Gewerbesteuerhebesatz

Alle, die schon einmal ein Gewerbe in Deutschland angemeldet haben, sind diesem Wortungeheuer vermutlich bereits begegnet: dem Gewerbesteuerhebesatz. Vor allem bei der Planung der Finanzen kann es von Vorteil sein, sich genauer damit zu befassen. Was es mit diesem Hebesatz auf sich hat und wie er Planungen zum Unternehmensstandort beeinflussen kann, erläutern wir hier.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:24.11.2023

Zusammenfassung

Gewerbesteuerhebesatz im Überblick

  • Alle gewerblich tätigen Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften müssen – unter Berücksichtigung des Freibetrags – Gewerbesteuer zahlen. 

  • Ausgenommen sind Freiberufler, diese müssen kein Gewerbe für ihre Tätigkeit anmelden. 

  • Wichtig zur Berechnung der anfallenden Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuerhebesatz. 

  • Diesen legen die Gemeinden selbst fest. Er kann jährlich angepasst werden. 

  • Der Gewerbesteuerhebesatz muss über 200 Prozent liegen. 

  • Bei der Wahl des richtigenUnternehmensstandorts kann der Hebesatz von Interesse sein. 

Definition

Was ist der Gewerbesteuerhebesatz?

Jeder Einzelunternehmer sowie Personen- und Kapitalgesellschaften sind hierzulande verpflichtet, Gewerbesteuern (kurz: GewSt) zu bezahlen. In der Regel leisten Unternehmen hier vierteljährliche Vorauszahlungen. Doch wie hoch ist dieser Satz? Um die Höhe des Betrags zu berechnen, braucht es den Gewerbesteuerhebesatz. Diese Berechnungsgröße variiert jedoch von Gemeinde zu Gemeinde.  

Je nachdem, wo Sie also ein Gewerbe anmelden bzw. wo sich der Unternehmenssitz befindet, gibt es deutliche Unterschiede in der Höhe der fälligen Zahlung. Ein Maurer in Nordrhein-Westfalen zahlt mitunter etwa eine andere Gewerbesteuer als ein Maurer in Baden-Württemberg. 

Info

Jeder mit Gewerbe muss Gewerbesteuer zahlen

Wer ein Gewerbe anmeldet, muss verpflichtend Gewerbesteuer bezahlen. Anders gesagt: Jeder, der einen Gewerbescheinbeantragt, wird als gewerbetreibend eingestuft und es wird Gewerbesteuer fällig.  

Ausgeschlossen davon sind freiberuflich Tätige wie Ärzte, Anwälte und Künstler, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Freiberufler müssen grundsätzlich kein Gewerbe anmelden, sondern ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt melden.  

Bei Unsicherheiten zum Thema Zugehörigkeit weiß das zuständige Finanzamt Rat. 

Wie ergibt sich die Höhe der Gewerbesteuer?

Infografik von Lexware zur Darstellung von Steuereinnahmen

Straßenbau, Projekte für Bildung, Besoldungall diese Bereichemüssen finanziert werden. Dies geschiehtüber Steuereinnahmen.

Einen besonders wichtigen Part nimmt hier die Gewerbesteuer ein. Folgende Statistik zeigt, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in der Regel jedes Jahr (mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020) gestiegen sind und mittlerweile zweistellige Milliardensummen ergeben: 

Doch wie wird die Gewerbesteuer berechnet? Und wie verhält sich der zugehörige aktuelle Gewerbesteuerhebesatz?

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Um zu bestimmen, welche Gewerbesteuer für Ihr Unternehmen fällig wird, sind folgende Faktoren entscheidend:

  • Gewinnprognose des kommenden Geschäftsjahres (die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit der Gewerbesteuerklärung) 

  • Freibetrag

  • einheitliche Steuermesszahl (3,5 Prozent), auch: Gewerbesteuermessbetrag 

  • regionaler Hebesatz 

*Für viele kleine Unternehmen und Personengesellschaften ist der festgelegte Freibetrag von 24.500 Euro besonders spannend: Auf jährliche Gewinne bis zu dieser Höhe fällt nämlich keine Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften hingegen erhalten diesen Freibetrag nicht. 

