Hinweismeldungen beim Abholen der Verarbeitungsprotokolle ab 01.07.2024: 'BW02H50: Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden' u.w.

Neben dem genannten Hinweis sind abhängig vom Meldeverfahren folgende Hinweismeldungen möglich: 'DSBEH50 BBNRVU - Absendernummer nicht im Verzeichnis der Meldestellen' (Beitragserhebung) bzw. 'DSMEH50 Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden'. (SV-Meldungen).

Hinweis: Unsere Redaktion ist in Klärung mit der ITSG. 

Die erwähnte Meldung ist lediglich ein Hinweis, den Sie ignorieren können. Die Meldungen werden korrekt verarbeitet. Eine erneute Übermittlung/Abholung der Verarbeitungsprotokolle ist nicht erforderlich.