Insolvenzgeldumlagepflicht einer Firma ändern

Die Firmeneinstellung der Insolvenzgeldumlagepflicht ist nach dem ersten Monatswechsel nicht mehr änderbar. Was ist zu beachten?

Hintergrund:

Grundsätzlich sind alle Firmen insolvenzgeldumlagepflichtig. Deshalb ist in den Firmenstammdaten auf der Seite 'Sonstiges' die Frage ob die Firma insolvenzgeldumlagepflichtig ist auf 'Ja' voreingestellt.

Von der Insolvenzgeldumlagepflicht ausgenommen sind lediglich Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Privathaushalte sowie seit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts auch Wohnungseigentümergemeinschaften.

Eingaben im Programm:

Im ersten Abrechnungsmonat der Firma ist diese Option noch frei auswählbar:

Einstellung Firmenstammdaten

Wenn Sie diese Voreinstellung auf 'Nein' ändern, erhalten Sie folgenden Hinweis:

Umstellung insolvenzgeldumlage

Ändern Sie diese Voreinstellung nur, wenn sichergestellt ist, dass keine Insolvenzgeldumlagepflicht besteht.
Nach dem Monatswechsel in den nächsten Abrechnungsmonat kann diese Auswahl nicht mehr verändert werden.


Sie haben die Insolvenzgeldumlagepflicht fälschlicherweise verneint oder bejaht?

Eine Neuanlage der Firma ist aufgrund der Datenstruktur im ELStAM-Verfahren nicht empfehlenswert.

  • Wenn Sie die Insolvenzgeldumlagepflicht einer Firma fälschlicherweise bejaht haben oder einzelne Mitarbeiter von der Insolvenzgeldumlagepflicht befreit sind, aktivieren Sie in den Mitarbeiterstammdaten die abgebildete Check-Box.

    Mitarbeiterstammdaten
     
  • Möchten Sie die Einstellung in den Firmenstammdaten geändert haben, wenden Sie sich direkt an unsere Hotline (z. B. Anwendungsberatung). Unsere Servicemitarbeiter können die Einstellung zur Insolvenzgeldumlagepflicht in der Datenbank ändern.