Zuschläge für Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit (SFN) abrechnen

Sie rechnen Zuschläge für Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit (SFN) ab. Dabei gibt es in Lexware lohn+gehalt unterschiedliche Vorgehensweisen bei Lohnempfängern und Gehaltsempfängern.

Hintergrund

Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in § 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, sind die Zuschläge teilweise sozialversicherungs- und ggf. auch steuerpflichtig.

Lexware lohn+gehalt wendet die gesetzlichen Vorgaben auf die abgerechneten SFN-Zuschläge an. Dabei wird der sozialversicherungs- und ggf. steuerpflichtige Teil von Lexware lohn+gehalt automatisch berechnet.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Erfassen Sie Zuschläge in den Lohnarten, die als Zuschlags-Lohnarten von Lexware lohn+gehalt vorgegeben sind.
  • Bezüge, die steuerlich zum Grundlohn gehören, werden in den Lohnarten erfasst, die unter Kennzeichen mit ’Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit’ als Grundlohn belegt sind. Bei den vorgegebenen Lohnarten ist dieses Kennzeichen bereits gesetzt.

Beispiel: Lohnart 0011 Nachtzuschlag 25%

  • Wenn Sie eigene Lohnarten für Bezüge/SFN-Zuschläge verwenden möchten, legen Sie diese als Kopie der vorhandenen Zuschlags-Lohnarten an. Dabei werden die relevanten Kennzeichen übernommen.

Vorgehen im Programm

SFN-Zuschläge für Lohnempfänger abrechnen

Für die Abrechnung von SFN-Zuschlägen stehen Ihnen folgende Systemlohnarten zur Verfügung:

  • Lohnarten 0011 Nachtzuschlag (25%)
  • Lohnarten 0012 Nachtzuschlag (40%)
  • Lohnarten 0013 Sonntagszuschlag (50%)
  • Lohnarten 0016 Feiertagszuschlag (125%)
  • Lohnarten 0017 Feiertagszuschlag (150%)

Erfassen Sie in diesen Lohnarten die Stunden, für die Sie den Zuschlag zahlen wollen. Die vorgegebenen Zuschlags-Lohnarten berechnen den Zuschlag aus dem Stundensatz der Lohnart 0001 Lohn.

Wenn SFN-Zuschläge steuer- oder sozialversicherungspflichtig abzurechnen sind, wird der Zuschlag auf der Lohnabrechnung in mehrere Teilbeträge aufgeteilt und in den entsprechenden Systemlohnarten ausgewiesen:

  • Lohnarten 0957 -; 0961 enthalten den steuer- und SV-freien Teil
  • Lohnarten 0962 -; 0966 enthalten den steuerfreien aber SV-pflichtigen Teil
  • Lohnarten 0967 -; 0971 enthalten den steuer- und SV-pflichtigen Teil

Beachten Sie, dass ein Zuschlag nur dann berechnet wird, wenn die Lohnart 0001 Lohn einen Stundenfaktor enthält.

Hinweis: Sie haben die Stunden in der Lohnart 0001 hinterlegt und erhalten keine Zuschlagsberechnung? Prüfen Sie in der Lohnartenverwaltung über das Kennzeichen, welche Lohnart für die Berechnung des Zuschlags hinterlegt ist.

Beispiel: Lohnart 0011 Nachtzuschlag 25% Kennzeichen 0001 Lohn


SFN-Zuschläge für Gehaltsempfänger abrechnen

Zur Abrechnung SFN-Zuschläge für Gehaltsempfänger gehen Sie wie folgt vor:

  1. Ermitteln Sie aus dem Gehalt (und ggf. den weiteren Entgeltbestandteilen) einen Stundensatz.
  2. Geben Sie den errechneten Stundensatz in die Lohnart '0001 Lohn' als Faktor ein.
  3. Tragen Sie keine Stunden ein.
  4. Geben Sie in der Abrechnung bei den verwendeten Zuschlags-Lohnarten die Stunden ein.

Hinweise:

  • Wenn Sie in die Lohnart '0001 Lohn' einen Stundensatz eingeben, der den von Lexware lohn+gehalt berechneten Grundlohn übersteigt, dann werden die SFN-Zuschläge steuer- und SV-pflichtig. Den berechneten Grundlohn können Sie in Lohnart 0956 berechneter Grundlohn einsehen.
  • Wenn Bezüge als feste Monatsbeträge gezahlt werden, z.B. Gehalt oder VWL, dann müssen Sie in den Mitarbeiterstammdaten die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eintragen. Der Lexware Scout wird Sie darauf hinweisen.

Eine ausführliche Anleitung können Sie als PDF-Dokument herunterladen:
Anlagen
Steuerfreiheit_von_Sonn-_Feiertags-_Nachtarbeit-Zuschlaegen_Final.pdf