Wichtig: Informieren Sie sich ausführlich über die gesetzlichen Änderungen und deren Einschränkungen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren steuerlichen Berater.
Hintergrund
Sofern Sie Sachverhalte zum Steuersatz von 0 % tätigen und Ihre Finanzbuchführung an den Steuerberater per DATEV-Export weitergeben, gehen Sie wie folgt vor:
Die Anlage der Konten erfolgt wie in dieser FAQ beschrieben:
Photovoltaikanlagen: Kontenänderungen zu 0 % USt. (Lexware buchhaltung)
Wichtig: Grundvoraussetzung ist, dass die Anlage der Konten in Lexware buchhaltung und in DATEV einheitlich erfolgt.
Mit dem Update April 2023 ist die Weitergabe sowohl von Automatikkonten als auch von Nicht-Automatikkonten nach DATEV möglich.
Eigenschaften im Kontoassistenten einstellen
In unserem Beispiel nutzen wir ein Automatikkonto.
Anleitung zum DATEV-Export
Der DATEV-Export erfolgt wie bisher über folgende Menüpunkte:
- Lexware buchhaltung pro: Datei - DATEV-Schnittstelle - DATEV-Export.
- Lexware buchhaltung/plus: Datei - Export - DATEV.
Eine Anleitung finden Sie in unserer FAQ:
DATEV-Export aus Lexware buchhaltung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Steuerliche Sachverhalte mit 0 % Umsatzsteuer
Es sind folgende steuerliche Sachverhalte mit 0 % Umsatzsteuer abbildbar:
*nur in Lexware buchhaltung pro/premium