EEL- Entgeltbescheinigung bei Krankengeld

Mit Lexware lohn+gehalt können Sie eine Entgeltbescheinigung bei Krankengeld erstellen und versenden. Diese FAQ erläutert Ihnen, wie Sie die notwendigen Daten im Assistenten erfassen und die Bescheinigung versenden.

Hintergrund

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Einkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen soll. Arbeitnehmer, die infolge einer länger als 6 Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig sind oder auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse stationär behandelt werden, erhalten Krankengeld.

Ausgenommen vom Krankengeld sind Arbeitnehmer mit folgenden Beitrags- und Personengruppenschlüsseln:


PBg


Vorgehen:

  1. Erfassen Sie in den Lohndaten des Mitarbeiters die Fehlzeit 'Krank mit Krankengeld'.
    Der Assistent für Krankengeld wird geöffnet.
  2. Erfassen Sie im Assistenten alle notwendigen Angaben.

    Hinweise:
  • Alle Daten, die Sie für die Lohnabrechnung erfasst haben, sind vorausgefüllt. Sie müssen nur die übrigen Angaben vervollständigen. Je nach vorliegender Konstellation können für eine Bescheinigung unterschiedliche Angaben notwendig sein.
  • Mehrarbeitsstunden (Überstunden) der letzten drei Vormonate werden nur ausgewiesen, wenn diese regelmäßig anfallen, d.h. in jedem Vormonat muss mindestens eine volle Mehrarbeitsstunde geleistet und vergütet worden sein.
    (GKV: Gemeinsames Rundschreiben vom 12.06.2018 zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII).
    Ausnahme: In einem Vormonat sind keine Mehrarbeitsstunden angefallen, weil in diesem Zeitraum kein Arbeitsentgelt gezahlt worden ist. In diesem Fall werden die Vormonate ohne Mehrarbeitsstunden bescheinigt.
  • Die erfassten Fehlzeiten sind auf der Bescheinigung ausgewiesen. Diese Tage werden bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt

Wenn Sie alle erforderlichen Daten erfasst haben, stellt Lexware lohn und gehalt die zu übermittelnde Meldung für den Versand bereit. 

Wie Sie weitergezahlte Bezüge abrechnen, erfahren Sie in unserer FAQ Bezüge/Zuschüsse bei Sozialleistungen gemäß § 23c SGB IV