EÜR und Steuern: Die besten Tipps bei Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung

Ermitteln Sie den Gewinn Ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), profitieren Sie bei der Steuer von zahlreichen Privilegien. Wir haben die besten Steuertipps für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Gewinn 2023 für das Finanzamt legal kleinrechnen können.

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Junge Frau im Hemd sitzt am Schreibtisch und schaut sich Dokumente an
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 |  Zuletzt aktualisiert am:20.03.2024

EÜR und Steuern: Das Zufluss- und Abfluss-Prinzip

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung 2023 sind nur die im Jahr 2023 abgeflossenen Betriebsausgaben und die zugeflossenen Betriebseinnahmen zu erfassen. Zum Zu- und Abfluss nach § 11 EStG gelten je nach Zahlungsart die folgenden Besonderheiten.

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Zahlungsart
Zahlungsart Zeitpunkt des Zuflusses Zeitpunkt des Abflusses
Barzahlung Erhalt des Geldes Hingabe des Geldes
Überweisung Gutschrift auf dem Bankkonto Eingang des Überweisungsträgers bei der Bank
Lastschrift Gutschrift auf Bankkonto Abbuchung vom Bankkonto
Scheck Entgegennahme des gedeckten Schecks Übergabe des Schecks
Kreditkarte Zahlung durch Kreditkarteninstitut Unterschrift auf Zahlungsbeleg bzw. Eingabe PIN
EC-Karte Gutschrift auf dem Konto Unterschrift auf Zahlungsbeleg bzw. Eingabe PIN
Aufrechnung Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung

EÜR und Steuern: Zuschüsse und Hilfen aufgrund von Corona

Haben Sie im Jahr 2023 staatliche Zuschüsse oder Hilfen für ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erhalten, müssen Sie diese Zahlungen als Betriebseinnahmen erfassen. Diese Corona-Hilfen erhöhen zwar den Gewinn, es muss jedoch keine Umsatzsteuer dafür abgeführt werden. Tragen Sie diese Einnahmen deshalb in Zeile 15 der Anlage EÜR 2023 ein.

Mussten Sie solche Corona-Hilfen oder Corona-Zuschüsse in 2023 wieder zurückzahlen, dürfen Sie für diese Rückzahlung natürlich im Gegenzug Betriebsausgaben geltend machen. Angaben dazu machen Sie in Zeile 58 der Anlage EÜR 2023.

Um Rückfragen des Finanzamts in Bezug auf EÜR und Steuern zu vermeiden, sollten erhaltene Zahlungen wegen Corona und Rückzahlungen getrennt als Betriebseinnahmen und als Betriebsausgaben erfasst werden. Wer Rückzahlungen mit erhaltenen Hilfen saldiert, muss mit Rückfragen rechnen, weil das Finanzamt über die Summe der Hilfen informiert wird, die Sie als Einnahmen erfassen müssen. Zusätzlich zur Anlage EÜR muss auch die Anlage Corona-Hilfen ausgefüllt und ans Finanzamt übermittelt werden.

EÜR und Steuern: Im Jahr geleistete USt-Zahlungen als Betriebsausgabe abziehen

Als Betriebsausgaben dürfen Sie alle im Jahr 2023 geleisteten Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt als Betriebsausgaben abziehen. Eine Besonderheit gilt für die zum 10.1.2024 fällige, letzte Umsatzsteuervoranmeldung für 2023: Wurde diese pünktlich bis spätestens 10. Januar 2023 elektronisch ans Finanzamt übermittelt und wurde die Zahlung bis 10. Januar 2024 geleistet, liegen ausnahmsweise noch Betriebsausgaben des Jahres 2023 vor. Das gilt selbst dann, wenn das Finanzamt die Zahlung beim Lastschriftverfahren erst am 15. oder 16. Januar 2024 vom Konto abbuchte.

Achtung

Kontodeckung beachten

Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug 2023 beim Lastschriftverfahren ist , dass das Abbuchungskonto am Fälligkeitstag – also am 10. Januar 2024 – ein ausreichende Deckung für die Umsatzsteuerzahlung hatte.

EÜR und Steuern: Betriebsausgaben-Plus durch Kreditkartenabrechnung Dezember

Durchforsten Sie doch mal Ihre Kreditkartenabrechnung für Dezember 2023. Wurde Ihnen Ende Januar 2024 von der Kreditkartenfirma eine Abrechnung für Dezember zugeschickt und der Betrag auch erst Ende Januar 2024 vom Girokonto abgebucht, stellen alle betrieblichen Ausgaben dieser Abrechnung noch Betriebsausgaben des Jahres 2023 dar. Abgeflossen sind die betrieblichen Ausgaben nämlich bereits mit Unterzeichnung des Zahlungsbelegs im Dezember 2023 (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.3.2012, 5 K 1875/10; siehe auch Tabelle am Anfang des Beitrags).

Dasselbe gilt auch für Zahlungen Ende Dezember mit der EC-Karte, bei der das Girokonto erst 2024 belastet wird. Der Abfluss der Zahlung erfolgt hier beim Bezahlvorgang mit Eingabe der PIN oder im Zeitpunkt der Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg. Hierdurch können Sie Ihre Betriebsausgaben für 2023 größer rechnen und sparen als EÜR-Rechner Steuern.

