Sozialversicherungsmeldungen wegen Beginn und Ende der Elternzeit

Ab dem 01.01.2024 müssen Beginn und Ende der Elternzeit an die Krankenkassen gemeldet werden. Die Meldungen werden von Lexware lohn+gehalt anhand der erfassten Fehlzeiten zusätzlich zu den bisherigen DEÜV-Meldungen erzeugt.

Hintergrund

Ab dem 01.01.2024 sind Beginn der Elternzeit (Meldegrund 17) und Ende der Elternzeit (Meldegrund 37) an die Krankenkassen zu melden.

Wann sind die Meldungen zu erstellen?

  • gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer: Die entgeltliche Beschäftigung muss für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen sein. Die Meldung über den Beginn und das Ende der Elternzeit stehen Ihnen im jeweiligen Folgemonat zum Versand bereit (Bsp: Beginn der Elternzeit im Abrechnungsmonat März, SV-Meldung im Abrechnungsmonat April).
  • freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer: Die Elternzeit muss ab dem 1. Tag gemeldet werden. Die Meldungen über den Beginn und das Ende stehen im aktuellen Abrechnungsmonat zum Versand bereit. 
  • Für privat krankenversicherte und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ist keine Elternzeitmeldung erforderlich.

Vorgehen

Beispiel einer Meldung für den Beginn einer Elternzeit:

  1. Erfassen Sie im Abrechnungsfenster 'Fehlzeiten' die Fehlzeit Elternzeit.

  2. Rufen Sie über das Menü 'Extras - meldecenter Sozialversicherung - Sozialversicherungsmeldungen - Meldeprüfliste für die aktuelle Firma' die Prüfliste auf.
  3. Versenden Sie die Sozialversicherungsmeldung(-en) über den Sendeassistenten.

Hinweis

Eine Anmeldung mit Meldegrund 17 wird bei bestehender Elternzeit auch in den folgenden Fällen erstellt:

  • Eintritt
  • Wechsel des Abrechnungssystems
  • Wechsel der Krankenkasse

Eine Abmeldung mit Meldegrund 37 wird bei bestehender Elternzeit auch in den folgenden Fällen erstellt:

  • Austritt
  • Wechsel des Abrechnungssystems
  • Wechsel der Krankenkasse