Auswirkungen von Korrekturen auf die Buchungsliste

Wie werden Korrekturen auf der Buchungsliste berücksichtigt? Was ist beim Monatswechsel zu beachten?

1. Korrekturen im aktuellen Abrechnungsjahr

Bei Korrektur abgeschlossener Abrechnungsmonate weist die Buchungsliste des aktuellen Abrechnungsmonats die Storno- und Neubuchungen aus.

  • Die Stornobuchungen erhalten den Vermerk 'Korrektur Monat', die Neubuchungen 'Berichtigt Monat'.
  • Die Buchungsliste für den korrigierten Monat wird nicht mehr verändert.
  • Nach dem Monatswechsel werden die ursprünglichen Buchungssätze eines Monats festgeschrieben.

2. Korrekturen im Vorjahr

Mit dem Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung werden auch die Aufwands- und Bilanzkonten abgeschlossen. Buchungen aus Korrekturen in der Lohnbuchhaltung können nach dem Jahresabschluss nicht mehr verbucht werden. Die Korrekturen werden als Periodenabgrenzung gebucht.

Legen Sie für das Buchungsjahr auf der Seite 'Auswahl' die Ausgabeoptionen fest. 

Beispielbild Lexware lohn+gehalt plus:
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'Nur Buchungen aus dem Vorjahr berücksichtigen'

Mit dieser Auswahl werden die Korrekturbuchungen für das Vorjahr separat dargestellt. Diese Option ist das Gegenstück zu 'Nur Buchungen aus dem aktuellen Jahr berücksichtigen'.

'Nur Buchungen aus dem aktuellen Jahr berücksichtigen' 

Wenn die Finanzbuchhaltung des Vorjahres zum Zeitpunkt der Korrektur bereits abgeschlossen ist, können Sie die Korrekturen nur noch im aktuellen Jahr buchen. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, die Korrekturbuchungen getrennt von den Buchungen des laufenden Abrechnungsmonats in einer Buchungsliste zusammenzufassen.

 'Alle Buchungen berücksichtigen'

Wenn das Vorjahr in der Finanzbuchhaltung noch nicht abgeschlossen wurde, können Sie die Korrekturbuchungen im Vorjahr noch verbuchen. In dieser Buchungsliste sind sowohl die aktuellen als auch die Korrekturbuchungen berücksichtigt.