Hintergrund
Ab dem 01.01.2024 sind Beginn der Elternzeit (Meldegrund 17) und Ende der Elternzeit (Meldegrund 37) an die Krankenkassen zu melden.
Wann sind die Meldungen zu erstellen?
- gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer: Die entgeltliche Beschäftigung muss für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen sein. Die Meldung über den Beginn und das Ende der Elternzeit stehen Ihnen im jeweiligen Folgemonat zum Versand bereit (Bsp: Beginn der Elternzeit im Abrechnungsmonat März, SV-Meldung im Abrechnungsmonat April).
- freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer: Die Elternzeit muss ab dem 1. Tag gemeldet werden. Die Meldungen über den Beginn und das Ende stehen im aktuellen Abrechnungsmonat zum Versand bereit.
- Für privat krankenversicherte und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ist keine Elternzeitmeldung erforderlich.
Vorgehen
Beispiel einer Meldung für den Beginn einer Elternzeit:
- Erfassen Sie im Abrechnungsfenster 'Fehlzeiten' die Fehlzeit Elternzeit.

- Rufen Sie über das Menü 'Extras - meldecenter Sozialversicherung - Sozialversicherungsmeldungen - Meldeprüfliste für die aktuelle Firma' die Prüfliste auf.

- Versenden Sie die Sozialversicherungsmeldung(-en) über den Sendeassistenten.
Hinweis
Eine Anmeldung mit Meldegrund 17 wird bei bestehender Elternzeit auch in den folgenden Fällen erstellt:
- Eintritt
- Wechsel des Abrechnungssystems
- Wechsel der Krankenkasse
Eine Abmeldung mit Meldegrund 37 wird bei bestehender Elternzeit auch in den folgenden Fällen erstellt:
- Austritt
- Wechsel des Abrechnungssystems
- Wechsel der Krankenkasse