Tipp: Ist die private Nutzung durch den Beschäftigten gering, kann die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode günstiger sein.
Voraussetzungen für die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode, welches ordnungsgemäß geführt wird:
- Jede Fahrt muss dokumentiert werden.
- Abfahrtsort und Zielort müssen im Fahrtenbuch enthalten sein.
- Bei geschäftlichen / dienstlichen Fahrten ist der Zweck zu vermerken.
- Die Dokumentation muss zeitgerecht und fortlaufend erfolgen.
Erstmalige Schätzung
Wenn ein Fahrzeug einem Arbeitnehmer zum ersten Mal überlassen wird, ist der geldwerte Vorteil sachgerecht zu schätzen.
Als Schätzgrundlagen kommt die Nutzung eines weiteren, ähnlichen Fahrzeugs in Betracht oder eine Hochrechnung der fixen und variablen Kosten bis zum Ende des Kalenderjahrs. Sollte das Fahrzeug bereits im Vorjahr genutzt worden sein, kann der Wert der privaten Nutzung für die Schätzung des geldwerten Vorteils herangezogen werden.
Vorgehen im Programm
Schritt 1:Geldwerten Vorteil schätzen
- Legen Sie im Bereich 'Geldwerter Vorteil' eine neue Lohnart an (z. B. "Nutzung Dienstfahrzeug"). Zur Anlage der Lohnart können Sie eine Kopie der Lohnart 2002 'Freie Wohnung' verwenden.
- Hinterlegen Sie in der Kontenverwaltung folgende Sachkonten:

- Erfassen Sie in den Lohndaten des Mitarbeiters den ermittelten Schätzbetrag (z.B. 120,00 EUR).
Schritt 2: Ermittlung des tatsächlichen geldwerten Vorteils aufgrund des Fahrtenbuchs
Im Abrechnungsmonat Dezember bzw. im letzten Monat der privaten Pkw-Nutzung ermitteln Sie die Differenz zwischen dem Schritt 1 geschätzten geldwerten Vorteil und dem Betrag, der sich nach Auswertung des Fahrtenbuchs ergibt.
- Auswertung des Fahrtenbuchs
Beispiel
Das Fahrzeug wurde 12 Monate genutzt. Aufgrund der Aufzeichnungen ergeben sich folgende Werte:

- Aus der Finanzbuchhaltung ergeben sich Gesamtkosten für das Fahrzeug in Höhe von 9.000 EUR, 15% (≙ 1.350 EUR) entfallen auf die private Nutzung.
- Für die Monate Januar - November wurden jeweils 120 EUR (in Summe: 1.320 EUR) abgerechnet.
- Erfassen Sie in den Lohndaten des Mitarbeiters den Restbetrag von 30 EUR (1.350 EUR - 1.320 EUR)
Abrechnung im Folgejahr
Als Grundlage für die Schätzung wählen Sie den Wert der privaten Nutzung des Vorjahres: 1.350 EUR / 12 = 112,50 EUR
Hinweis:
Die einkommen-(lohn-)steuerliche Ermittlung ist Grundlage für die umsatzsteuerliche Bewertung.