Erstellen Sie mithilfe unserer kostenlosen Vorlage einen rechtssicheren sowie vollständigen Bewirtungsbeleg. Dessen Vollständigkeit ist daher so wichtig, weil fehlende Angaben dazu führen können, dass der Beleg vom Finanzamt nicht berücksichtigt wird.
Geschäftsessen bieten die Möglichkeit, Geschäftsbeziehungen zu Businesspartnern, Lieferanten sowie Kunden aufzubauen und zu pflegen. Schließlich fällt es in diesem Kontext oftmals leichter, laufende oder zukünftige Projekte zu besprechen. Die für die Bewirtung anfallenden Kosten können Unternehmer von der Steuer absetzen – vorausgesetzt, sie reichen einen Bewirtungsbeleg ein. Darauf werden sämtliche Speisen, Getränke sowie das Trinkgeld aufgelistet. Sie möchten sich zum Thema Bewirtungsbeleg umfassend informieren? Sämtliche Informationen zur Thematik können Sie hier nachlesen. Im Folgenden finden Sie nicht nur eine Bewirtungsbeleg-Vorlage im odt-Format und docx-Format, sondern auch eine ausführliche Anleitung, wie Sie diese korrekt ausfüllen.
Info
Die Erfassung von Bewirtungskosten ist in Deutschland Pflicht. Wenn der Gastgeber sämtliche Informationen bereitstellt und einen entsprechenden Nachweis einreicht, kann eine steuerliche Entlastung bewilligt werden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach oder reicht er Kosten in unangemessener Höhe ein, ist die Bewirtung nicht abzugsfähig – der Gastgeber muss demnach die Umsatzsteuer in voller Höhe entrichten. Das wollen Sie sicherlich unbedingt vermeiden – und wir helfen Ihnen dabei! Das nächste Essen in einem Restaurant Ihrer Wahl steht an? Dann drucken Sie zunächst unsere Bewirtungskostenbeleg-Vorlage aus.
Ein Bewirtungsbeleg muss die folgenden Angaben enthalten.
Bei Rechnungen, die sich auf über 250 Euro belaufen, muss ein Bewirtungsbeleg außerdem die folgenden Angaben enthalten:
Laden Sie unseren Bewirtungsbeleg-Vordruck herunter und drucken Sie diesen anschließend aus.
Info
Am Beispiel unseres Bewirtungsbelegs erläutern wir, welche Angaben Pflicht sind. Da einige Informationen auch auf einer herkömmlichen Restaurant-Rechnung vorhanden sind, fragen Sie sich vielleicht, ob die beiden nicht ein und dasselbe sind. In der Tat sind Rechnungen und Bewirtungsbelege nicht dasselbe. Manche Restaurants geben Rechnungen aus, auf deren Rückseite sich bereits ein Bewirtungsbeleg-Vordruck befindet. Auch diesen müssen Sie selbstständig ausfüllen, bevor Sie ihn beim Finanzamt einreichen.
Unser Tipp: Da einige Rechnungen auf Thermopapier gedruckt werden und dieses mit der Zeit verblasst, sollten Sie diese umgehend kopieren.
Sollte sich auf der Rechnungsrückseite kein Vordruck zum Nachweis der Bewirtungskosten befinden, können Sie den Wirt um einen separaten Bewirtungsbeleg bitten oder selbst eine entsprechende Vorlage mitführen. Im Gegensatz zur Rechnung gibt ein Bewirtungsbeleg Auskunft über die bewirteten Personen, deren Unternehmen, den Anlass der Bewirtung sowie den elementaren Informationen zum Gastgeber.
Hierbei ist auch die Höhe der Bewirtungskosten ausschlaggebend. Betragen diese brutto und demnach inklusive Umsatzsteuer bis 150 Euro, wird der Beleg als Kleinstbetragsrechnung bezeichnet. Belaufen sich die Bewirtungskosten inklusive Umsatzsteuer auf über 150 Euro, müssen Name und Adresse des Gastgebers angegeben werden. Erläutert wird diese Voraussetzung auch im R 4. 10 Abs. 8 Satz 4 EStR 2012. Wird sie nicht erfüllt, kann das Finanzamt die Anerkennung des Bewirtungsbelegs verweigern.
Weist der Bewirtungsbeleg sämtliche erforderlichen Angaben auf, sind die Bewirtungskosten zu 70 % abzugsfähig.
Indem Sie unsere Bewirtungsbeleg-Vorlage nutzen, gehen Sie auf Nummer sicher. Denn: Der Vordruck entspricht den rechtlichen Vorgaben und kann in kürzester Zeit ausgefüllt werden. Indem Sie die Vorlage nutzen, werden Sie keine Angaben vergessen oder hierdurch riskieren, dass Ihre Bewirtungsrechnung nicht anerkannt wird. Plus: Unseren Vordruck können Sie individuell anpassen.