Limited

Die Wahl der Rechtsform ist für Unternehmen keine einfache. Den meisten ist es wichtig, ihr Privatvermögen zu schützen. Die geforderte Mindesteinlage für eine Kapitalgesellschaft kann allerdings nicht jeder vorweisen. Da lohnt es sich, einen Blick auf die englische Limited zu werfen. Seit dem Brexit am 31. Januar 2020 hat sich diese Gesellschaftsform für deutsche Unternehmer allerdings grundlegend verändert und birgt für Neugründer aktuell auch Haftungsrisiken. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was die Gesellschaftsform Ltd. bedeutet. Wir verraten Ihnen, wie eine Limited aufgestellt ist, was ihre Besonderheiten sind und wie es um die Haftung der Gesellschafter steht.

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Zuletzt aktualisiert am:07.02.2024

Info

Limited im Überblick

  • Die Limited ist eine englische Rechtsform. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und trägt die Abkürzung Ltd..
  • Möchten deutsche Unternehmer eine Limited gründen, tun Sie das in England. Dort wird die Limited auch in das Handelsregister eingetragen.
  • Für die Gründung einer Limited ist kein Stammkapital notwendig und schon ein Gesellschafter genügt.
  • Die Einlagen der Limited werden in Anteile zerlegt und auf die Inhaber verteilt. Diese dürfen nicht öffentlich gemacht oder an der Börse notiert werden.
  • Der Unterschied zur GmbH ist, dass die Limited kein Stammkapital von 25.000 Euro benötigt. Darüber hinaus erfolgt die Gründung einer Limited schneller, da die notarielle Beurkundung und Eintragung ins deutsche Handelsregister entfallen.
  • Im Regelfall haften die Gesellschafter einer Limited nur in der Höhe ihrer Einlagen. Das Privatvermögen bleibt außen vor. Ausnahmen bilden grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz.
  • Es gibt vier Formen der Limited: die Private Company limited by Shares, Private Company limited by Guarantee, Private unlimited Company und Public limited Company. Letztere agiert als Aktiengesellschaft.
  • Eine Limited besteht aus den Gesellschaftern, dem Vorstand, dem Schriftführer und dem Registered Office.
  • Vor Einführung der UG im Jahr 2008 und dem Brexit im Januar 2020 war die Gründung einer Limited attraktiv. Da nun die Hauptverwaltung in England sein muss, wenn man in den Genuss der beschränkten Haftung der Gesellschafter kommen will, ist eine Limited bei Neugründungen nicht mehr sinnvoll.

Definition

Was ist eine Limited?

Die Limited ist eine Rechtsform, die am weitesten in England verbreitet ist. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft mit der Abkürzung Ltd.. Die Rechtsgrundlage einer Limited-Firma ist das britische Gesellschaftsrecht mit dem Namen Companies Act 2006.

Wo wird die Ltd. gegründet?

Die Gründung einer Limited erfolgt in England. Alternativ ist es möglich, unter anderem eine irische Limited zu gründen. Zunächst wird die Limited im dortigen Handelsregister eingetragen. Deutsche Unternehmen können hierzulande eine Zweigniederlassung anmelden. Ein Gesellschafter reicht aus, um eine Ltd. zu gründen. Die Kosten sind ebenso geringer, da ein Mindestkapital nicht notwendig ist– schon ein Pfund (1,17 Euro, Stand Januar 2024) genügt. Diese Einlage wird in Anteile zerlegt und auf die Inhaber verteilt. Eine Börsennotierung entfällt. Damit eine deutsche Limited nach dem Brexit weiterhin existieren kann, muss der Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich sein. Das gilt seit dem 31. Januar 2020 als Drittland. Nach der zum 31.12.2020 ausgelaufenen Übergangsfrist werden Limited-Unternehmen mit Geschäftsleitung in Deutschland nicht mehr als solche anerkannt, sondern rechtlich wie Personengesellschaften (OHG oder GbR) behandelt.

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Ltd. von Deutschland aus leiten

Wer eine Limited (Ltd) gründet und diese von Deutschland aus leiten möchte, muss eine Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister eintragen lassen.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Limited und einer GmbH?

