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Wie viel verdienen Selbstständige?
Zu dem Beginn der Selbstständigkeit kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis sich das Unternehmen am Markt etabliert hat. Gerade am Anfang ist es daher eine Herausforderung, alle laufenden Kosten decken zu können. Auch die Frage, wie man sich als Selbstständiger Gehalt auszahlt, kann herausfordernd sein. Du bestimmst dein Einkommen selbst, doch dabei ist es wichtig, stets eine gut durchdachte Basis zu haben, die auf einem genauen Überblick über die eigenen Ausgaben beruht.
Es ist sinnvoll, deine Finanzen regelmäßig zu überprüfen. Das bezieht sich sowohl auf den Haushaltsplan als auch auf das Gehalt. So stellst du sicher, dass private Einnahmen und Rücklagen mit der finanziellen Situation deines Unternehmens im Einklang stehen.
Ab wann kann ich in einem Kleingewerbe einen Lohn auszahlen?
Als Unternehmer mit einem Kleingewerbe spricht man vom Auszahlen von Lohn, wenn du dir Geld aus den Gewinnen des Unternehmens nimmst. Einen genauen Zeitraum für das erste „Gehalt“ gibt es nicht. Gerade zu Beginn sollten diese Entnahmen jedoch möglichst gering bleiben, bis das Gewerbe stabil genug ist, um regelmäßige und höhere Beträge zu ermöglichen.
Gute Gründe für eine Gehaltserhöhung
Wie viel Umsatz du als selbstständiger Unternehmer machst, kann stets variieren. Du fühlst dich nicht gerecht entlohnt? Als Einzelunternehmer hast du die Entscheidung über dein Gehalt vollständig in deiner Hand und musst nicht auf die Erlaubnis einer dritten Partei warten, um dir mehr Lohn deines Einzelunternehmens auszuzahlen. In einer GmbH hingegen kannst du dir per Beschluss durch die GmbH-Gesellschafter ein höheres Grundgehalt auszahlen! Mit folgenden Argumenten kannst du die GmbH-Gesellschafter überzeugen, für ein höheres Geschäftsführer-Gehalt zu stimmen:
1. Mit dem Vorsichtsprinzip verdient das Finanzamt
Die meisten Geschäftsführer sind tatsächlich Geschäftsleute. Du zahlst dir selbst lieber zu wenig als zu viel. Auch, um die Finanzen der GmbH zu schonen. Aber wenn du das einmal im Unternehmen verdiente Geld ins Privatvermögen überführen willst, wird das dann teuer. Für Gewinnrücklagen zahlst du doppelt Steuern: Zum einen die GmbH-Steuer (KSt, GewSt). Dazu kommt die Abgeltungssteuer bei der Ausschüttung (25 %). In der Regel fährst du mit einer Lohnauszahlung und Veranlagung zur Einkommensteuer günstiger.
2. Einen Minderverdienst kannst du nicht ausgleichen
Stellst du nach Jahren fest, dass du dir als Führungskraft schon jahrelang weniger auszahlst, als du könntest, kannst du diesen privaten Einkommensverlust nicht mehr steuerneutral nachbessern. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel keine Gehaltssprünge, sondern nur gleitende Erhöhungen. Andernfalls drohen zusätzliche Steuern aus einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung. Steigerungen, die sich am allgemeinen Lohnniveau orientieren, werden nicht beanstandet. Eine kritische Schwelle ist bei einer Erhöhung > 10 % erreicht. Hier wird der Finanzamtsbeamte regelmäßig nachhaken und einen Angemessenheitsvergleich vornehmen.
3. Bei Liquiditätsproblemen kannst du unmittelbar handeln
Auch wenn es über Nacht schnell zu einem wirtschaftlichen Problem für die GmbH kommt (etwa beim Ausfall eines Kunden) bleibst du handlungsfähig, ohne zusätzlich ein steuerliches Risiko zu haben. Du kannst jederzeit auf dein Geschäftsführer-Gehalt verzichten. Das Finanzamt erkennt den Verzicht sogar dann an, wenn du vereinbarst, dass du bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der GmbH die ausgesetzten Gehaltszahlungen nachholst.
