Voraussetzungen
Die folgende Anleitung gilt für diese Voraussetzungen:
- Istbesteuerung: Sie melden die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten.
- Debitorenbuchhaltung: Sie führen eine Debitorenbuchhaltung und wollen die offenen Posten übernehmen.
- Datenübernahme zu Beginn des Geschäftsjahres: Offene Posten können nicht unterjährig als Summenvortrag erfasst werden, da beim Abgleich der offenen Posten aus dem Summenvortrag die automatische Umbuchung der Umsatzsteuer nicht ausgeführt wird.
Sie können die Daten aus einer bestehenden Firma in folgenden Fällen übernehmen:
- Eine in Lexware buchhaltung bestehende Firma mit Istbesteuerung wird neu angelegt, weil z. B. ein Wechsel des Kontenrahmens erforderlich ist.
- Die Firma wird aus einer Fremdsoftware übernommen und wurde mit der Besteuerungsart 'Istbesteuerung' geführt.
Übersicht zur Vorgehensweise
- Firma anlegen: Wählen Sie bei der Firmenanlage als erstes Buchungsjahr das Vorjahr. Das Vorjahr benötigen Sie für die Buchung der offenen Forderungen.
- Personenkonten übernehmen oder anlegen: Bei der Firmenanlage können Sie Personenkonten aus einer bestehenden Firma übernehmen. Aus Fremdprogrammen können Sie die Personenkonten evt. über die ASCII-Schnittstelle importieren. Falls die Übernahme oder der Import nicht möglich sind, legen Sie die Konten in der Kontenverwaltung an.
- Offenen Forderungen buchen: Bei offenen Posten, die über die Saldenvortragsbuchung angelegt wurden, fehlt die Kennung zur Umbuchung. Sie erfassen deshalb die offenen Forderungen im Vorjahr. Die offene Posten-Verwaltung ist jahresübergreifend. Die offenen Posten stehen im Mahnwesen und Zahlungsverkehr im aktuellen Jahr zur Verfügung. Die automatische Steuerumbuchung von 'nicht fälliger' zu 'fälliger' Umsatzsteuer wird auch bei Zahlungseingang zu Forderungen aus dem Vorjahr ausgelöst.
- Jahresabschluss durchführen: Wenn alle offenen Forderungen gebucht sind, führen Sie den Jahresabschluss durch. Beim Jahresabschluss wird das aktuelle Buchungsjahr angelegt.
- Saldenvorträge buchen: Sie erfassen die Anfangsbestände, je nach Gewinnermittlungsart.
Firma anlegen
Personenkonten anlegen
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Personenkonten anzulegen:
- Import der Personenkonten über die Importschnittstelle im Menü 'Datei - Import'.
- Neuanlage der Personenkonten im Menü 'Verwaltung - Kontenverwaltung'.
- Neuanlage während des Buchens. Fehlende Konten können Sie aus der Buchungsmaske heraus anlegen.
Offene Forderungen erfassen
Um die automatische Umbuchung der fälligen Umsatzsteuer bei Zahlungseingang sicherzustellen, erfassen Sie die offenen Forderungen (offene Posten) im Vorjahr. Das Vorjahr dient nur der Erfassung von offenen Forderungen. Forderungen müssen über Personenkonten (Debitoren) gebucht sein.
Jahresabschluss durchführen
Wenn Sie alle Forderungen des Vorjahres gebucht haben, führen Sie die Funktion 'Extras - Jahresabschluss' aus. Mit dem automatischen Jahresabschluss legen Sie das neue Jahr an und übernehmen die Salden der Personenkonten in das aktuelle Jahr.
Das neue Buchungsjahr wird angelegt. Die offenen Forderungen und die Umsatzsteuer werden als EB-Wert gebucht.
Saldenvorträge buchen
- Bilanzierung
Nutzen Sie für die Buchung der Saldenvorträge die Buchungsmaske 'Buchen - Summen- und Saldenvortrag'.
In dieser Erfassungsmaske können Sie die Saldenvorträge tabellarisch erfassen. - Einnahmen-Überschussrechnung
Die Einnahmen-Überschussrechnung kennt in der Regel keine Bestandskonten.
Trotzdem sind die Bestände von Kasse/Bank über das Saldenvortragskonto (9000) zu buchen.
Zahlungseingang zu offenen Forderungen
Erfassen Sie die Zahlungseingänge mit OP-Ausbuchung.
Das Programm erstellt die automatische Umbuchung der Umsatzsteuer auf das Konto 'Umsatzsteuer'.
Beispiel SKR-03:
Mit der Fälligstellung erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung.