Übersicht:
Sozialversicherungsfreie Beschäftigte, die in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, sind mit der Personengruppe (PGR) 190 zu melden.
Hierzu gehören:
- Beurlaubte Beamte, die in der gesetzlichen Sozialversicherung frei sind.
- Studenten während eines vorgeschriebenen Zwischenpraktikums.
- Studenten im Zweitstudium, die in einem Versorgungswerk rentenversichert sind.
- Privat krankenversicherte in einer geringfügigen Beschäftigung, wenn auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wurde und wenn eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorliegt.
- Privat krankenversicherte Beschäftigte, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen nur unfallversicherungspflichtig sind.
Vorgehen im Programm
Mitarbeiterstammdaten:
- Seite Tätigkeit': Wählen Sie die Personengruppe '190 - Gesetzlich Unfallversicherte ohne SV-Pflicht' aus.
- Seite 'Kasse': Wählen Sie die nachfolgend abgebildete Einstellung aus.
Prüfen Sie die Umlagepflicht.
Hinweis:
Obwohl diese Arbeitnehmer versicherungsfrei sind, müssen Meldungen (An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen) an die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft gesendet werden.
Dies ist nur möglich, wenn Sie wie abgebildet den Eintrag 'Versicherungspflichtige Beschäftigung' auswählen. Durch die Auswahl der Beitragsgruppe 0-0-0-0 werden keine Beiträge berechnet.
Wählen Sie als Einzugsstelle die Krankenkasse des Arbeitnehmers aus, bei welcher der Arbeitnehmer zuletzt versichert war. Wenn der Arbeitnehmer noch nicht krankenversichert war, können Sie die Krankenkasse frei wählen. - Seite 'Berufsgenossenschaft': Wählen Sie die zuständige Berufsgenossenschaft und Gefahrtarifstelle aus.
Sendeassistent:
Senden Sie die vom Programm erzeugten Meldungen an die Annahmestelle (z.B. Anmeldung-Meldegrund 10).
Beachten Sie: Obwohl Sie SV-Meldungen an die Annahmestelle der Krankenkasse übermitteln müssen, sind keine Meldebescheinigungen an den Mitarbeiter auszuhändigen.
Hinweis zum Statuswechsel:
- Wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Monats sozialversicherungspflichtig (PGR 101, 106) fortgesetzt werden soll, können Sie in Lexware lohn+gehalt den Statuswechsel nutzen.
- Ein Statuswechsel von PGR 190 auf die PGR 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigte) und PGR 102 (Auszubildende) ist nicht möglich. Geben Sie in diesem Fall bei der bisherigen Personalnummer ein Austrittsdatum ein.
Als Ergebnis wird eine SV-Meldung mit Meldegrund 30 (Abmeldung) vom Programm erzeugt. Anschließend speichern Sie die Mitarbeiterstammdaten und Lohndaten unter einer neuen Personalnummer.