Degressive Abschreibung: Diese Regelungen gelten

Der Gesetzgeber hat die degressive Abschreibung für Neuinvestitionen aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt. Mit dieser Maßnahme sollen Unternehmen finanziell unterstützt werden. Die degressive Abschreibung ist zeitlich begrenzt und darf für alle Gegenstände angewendet werden, die Sie sich vom Januar 2020 bis Dezember 2022 für Ihr Kleinunternehmen angeschafft haben.

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 |  Zuletzt aktualisiert am:19.05.2023

Aber was versteht man unter einer degressiven Abschreibung? Was darf abgeschrieben werden und wie werden Abschreibungsbeträge berechnet? Und welche steuerlichen Vorteile können Sie als Freiberufler oder Einzelunternehmer von der degressiven Abschreibung erzielen?

Definition

Was ist die degressive Abschreibung?

Der Begriff „Abschreibung“ bedeutet nach Steuerrecht eine Absetzung für Abnutzung (kurz: AfA). Wichtig ist, dass Sie zunächst den Unterschied zwischen „absetzen“ und „abschreiben“ kennen:

  • Etwas von der Steuer absetzen: Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts werden in der Steuererklärung vollständig angegeben, um dadurch steuerliche Vorteile zu erzielen.
  • Ein Wirtschaftsgut abschreiben: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Sachguts werden über mehrere Jahre – je nach Dauer der Nutzung – verteilt. Damit kann ein bestimmter Betrag jährlich in der Steuererklärung angesetzt werden.

Bei der Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Freiberufler und Einzelunternehmer ggf. zwischen zwei Methoden wählen: linear oder degressiv.

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung?

Der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung liegt im Jahresbetrag.

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts Jahr für Jahr mit demselben Betrag abgeschrieben. Der Abschreibungsbetrag bleibt immer gleich.

Anders bei der degressiven Abschreibung:

  1. Der Abschreibungsbetrag berechnet sich prozentual zum Neupreis bzw. vom Restbuchwert des Vorjahres.
  2. Die Anschaffungskosten eines Sachguts werden mit einem Betrag abgeschrieben, der Jahr für Jahr kleiner wird.
  3. Der Betrag ist im ersten Abschreibungsjahr am höchsten und höher als der Abschreibungsbetrag für eine lineare Abschreibung.

Geometrisch-degressive und arithmetisch-degressive Abschreibung

Bei der degressiven AfA unterscheidet man zusätzlich zwischen einer geometrisch-degressiven Abschreibung und einer arithmetisch-degressiven Abschreibung.

  • Geometrisch-degressive Methode: Hier bleibt der Multiplikationsfaktor bei der Berechnung konstant. Nach Ablauf der Nutzungsdauer bleibt ein Restbuchwert übrig.
  • Arithmetisch-degressive Methode: Der Restbuchwert reduziert sich Jahr für Jahr um einen festen Degressionsbetrag. Der Buchwert beträgt nach Ablauf der Nutzungsdauer null Euro. Bei dieser Methode gibt es einen Sonderfall: die digitale Abschreibung. Sie erfasst die Wertminderung eines Gegenstandes mit gleichbleibenden Jahresbeträgen.

Ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung möglich?

Wenden Sie die degressive Methode an, dürfen Sie ein Wirtschaftsgut später linear abschreiben. Der Umstieg zur linearen AfA-Methode ist dann sinnvoll, wenn der Abschreibungswert bei der linearen Methode genauso hoch oder höher ist als der Wert bei der degressiven Methode.

Achtung

Gesetzeslage beachten

Ein Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibungsmethode ist jedoch nicht möglich – und ist per Gesetz auch ausgeschlossen.

Wann lohnt sich eine degressive Abschreibung?

Sie können alle Neuanschaffungen, die Sie in den Jahren 2020, 2021 und 2022 für Ihr Unternehmen getätigt haben, degressiv abschreiben. Es lohnt sich auf jeden Fall, genau zu prüfen, ob Sie von einer degressiven Absetzung steuerlich profitieren. Das sind die Vorteile der degressiven AfA:

  1. Die degressive Abschreibung bildet die Wertminderung realistischer ab: Viele Sachgüter, wie technische Geräte oder Fahrzeuge, erfahren in den ersten Nutzungsjahren einen hohen Wertverlust. Diese Abnutzung lässt sich durch eine degressive AfA besser steuerlich geltend machen als durch eine lineare Abschreibung.
  2. Sie werden grundsätzlich finanziell entlastet: Da bei der degressiven Abschreibung in den ersten Jahren ein höherer Satz angesetzt wird, bedeutet das für Sie eine wirtschaftliche Entlastung. Denn eine größere Wertminderung verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen – und so müssen Sie möglicherweise weniger Steuern zahlen.
  3. Sie können bei einem Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung mehr absetzen: Es wird empfohlen, ein Wirtschaftsgut zunächst degressiv und dann linear abzuschreiben. Damit sichern Sie sich weitere finanzielle Vorteile.

Was kann abgeschrieben werden – und was nicht?

Grundsätzlich dürfen alle Güter des Anlagevermögens degressiv abgeschrieben werden, die diese Eigenschaften haben:

  1. Das Wirtschaftsgut ist beweglich.
  2. Das Wirtschaftsgut wird betrieblich genutzt.
  3. Das Wirtschaftsgut nutzt sich ab.
  4. Das Wirtschaftsgut ist materiell.

Anwendung findet die degressive AfA für die Geschäftsausstattung wie Büromöbel, Schreibtisch usw., und für die Betriebsausstattung wie Firmenwagen, Maschine, Anlagen und Ähnliches.

