Einfuhrumsatzsteuer: Wann sie fällig wird und was Sie berücksichtigen müssen

Wenn Sie Produkte aus einem Drittland wie der Schweiz nach Deutschland einführen, aus einem Nicht-EU-Land mitbringen oder online kaufen, werden Ihnen möglicherweise nicht nur Zoll und Verbrauchsteuern berechnet. Es fällt auch eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Was ist die Einfuhrumsatzsteuer überhaupt, wer muss sie wann bezahlen, wie kann ich sie absetzen und für den Vorsteuerabzug beim Finanzamt berechnen? Die wichtigsten Details erfahren Sie hier.

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Containerschiff legt an einem Hafen an
© Tom Fisk - pexels.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:19.05.2023

Definition

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entspricht in etwa der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer. Wenn Güter (körperliche Gegenstände) aus einem Drittland in ein Zielland eingeführt werden, wird ebenfalls eine Art Mehrwertsteuer berechnet. In diesem Fall heißt die Umsatzsteuer aber Einfuhrumsatzsteuer. Nach den zollrechtlichen Vorschriften ist die Einfuhrumsatzsteuer eine Einfuhrabgabe.

Praxisbeispiel zur Einfuhrumsatzsteuer

Als Freelancer, Einzel-/Kleinunternehmer oder kleines bis mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland kaufen Sie ein Produkt oder eine Ware in der Schweiz. Es macht hier keinen Unterschied, ob Sie das Produkt vor Ort in einem Ladengeschäft kaufen oder von Deutschland aus online in einem Internetshop bestellen.

Rechtlich gesehen passiert Folgendes: Sie importieren eine Ware aus einem sogenannten Drittland (hier Schweiz) in ein Zielland (in diesem Fall Deutschland). Beim Export wird nun die Ware mit der Umsatzsteuer des Ziellandes belegt. Aus Sicht des Drittlandes Schweiz ist die Ware jedoch umsatzsteuerbefreit.

Was ist ein Drittland?

Als Drittland wird ein Land bezeichnet, das nicht der Europäischen Union angehört. Ein Drittland gehört auch nicht zum europäischen Zollgebiet. Nur Produkte, die von außerhalb der EU in die EU importiert werden, werden mit einer EUSt belegt. Aus diesem Grund müssen Sie keine Einfuhrumsatzsteuer innerhalb der EU bezahlen.

Die Besteuerung wird also erst im Zielland angewendet – und zwar mit dem dort gültigen Steuersatz für die Umsatzsteuer. In unserem Beispiel sind das 19 %, da das Zielland Deutschland ist. Bei einem solchen Import-/Export-Vorgang wird diese Steuer allerdings nicht „Umsatzsteuer“ genannt, sondern Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) oder umgangssprachlich Einfuhrsteuer.

Info

Warum wird eigentlich eine Einfuhrsteuer in Deutschland erhoben?

Im Ursprungsland der Ware wird generell keine Mehrwertsteuer auf den Nettopreis erhoben. Um zu vermeiden, dass Endverbraucher Produkte ohne Mehrwertsteuer erwerben können und innergemeinschaftliche Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsnachteil haben, wird zum Ausgleich im Zielland eine EUSt berechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) – die auch Mehrwertsteuer oder Vorsteuer genannt wird – schlägt man beim Kauf und Verkauf von Gütern (sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen) im Inland auf den Nettopreis auf. Vorsteuerabzugsberechtigte Freelancer und Unternehmen dürfen die Erstattung der Umsatzsteuer gekaufter Güter beim Finanzamt beantragen (sogenannte Vorsteuer). Sie erhalten also die Umsatzsteuer zurück.

In Deutschland gibt es laut Umsatzsteuergesetz (UStG) verschiedene Steuersätze:

  • Umsatzsteuer 19 %: Standard-Steuersatz für alle Produkte und Dienstleistungen
  • Umsatzsteuer 7 %: Sondersteuersatz für bestimmte Produkte, wie z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Hotelübernachtungen, Kunstgegenstände

Was ist der Unterschied zwischen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?

Beim Import von Waren und Gütern aus einem Drittland bezahlen Sie ggf. auch Zölle und eine besondere Verbrauchsteuer. Deshalb hier der grundsätzliche Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer:

Zölle sind keine Steuern. Sie sind Abgaben auf Waren, die aus Drittländern in die Europäische Union (EU) importiert werden. Beim Import und Export von Waren zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten werden keine Zölle erhoben. Liegt das Ursprungsland für den Warenexport nicht in der EU, dann erhebt und verwaltet der jeweilige Mitgliedstaat die Zölle. Die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind im Zollrecht der Europäischen Union geregelt.

Wer muss Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?

Für die Entrichtung gilt: Jeder, der von außerhalb der EU einen Gegenstand nach Deutschland importiert, unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. Hier muss man zwei Gruppen unterscheiden:

  • Nicht-Unternehmer: Kaufen Sie als Privatperson oder Endverbraucher Waren aus Nicht-EU-Ländern, können Sie sich keine Einfuhrsteuern/Einfuhrumsatzsteuer zurückholen. Denn private Personen werden mit der Einfuhrsteuer belastet, so wie mit der USt im Inland auch.
  • Unternehmer: Zu den Unternehmern zählen kleine, mittelständische Betriebe und große Konzerne, aber auch Freiberufler, Freelancer, Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer. Kaufen Unternehmen Produkte und Güter für ihr Unternehmen aus Drittländern, haben sie Anspruch auf einen Vorsteuerabzug.

Wann muss ich Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?

