Hinweis:
Zu Jahresbeginn wird automatisch eine Anfrage an den BG-Stammdatendienst erzeugt.
Wenn die Anfrage an den BG-Stammdatendienst auf der Meldeprüfliste als 'nicht versendbar' aufgeführt ist, haben Sie ggf. die PIN noch nicht erfasst. In diesem Fall erhalten Sie die nachfolgende Meldung.
Abhilfe
Wenn Sie die Abfrage der BG-Stammdaten bereits über sv.net bzw. dem SV-Meldeportal durchgeführt haben, müssen Sie den aktuellen Zeitraum der Berufsgenossenschaft deaktivieren: