Hinweismeldungen beim Abholen der Verarbeitungsprotokolle ab 01.07.2024: 'BW02H50: Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden' u.w.
Neben dem genannten Hinweis sind abhängig vom Meldeverfahren folgende Hinweismeldungen möglich:
'DSBEH50 BBNRVU - Absendernummer nicht im Verzeichnis der Meldestellen' (Beitragserhebung) bzw. 'DSMEH50 Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden'. (SV-Meldungen).
Hinweis: Unsere Redaktion ist in Klärung mit der ITSG.
Die erwähnte Meldung ist lediglich ein Hinweis, den Sie ignorieren können. Die Meldungen werden korrekt verarbeitet. Eine erneute Übermittlung/Abholung der Verarbeitungsprotokolle ist nicht erforderlich.