Steuerlast beim Verkauf von GmbH-Anteilen: Besteuerungsgrundlagen
Je nachdem, wie hoch die Beteiligungsquote innerhalb der letzten Jahre war, besteuert das Finanzamt den Verkauf eines GmbH-Anteils folgendermaßen:
| Beteiligung mindestens 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre | Beteiligung unter 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre | |
|---|---|---|
| Besteuerung des Veräußerungsgewinns | Besteuerung nach § 17 Abs. 1 EStG | Besteuerung nach § 20 Abs. 2 EStG |
| Besonderheiten | Persönlicher Steuersatz, jedoch Teileinkünfteverfahren: 40 % steuerfrei, 60 % steuerpflichtig | Abgeltungsteuer mit 25 % oder auf Antrag mit persönlichem Steuersatz unter 25 % |
Besteuerung nach § 17 EStG bei Verkäufen von GmbH-Anteilen
Der häufigere Fall in der Praxis ist wohl, dass ein GmbH-Gesellschafter Anteile an einer GmbH verkauft, an der er innerhalb der letzten 5 Jahre am Stammkapital der GmbH mit mindestens 1 % beteiligt war. Die Gewinne aus dem Verkauf sind nach § 17 EStG steuerpflichtig.
Achtung
Steuerlast bei geschenkten und geerbten GmbH-Anteilen
Bei Schenkung oder Erbe eines GmbH-Anteils wird die Beteiligungsquote des Schenkers bzw. des Verstorbenen innerhalb der letzten 5 Jahre betrachtet (§ 17 Abs. 1 Satz 4 EStG). Beispiel: du erbst einen Anteil an einer GmbH von 0,5 % und veräußerst diesen sofort. Was der Verstorbene innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % beteiligt, ist der Verkaufsgewinn zu versteuern.
- Gewerbesteuer: Obwohl die Besteuerung nach § 17 EStG gewerbliche Einkünfte unterstellt, wird durch den Verkauf keine Gewerbesteuer fällig (Richtlinie 7.1 Abs. 3 Satz 1 GewStR).
- Freibetrag: Nach § 17 Abs. 3 EStG kann ein Freibetrag von 9.060 Euro abgezogen werden. Doch diese 9.060 Euro gibt es nur bei einer 100 %-Beteiligung. Bei einer 20 %-Beteiligung beträgt der Freibetrag entsprechend nur 1.812 Euro. Der Freibetrag mindert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Teil von 36.100 Euro übersteigt. Auch die 36.100 Euro gelten nur für eine 100 %-Beteiligung.
Steuerlast beim Verkauf von GmbH-Anteilen - ein Praxisbeispiel
Frau Huber ist zu 50 % an der XY-GmbH beteiligt. Sie verkauft ihren Anteil an der XY-GmbH für 48.000 EUR (frühere Anschaffungskosten 10.000 EUR). Veräußerungskosten fallen in Höhe von 3.000 EUR an. Folge: Der Verkauf der Anteile ist nach § 17 EStG steuerpflichtig.
Mit diesen 3 Berechnungsschritten kalkuliert Frau Huber, wie viel das Finanzamt beim Verkauf deiner im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung mit mehr als 1% Beteiligung am Stammkapital letztlich besteuert.
Schritt 1: Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns vor Abzug des Freibetrags
| EUR | Berechnung | |
|---|---|---|
| 48.000 EUR | Verkaufserlös für die Anteile der XY-GmbH | |
| - | 10.000 EUR | abzgl. Anschaffungskosten der XY-GmbH |
| - | 3.000 EUR | abzgl. Veräußerungskosten |
| = | 35.000 EUR | Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags |
| 21.000 EUR | Davon steuerpflichtig nach § 3c EStG 60% (Teileinkünfteverfahren) |
Schritt 2: Ermittlung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG
| Berechnung | EUR | |
|---|---|---|
|
Freibetrag § 17 Abs.3 EStG: 50 % v. 9.060 Euro, da 50%-Beteiligung | 4.530 Euro | |
| Veräußerungsgewinn aus Schritt 1 | 21.000 Euro | |
|
abzgl. 50 % v. 36.100 Euro, da 50%-Beteiligung | -18.050 Euro | |
| = Ermäßigung Freibetrag | 2.950 Euro | -2.950 Euro |
| Zu berücksichtigender Freibetrag | 1.580 Euro |
Schritt 3: Ermittlung des verbleibenden Veräußerungsgewinns, der nach § 17 EStG besteuert wird
| Berechnung | EUR |
|---|---|
| Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach Schritt 1 | 21.000 Euro |
| abzgl. Freibetrag nach Schritt 2 | -1.580 Euro |
| = zu versteuernder Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG | 19.420 Euro |
Grundsätze bei der Anteilsveräußerung bei einer GmbH
Hält eine GmbH Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft und veräußert diese, darf der in der Steuerbilanz enthaltene Veräußerungsgewinn aus einer Anteilsveräußerung nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG außerbilanzmäßig wieder abgezogen werden. 5 % des Veräußerungsgewinns sind als nichtabziehbare Betriebsausgaben danach wieder außerbilanzmäßig hinzuzurechnen.
