Update April 2026: Neue Lohnart 1007: Zahlung für Zeiten vor Aktivrente (stpfl.)

Einige Arbeitsentgelte dürfen nicht auf den Freibetrag der Aktivrente angerechnet werden, insbesondere wenn der Anspruch aus einer Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze entstanden ist. Für diese Fälle steht dem Anwender die neue Lohnart zur Verfügung.

Hintergrund

Mit einer Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium für Finanzen (BMF) sind einige Lohnarten bzw. Entgeltbezüge von dem Freibetrag zur Aktivrente nicht begünstigt (z.B. Nachzahlung für Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Abfindungen, Versorgungsbezüge, Aushilfslohn, Aushilfsgehalt...).

Einerseits sind Lohnarten eindeutig definiert, andererseits sind z.B. Einmalzahlungen, deren Ursprung vor Wirksamkeit der Anspruchsvoraussetzungen entstanden sind, ohne Anrechnung auf den steuerlichen Freibetrag abzurechnen.

Für diesen 2. Fall wurde eine neue Systemlohnart implementiert: '1007 - Zahlung für Zeiten vor Aktivrente (stpfl.)'

Vorgehen im Programm

Beispiel:

Ein Beschäftigter hat die Regelaltersgrenze im Februar 2026 erreicht, der Freibetrag aus der Aktivrente kann ab März 2026 genutzt werden.

Im Juli 2026 erhält der Beschäftigte eine Einmalzahlung in Höhe von 1.200 EUR, deren Anspruch sich auf den Zeitraum Juli 2025 - Juni 2026 bezieht.

Die Einmalzahlung ist wie folgt aufzuteilen:

Juli 25 - Februar 26 (8 Monate) = 1.200 / 12 x 8 = 800 EUR --> neue Lohnart 1007.
März 26 - Juni 26 (4 Monate)       = 400 EUR --> bisher verwendete Lohnart.

Update April 2026

Vor dem Update April 2026 konnte die Lohnart 1007 individuell mit eigenen Steuer- und Sozialversicherungsmerkmalen eingerichtet werden.

Mit Installation des Updates wird entweder

  • eine neue Systemlohnart angelegt oder
  • die angelegte Lohnart 1007 um einem neuen Zeitraum 'ab 01.01.2026' ergänzt.

Die Lohnart ist steuer-/sozialversicherungspflichtig. Die Eigenschaften können nicht verändert werden.

Basis/plus:

Die Bezeichnung der Lohnart wird gändert auf 'Zahlung für Zeiten vor Aktivrente (stpfl.)'

pro/premium:

Die ursprüngliche, individuelle Bezeichnung der Lohnart bleibt erhalten.

 

Abhilfe

  1. Legen Sie eine neue Lohnart mit den Merkmalen der bisher genutzten Lohnart ab Januar 2026 an.
  2. Falls Sie die Einmalzahlungs-Lohnart 1007 bereits in 2026 verwendet hat, buchen Sie über den Korrekturmodus die Beträge auf die neue Lohnart um.

Hinweis: Die Bezeichnung der Lohnart kann nicht geändert werden.

pro/premium:

Legen Sie eine weitere Lohnart im Bereich Einmalzahlung mit den identischen Merkmalen der Lohnart 1007, gültig ab 01.01.2026 an.