Tipp
Gehalt bis zu steuerlicher Angemessenheitsgrenze anheben
Es ist zwar verständlich und nachvollziehbar, wenn du als GmbH-Geschäftsführer unterhalb deiner Möglichkeiten verdienst. Es sprechen aber mehr Gründe dafür, das Gehalt bis zur steuerlichen Angemessenheitsgrenze anzuheben. Nur wenn absehbar ist, dass die GmbH wegen der Gehaltszahlung regelmäßig einen bilanziellen Verlust ausweist, bist du gut beraten, bei deinem Geschäftsführer-Gehalt zurückhaltend zu agieren. Sind die Finanzen der GmbH starken Schwankungen unterworfen und damit schwer planbar, fährst du besser und steuerlich ganz sicher, wenn du deinen Verdienst mit einer Tantieme für GmbH-Geschäftsführer steuerst, die sich am Bilanzgewinn orientiert.
In den Jahresgesamtbezügen enthalten sind das Jahres-Bruttofestgehalt, die Tantieme, die Pensionszusage, der Firmenwagen und sonstige Leistungen.
Ist dein Geschäftsführer-Gehalt angemessen?
Als selbstständiger Geschäftsführer hast du kein festes Gehalt. Das Einkommen wird aus Privatentnahmen aus dem Gewinn deines Unternehmens bezogen. Dennoch ist es wichtig, dass diese angemessen sind. Das gilt auch, wenn du dir aus deinem Kleingewerbe, wie als Freiberufler, Gehalt auszahlen lässt.
Kriterien für ein angemessenes Gehalt sind neben der Deckung der Lebenskosten auch die finanzielle Stabilität deines Unternehmens. Nach der Entnahme sollte genug Geld im Unternehmen bleiben, um Laufende Kosten, Investitionen und Steuerrücklagen zu decken. Auch sollte stets Raum für Wachstum bleiben.
Die Entscheidung über das Gehalt liegt bei dir
Als selbstständiger Unternehmer liegt die Entscheidung, wie viel Gehalt du dir auszahlst, ganz bei dir. Somit entscheidest du als Selbstständiger, wie viel vom Umsatz für dich bleibt. Was auf den ersten Blick nach einer privilegierten Freiheit klingt, ist gleichzeitig auch eine enorme Herausforderung. Du musst entscheiden, ob du:
- dir nur das Nötigste auszahlen
- das auszahlen, was übrigbleibt
- einen festen Betrag wählen
Gerade, wenn du dir als Einzelunternehmer dein Gehalt auszahlst, können Anhaltspunkte helfen, die dir eine Orientierung über die Summe geben.
Wichtig ist dabei, eine klare Linie zu finden und die Ausgaben stets im Blick zu haben. Ein Dauerauftrag vom Geschäftskonto auf das Privatkonto kann helfen, diese Übersicht zu gewährleisten. Starte mit einem Gehalt, das deine Lebenshaltungskosten deckt und passe dieses mit dem Wachstum deines Unternehmens angemessen an. Planung ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Der Haushaltsplan als Basis für dein Gehalt
Eine geeignete Voraussetzung, um deinen Geschäftsführer-Gehalt festzulegen, ist der Haushaltsplan. Richtungsgebend ist hierbei eine Liste mit regelmäßigen Ausgaben von deinen Konten. Dazu zählen monatliche Abbuchungen wie Miete, Nebenkosten, Kreditraten, Haushaltskosten oder Versicherungen. Beim Auszahlen des Gehalts als Selbstständiger sollten stets die Steuerrücklagen beachtet werden.
Idealerweise solltest du Rücklagen haben, um drei bis vier Monate ohne Einnahmen überstehen zu können. Besonders wichtig: Plane ausreichend für die Steuern ein, da ab dem dritten Jahr oft höhere Vorauszahlungen und Nachforderungen zu erwarten sind.
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Krankenversicherung: Werden die Beiträge vom Geschäftskonto oder Privatkonto bezahlt?
Die Beiträge für die Krankenversicherung sollten in der Regel vom Privatkonto bezahlt werden. Denn die Krankenversicherung gilt als eine private Ausgabe. Daher sollte diese bei der Kalkulation über laufende Abbuchungen stets einberechnet werden.
