So beantragst du die Betriebsnummer für dein Unternehmen

Wann muss ich eine Betriebsnummer beantragen, ist sie für alle Unternehmen notwendig und wie gehe ich vor, wenn ich eine Betriebsnummer für mein Unternehmen brauche? Die Antworten auf diese und weitere Fragen findest du im folgenden Artikel.

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 |  Zuletzt aktualisiert am:06.09.2023

Wann braucht dein Unternehmen eine Betriebsnummer?

Als Unternehmer musst du eine Betriebsnummer, auch Beschäftigungsbetriebsnummer oder BBNR genannt, beantragen, wenn du Arbeitnehmer beschäftigen willst. Ausgenommen hiervon sind:

  • Betriebe der Knappschaft Bahn
  • Arbeitgeber in der Seefahrt
  • private Haushaltsscheck-Verfahren

Die Betriebsnummer ermöglicht es dir, Beiträge für deine Beschäftigten an die Sozialversicherung korrekt abzuführen. Dazu gehören die Beiträge zur:

  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Achtung

Betriebsnummer auch für Minijobber beantragen

Auch wenn du als Unternehmer nur Mitarbeiter auf Minijob-Basis beschäftigst, musst du bereits vor dem ersten Arbeitstag und in jedem Fall vor der ersten Gehaltsabrechnung deines Mitarbeiters eine Betriebsnummer beantragen.

Darüber hinaus benötigst duals Arbeitgeber eine Betriebsnummer, wenn du folgende Arbeitnehmer beschäftigen möchtest:

  • Praktikanten (sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind)
  • Werkstudenten
  • Auszubildende
  • Mitarbeiter in Altersteilzeit

Wofür gibt es die Betriebsnummer?

Die jeweilige Betriebsnummer ermöglicht es, die Beschäftigten einer sogenannten Wirtschaftsklasse sowie der jeweiligen Region, in der sie tätig sind, zuzuordnen. Die Agentur für Arbeit greift auf diese Daten zu und erstellt daraus die Beschäftigungsstatistik. Diese Statistik ist wichtig, um zum Beispiel den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu berechnen.

Tipp

Bei Unsicherheit an die Bundesagentur für Arbeit wenden

Wenn du dir unsicher bist, ob du eine Betriebsnummer beantragen musst oder nicht, frage am besten direkt bei der Agentur für Arbeit nach und/oder nutze das Entscheidungsschema zur Betriebsnummernvergabe der BA.

Wann muss ich eine Betriebsnummer beantragen?

Als Unternehmer musst du eine Betriebsnummer beantragen, wenn du sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigst. Wenn du einen Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmelden möchtest, solltest du deshalb vorher deine Betriebsnummer ermitteln.

Unter bestimmten Voraussetzungen musst du sogar mehrere Betriebsnummern beantragen. Dies ist dann nötig, wenn du:

  • ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in verschiedenen Gemeinden oder Städten betreibst
  • verschiedene Geschäftstätigkeiten ausübst,

Denn jede Betriebsnummer wird für genau einen wirtschaftlichen Zweck und einen Unternehmensstandort beantragt.

Wie beantrage ich eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt?

Die Betriebsnummer bekommst du auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Über den Betriebsnummernservice musst du den Antrag digital auf der Website der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dort findest du zudem weitere Informationen dazu, wie du eine Betriebsnummer beantragst.

Ausfüllhilfe: So beantragst du eine Betriebsnummer bei der BA

  1. Hinweise: Rufe den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer auf und bestätige anschließend die Hinweise zum Datenschutz.
  2. Start:
    1. Funktion: Wähle in der Liste „Ich beantrage die Betriebsnummer in der Funktion als“ deine korrekte Bezeichnung aus.
    2. Fall: In den nächsten Schritten „Für welchen Fall wird die Betriebsnummer benötigt?“ und
    3. Sachverhalt: „Liegt einer der folgenden Sachverhalte vor?“ schaue dir wiederum die Auswahlmöglichkeiten an. Trifft keine auf dich zu, wähle jeweils den letzten Punkt "Keiner der oben genannten Fälle trifft auf mich zu" bzw. "Nein (Regelfall)" aus.
  3. SV-Meldung: Du gelangst nun auf die nächste Seite „SV-Meldung“.
    1. Meldung zur Sozialversicherung: Wähle im ersten Punkt „Abgabe der Meldung“ die für dein Unternehmen zutreffende Option aus. Im nächsten Schritt fragt die BA „Wer meldet den/die Beschäftigten zur Sozialversicherung?“. Wenn du als Unternehmer die Meldung einreichst, wähle den ersten Punkt „Der Beschäftigungsbetrieb, für den diese Betriebsnummer beantragt wird.“
    2. Einstellungsdatum: Wähle dann das Einstellungsdatum.
    3. Weiterer Beschäftigungsbetrieb: Beantworte, ob es in der Gemeinde einen weiteren Beschäftigungsbetrieb von dir gibt.
  4. Betriebliche Angaben: Danach gehst du auf Seite drei zu den Betriebsdaten. Gib auf dieser Seite die korrekten Daten zu deinem Beschäftigungsbetrieb an. Dazu gehören unter anderem:
    1. Name des Beschäftigungsbetriebes und Rechtsform: Wähle die Rechtsform und die Betriebsbezeichnung.
    2. Kommunikationsdaten des Betriebes: Nur die Angabe der Festnetz- oder Mobilfunknummer ist verpflichtend.
    3. Anschrift des Betriebes
    4. Postalische Zustellung
  5. Kontaktdaten: Nachdem diese Daten eingegeben sind, geht es zur Seite vier mit den Kontaktdaten. Hier musst du nun die Daten der Person eintragen, die als Ansprechpartner für Fragen zum Meldeverfahren zur Verfügung steht. Vergiss also nicht die Telefonnummer für Rückfragen anzugeben. Wenn du diese Aufgabe auslagern möchtest, kannst du beispielsweise deinen Steuerberater als Ansprechperson angeben.
  6. Branche:
    1. Wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt: Im nächsten Schrittmusst du Angaben zu der Branche machen, in der dein Unternehmen tätig ist,. Wähle dazu den Betriebszweck aus dem Dropdown-Menü aus.
    2. Ermittelte Wirtschaftsunterklasse: Nun wird dir eine Zusammenfassung deiner Eingaben angezeigt. Überprüfe in diesem Schritt, ob die Angaben korrekt sind. Wenn es keinen Grund zur Beanstandung gibt, sende den Antrag ab.
  7. Übersicht: Prüfe deine Angaben auf Korrektheit und bestätige deren Richtigkeit.
  8. Abschluss: Anschließend wird dir direkt die Betriebsnummer angezeigt. Drucke zur Sicherheit die Bestätigung aus und hefte diese zu deinen Akten.

Wie reagiere ich auf Änderungen im Unternehmen?

Für dichals Unternehmer ist wichtig zu wissen: Wenn  Änderungen in deinem Betrieb deine Mitarbeiter betreffen, musst du diese unverzüglich der BA mitteilen. Dies funktioniert allerdings nicht über die Internetseite der BA – solche Änderungen kannst du über eine Lohnabrechnungssoftware, wie lexoffice Lohn & Gehalt oder Lexware lohn+gehalt entsprechend melden.

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