Innergemeinschaftlichen Erwerb buchen (Kennzahl 89, 61)

Umsätze von Warenlieferungen eines Unternehmers aus dem EU-Binnenmarkt unterliegen beim unternehmerischen Leistungsempfänger der Besteuerung als innergemeinschaftlicher Erwerb. Für die automatische Steuerbuchung stehen spezielle Steuersätze zur Verfügung.

Hintergrund

§ 1a UStG Innergemeinschaftlicher Erwerb

(1) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete, auch wenn der Lieferer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat,

2. der Erwerber ist
a) ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, oder
b) eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt,

3. die Lieferung an den Erwerber
a) wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt und
b) ist nach dem Recht des Mitgliedstaates, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, nicht aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei.

Der innergemeinschaftliche Erwerb ist umsatzsteuerpflichtig.
Die Steuer auf den Erwerb kann als Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG abgezogen werden.

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung weisen Sie Bemessungsgrundlage und Steuer in der Kennzahl (Kz) 89 aus.
Die abziehbare Vorsteuer wird in der Kz 61 abgezogen.

 


Steuersätze für innergemeinschaftlichen Erwerb

  1. Öffnen Sie den Menüpunkt 'Verwaltung - Steuersätze'
  2. Prüfen Sie, ob die Steuersätze mit dem Kürzel 'I.g.E.' in der Tabelle vorhanden sind.
    Steuersätze SKR-03:

    Steuersätze SKR-04:
  3. Falls ein Steuersatz fehlt, scrollen Sie an das Ende der Liste.
  4. Tragen Sie die Angaben zum Steuersatz in der untersten leeren Zeile ein.
  5. Klicken Sie rechts auf das grüne Symbol, um die DATEV-Steuerschlüssel zu hinterlegen. Die Steuerschlüssel werden für die korrekte Berechnung der Steuer bei Exporten und Importen (ASCII und DATEV) benötigt. 
    Steuersatz01.01.200701.07.202001.01.2021
    USt/VSt 5%01816
    USt/VSt 7%181618
    USt/VSt 16%171917
    USt/VSt 19%191719
    I.g.E. Neufahrzeug191719
  6. Speichern Sie Ihre Angaben.

 


Konten für innergemeinschaftlichen Erwerb

In den Standardkontenplänen sind die Konten für die Buchung des innergemeinschaftlichen Erwerbs vorhanden. 

Falls Konten in Ihrem Kontenplan fehlen, starten Sie die Kontenaktualisierung im Menü 'Verwaltung - Kontenaktualisierung'.

 


Buchungssätze

Eingangsrechnung
Buchen Sie die Eingangsrechnung aus innergemeinschaftlichem Erwerb mit dem Nettobetrag.
Die Steuer wird automatisch berechnet und gebucht.

Beispiel: 19% USt/VSt 
Sollkonto SKR-03 / SKR-04Habenkonto SKR-03 / SKR-04Nettobetrag
3425 / 5425
EG-Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
Kreditor10.000

Buchungssatz im Journal mit automatischer Steuerumbuchung:

 

Zahlungseingang mit Skonto

Den Abzug von Skonto buchen Sie mit dem Zahlungseingang.

  1. Geben Sie in der Buchungsmaske den geminderten Betrag ein.
  2. Wählen Sie bei der Ausbuchung des offenen Postens die Einstellung 'Ausbuchen des Differenzbetrags als Minderung'.
  3. Wählen Sie als Konto das Minderungskonto.
     

Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Bemessungsgrundlage und Steuer werden in den Kennzahlen 89, 93, 95 und 94 ausgewiesen. Die abziehbare Vorsteuer steht in der Kennzahl 61.

 


Centdifferenzen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Aufgrund der Formularvorgaben können Centdifferenzen zwischen der Bemessungsgrundlage (Kz 89) und der Vorsteuer (Kz 61) entstehen.

  • Kennzahl 89
    Die Bemessungsgrundlage wird auf volle Euro abgerundet.  Aus dem abgerundeten Nettobetrag errechnet das Programm den Steuerbetrag.
    Diese Art der Berechnung ist im amtlichen Formular definiert und in der Spaltenüberschrift formuliert: 'Bemessungsgrundlage volle EUR'.
  • Kennzahl 61
    Der Vorsteuerbetrag wird aus dem Vorsteuerkonto übernommen. Der Vorsteuerbetrag wird nicht gerundet.