Worauf kommt es an?
Die Antwort auf die Frage lautet – wie so häufig im Leben selbstständig tätiger Unternehmer: Es kommt darauf an.
Wenn Sie als Freiberufler beispielsweise eine Kapitalgesellschaft gründen, fallen Sie unter die Regelungen für kaufmännische Berufe und unterliegen automatisch der Buchführungspflicht. Dann macht es Sinn, mit dem Steuerberaterzugang zu arbeiten, damit Sie jederzeit Aufgaben auslagern können.
Unternehmer und Freiberufler, die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, können eine vereinfachte Buchhaltung betreiben, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und nicht als Vollkaufmann gelten sowie den Jahresumsatz von 500.000 Euro bzw. den Gewinn von 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr nicht überschreiten. Bei der Kleinunternehmerregelung ist es dann möglich, nicht zu bilanzieren. Die sogenannte einfache Buchführung reicht aus. Dann genügt die vereinfachte Form der Gewinnermittlung, eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), wie Sie sie mit Lexware Office erstellen können.
Haben Sie dazu noch Fragen, löst die schnelle und professionelle Hilfe von Experten jedes Problem deutlich kompetenter als Google oder der Buschfunk mit Kollegen. In einigen Fällen ist es grundsätzlich sinnvoll, auch als Kleinunternehmer immer auf Beratung zu setzen.
Wann ein Steuerberater für Kleinunternehmer gebraucht wird
In diesen Fällen sollten Sie auf Steuerberatung setzen:
- Wenn Sie entscheiden müssen, ob die Kleinunternehmerregelung – nicht zu verwechseln mit einem Kleingewerbe – für Sie überhaupt infrage kommt und welche Vorgaben sie beinhaltet.
- Wenn Sie einen Businessplan erstellen müssen oder wollen, der Ihnen als Geschäftsgrundlage für die weitere Planung und beim Beantragen von Finanzierungshilfen dient.
- Wenn Sie einen Kredit aufnehmen oder Fördergelder beantragen möchten und sichergehen möchten, alle Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
- Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen möchten oder Ihr Business sich so entwickelt, dass Sie absehbar die Kleinunternehmerregelung verlassen werden.
- Wenn Sie Gründer sind und sämtliche Fristen, Vorauszahlungen, Rücklagen und Investitionen ganz neue Erfahrungen für Sie sind, ebenso wie die diesbezügliche Organisation.
- Wenn Sie eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt haben und Sie begleiten, beraten und betreuen lassen möchten, um alles richtig zu machen.
- Wenn Sie keine Zeit haben, sich – alle gesetzlichen Änderungen betreffend – selbst auf dem Laufenden zu halten, bzw. wenn Ihre Branche diesbezüglich Besonderheiten aufweist.
- Wenn Sie viele und aufwändige Betriebsausgaben haben und diese zeitsparend so sinnvoll wie möglich steuerlich absetzen möchten.
An die Entscheidung, ob Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen möchten, sind Sie bei Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung dann fünf Jahre lang gebunden. Ein halbes Jahrzehnt, in dem es hilfreich sein kann, durch eine auf Ihr Fachgebiet spezialisierte Kanzlei auf dem Laufenden gehalten zu werden. Schließlich ändert sich die Rechtslage ständig, und niemand kennt sich besser aus mit neuen Urteilen und Gesetzen für Kleinunternehmer als Steuerberater.
Wenn man Sie und Ihren Bedarf bereits kennt, sind Sie bei einem akuten Problem viel schneller an der Lösung, als wenn Sie dann erst auf die Suche gehen. Ist ein Steuerberater für Kleinunternehmer also nötig? Nötig, das kann man diskutieren – aber sinnvoll ist es immer, auf professionelle Unterstützung zu setzen.
Doch egal, wie Sie sich entscheiden, die Buchhaltungssoftware Lexware Office wird Sie als Kleinunternehmer individuell unterstützen und gegebenenfalls Ihre Daten an Ihren Steuerberater übermitteln.