Orientierung am Gehalt einer Festanstellung
Neben den laufenden Kosten spielen auch die Wettbewerbssituation und deine Qualifikation eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über das Gehalt. Ein hilfreicher Anhaltspunkt ist daher das Gehalt, dass du in einer Festanstellung verdienen würdest. Dieser Betrag kann dir als Orientierung dienen. Beachte jedoch, dass du als selbstständiger Unternehmer längere Arbeitszeiten und mehr Verantwortung hast. Somit sind Prämien und Boni bei einem erfolgreichen Projekt gerechtfertigt. Auch eine Gehaltserhöhung bei steigendem Umsatz deines Unternehmens ist daher eine logische Schlussfolgerung.
Wichtig ist vor allem, regelmäßig zu überprüfen, ob die Rücklagen und Entnahmen mit der finanziellen Lage übereinstimmen. Ein regelmäßiger Check alle sechs bis zwölf Monate ist daher empfohlen.
Wie viel Privatentnahme ist im Einzelunternehmen angemessen?
Eine Privatentnahme ist keine klassische Gehaltszahlung an sich, sondern ein Abheben von Gewinnen oder Kapital aus deinem Unternehmen. Wenn du dir als Einzelunternehmer Gehalt oder eine Privatentnahme auszahlen, orientiert sich der Betrag an deinem Lebensunterhalt und lässt gleichzeitig genug Spielraum für finanzielle Stabilität. Auch solltest du stets unvorhergesehene Ausgaben und schwache Monate im Unternehmen im Auge behalten und Rücklagen anlegen.
Geschäftsführer-Gehalt in einer GmbH prüfen
In einer GmbH läuft das Prinzip ein wenig anders ab, als wenn sich ein Kleinunternehmer Gehalt auszahlen lassen möchte. Denn hier kannst du das Gehalt prüfen lassen. Die meisten Berater empfehlen Unternehmen, das GmbH-Geschäftsführer-Gehalt bis zur steuerlichen Angemessenheitsgrenze anzusetzen.
Liegen aber deutliche Abweichungen nach oben vor und gab es in den letzten Jahren keine Betriebsprüfung der Gesellschaft, in der das Gehalt des Geschäftsführers bereits kontrolliert wurde, solltest du es im Hinblick auf Höhe und Zusammensetzung zusammen mit dem Steuerberater überprüfen. Denn ist das Gehalt zu hoch angesetzt, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung ansetzen.
Unterdessen ist es Praxis der Finanzgerichte, sich bei der Einschätzung der angemessenen Gehaltshöhe an den Vergleichszahlen anerkannter Vergütungsstudien zu orientieren. Dazu gehören auch die BBE-Studien "GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen". du kannst davon ausgehen, dass die danach ermittelten Vergleichswerte zum Geschäftsführer-Gehalt „gerichtsfest“ sind und von den Finanzbehörden in dieser Höhe akzeptiert werden. du sparst dir, deinem Unternehmen und den Gesellschaftern damit in der Praxis jede Menge Ärger und ggf. Steuernachzahlungen.
Tipp
Vergleichszahlen heranziehen
Nutze die Vergleichszahlen! Die neuesten Vergütungsdaten resultieren aus der im Frühjahr/Sommer 2024 von BBE media gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. und dem Handelsblatt durchgeführten bundesweiten Umfrage. Die darauf basierende Studie gibt einen auf Wirtschaftszweige und auf Branchen bezogenen Überblick über sämtliche Gehaltskomponenten bei GmbH-Geschäftsführern. Die Untersuchung durchleuchtet die Vergütungssituation in fünf Wirtschaftszweigen und 68 Branchen.
Jahresgesamtbezüge von GmbH-Geschäftsführern (Durchschnittswerte in EUR)
Branche & Jahresgesamtbezüge (gerundet)
- Industrie: 240.000
- Handwerk: 160.000
- Großhandel: 200.000
- Einzelhandel: 147.000
- Dienstleister: 184.000
Umsatz & Durchschnitts-Jahresgesamtbezüge nach Größenklassen (gerundet)
- bis 1 Mio. EUR: 129.000
- 1 – 2,5 Mio. EUR: 164.000
- 2,5 – 5 Mio. EUR: 185.000
- 5 – 10 Mio. EUR: 210.000
- 10 – 25 Mio. EUR: 262.000
- über 25 Mio. EUR: 327.000
GbR-Gehalt auszahlen: Geht das?