In der Praxis kam es hier immer wieder zu Streitigkeiten zwischen der veräußernden GmbH und dem Finanzamt, weil einerseits bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Anteilsveräußerung Veräußerungskosten abgezogen wurden und zudem noch der 5 %ige Korrekturbetrag für nicht abziehbare Betriebsausgaben erfasst wird. Unter dem Strich also eine Doppelberücksichtigung von Veräußerungskosten zu Ungunsten der veräußernden GmbH.
Achtung: Die Richter des Bundesfinanzhofs stellten nun klar, dass die Regelung des § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG zur Anteilsveräußerung nicht zu beanstanden ist (BFH, Urteil v. 12.3.2014, Az. I R 45/13).
GmbH-Anteile verkaufen: Gewinne müssen versteuert werden
Wer GmbH-Anteile (Beteiligungen) verkauft oder kauft, sollte neben den zivilrechtlichen Aspekten natürlich auch ein Auge auf die Steuer haben. Die steuerliche Grundregel lautet: Wer seinen GmbH-Anteil verkauft, muss einen eventuellen Gewinn versteuern.
Formel:
Verkaufsgewinn = Verkaufspreis – (historische) Anschaffungskosten + nachträgliche Anschaffungskosten
Besonderheit:
Die Veräußerungskosten von GmbH-Anteilen sind unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wird, oder wann das rechtliche Eigentum übergegangen ist. Ausschlaggebend für die Realisierung des Verkaufsgewinns ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Wann das Verkaufsentgelt dem Verkäufer zufließt, ist also für die Steuer unwichtig. In der Praxis gelten zahlreiche Besonderheiten.
GmbH-Anteile verkaufen - Fall 1: Du bist zu weniger als 1 % beteiligt
Beträgt die Beteiligung an der GmbH weniger als 1 %, ist man „unwesentlich“ an der GmbH beteiligt. Erzielt der Anteilseigner einen Gewinn aus dem Verkauf der Anteile, hat er Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 4 EStG). Hier greift die Abgeltungsteuer. Der Gewinn wird also pauschal mit 25 % plus Solidaritätszuschlag plus mögliche Kirchensteuer besteuert, alles in allem also eine knapp 30-prozentige Steuerbelastung. Werbungskosten sind mit dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro bei Alleinstehenden / 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten) abgegolten. Verluste kannst du nicht geltend machen.
Dass der Solidaritätszuschlag seit 2021 weitgehend abgeschafft ist, interessiert nicht bei der Abgeltungsteuer. Der Grund: Die neue Freigrenzenregelung wird nicht auf Kapitaleinkünfte, die im Privatvermögen erzielt werden, angewendet. Das heißt also: Der „Soli“ muss weiterhin bezahlt werden, sobald der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft wurde.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 % kann eine individuelle Besteuerung beim Finanzamt beantragt werden. Hier musst du eine Anlage KAP zu deiner Einkommensteuererklärung ausfüllen und die so genannte Günstigerprüfung beantragen.
GmbH-Anteile verkaufen - Fall 2: Du bist zu 1 % oder mehr beteiligt
Wer seine im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Anteile verkauft, muss einen Verkaufsgewinn versteuern, wenn er wesentlich, also mit mindestens 1 % am Stammkapital der GmbH beteiligt ist. Als „wesentlich“ beteiligt giltst du auch, wenn du innerhalb der letzten 5 Jahre wesentlich beteiligt warst, also 1 % oder mehr der Anteile gehalten hast. Wie lange du „wesentlich“ beteiligt warst, spielt keine Rolle.
Selbst wenn du nur mittelbar mit 1 % oder mehr an der GmbH beteiligt warst, musst du einen Verkaufsgewinn versteuern. Anteile, die du geschenkt erhältst und noch am selben Tag verkaufst, rechnen ebenfalls mit bei der Bestimmung der 1-%-Grenze.