Formel: 

(Gewerbeertrag (- evtl. Freibetrag)) * Steuermesszahl (3,5 %) = Steuermessbetrag 

Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = festzusetzende Gewerbesteuer 

festzusetzende Gewerbesteuer – Gewerbesteuer-Vorauszahlungen = Gewerbesteuerzahllast

Achtung

Gewerbesteuerhebesatz Berechnungsbeispiel

Unter Berücksichtigung des Freibetrags berechnet Ihr Unternehmen einen Gewinn von 50.000 Euro. 

Beispiel A:  

Wenn nun der Hebesatz der Gemeinde bei 200 Prozent liegt, so ergibt sich als Gewerbesteuer Folgendes: 

50.000 Euro x 0,035 (also 3,5 Prozent) x 2 (also 200 Prozent) = 3.500 Euro

Beispiel B:  

Würde der Hebesatz nun bei 500 Prozent liegen, sähe das Bild ganz anders aus: 

50.000 Euro x 0,035 (also 3,5 Prozent) x 5 (also 500 Prozent) = 8.750 Euro

Ein Unternehmen würde demnach in Beispiel A eine deutlich niedrigere Gewerbesteuer zu zahlen haben. Um genau zu sein, würde es 5.250 Euro an Steuern sparen. Für Gründer ist es somit nicht unerheblich, sich über einen geeigneten Standort und den an diesem Ort geltenden Gewerbesteuerhebesatz Gedanken zu machen. 

Definition

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist für Unternehmer in Deutschland ein relevantes Thema, denn sie schmälert deren Gewinn.

Für Kommunen und kleine Gemeinden ist sie dagegen eine wichtige Einnahmequelle. Als Objekt- bzw. Realsteuer wird sie stets auf Gewinne von Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen erhoben. 

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Realsteuer, deren Regelwerke im Gewerbesteuergesetz verankert sind. Als sogenannte Regionalsteuer ist sie abhängig vom jeweiligen Gewerbesteuer-Hebesatz einer Kommune. Weil Städte und Gemeinden den Steuersatz für die Gewerbesteuer selbst festlegen, gibt es große regionale Unterschiede. Die Höhe der Hebesätze beeinflusst vielleicht auch Sie, wenn es um die Entscheidung für oder gegen einen künftigen Gewerbestandort geht. Viele Kommunen versuchen deshalb durch einen attraktiven Hebesatz die Ansiedlung neuer Unternehmen zu fördern. Dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben und festgelegt, dass als niedrigster Gewerbesteuerhebesatz 200 % gelten soll. 

Sinnvoll ist es aber in jedem Fall trotzdem, sich die Steuerbelastung im Vergleich bundesweit anzuschauen. 

Wer legt den Hebesatz der Gewerbesteuer fest?

Die Gewerbesteuer ist für Städte und Gemeinden die wichtigste Einnahmequelle. Mit ihr werden unter anderem der Ausbau der Infrastruktur und alle weiteren öffentlichen Ausgaben bestritten. Außerdem sind der Bund und die Länder durch eine Umlage daran beteiligt. 

Die Gemeinden sind es somit auch, die die entsprechenden Gewerbesteuerhebesätze selbst bestimmen. Gewerbesteuerhebesätze werden also nicht berechnet, sondern festgelegt. Bei ihren Haushaltsplanungen ist es den Kommunen möglich, jährlich aufs Neue die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze anzupassen. Sie müssen dies aber nicht tun. Das gibt ihnen auf der einen Seite Freiheiten in der Kalkulation. Auf der anderen Seite kann es zu Wettbewerbssituationen untereinander kommen. 

Der Hebesatz gilt für alle Gewerbetreibenden einer Gemeinde gleichermaßen. Laut § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG liegt der Mindesthebesatz seit 2004 bei 200 Prozent. So können inländische Gewerbesteueroasen verhindert werden. Die Mindestgrenze soll bewirken, dass Gewerbetreibende sich nicht in günstigen Gegenden ansiedeln, um Steuern zu sparen. Eine Obergrenze gibt es nicht. 