Die GmbH und Limited sind Kapitalgesellschaften. Allerdings ist bei der GmbH eine Mindesteinlage von 25.000 Euro sowie die Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Eine Limited wird bereits durch den Eintrag im englischen Handelsregister rechtskräftig. Zusätzlich benötigt die GmbH eine notarielle Beurkundung, die bei der Limited ebenfalls entfällt. Somit ist die Gründung einer Limited weitaus schneller und günstiger. Die Limited & Co. KG war für Gesellschaftsgründungen vor dem Brexit das Äquivalent zur GmbH & Co. KG. Die Limited agiert als Komplementär. Dadurch verbindet das Unternehmen die steuerlichen Vorzüge einer Personengesellschaft mit der beschränkten Haftung. Auf diesem Weg ist das Privatvermögen der Gesellschafter abgesichert.

Wer haftet bei einer Limited?

Die Haftung beschränkt sich bei einer Limited auf die Höhe der Einlagen der jeweiligen Gesellschafter. Demnach haften sie nicht mit ihrem Privatvermögen. Außerdem besteht keine Nachschusspflicht, sodass die Gesellschafter keine zusätzlichen Einlagen tätigen müssen. Im Falle von grob fahrlässigem Verhalten oder Vorsatz weitet sich die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer auf das Privatvermögen aus. Beispiele dafür sind Straftaten, betrügerische Aktivitäten oder Missbrauch des Unternehmensvermögens.

Der Vorstand muss ebenfalls unter bestimmten Umständen privat haften. Ist ihm die geringe Zahlungsfähigkeit eines Vertragspartners bewusst und erteilt er dennoch einen Auftrag, ist das ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Vorstandsmitglieder sind nämlich zum Schutz der Gläubiger verpflichtet. Sie dürfen nicht zum Nachteil der Limited handeln.

Vorsicht Haftungsfalle!

Im Fall der Leitung der Ltd über eine Zweigniederlassung in Deutschland lauert auf Gründer eine gefährliche Haftungsfalle. Seit dem Wirksamwerden des Brexit und der Beendigung der Übergangsfristen mit dem 31.12.2020 ist für das in Deutschland anzuwendende Recht auf die Gesellschaft nicht mehr – wie sonst in der EU – der Gründungsort, sondern der Ort des Verwaltungssitzes, von dem aus die Gesellschaft geführt wird, maßgeblich (Sitzprinzip). Dies bedeutet für die von Deutschland aus geführte Ltd, dass auf die Gesellschafter das für Personengesellschaften bzw. für Einzelhandelskaufleute geltende Recht Anwendung findet. Dies bedeutet in der Konsequenz den Verlust der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit und damit die persönliche Haftung des Gründers bzw. der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen (OLG München, Urteil v. 5.8.2021, 29 U 2411/21).

Welche Arten der Limited gibt es?

Die Limited Company wird in vier verschiedene Formen unterteilt:

  1. Private Company limited by Shares: Das ist die klassische und beliebteste Form der Limited. Sie eignet sich am besten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es ist ihnen untersagt, die Anteile der Limited öffentlich anzubieten oder an der Börse zu handeln. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die Höhe der Einlagen.
  2. Private Company limited by Guarantee: Diese Form der Limited-Gesellschaft wird überwiegend von Vereinen, Verbänden oder NGOs genutzt. Gemeinsam haben sie, dass sie nicht profitorientiert sind. Die Anteile werden nicht unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Stattdessen werden Garantien herausgegeben. Demnach sind Gewinnausschüttungen nicht erlaubt. Die Inhaber versprechen im Falle einer Insolvenz einen bestimmten Beitrag zu zahlen.
  3. Private unlimited Company: Im Gegensatz zur klassischen Limited haften die Gesellschafter unbeschränkt. In der Öffentlichkeit tritt das Unternehmen als eigene Rechtspersönlichkeit auf. Anteilinhaber können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
  4. Public limited Company (PLC): Diese Limited-Form ist für größere Aktiengesellschaften vorgesehen. Anders als die klassische deutsche Limited dürfen hier die Anteile öffentlich angeboten und an der Börse gehandelt werden. Daraus ergeben sich strikte Berichts- und Meldepflichten. Voraussetzung sind mindestens zwei Geschäftsführer, ein Firmensekretär und ein Mindestkapital von 25.000 Euro.

Wie setzt sich eine Limited zusammen?