EÜR und Steuern: Gewinnminderung durch Einlagen ins Betriebsvermögen

Haben Sie 2023 Gegenstände wie einen Laptop oder eine Aktentasche privat gekauft und ausschließlich betrieblich verwendet, können Sie diesen Gegenstand 2023 in Ihr Betriebsvermögen einlegen und den Kaufpreis Gewinn mindernd abschreiben. Das funktioniert sogar mit Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenken (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Beispiel: Sie haben im Januar 2023 von Ihrer Familie zu Ihrem Geburtstag einen Laptop im Wert von 999 EUR geschenkt bekommen. Da Sie diesen Laptop zu 100 Prozent betrieblich für Ihr Unternehmen nutzen, gilt er 2023 als ins Betriebsvermögen eingelegt.

Folge: Der Einlagewert von 999 EUR kann auf 3 Jahre verteilt abgeschrieben werden. Das führt zu Betriebsausgaben in den Jahren 2023 bis 2025 in Höhe von jeweils 333 EUR. Alternativ können Sie den kompletten Kaufpreis von 999 Euro als Betriebsausgaben im Jahr 2023 verbuchen, weil für betriebliche Computerhardware seit 2021 eine nur einjährige Nutzungsdauer gilt. Sie haben hier ein Wahlrecht: entweder Abschreibungen oder Sofortabzug.

EÜR und Steuern: Voraussetzung für Abzug des Investitionsabzugsbetrags

Planen Sie in den Jahren 2024 bis 2026 den Kauf eines beweglichen Gegenstandes für Ihren Betrieb, können Sie die voraussichtlichen Investitionskosten bereits 2023 in Höhe von 50 Prozent geltend machen. Grundvoraussetzung für Einnahmen-Überschussrechner: Ihr Gewinn im Jahr 2023 darf vor Abzug dieses Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG nicht mehr als 200.000 EUR betragen. Dann sparen Sie als EÜR-Rechner Steuern.

Tipp

Unter der Höchstgrenze bleiben

Liegt der Gewinn 2023 vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags knapp über 200.000 EUR, sollten Sie alle Strategien in Bezug auf EÜR und Steuern, die wir Ihnen in diesem Praxisbetrag an die Hand geben, anwenden, um unter die Höchstgrenze von 200.000 EUR zu rutschen.

EÜR und Steuern: Bei Sonderabschreibung gilt der Gewinn des Vorjahres

Haben Sie im Jahr 2023 einen Pkw oder eine Maschine gekauft, steht Ihnen möglicherweise neben der regulären linearen oder degressiven Abschreibung eine Sonderabschreibung von 20 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG zu. Voraussetzung für die Sonderabschreibung in 2023 ist, dass Ihr Gewinn 2022 (also im Vorjahr) nicht über 200.000 EUR lag.

Beispiel: Sie haben 2023 eine Maschine mit einem Kaufpreis von 32.000 EUR erworben, die eine Nutzungsdauer von 8 Jahren hat. Wenn der Gewinn 2022 (Vorjahr) unter 200.000 EUR lag, profitieren Sie 2023 bei der Steuer vom Abzug der Sonderabschreibung.

Folge: Der Gewinn 2023 kann also um die reguläre Abschreibung von 4.000 EUR (z. B. lineare Abschreibung: 32.000 EUR geteilt durch 8 Jahre) und um die Sonderabschreibung von 6.400 EUR (32.000 EUR x 20 Prozent) gemindert werden.

Tipp

Sonderabschreibung für Pkw: Besonderheiten beachten

Möchten Sie für einen im Jahr 2023 gekauften betrieblichen Pkw die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG abziehen, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, dass dieser Pkw 2023 und 2024 jeweils mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Dieser Nachweis kann nach Ansicht des Finanzamts nur erbracht werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird oder wenn der Pkw als Dienstwagen einem Arbeitnehmer zur Verfügung steht.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs erlaubt es jedoch, den Nachweis der mindestens 90%igen betrieblichen Nutzung auch anhand anderer Nachweise zu erbringen (BFH, Urteil vom 16. März 2022, Az. VIII R 24/19). Das wird jedoch kompliziert.

EÜR und Steuern: Betriebsausgabenabzug für häusliches Arbeitszimmer

Haben Sie 2023 zu Hause ein häusliches Arbeitszimmer und dieses Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Ihrer betrieblichen Tätigkeit, können Sie die auf diesen Raum entfallenden Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Ist Ihnen die Ermittlung der Kosten zu aufwändig, können Sie seit 2023 auch die Jahrespauschale von 1.260 Euro als Betriebsausgaben gelten machen. Dann müssen keine Kosten nachgewiesen werden,

Achtung

Betriebsausgaben für häusliches Arbeitszimmer getrennt erfassen

Erfassen Sie die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Ihrem häuslichen Arbeitszimmer unbedingt getrennt von den übrigen Betriebsausgaben. Grund: Wenn Sie die Kosten gemeinsam mit den übrigen Betriebsausgaben – ohne zu trennen – erfassen, ist der Betriebsausgabenabzug für das häusliche Arbeitszimmer unzulässig (§ 4 Abs. 7 EStG).

Kein häusliches Arbeitszimmer: Homeoffice-Pauschale abziehbar

Im Jahr 2023 winkt auf Antrag ein Betriebsausgabenabzug, selbst wenn Sie keinen Raum zu Hause nutzen, sondern am Wohnzimmer- oder Küchentisch gearbeitet haben oder nur eine Arbeitsecke genutzt haben. Abziehbar sind ohne Nachweis von Belegen 6 Euro für jeden Tag, an dem Sie mehr als 50% zu Hause gearbeitet haben, maximal 1260 Euro pro Jahr. Die Homeoffice-Pauschale soll in der Anlage EÜR 2023 ausschließlich in Zeile 63 erfasst werden.

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