Der Verkaufsgewinn eines „wesentlich“ Beteiligten sind für ihn Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 17 Abs. 1 und 2 EstG) und werden nach dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchstabe c EStG) versteuert. Der Vorteil: Da 60 % des Gewinns steuerpflichtig ist, dürfen auch 60 % der Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch erlittene Verluste dürfen geltend gemacht werden, sofern die Anteile entgeltlich erworben wurden und die Beteiligung in den letzten fünf Jahren stets über der Schwelle von 1 % lag. Gewerbesteuer wird nicht fällig – egal wie hoch die Beteiligung ist.
GmbH-Anteile verkaufen: Verluste steuerlich geltend machen
So wie der Verkaufsgewinn versteuert werden muss, kann auch ein Verkaufsverlust steuerlich geltend gemacht werden. Einen Verlust erleidest du, wenn dein Verkaufsgewinn niedriger ist als die Veräußerungskosten der GmbH-Anteile zuzüglich der historischen und nachträglichen Anschaffungskosten. Hier gelten zahlreiche Sonderbestimmungen. Ohne steuerliche Fachberatung kommst du schwer weiter.
Ein Verlust beim Verkauf kann denjenigen, die „wesentlich“ beteiligt sind, helfen, bei anderen Einkünften Steuern zu sparen. Denn Veräußerungsverluste nach § 17 EStG können mit anderen Einkünften (nur nicht mit Kapitalerträgen, die mit der Abgeltungsteuer besteuert werden und nicht mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG) steuersparend verrechnet werden. Zivilrechtlich ist zu beachten, dass ein GmbH-Anteilskauf nur dann rechtlich wirksam ist, wenn er notariell beurkundet wurde und ins Handelsregister eingetragen wurde.
Die 4 häufigsten Fallen, wenn du GmbH-Anteile verkaufst oder kaufst
1. Die Rückwirkung der Wesentlichkeitsgrenze wird nicht beachtet
Wenn du GmbH-Anteile verkaufst, sind die Steuerpflichten mit der Abgeltungsteuer noch nicht erfüllt. Das gilt nur dann, wenn du weniger als 1 % Anteile an der GmbH hältst. Wenn du aktuell oder irgendwann einmal in den letzten 5 Jahren „wesentlich“ beteiligt warst, also genau 1 % oder mehr der Anteile gehalten hast, musst du 60 % des Verkaufsgewinns versteuern.
2. Die Bedeutung der Gesellschafterliste wird beim Kauf von GmbH-Anteilen nicht berücksichtigt
Nur wer in der Gesellschafterliste steht, darf seine Gesellschafterrechte ausüben. Steht er nicht drin, kann ihm die Teilnahme an den Versammlungen oder Beschlussfassungen verweigert werden. Beim Kauf von GmbH-Anteilen müssen Käufer also darauf achten, dass die aktuelle Liste mit ihrem Namen schnellstmöglich im Handelsregister veröffentlicht wird.
3. Beim Verkauf oder Kauf von GmbH-Anteilen soll beim Notar Geld gespart werden
Ausländische Notare sind oft deutlich billiger als deutsche Notare. Das darf aber nicht dazu verleiten, blind einem ausländischen Notar zu vertrauen, wenn du GmbH-Anteile verkaufen oder kaufen möchtest. Vielmehr muss er einem deutschen Notar vergleichbar sein. Ist er es nicht, wird seine Beurkundung nicht anerkannt, Kauf und Verkauf der GmbH-Anteile sind nicht wirksam, es erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister.
4. Nachträgliche Anschaffungskosten werden nicht berücksichtigt
Die meisten GmbH-Gesellschafter haben ihrer GmbH schon einmal ein Darlehen gegeben oder eine Bürgschaft geleistet. Wenn ein solcher Gesellschafter nun die Anteile verkauft und sein Darlehen nicht mehr zurückbekommt oder aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird, kann er dies als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen. Vergisst er dies, versteuert er beim Verkauf von GmbH-Anteilen einen zu hohen Verkaufsgewinn.
GmbH-Anteile verkaufen: Vereinbare Kaufpreis plus Gewinnanspruch
Wenn du deinen GmbH-Anteil verkaufst, stellt sich regelmäßig die Frage, wie du mit dem Jahresgewinn des laufenden Geschäftsjahres verfährst. Zwei Varianten sind zulässig und frei vereinbar:
- Der Jahresgewinn ist bereits im Kaufpreis inkludiert
- Der Jahresgewinn wird zusätzlich verrechnet
Für den Verkäufer ist dabei wichtig, dass:
- er sein sog. Gewinnbezugsrecht auch nach seinem Ausscheiden als Gesellschafter rechtswirksam behält
- dies im Kaufvertrag korrekt vereinbart wird
- sich die Gesellschafter bei der Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung an übliche und rechtskonforme Gewinnermittlungs-Standards halten.