Es gibt Wirtschaftsgüter, die nicht abgeschrieben werden können. Dazu zählen unter anderem folgende unbewegliche Güter:

  • Immaterielle Wirtschaftsgüter, wie Lizenzen oder Patente
  • Grund und Boden (bebaute und unbebaute Grundstücke)
  • Umlaufvermögen (d. h. Betriebskapital, Wertpapiere, Forderungen, Guthaben)
  • Wirtschaftsgüter mit einer AfA-Sonderform, wie Gebäude oder Immobilien

Info

Abschreibungen von gebrauchten Gütern

Können auch Gegenstände abgeschrieben werden, die gebraucht gekauft wurden? Ja, aber bei gebrauchten Gütern richtetet sich die Abschreibung nach der Restnutzungsdauer.

Wer darf degressiv abschreiben?

Anspruch auf eine Abschreibung haben alle Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freelancer, die Gewinneinkünfte haben. Dabei spielt keine Rolle, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, wie z. B. Einzelunternehmen, GbR oder OHG, und wie hoch Ihr Umsatz pro Jahr ist.

Info

Gesetzesgrundlage im Einkommensteuergesetz

Die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter wird steuerrechtlich im Einkommenssteuergesetz (EStG) beschrieben. Genauer gesagt unter § 7 Abs. 2 EStG. Die handelsrechtliche Regelung für die degressive AfA finden Sie im Handelsgesetzbuch unter § 253 Abs. 3 HGB.

Wie funktioniert eine degressive Abschreibung?

Bemessungsgrundlage ist immer der Netto-Kaufpreis eines Sachguts. Mit dieser Formel wird dann die degressive Abschreibung berechnet:

Abschreibungssatz x Buchwert des Vorjahres = Abschreibungsbetrag

Tipp

Gesonderte Abschreibung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer (laut § 19 UStG), die keine Umsatzsteuer berechnen und abführen, gehen bei der Abschreibung anders vor. In diesem Fall dürfen sie die Mehrwertsteuer, die sie selbst bezahlt haben und nicht abführen können, zu den Anschaffungskosten dazurechnen. Das bedeutet, die Bemessungsgrundlage für Kleinunternehmer sind die Gesamtkosten (Nettopreis plus gezahlte Mehrwertsteuer).

Degressive Abschreibung: Beispiel aus der Praxis

Ein Solo-Selbstständiger kaufte im August 2022 ein neues Smartphone für 2.000 Euro. Laut Formel berechnet sich die Abschreibung für eine 5-jährige Nutzungsdauer wie folgt.

  1. Zunächst wird der lineare Abschreibungsbetrag ermittelt. Bemessungsgrundlage ist die Höhe der Netto-Anschaffungskosten, die durch die Nutzungsdauer geteilt werden:

    2.000 Euro / 5 Jahre = 400 Euro
  2. Mit dem linearen Abschreibungsbetrag von 400 Euro muss jetzt der lineare AfA-Satz berechnet werden. Hier wird der jährliche lineare AfA-Betrag durch die Anschaffungskosten dividiert:

    400 Euro / 2.000 Euro = 0,20 (entspricht 20 %)
  3. Jetzt kann der degressive AfA-Satz ermittelt werden. Dieser beträgt das 2,5-fache des linearen AfA-Prozentsatzes:

    20 % x 2,5 = 50 %

Aber: Der Abschreibungssatz darf höchstens das 2,5-Fache des linearen Abschreibungssatzes betragen. Und er darf nicht höher als 25 % sein. Das heißt, dass der Solo-Selbstständige in diesem Beispiel einen degressiven Satz von 25 % ansetzen darf.

Wichtig ist zu beachten, dass hier im Jahr der Anschaffung ein anteiliger AfA-Betrag berechnet werden muss, da das Smartphone erst im August gekauft wurde. Der Abschreibungsbetrag ist daher keine volle 400 Euro, sondern nur 133 Euro für die vier Monate von August bis Dezember.

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<b>Abschreibung nach Nutzungsjahr</b>
Abschreibung nach NutzungsjahrAfA-Satz und AfA-BetragRestbuchwert
Jahr 0 – Kauf im August: Kaufpreis 2.000 Euro AfA-Satz 25 % (= AfA-Betrag von 500 Euro für das komplette Jahr)

Anteiliger AfA-Beitrag = 166,66 Euro.
1.833,34 Euro
Nutzungsjahr 1: Restbuchwert 1.833,34 Euro 25 % vom Restbuchwert = 458,34 Euro 1.375 Euro
Nutzungsjahr 2: Restbuchwert 1.375 Euro 25 % vom Restbuchwert = 343,75 Euro 1.031,25 Euro
Nutzungsjahr 3: Restbuchwert 1.031,25 Euro 25 % vom Restbuchwert = 257,81 Euro 773,44 Euro
Nutzungsjahr 4: Restbuchwert 773,44 Euro 25 % vom Restbuchwert = 193,36 Euro 580,08 Euro
Nutzungsjahr 5: Restbuchwert 580,08 Euro 580,08 Euro 0 Euro

Anhand der sinkenden Jahresbeträge lässt sich in diesem Beispiel gut erkennen, dass sich hier ein Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode im ersten Nutzungsjahr lohnt. Der Grund: Der lineare Abschreibungsbetrag von 500 Euro, der nach einem Wechsel jedes Jahr angesetzt werden darf, ist größer als der degressive Betrag.

Degressive Abschreibung für Neuanschaffungen noch bis Ende 2022

Sollten Sie für Ihr Unternehmen zwischen 2020 und 2022 größere Investitionengetätigt haben, lohnt es sich, in den Gewinnermittlungen 2020 bis 2021 nachzurechnen. Dank des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes ist eine degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter wieder möglich – zumindest für den befristeten Zeitraum bis Ende 2022. Eine degressive AfA für die ersten Nutzungsjahre könnte sich für Sie durchaus auszahlen.

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