Freelancer-Vertrag

Sie möchten als Selbstständiger für ein Unternehmen arbeiten? Am besten funktioniert das mit einem Freelancer-Vertrag. Dieser bildet die Grundlage für deine Zusammenarbeit als freier Mitarbeiter in dem Unternehmen an einem bestimmten Projekt und legt alle notwendigen Rahmenbedingungen fest, sodass potentielle Auseinandersetzungen erst gar nicht entstehen. Erfahren Sie bei uns, welche Inhalte im Vertrag enthalten sein müssen und erhalten Sie viele hilfreiche Praxis-Tipps.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:08.09.2023

Zusammenfassung

Freelancer-Vertrag im Überblick

  • Ein Freelancer-Vertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
  • Er gibt den geschäftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Unternehmen, für das Sie arbeiten, rechtliche Sicherheiten.
  • Geregelt sind darin nicht nur Laufzeit, Honorar und Inhalte der Dienstleistung, sondern es sollten auch Kündigungsklauseln sowie eine Risikoverteilung festgehalten werden.
  • Wenn beide Parteien zu einem bestimmten Bereich keine speziellen Vereinbarungen getroffen haben, dann gelten die allgemeinen gesetzlichen Richtlinien.
  • Auch bei Freelancer-Verträgen müssen Sie sichergehen, dass Sie nicht in die Scheinselbstständigkeit geraten.

Info

Was ist ein Freelancer-Vertrag?

Bei einem Vertrag einigen sich die Vertragsparteien schriftlich darüber, dass zwischen ihnen besondere Rechte und Pflichten bestehen sollen und gestalten so die Rechtslage. Der Vertrag muss dabei zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile beinhalten, also wer die Parteien sind und wozu sie sich gegenseitig verpflichten.

Wie die Definition schon sagt, regelt ein Freelancer- oder Freiberufler- Vertrag die Eckpunkte der Zusammenarbeit oder Dienstleistung zwischen zwei Parteien – in diesem Fall zwischen Ihnen und Ihrem Auftragsgeber. Ein Freelancer-Vertrag ist kein klassischer Arbeitsvertrag. Sie sind als Freelancer laut Arbeitsrecht auch nicht angestellt.

Der Freelancer-Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit, dass der Auftrag ordnungsgemäß und wie gewünscht bearbeitet werden kann.

Das wird in einem Freelancer-Vertrag geregelt

  • Auftragsinhalte: also der Umfang des Projekts und die genauen Leistungen, die Sie erbringen sollen
  • Höhe der Vergütung/Honorar: Tages- oder Stundensatz/Festpreis sowie Spesen (in der Regel ohne Umsatzsteuer ausgewiesen) sowie Zahlungsziel (optional)
  • Risikoverteilung: Im Falle des Falles wird in diesem Abschnitt geregelt, welche Risiken bestehen und welche Partei in die Pflicht genommen werden kann
  • Zeitraum der Leistungserbringung: Oft wird im Vertrag auch geregelt, wie viele Stunden/Tage Sie als Freelancer für das Unternehmen arbeiten
  • Kündigungsvoraussetzungen: Diese sollten so klar wie möglich formuliert werden, ansonsten greift der gesetzlich festgelegte Kündigungsrahmen
  • Geheimhaltungsklauseln: Besonders wenn Ihnen interne Prozesse/Einblicke gewährt werden, setzen Unternehmen auf eine Geheimhaltungsklausel. Grundsätzlich sind Sie als Freelancer aber verpflichtet, die Geheimhaltung Ihrer Auftraggeber zu wahren.
  • Ggf. Arbeitsmittel-Bereitstellung

Die genauen Vertragsinhalte und weitere Details des Freelancer-Vertrags richten sich dann nach dem Projekt. Bei großen Geldsummen oder besonders vertraulichen Aufträgen kann es von Vorteil sein, bei der Erstellung des Vertrags einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Worauf Sie bei Ihrem Freelancer-Vertrag unbedingt achten sollten: Vermeiden Sie schwammige oder unklare Formulierungen – im Zweifelsfall kann das schnell zum Fallstrick werden.

Achtung

Rechnungen nach wie vor notwendig

Der Freelancer-Vertrag an sich ist keine Rechnung. Um Ihr Honorar zu erhalten, müssen Sie am vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit bzw. nach der Erbringung Ihrer Leistung eine Rechnung schreiben.

Welche Art von Vertrag schließen Sie als Freelancer mit einem Unternehmen?

Am häufigsten schließen Sie als Freelancer einen Werk- oder einen Dienstvertrag über freie Mitarbeit. Ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) zeichnet sich dadurch aus, dass Sie einen bestimmten Erfolg schulden. Er kommt zur Anwendung, wenn Sie ein Produkt entwickeln oder ein Gutachten erstellen.

Beim Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) schulden Sie keinen Erfolg, sondern nur ein Tätigwerden für den Dienstherren, es entsteht im Gegensatz zum Werkvertrag keine Sache, die am Ende abgenommen werden kann. Ein Dienstvertrag kommt etwa bei einer beratenden oder unterstützenden Tätigkeit infrage.