In einer GbR gibt es keine klassische Gehaltszahlung, da die Gesellschafter als Mitunternehmer gelten und keine Angestellten des Unternehmens sind. Stattdessen werden Gewinne oder Entnahmen aus dem Geschäftsvermögen der GbR entnommen. Auch hier solltest du klare Regelungen gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern festlegen und die Entnahmen für das GbR-Gehalt oder eher die Privatentnahme im Rahmen der finanziellen Möglichkeit des Unternehmens erfolgen, sodass die Liquidität nicht gefährdet wird.
Gibt es ein Mindestgehalt für Geschäftsführer?
So etwas wie ein allgemeines Minimum-Gehalt für Geschäftsführer gibt es nicht – grundsätzlich kann eine entsprechende Tätigkeit sogar unentgeltlich ausgeübt werden. Geschäftsführer müssen teilweise ohne Gehalt auskommen, wenn sie in der Frühphase einer Unternehmensgründung nicht den nötigen Gewinn erwirtschaften. Das gilt oft vor allem, wenn du dir aus einem Kleingewerbe Geld auszahlen möchtest. Die ersten Monate gelten als kritisch und du wirst häufig deutlich mehr arbeiten, als du dir als Gehalt zurücklegen kannst.
Der gesetzliche Mindestlohn für einen Geschäftsführer in einer GmbH muss nur gezahlt werden, wenn die Tätigkeit genau so gestaltet ist wie ein Arbeitsverhältnis.
Grundsätzlich ist das Gehaltsspektrum bei Geschäftsführern nach unten und oben hin – je nach Branche und Unternehmensmodell – offen.
Quelle: Studie „GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2024“ BBE media GmbH & Co. KG, Neuwied 2024.
Die wichtigsten Regeln für die Verhandlung von Geschäftsführer-Gehalt in einer GmbH
1. Beachte unbedingt das Nachzahlungs- und Rückwirkungsverbot für Gehaltsvereinbarungen: Der Inhalt der abgeschlossenen Verträge muss im Voraus zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig festgelegt werden. Änderungen des Verdienstes von Geschäftsführern mit Auswirkungen auf die Vergangenheit können gegen das steuerliche Nachzahlungs- und Rückwirkungsverbot verstoßen und die steuerliche Nichtanerkennung der Vereinbarungen zur Folge haben.
2. Sollen die Gehaltszahlungen an den Geschäftsführer als Betriebsausgaben den Gewinn der GmbH mindern, muss ein Anstellungsvertragsverhältnis vorliegen.
3. Für den Anstellungsvertrag und auch für die Gehaltsvereinbarung mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Schriftform zwar nicht zwingend erforderlich. Zum besseren Nachvollziehen und zur Dokumentation empfiehlt sich aber ein schriftlicher Vertrag, um das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung auszuschließen.
4. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH darf nur dann mit sich selbst Verträge, also auch hinsichtlich eines Geschäftsführergehalts, abschließen, wenn ihm durch eine auch im Handelsregister eingetragene Satzungsregelung Befreiung vom sogenannten Selbstkontrahierungsverbot erteilt wurde. Wurde bisher keine Handelsregister-Eintragung vorgenommen, sind die vom Allein-Gesellschafter mit sich selbst geschlossenen Verträge zwar zunächst schwebend unwirksam. Dieser Schwebezustand wird allerdings durch eine nachfolgende Eintragung im Handelsregister aufgehoben. Dann ergeben sich für die Beurteilung des Geschäftsführer-Gehalts mit Blick auf die Steuer keine nachteiligen Auswirkungen.
Bestätigung in der GmbH-Gesellschafterversammlung
Für den erstmaligen Abschluss, eine spätere Änderung oder die Auflösung des Anstellungsvertrags oder einer separaten Gehaltsvereinbarung mit dem GmbH-Geschäftsführer ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Diese darf sich aber vom Geschäftsführer bei der Unterschriftsleistung vertreten lassen.