In der Praxis üblich und verbreitet ist es, beim Verkauf des GmbH-Anteils neben dem Kaufpreis zusätzlich zu vereinbaren, dass der ausscheidende Gesellschafter Anspruch auf den anteiligen Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres hat.
Info
Beispiel für den Gewinnanspruch beim Verkauf von GmbH-Anteilen
Du verkaufst zum 30.06.2025 deinen 25 %-Anteil an der GmbH. Der Gewinn für 2025 wird aber erst mit Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt bzw. über dessen Verwendung entschieden. Wichtig: Mit einer entsprechenden Vereinbarung hast und behältst du Anspruch auf den anteiligen Gewinn des Geschäftsjahres deines Ausscheidens.
Musterformulierung: So sicherst du deinen Anteil am Gewinn
Verwende die folgende Vertragsklausel
Der Verkäufer hat einen anteiligen Anspruch auf den Gewinn des Geschäftsjahres [voriges Geschäftsjahr]. Der Jahresabschluss der Muster-GmbH für [voriges Geschäftsjahr] ist in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Aufstellungsfrist zu erstellen. Der Verkäufer und Steuerberater/WP des Verkäufers haben ein umfassendes Einsichtsrecht in den Jahresabschluss der Muster-GmbH (GuV, Bilanz, Anhang, Lagebericht) und in alle für die Erstellung des Jahresabschlusses zugrunde liegenden Unterlagen (Buchführung) für das Geschäftsjahr [voriges Geschäftsjahr].
Rechtssicherheit für deinen Gewinn bei Verkauf von GmbH-Anteilen
Da du zum Zeitpunkt der Feststellung und Verteilung des GmbH-Gewinns bereits aus der GmbH ausgeschieden bist, könnten die Gesellschafter den Gewinn manipulieren, z.B., indem sie Teile des Gewinns per Beschluss nicht als ausschüttungsfähigen Gewinn ausweisen, sondern in eine Rücklage einstellen.
Der Bundesgerichtshof hat dazu in einem Grundsatz-Urteil deine Rechtsstellung als Verkäufer klar geregelt. Danach gilt: Die Gesellschafter dürfen aus dem Gewinn deines letzten Zugehörigkeitsjahres keine Rücklagen bilden oder sonstige Gewinnminderungen beschließen (vgl. zuletzt BGH-Urteil vom 30.6.2004, VIII ZR 349/03). Du brauchst also nicht zu befürchten, dass die neuen Gesellschafter deinen Gewinn manipulieren und herunterrechnen.
Vereinbare bei einer anteiligen Gewinnauszahlung trotzdem zusätzlich, dass du und dein persönlicher Steuerberater Einblick in alle Unterlagen habt, aus denen der GmbH-Jahresabschluss erstellt wird (GuV, Bilanz, Anhang, Lagebericht). Nur so ist sichergestellt, dass du und dein Steuerberater die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Gewinnverschiebungen zu deinen Ungunsten nachprüfen und verhindern könnt.
Veräußerungskosten der GmbH-Anteile anhand eines Urteilsfalles
In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Köln wird deutlich, welche Probleme bezüglich der tatsächlichen Veräußerungskosten entstehen können. In dem Urteilsfall ging es um eine GmbH, eine Holdinggesellschaft, die sich auf den Verkauf von Vorratsgesellschaften spezialisiert hat. Der Prüfer des Finanzamts ging davon aus, dass sämtliche Kosten der GmbH – also auch die laufenden Kosten – Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG darstellen. Doch das Finanzgericht Köln teilte die Meinung des Finanzamts-Prüfer nicht. Nur konkret im Zusammenhang mit einer Anteilsveräußerung angefallene Kosten stellen Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 KStG dar. Eine anteilige Einbeziehung der laufenden Kosten als Veräußerungskosten in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns scheidet daher nach Ansicht des Finanzgerichts Köln aus (FG Köln, Urteil v. 1.10.2014, Az. 10 K 3593/12).