Tipp

Nutzen Sie ein Muster, um an alle Inhalte zu denken

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie alles Wichtige in Ihrem Freelancer-Vertrag beachtet haben, dann vergleichen Sie Ihren Vertrag doch mit einem Muster. Bei der Industrie- Handelskammer (IHK) gibt es Vorlagen für Freelancer-Verträge, die Ihnen dabei helfen, an alle wichtigen Bestandteile zu denken.

Kann inhaltlich von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden?

Das Gesetz regelt für jeden Vertragstyp die Vertragsabwicklung und legt zum Beispiel auch den Haftungsmaßstab oder Kündigungsfristen fest. Der Vertrag beruht allerdings in erster Linie auf dem Willen der Vertragsparteien und kann inhaltlich von fast jeder gesetzlichen Bestimmung abweichen. Nur wenn die Parteien zu einem Bereich keine Vereinbarung getroffen haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Tipp

Achten Sie auf eine detaillierte Ausarbeitung

Der Freelancer-Vertrag sollte so detailliert wie möglich ausgearbeitet werden, um Unstimmigkeiten während oder nach dem Projekt von vorneherein auszuschließen. Nehmen Sie sich zur Ausarbeitung Zeit, kommunizieren Sie offen mit Ihrem Auftraggeber und setzen Sie Ihre Eckpunkte fest. So vermeiden Sie, dass der Vertrag von einer der Vertragsparteien gekündigt werden muss oder eine Partei mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.

Ist eine Stornierungsfrist sinnvoll?

Freelancer-Verträge sollten eine Stornierungsfrist enthalten. Da Sie als Freelancer grundsätzlich keinen klassischen Kündigungsschutz genießen, kann eine der Vertragsparteien den Vertrag theoretisch von einem auf den anderen Tag kündigen (§ 621 BGB). Das kann bedeuten, dass Sie plötzlich vor erheblichen Verdienstausfällen stehen. Um das zu vermeiden, ist es ratsam, eine Stornierungsfrist in den Freelancer-Vertrag aufzunehmen. Die Stornierungsfrist sollte sich immer an der Gesamtlaufzeit Ihres Vertrags bemessen.

Ein Beispiel: Bei einer Vertragslaufzeit von drei Monaten mit geplanten fünf Personentagen (40 Stunden) bietet es sich an, eine Stornierungsfrist von einer Woche zu vereinbaren. Ein Monat wäre hier vollkommen überzogen.

Tipp

Bezahlung für erbrachte Leistung festlegen

Im Freelancer Vertrag sollte mit der Stornierungsfrist auch Ihre Bezahlung für die bereits erbrachten Leistungen geregelt sein. Das heißt: Im Falle einer Stornierung erhalten Sie Ihr Geld für das bereits erbrachte Auftragsvolumen.

Freelancer-Verträge bieten einige Vorteile

Freelancer-Verträge schaffen für beide Vertragsparteien Rechtssicherheit, die ohne einen ordentlichen Vertrag nicht bestehen würde. Auch für Ihr Gegenüber ist dieser Aspekt enorm wichtig, denn freie Mitarbeiter sind für ein Unternehmen auch immer mit einem gewissen Risiko verbunden: Wenn die Arbeit nicht wie gewünscht geliefert wird und nichts vertraglich festgehalten wurde, drohen langwierige Rechtsstreitigkeiten. Natürlich können Sie als Freelancer auch ohne Vertrag arbeiten – allerdings ist das Risiko dabei deutlich größer, da Sie so gut wie keine Handhabe haben, sollten Probleme auftauchen.

Schützen Freelancer-Verträge vor Scheinselbstständigkeit?

Als Selbstständiger müssen Sie unbedingt dafür sorgen, dass Sie nicht in die Scheinselbstständigkeit geraten. Das heißt: Sie müssen darauf achten, dass Sie keine arbeitnehmerähnliche Einbindungin das Unternehmen eingehen, für das  Sie arbeiten.

Definition

Was bedeutet scheinselbstständig?

Als scheinselbstständiger Freelancer gelten Sie, wenn Ihr Gesamtumsatz zu über 80 % von einem einzigen Unternehmen stammt und Sie ausschließlich für dieses tätig sind. Weitere Faktoren sind:

  • festgelegte Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch
  • Prozessintegration
  • kein eigener Unternehmensauftritt

Für den Freelancer-Vertrag heißt das, dass darin z. B. nicht festgehalten sein sollte, dass Sie zu den Arbeitszeiten des Auftraggebers arbeiten müssen. Wann und von wo aus Sie Ihre Arbeit erledigen, ist Ihre Sache. Auch sollte nicht ausgeschlossen werden, dass Sie nicht parallel für andere Auftraggeber arbeiten dürfen.

Können Sie sich von einem Freelancer-Vertrag lösen?

Wenn Ihr Vertragspartner seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, können Sie nach einer erfolglosen Fristsetzung zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. Sie können den Vertrag außerdem fristlos kündigen, wenn Ihnen dessen Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist. Beim Dienstvertrag besteht zusätzlich die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Damit können Sie den Vertrag auch ohne Grund unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen.

Lexware Newsletter

Möchten Sie zukünftig wichtige News zu Gesetzes­änderungen, hilfreiche Praxis-Tipps und kostenlose Tools für Unternehmen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter.