Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei Lohnfortzahlung an Feiertagen in Höhe von Kurzarbeitergeld

Wenn der Mitarbeiter an Feiertagen normalerweise nicht arbeitet, der Feiertag aber ansonsten ein "Kurzarbeitstag" gewesen wäre, muss der Arbeitgeber an diesem Tag auch nur eine Lohnfortzahlung in Höhe des Kurzarbeitergeldes leisten. Im ersten Schritt muss diese gekürzte Lohnfortzahlung ermittelt werden. Im zweiten Schritt ist dann das Kurzarbeitergeld für den gesamten Monat zu ermitteln. Wie das zugrundegelegte Istentgelt ermittelt wird, können Sie in dieser FAQ nachlesen.

Voraussetzung:

Damit Lexware lohn+gehalt das Kurzarbeitergeld an Feiertagen korrekt berechnen kann, müssen Sie für Mitarbeiter deren Lohnfortzahlung an Feiertagen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes gekürzt wird, die 'Ausfallstunden Kurzarbeit an Feiertagen' erfassen.
Diese Ausfallstunden werden nicht von der Arbeitsagentur erstattet, da die Arbeitsleistung nicht wegen der Kurzarbeit ausfällt, sondern am Feiertag generell nicht zu erbringen ist.

Hinweis: Für Mitarbeiter, die an einem Feiertag tatsächlich gearbeitet hätten (z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe, Feuerwehr etc.), ist der durch die Kurzarbeit bedingte Ausfall in der Spalte 'Ausfallstunden Kurzarbeit' zu erfassen. Diese Ausfallstunden werden dann von der Arbeitsagentur erstattet.

Berechnung im Programm: 

Die Berechnung der Lohnfortzahlung bzw. des Kurzarbeitergeldes an Feiertagen erfolgt wie bereits erwähnt in 2 Schritten. Die Berechnung ist nachfolgend anhand dieses Beispiels erläutert:

   

Berechnung 1 - Fortzuzahlendes Entgelt Lohnfortzahlung in Höhe vom Kurzarbeitergeld

Zunächst muss das Entgelt ermittelt werden, dass der Arbeitgeber an Tagen mit Kurzarbeit mindestens fortzahlen muss. An Feiertagen, an denen normalerweise Kurzarbeit angefallen wäre, kann der Arbeitgeber auch die Lohnfortzahlung (der ohne Feiertag ausgefallenen Stunden) auf die Höhe des Kurzabeitergeldes kürzen.

Diese Lohnfortzahlung in Höhe von Kurzarbeit wird so berechnet:    

  • Um den Leistungssatz für die Ausfallstunden zu ermitteln, wird vom Leistungssatz für das Sollentgelt der Leistungssatz für das Istentgelt abgezogen.
    Hinweis: Deshalb darf das auf der Seite Kurarbeitergeld eingegebene Istentgelt keine Beträge für Ausfallstunden enthalten, auch nicht für die Ausfallstunden an Feiertagen.
  • Der ermittelte Leistungssatz für die Ausfallstundne gesamt, wird durch die Ausfallstunden gesamt dividiert und mit den Ausfallstunden für die Feiertage multipliziert.

Das Endergebnis ist die gekürzte Lohnfortzahlung an Feiertagen in Höhe des Kurzarbeitergeldes. In unserem Beispiel 45,46 EUR 

Berechnung 2 - Kurzarbeitergeld

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes an den Arbeitstagen ohne Feiertag muss dem Istentgelt die volle (nicht auf Kug gekürzte) Lohnfortzahlung für Feiertage hinzugerechnet werden.
Hinweis: Dieser Betrag wird von Lexware lohn+gehalt berechnet. Das Ergebnis wird auf der Seite Kurzarbeit - Entgelt im Feld 'Istentgelt inkl. Feiertagslohn' ausgewiesen. In unserem Beispiel 1.676.36 EUR.

Dieses Istentgelt wird für die dann folgende Berechnung des Kurzarbeitergeldes und des Krankengeldes in Höhe von Kurzarbeitergeld zugrundegelegt.

 

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