Zu welchem Zeitpunkt Sie eine Einfuhrsteuer zahlen müssen, hängt davon ab, wie die Ware aus dem Drittland ins Zielland gelangt:

1. Persönlicher Kauf im Nicht-EU-Land:

Wenn Sie eine Ware vor Ort kaufen und im Reisegepäck in das Zielland importieren, wird eine Einfuhrsteuer fällig – vorausgesetzt, der Warenwert ist höher als 430 Euro. Denn bei Reisen per Flugzeug oder Schiff existiert ein Freibetrag von maximal 430 Euro, für den keine EUSt berechnet wird.

2. Kauf im Internet und Zusendung per Post:

Bei Onlinebestellungen ist eine Einfuhrsteuer zu zahlen, wenn Sie als Unternehmer bei einem gewerblichen Händler eine Ware kaufen. Bei Onlinekäufen in Drittländern gibt es zusammengefasst folgende Regeln:

  • Es gibt keine Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze mehr. Das heißt: In der Regel fällt immer EUSt an.
  • Bei einem Sachwert bis 150 Euro werden keine Zollgebühren, aber eine Einfuhrsteuer fällig. Grundlage für die Berechnung ist hier der Sachwert.
  • Bei einem Produktwert von mehr als 150 Euro werden Abgaben gemäß Zolltarif sowie EUSt berechnet.

Achtung

Veränderung des Freigrenze

Die Höhe der Freigrenze, ab dem keine EUSt erhoben wird, hat sich am 1. Juli 2021 geändert. Bis zum 30. Juni 2021 galt noch eine Freigrenze von 22 Euro. Die Abschaffung dieser Freigrenze soll einen Mehrwertsteuerbetrug verhindern.

Wem muss ich Einfuhrumsatzsteuer zahlen?

Zwar ist für die allgemeine Umsatzsteuer beim Warenaustausch im Inland das Finanzamt zuständig, jedoch wird die EUSt von der deutschen Zollverwaltung erhoben. Unternehmer können ihre Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer zurückerstattet bekommen – praktischerweise über ihr zuständiges Finanzamt.

Wie viel Einfuhrumsatzsteuer muss ich zahlen?

Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer orientiert sich am USt-Satz des Ziellandes. Die Einfuhrumsatzsteuer für Deutschland beträgt deshalb 19 % (bzw. 7 %). Ist das Zielland zum Beispiel Österreich, beträgt der Satz 20 %.

Bemessungsgrundlage für die EUSt ist der Zollwert. Er entspricht in der Regel dem Warenwert des Produkts plus Versand.

Mit diesen Formeln berechnen Sie die Einfuhrumsatzsteuer:

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Schritt 1:
Zollwert berechnen
Warenwert + Versand- bzw. Transportkosten = Zollwert
Schritt 2:
Bemessungsgrundlage für die EUSt berechnen
Zollwert + ggf. Zollgebühren + ggf. Verbrauchsteuer = Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer
Schritt 3:
EUSt berechnen
EUSt-Bemessungsgrundlage * Einfuhrumsatzsteuersatz (19 % oder 7 %) = Einfuhrumsatzsteuer

Info

Was ist eine Verbrauchsteuer?

Die Verbrauchsteuer wird für bestimmte Produkte erhoben, wie Energie, Tabak, Kaffee oder Alkohol.

Beispiel zur Abgabenberechnung bei Import aus einem Nicht-EU-Land

Unternehmer A bestellt online einen Computer zum Preis von 6.000 Euro in den USA (Drittland). Der Computer wird per Post nach Deutschland (Zielland) versendet. Dazu kommen noch 100 Euro für den Versand.

Der Import von PCs, Laptops und Notebooks aus den USA ist zollfrei. Damit muss Unternehmer A keine Zollgebühren bezahlen. Es fällt jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert von 6.100 Euro an (1.159 Euro). Deshalb bezahlt Unternehmer A insgesamt einen Betrag von 7.259 Euro.

Vorsteuerabzug: Wer kann die Einfuhrumsatzsteuer geltend machen?

Als Faustregel gilt, dass eine Erstattung nur dann möglich ist, wenn der Kauf im Drittland eine geschäftliche Ausgabe ist. Das heißt: Alle unternehmerisch tätigen und umsatzsteuerpflichtigen Personen können die Einfuhrsteuern und die Einfuhrumsatzsteuer wieder erhalten.

Von der EUSt-Rückerstattung ausgenommen sind Unternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19UStG fallen: Da sie ihre Umsätze nicht mit einer Umsatzsteuer belegen, sind sie für einen Vorsteuerabzug nicht berechtigt.

Info

Wann ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich bzw. unzulässig?

Sie dürfen keinen Vorsteuerabzug geltend machen bei:

  • allen nicht-geschäftlichen Käufen sowie privaten Ausgaben
  • umsatzsteuerfreien Einnahmen (z.B. bei ärztlicher Behandlung, Bildungsinstitution)
  • als Kleinunternehmer ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug

Wie funktioniert die Einfuhrumsatzsteuer-Erstattung?

Die Vorgehensweise, um die EUSt zurückzuerhalten, ist einfach:

Wie bei der gewöhnlichen Umsatzsteuer auch können Unternehmen als Käufer der Sendung über die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung und über die jährliche Umsatzsteuererklärung oder Einkommensteuererklärung die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer absetzen und die EUSt-Kosten zurückerhalten.

So geht's: Tragen Sie bei der USt-Voranmeldung in Ihrer Steuer-Software oder im Vordruck die EUSt-Beträge in das Feld „Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG)“ ein.

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