Info

Ein besonderer Fall

Ab den 1990er-Jahren verlegten immer mehr teils namhafte Firmen ihren Sitz nach Norderfriedrichskoog, einer kleinen Gemeinde an der Westküste Schleswig-Holsteins im Kreis Nordfriesland. Der simple Grund: Dort lag der Gewerbesteuerhebesatz bei 0 Prozent. Um Steueroasen wie dieser entgegenzuwirken, wurde im Jahr 2014 der Mindesthebesatz von 200 Prozent festgesetzt. 

Welcher Gewerbesteuerhebesatz gilt wo?

Laut der Liste der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) lag der Gewerbesteuerhebesatz für die 701 deutschen Gemeinden ab 20.000 Einwohnern im Jahr 2021 durchschnittlich bei 435 Prozent.  

In der sogenannten Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung, kurz: UStSchlFestV, wird die Berechnung dieses Steuerhebesatzes für die Gewerbesteuer wie folgt definiert: 

Der gewogene durchschnittliche bundesweite Gewerbesteuerhebesatz wird ermittelt, indem die Summe der Beträge des Brutto-Gewerbesteueraufkommens dieser Jahre für alle Gemeinden durch die Summe der Gewerbesteuer-Grundbeträge dieser Jahre für alle Gemeinden dividiert wird.

Gewerbesteuerhebesätze: So sieht es in Deutschland aus

Die Unterschiede des Gewerbesteuerhebesatzes nach den einzelnen Postleitzahlen sind Jahr für Jahr enorm.  

Die höchsten Hebesätze sind durchschnittlich im Westen der Republik zu finden. Deutlich niedriger liegen sie im Süden und Osten. Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter mit einem Durchschnitt von jährlich weit über 500 Prozent. Das führt nicht selten dazu, dass sich Unternehmen eher in den benachbarten Bundesländern wie Niedersachsen oder Rheinpfalz ansiedeln, da die Gewerbesteuer dort deutlich niedriger ausfällt. Festzustellen ist zudem, dass die Prozentzahl in Städten in der Regel die Prozentzahl vom Umland übersteigt. 

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<b>Bundesland</b>
BundeslandHebesatz (Stand 2023)
Berlin 410 %
Baden-Württemberg 382 %
Bayern 369 %
Bremen 460 %
Hessen 390 %
Hamburg 470 %
Mecklenburg-Vorpommern 415 %
Niedersachsen 409 %
Nordrhein-Westfalen 457 %
Rheinland-Pfalz 405 %
Sachsen-Anhalt 403 %
Saarland 445 %
Sachsen 413 %
Schleswig-Holstein 394 %
Thüringen 421 %

Wo sonst in Bayern alles besonders teuer ist, gilt dies nicht für die Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuerhebesatz ist dort insgesamt am niedrigsten. Unterhaching bei München etwa hat im Jahr 2021 einen Satz von 295 Prozent festgelegt. Der höchste Gewerbesteuerhebesatz bei Kommunen über 20.000 Einwohner lag demnach in Oberhausen bei 580 Prozent.

Dies alles sind jedoch Ausreißer. Die meisten Gemeinden rangieren zwischen 400 und 500 Prozent. Dies mündet dann für Gewerbetreibende in einer Gewerbesteuer zwischen 14 und 17,5 Prozent.  

Info

Gut zu wissen: Die Wahl des Standorts ist entscheidend

Lassen Sie sich bei der Wahl des richtigen Standorts nicht (nur) von niedrigen Hebesätzen beeinflussen. Zwar bedeuten kleinere Gewerbesteuersätze, dass die jährliche Steuerlast geringer ist als anderswo.  

Wo allerdings höhere Sätze gelten, ist womöglich das Umfeld für Gewerbetreibende attraktiver. So punkten große Städte oft beispielsweise mit einer besonders guten Anbindung oder einer großen Auswahl an Personal. 

Bevor Sie als Unternehmer also den Sitz Ihres Betriebes bestimmen, sollten unterschiedlichste Faktoren in die Überlegungen mit einfließen. 

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