Kleinunternehmerregelung: So kann die GmbH profitieren

Dass Einzelunternehmer sich nur bei geringen Umsätzen umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer registrieren lassen können, ist bekannt. Doch wie sieht es bei einer GmbH aus und welche steuerlichen Pflichten muss der Geschäftsführer der GmbH trotz möglicher Kleinunternehmerregelung erfüllen?

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Schreiner in einer Werkstatt
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 |  Zuletzt aktualisiert am:27.03.2024

Die GmbH als Kleinunternehmer?

Auch eine GmbH kann sich umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG beim Finanzamt erfassen lassen. Der Vorteil: Der Kleinunternehmer kann seine Rechnungen ohne Umsatzsteuerstellen, kann aber im Gegenzug auch keine Erstattung der Vorsteuer aus den an ihn gerichteten Eingangsrechnungen beantragen.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um die Vorteile des Vorsteuerabzugs nutzen zu können. Aber Achtung: Ein Unternehmer, der wegen hoher Vorsteuererstattungen freiwillig von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechselt, ist 5 Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden!

Voraussetzungen für die Anerkennung der GmbH als Kleinunternehmer sind, dass

  • der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 EUR) betragen hat und
  • der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

Überschreitet der Vorjahresumsatz die 22.000 Euro-Grenze, muss ab dem nächsten 1.1. ohne Wenn und Aber zur Regelbesteuerung übergangen werden. Das gilt selbst dann, wenn klar ist, dass der Umsatz des laufenden Jahres wieder unter 22.000 Euro liegen wird.

Wichtig:

  • Der Gesamtumsatz 22.000 Euro und voraussichtlich 50.000 Euro bezieht sich auf den Ist-Brutto-Umsatz, also nur auf tatsächlich vereinnahmte Umsätze.
  • Die private Nutzung des Firmenwagenserhöht den Gesamtumsatz im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nicht (BFH, Urteil v. 15.9.2011, Az. V R 12/11). Selbst wenn eine GmbH im Jahr 2020 die 22.000 Euro-Grenze leicht überschritten hat, bedeutet das noch lange nicht das Aus für die Kleinunternehmerregelung für 2021. Denn der Umsatz aus dem Verkauf von Anlagevermögen rechnet nicht zum Gesamtumsatz im Sinn der Kleinunternehmerregelung.

    Beispiel: Eine Kleinunternehmer-GmbH ermittelt für 2020 einen Umsatz von 24.000 Euro. Doch in diesem Gesamtumsatz steckt ein Verkaufsumsatz von 4.000 Euro für den Verkauf von Anlagevermögen. Da der Umsatz im Sinn der Kleinunternehmerregelung somit also 2020 nur bei 20.000 Euro liegt, klappt es mit der Kleinunternehmerregelung auch 2021 – vorausgesetzt der voraussichtliche Umsatz 2021 überschreitet die 50.000 Euro-Grenze nicht.

  • Verwendet ein Kleinunternehmer einen Quittungsblock, in dem steht „inklusive 19 % Umsatzsteuer“, schuldet er die Umsatzsteuer nach § 14c UStG, wenn der Empfänger der Quittung dadurch zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Infografik von Lexware zur Darstellung von Voraussetzungen Kleinunternehmer

Was gilt für Kleinunternehmer bei der GmbH-Gründung?

Existenzgründer erhalten vom Finanzamt einen Gründerfragebogen, in dem der Gründer nach voraussichtlichem Umsatz und Gewinn gefragt wird. Gibt der Gründer für das Erstjahr einen voraussichtlichen Umsatz von mehr als 22.000 Euro an, trifft die Kleinunternehmerregelung auf ihn nicht mehr zu. Wird eine GmbH während des Jahres gegründet, gelten 2 Besonderheiten:

  • Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG ist nur anzuwenden, wenn der voraussichtliche Umsatz dieses Erstjahres nicht mehr als 22.000 Euro beträgt.
  • Das Finanzamt rechnet den prognostizierten Umsatz auf 12 Monate hoch.

Beispiel: Die XY-GmbH nimmt am 1.4. ihre Tätigkeit auf. In den Monaten April bis Dezember erwartet die Firma 20.000 EUR Umsätze. Folge: Die Firma XY-GmbH kann sich nicht als Kleinunternehmerin beim Finanzamt erfassen lassen, weil der auf 12 Monate hochgerechnete Umsatz 26.667 EUR beträgt (20.000 EUR x 12/9).

Steuerliche Behandlung der Kleinunternehmer-GmbH

Erfüllt eine GmbH die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und lässt sich beim Finanzamt dementsprechend erfassen, hat das folgende Konsequenzen:

  • In ihren Ausgangsrechnungen darf die GmbH als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Ein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen scheidet im Gegenzug ebenfalls aus.
  • Die GmbH muss als Kleinunternehmerin für ihre Umsätze keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.

Achtung

Umsatzsteuerjahreserklärung trotz Kleinunternehmerregelung?

Seit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes sollen Kleinunternehmer nach § 19 UStG grundsätzlich von der Umsatzsteuererklärung befreit sein. Somit muss 2024 erstmals keine Steuererklärung an das Finanzamt übermittel werden.

Beachte: Eine Abgabe ist jedoch immer noch Pflicht, wenn das Finanzamt die Steuererklärung explizit anfordert 

Problemfall: Umsatzsteuerjahreserklärung Gibt der Geschäftsführer einer GmbH nun für die Kleinunternehmer-GmbH eine Umsatzsteuerjahreserklärung ab, übersieht die Zeilen 22 bis 25 und trägt die Umsätze auf den folgenden Seiten der Umsatzsteuerjahreserklärung ein, wird das Finanzamt auf die Aufgabe der Kleinunternehmerregelung schließen und für die angegebenen Umsätze Umsatzsteuer erfassen.

Folge: Die fatale Folge bei der unterstellten „freiwilligen“ Abwahl der Kleinunternehmerregelung: Die GmbH ist 5 Jahre an diese Option gebunden und kann dann erst wieder zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren. In der Praxis kommt das häufig vor.

Info

Urteil des Bundesfinanzhofs zur Kleinunternehmerregelung

Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass das Finanzamt nachfragen muss, ob durch die Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung bei Ausfüllen der falschen Kennziffern die Option zum Wegfall der Kleinunternehmerregelung ausgeübt werden soll. Ohne Nachfrage des Finanzamts gilt weiterhin die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG (BFH, Urteil v. 24.7.2013, Az. XI R 14/11).

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