Gegen dieses Urteil legte das beklagte Finanzamt allerdings Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Der BFH entschied, anders als zuvor das Finanzgericht Köln, dass auch die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen als Veräußerungskosten zu betrachten sind, wenn der alleinige Geschäftszweck des Unternehmens der Verkauf von Anteilen ist, was dem Prinzip entspricht, dass Kosten aufgrund ihrer Veranlassung zuzuordnen sind. In der Folge ist, wie ursprünglich durch den Prüfer festgestellt, der steuerfreie Gewinn aus der Anteilsveräußerung zu kürzen und das steuerpflichtige zu versteuernde Einkommen des Klägers der Aufwendungen zu erhöhen (BFH Urteil v. 15.06.2016 - I R 64/14 BStBl 2017 II S. 182).
Beispiel der Veräußerungskosten von GmbH-Anteilen
- Der Geschäftszweck der XY-Holding GmbH ist der An- und Verkauf von GmbH-Anteilen. Die laufenden Kosten dieser GmbH betragen 200.000 Euro.
- Die Einnahmen aus der Veräußerung der Anteile betragen 400.000 Euro.
- Diesen Einnahmen stehen die Buchwerte der veräußerten GmbH-Anteile in Höhe von 20.000 Euro gegenüber.
Auswirkung der Anteilsverkäufe auf das Einkommen der XY-Holding-GmbH
| So rechnet das Finanzamt | So rechnest du (nur wenn Urteilsgrundsätze nicht greifen) | ||
|---|---|---|---|
| Veräußerungspreis | 400.000 EUR | 400.000 Euro | |
| - | Buchwerte für verkaufte Anteile | - 20.000 Euro | - 20.000 Euro |
| - | Veräußerungskosten | - 200.000 Euro | - 0 Euro |
| = | Veräußerungsgewinn aus der Anteilsveräußerung | - 180.000 Euro | - 380.000 Euro |
| + | Nichtabziehbare Betriebsausgaben (5% des Veräußerungsgewinns) | + 9.000 Euro | + 19.000 Euro |
| = | Auswirkung der Anteilsveräußerungen auf das zu versteuernde Einkommen der XY-Holding GmbH | -171.000 Euro | -361.000 Euro |
Nach deiner Berechnung mindert sich das zu versteuernde Einkommen der GmbH also deutlich höher als nach der Ermittlungsmethode des Finanzamts zum Veräußerungsgewinn bei Anteilsveräußerungen. Hier wird zu klären sein, ob die Urteilsgrundsätze auf deinen Fall anzuwenden sind. Sind die Urteilsgrundsätze des Bundesfinanzhofs auf deinen Fall übertragbar, ist der Veräußerungsgewinn natürlich nach den Regeln des Finanzamts zu ermitteln.
Achtung
Vermeide Nachzahlungszinsen bei Veräußerungskosten von GmbH-Anteilen
Das Finanzamt wird bei einer Anteilsveräußerung natürlich gezielt nach bisher nicht erfassten Veräußerungskosten suchen, die das Einkommen unzulässigerweise zu hoch gemindert haben. Bei Jahre später stattfindenden Betriebsprüfungen bedeutet das neben Steuernachzahlungen auch Nachzahlungszinsen von 0,15 % pro Monat. Deshalb sollte bei Anteilsveräußerungen der Veräußerungsgewinn besser korrekt nach den BFH-Vorgaben berechnet werden.
Was sind typische Veräußerungskosten für GmbH-Anteile?
Nach Ansicht der Richter des Finanzgerichts Köln sind bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG nur konkret im Zusammenhang mit dem Verkauf entstandene Kosten (= Veräußerungskosten) einzubeziehen. Allgemeine und laufende Kosten ohne konkreten Zusammenhang mit dem Verkauf bleiben außen vor.
Kosten, die bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG einzubeziehen sind, sind typischerweise folgende Kosten:
- Gutachten des Steuerberaters über die steuerliche Behandlung der Anteilsveräußerungen.
- Kosten für die Wertermittlung der verkauften GmbH-Anteile (Due-Diligence-Kosten).
- Vermittlungsprovisionen für die Vermittlung von Käufern der GmbH-Anteile
Tipp
Wehre dich gegen unterstellte Veräußerungskosten bei GmbH-Anteilen
Unterstellt das Finanzamt für bestimmte Kostenarten, dass es sich um Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG handelt, ist das Finanzamt in der Beweislast. Wehre dich gegen die Einbeziehung laufender Kosten, wenn diese auch ohne den konkreten Anlass mit der Veräußerung angefallen wären oder versuche mit dem Finanzamt einen Kompromiss zu finden.