Eine Limited setzt sich im Wesentlichen durch vier zentrale Organe zusammen:

  • Gesellschafter (Shareholder): Die Anteilseigner einer Limited sind dafür zuständig, die Unternehmensgeschäfte zu steuern. Dafür kommen sie in regelmäßigen Gesellschafterversammlungen zusammen. Darin wählen sie außerdem den Vorstand.
  • Vorstand (Board of Directors): Der Vorstand muss aus natürlichen Personen bestehen. Er setzt sich aus den „executive“ und „non-executive Directors“ zusammen. Die ausführenden Geschäftsführer haben das Recht, sich an der Leitung des operativen Geschäfts zu beteiligen. Die nicht-ausführenden Mitglieder hingegen übernehmen eine beratende und überwachende Rolle. Der Vorstand übernimmt zusätzlich die Vertretung der Limited nach außen.
  • Schriftführer (Company Secretary): Bei einer Public limited Company ist ein Schriftführer verpflichtend, in der Private Company nicht. Die Aufgabe kann eine natürliche oder juristische Person übernehmen. Sie ist dafür zuständig, jährliche Meldungen und weitere Berichte an das britische Handelsregister zu übermitteln. Ein Äquivalent im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es nicht.
  • Registered Office (Anschrift im Vereinigten Königreich): Vor dem Brexit genügte es, wenn eine deutsche Limited eine offizielle zustellfähige Adresse im Vereinigten Königreich hatte. Seit Anfang 2020 gilt jedoch nicht mehr die Gründungstheorie, sondern die Sitztheorie. Da das Vereinigte Königreich nun ein Drittland ist, muss sich die Hauptverwaltung dort ebenfalls befinden.

Wie läuft die Limited-Gründung ab?

Eine Limited (Ltd) zu gründen war in Deutschland bis zum Brexit im Vergleich zur Rechtsform GmbH oder zur UG einfacher: 

  • Natürliche sowie juristische Person können eine englische Limited gründen.
  • Als Gründungsdokumente sind das Memorandum of Association (=Gründungsurkunde) und die Articles of Association (=Satzung) notwendig.
  • Die Firma (Name) ist grundsätzlich frei wählbar, muss aber zwingend den Zusatz „Limited“ bzw. „Ltd“ enthalten.
  • Diese Angaben müssen auf dem Memorandum stehen:
    • Firma
    • Firmenadresse 
    • Gesellschaftszweck 
    • Haftungsbeschränkung 
    • Höhe und Aufteilung des Gesellschaftskapitals 
    • Vollständige Namen aller Gründungsgesellschafter und deren Anteile 

  • Die Satzung (Association) ist mit den Gesellschaftern der Limited relativ frei zusammenstellbar. Wie im Memorandum müssen auch im Gesellschaftsvertrag die Höhe des Stammkapitals und die Anteilsverwaltung enthalten sein. Zudem sollten enthalten sein
    • Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter. 
    • Aufteilung der Gewinnausschüttung. 
    • Zusammensetzung der Geschäftsführung sowie deren Aufgaben 

  • Eine Limited/Ltd ist erst mit der Gründungsurkunde rechtskräftig („certificate of incorporation“). Geschäftsabschlüsse vor Rechtsfähigkeit sind nicht zulässig. 
  • Um eine Limited/Ltd zu eröffnen, braucht es einen Geschäftsführer (director) und einen oder mehrere Gesellschafter (shareholder), die namentlich im Gründungsvertrag stehen. Es ist also nicht möglich, eine Limited anonym zu gründen

Warum gründet man eine Limited?

Ehe es zum Brexit kam, bot die Rechtsform einer Limited erhebliche Vorteile für Unternehmen. Da eine notarielle Beurkundung und ein Eintrag ins deutsche Handelsregister nicht notwendig sind, ist eine Gründung sogar innerhalb von 24 Stunden möglich. Neben der schnellen Gründung und beschränkten Haftung überzeugten zudem die vergleichsweise geringen Kosten. Eine Limited anzumelden, kostet in England rund 30 Euro, weitere 50 bis 250 Euro fallen für die Übersetzung des Gesellschaftsvertrags ins Deutsche.

Für Prozesse wie die Gründung der Limited, die Anmeldung einer zustellfähigen Adresse und die Stellung eines Schriftführers gibt es spezielle Dienstleister. Die Preise liegen zwischen 250 und 350 Euro pro Jahr. Mit der Entstehung der Unternehmergesellschaft (UG) im Jahre 2008 und spätestens seit dem Brexit ist in Deutschland die Limited für Neugründungen kaum noch relevant.

Limited gründen: Vorteile und Nachteile

Es ist möglich, als angehender Unternehmer in Deutschland eine Limited zu gründen. Man sollte jedoch vorher die Vor- und Nachteile der Unternehmensform einer Limited abwägen. 

Vorteile einer Limited (Ltd.)

