

Um die Grundsicherung für Selbstständige zu beantragen, müssen Sie zunächst einmal wissen, wo Sie den richtigen Ansprechpartner finden. Das geht ganz einfach und unkompliziert online:

Den Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit, umgangssprachlich auch Arbeitsagentur genannt, und können diesen dort sogar direkt online ausfüllen. Im Antragsformular befinden sich auch die nötigen Anlagen, die Sie zusammen mit dem Antrag einreichen müssen.  

Für Selbstständige ist dabei vor allem die Anlage EKS wichtig, da Sie mit dieser vorläufig das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erklären. Zudem sind Kopien von folgenden Dokumenten beizulegen: 

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Die Karte zur Krankenversicherung (ggf. Mitgliedsbescheinigung) 
  • Ihren Sozialversicherungsausweis  
  • Die Daten zum Geschäftskonto 
  • Kontoauszüge der vergangen drei Monate 
  • Ihren Mietvertrag oder die Bescheinigung zu Ihren Hausbelastungen 
  • Bestätigung über die Höhe der Betriebs- sowie Heizkosten 
  • Vermögensnachweise, falls Sie über verwertbares Vermögen verfügen 

In besonders dringenden Fällen können Sie den Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige auch telefonisch oder per E-Mail stellen. 

Tipp

Beantragen Sie die Grundsicherung rechtzeitig

Mit etwas Glück und guter Planung erhalten Sie die Grundsicherung auch rückwirkend. Möglich ist nämlich, dass Sie die Grundsicherung bzw. der Bürgergeld zum ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben, bekommen. Die Gewerkschaft für den Dienstleistungssektor „Verdi“ weist darauf hin, dass der Antrag schon dann als gestellt gilt, wenn Sie lediglich den Satz „hiermit beantrage ich Bürgergeld“ an das Jobcenter richten. Es schadet aber sicherlich nicht, wenn Sie noch weitere Informationen zu Ihrer Person hinzufügen. 

Das heißt eben auch, dass Sie versuchen sollten, noch im laufenden Monat den Antrag einzureichen. Dieser muss gar nicht komplett sein und alle Anlagen enthalten. Auch ein formloser Antrag reicht aus, damit Sie die Frist wahren und im besten Fall für den gesamten Monat die Grundsicherung bekommen.

Alternativen zum Bürgergeld: Welche Optionen haben Sie als Selbstständiger?

Um finanzielle Einbußen zumindest zum Teil abfedern zu können, stehen Ihnen ebenfalls diese Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Die KfW stellt Unternehmen Kredite zur Verfügung, um damit die wirtschaftliche Schieflage auffangen zu können. 
  • Hilfe für Selbstständige und Kleinunternehmen: Daneben gibt es noch weitere Finanzhilfen oder Darlehen, die vom Bund und den Ländern gewährt werden. Einen Überblick finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Grundsicherung für Selbstständige

Da die Regelungen für Selbstständige und Einzelunternehmer in Bezug auf die Grundsicherung bzw. das Bürgergeld viele Details enthalten, gibt es immer wieder Fragen dazu. Wir haben einige gesammelt und liefern eine Antwort.

Ich verfüge zwar über Einnahmen, kann damit meine Lebenshaltungskosten aber nicht decken. Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?

 

Ja, auch dann haben Sie einen Anspruch auf eine Grundsicherung mit Hilfe des Bürgergeldes. Schauen Sie dazu weiter oben unter Wie viel Grundsicherung können Sie erhalten? nach. 

Lohnt es sich grundsätzlich für Selbstständige, Grundsicherung bzw. Bürgergeld zu beantragen?  

Es spricht nichts dagegen, als Selbstständiger für eine Grundsicherung Bürgergeld zu beantragen. Zudem sind die Regelungen so vereinfacht worden, dass Sie kaum etwas zu befürchten haben. Im Gegenteil: Wird Ihr Antrag genehmigt, bekommen Sie einmal pro Monat einen Zuschuss vom Jobcenter. 

Zahlt das Jobcenter auch Miete und andere Betriebskosten?  

Nein, diese Leistungen gehören nicht zur Grundsicherung durch das Bürgergeld. Miete und andere Betriebskosten können aber unter Umständen über die Überbrückungshilfe gezahlt werden. Hier sollten Sie sich noch einmal individuell informieren.

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