Übersicht der Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

Der folgende Link führt zu den Verträgen über Auftragsverarbeitung. Um den jeweiligen Dienst nutzen zu können, müssen Sie den Vertrag einmalig elektronisch bestätigen. Bei der Verwendung unserer Online-Services werden Sie je Service einmalig zur Bestätigung des jeweiligen AV-Vertrages aufgefordert.

Die Übersicht der Auftragsverarbeitungsverträge für folgende Services

  • Lexware adress-check
  • Lexware datensicherung online
  • Lexware eRechnung/poststelle
  • Lexware mobile

rufen Sie direkt über das Programm

oder über den folgenden Link - Übersicht AVV auf.

Hinweis: Für lokal installierte Programme benötigen Sie in der Regel keinen AV-Vertrag, da darin alle personenbezogenen Daten von Ihnen selbst erhoben, verarbeitet und auf den eigenen Systemen gespeichert werden.