  • Geringe Kosten bzw. sehr geringes Gründungs-/Stammkapital: Bereits mit einem britischen Pfund (1 £) lässt sich eine Limited (Ltd) gründen. 
  • Schnelle Gründung: Wenn alle Voraussetzungen geklärt sind, lässt sich die Gründung innerhalb von 24 Stunden erledigen. 
  • Die Gründung einer Limited (Ltd) in Großbritannien benötigt weder einen Notar noch einen Anwalt
  • Eine Limited (Ltd) kann auch als Einpersonengesellschaft bestehen
  • Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Gesellschafter lassen sich schnell und unkompliziert erneuern
  • Die Gründung einer Limited ohne deutsche Niederlassung ist auch ohne notarielle Beglaubigung möglich. 

Nachteile einer Limited (Ltd.)

  • Wer eine Limited (Ltd) in Deutschland gründet, muss immer zwischen den britischen Gesetzen im Innenverhältnis und den deutschen Gesetzen im Außenverhältnis hin- und herspringen
  • Bei einer deutschen Niederlassung der Limited Unternehmergesellschaft müssen Unternehmen eine Handelsregistereintragung durchführen. Das bedeutet, der bürokratische und finanzielle Aufwand bleiben nicht erspart und die notarielle Beglaubigung ist in diesem Fall wieder nötig. Es müssen dann auch alle wichtigen Dokumente von der englischen in die deutsche Amtssprache übersetzt werden. Hinzu kommen die bereits erwähnten Haftungsprobleme mit Wirksamwerden des Brexit.
  • Die Buchführung beansprucht mehr Zeit. Zum einen verpflichtet das Handelsgesetzbuch für die deutsche Finanzbehörde zur doppelten Buchführung nach GoBD, zum anderen müssen Inhaber der Ltd. auch für das britische Finanzamt eine Bilanz führen.  
  • Für die Limited (Ltd) ist eine Geschäfts- und Postadresse in Großbritannien nötig. Daher muss auch mit Aufwand und Kosten für ein registered office in Übersee gerechnet werden. 

Diese Steuern müssen Inhaber einer Limited in Deutschland zahlen

Auch die deutschen Steuern können Unternehmer durch die Limited (Ltd) nicht umgehen. Der offizielle Firmensitz ist zwar in Großbritannien, als Dienstleister werden ausschließlich deutsche Kunden bedient oder das Produkt nur in Deutschland vertrieben? Unter diesen Umständen fallen Unternehmer auch in das deutsche Steuersystem und müssen für ihre Selbstständigkeit Steuern bezahlen. 

Die deutschen Steuerarten für Unternehmen im Überblick: 

  • Körperschaftsteuer 
  • Umsatzsteuer 
  • Gewerbesteuer 

Info

Jahresabschluss nach britischer Rechnungslegung

Obwohl Gründer einer Limited Teil des deutschen Steuersystems sind, müssen sie, da es sich um eine englische Rechtsform handelt, den Jahresabschluss nach britischer Rechnungslegung durchführen. Hierzu sollte man sich Unterstützung von einer Steuerfachkraft holen, welche auf britisches Recht und der Rechtsform Limited spezialisiert ist. 

Was bringt eine irische Limited mit sich?

Wer mit dem Gedanken spielt, eine irische Limited zu gründen, sollte hierfür auch einige Eigenschaften bzw. Fakten kennen: 

  • Irland stellt ein weltweit gefragtes Land für Unternehmensstandorte dar. 
  • Niedrige Unternehmenssteuer: Die Corporation Tax in Irland liegt auch im Jahr 2024 bei 12,5 %. In Europa ist das einer der niedrigsten Steuersätze für Betriebe. 
  • Neu gegründete Limiteds in Irland müssen in den ersten drei Jahren keine Unternehmenssteuern zahlen, wenn ihr Gewinn unter 320.000 Euro im Jahr beträgt. 
  • In Irland gilt die Niederlassungsfreiheit. 

Tipp

Die UG als Alternative zur Limited

Mit Einführung der UG ist es seit über 15 Jahren auch in Deutschland möglich, eine Kapitalgesellschaft trotz fehlendem Stammkapital zu gründen. Angesichts der komplizierten Entwicklungen durch den Brexit ist die sogenannte 1-Euro-GmbH eine gute Alternative. Einer der Unterschiede zur Limited ist: Die Gesellschafter müssen Rücklagen aus ihren Jahresüberschüssen bilden, bis sie das Stammkapital einer GmbH von 25.000 Euro erreicht haben.

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