Werden Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund eines unwirksamen Vertragsabschlusses vereinbart, führen diese grundsätzlich zu einer sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Auch die folgenden Regelwerke solltest du als Unternehmer beachten:
- Sagt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine variable Gewinntantieme zu, ist für die steuerliche Anerkennung im ersten Schritt wichtig, dass die getroffene Vereinbarung klare und eindeutige Regeln vorgibt, wie die Berechnungsformel für die Höhe der Auszahlung erfolgen soll.
- Anschließend musst du kontrollieren, ob die gefundene Regelung für das Geschäftsführer-Gehalt angemessen ist und einem Fremdvergleich standhält.
- Nicht vergessen werden sollten die Verluste aus Vorjahren, für die der Gesellschafter-Geschäftsführer mit verantwortlich war. Die müssen zunächst ausgeglichen werden, bevor es zu einem Geldfluss kommt.
- Abschließend ist noch darauf zu achten, dass die Tantiemen-Vereinbarung zugunsten des Geschäftsführers auch wie vereinbart durchgeführt wird.
Achtung
Tantiemen richtig vereinbaren
Die Vereinbarung einer Umsatz-Tantiemen ist steuerlich nicht unbedenklich, da sie laut Rechtsprechung nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind. Auch die Vereinbarung, dass eine Tantieme unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit gewährt wird, ist nicht zulässig bzw. verstößt rechtlich gegen § 307 BGB. Sie ist wirkungslos, wenn sie auf der Grundlage allgemeiner betrieblicher Regelungen berechnet und gezahlt werden soll. Wird einer Führungskraft nämlich die Teilnahme an einem Unternehmenserfolg zugesagt, verhält sich die Firma widersprüchlich, wenn sie gleichzeitig einen Anspruch auf die Leistung ausschließt oder unter den Vorbehalt der Freiwilligkeit stellt. Es ist somit essenziell, dass du auch die Tantiemen des GmbH-Geschäftsführers richtig vereinbarst.
GmbH: Löhne bei mehreren Geschäftsführern auf dem Prüfstand
Hat eine Familien-GmbH drei Geschäftsführer angestellt, anstatt wie üblich nur einen, gelten für die Angemessenheit der Gehälter besondere Regeln.
Achtung
Praxisbeispiel
Eine Kfz-Handel- und Reparatur-GmbH hatte drei statt wie vom Finanzamt als üblich angenommen nur einen Geschäftsführer. Bewertung des Finanzgerichts: Es ist nicht der dreifache Verdienst des für die GmbH-Größe angemessenen Geschäftsführer-Gehalts steuerlich zulässig. Laut FG „muss der verdreifachte Vergleichswert um 30 % reduziert werden.“ (Quelle: FG Saarland, Urteil vom 26.1.2011, 1 K 1509/07)
Um bei der nächsten Betriebsprüfung Diskussionen über verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, solltest du bei der Ausgestaltung von Vergütungsvereinbarungen für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur von den Durchschnittswerten in Gehaltsstrukturanalysen ausgehen. Insbesondere wenn mehrere Geschäftsführer angestellt sind oder ein Geschäftsführer auch für ein anderes Unternehmen tätig wird, solltest du Abschläge von den üblichen Richtsätzen vornehmen.
Vereinbarungen über Sondervergütungen richtig formulieren
Vereinbarungen über Sondervergütungen, wie beispielsweise die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen so formuliert werden, dass ihre Betragshöhe sich dem Finanzamt durch nachvollziehbare Rechenvorgänge erschließt.
Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung > 50 %) ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Wenn die GmbH die Arbeitgeberanteile zur freiwilligen Sozialversicherung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers tragen soll, muss dazu im vorab eine klare Regelung vereinbart sein.
Für den nicht-beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung < 50 %) kann der Arbeitgeberanteil wie bei allen angestellten Mitarbeitern steuerfrei gezahlt werden. Achte also darauf, dass der Sozialversicherungsrechtliche Status des GmbH-Geschäftsführers vorab rechtsverbindlich geklärt ist.
Info
Unterscheidung beherrschender und nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein Geschäftsführer einer GmbH ist per Definition dann ein beherrschender Gesellschafter, wenn er durch sein Amt eigene Entscheidungen alleine im Unternehmen durchsetzen kann. Beispiele: Er hat mehr als 50 Prozent der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung. Oder er kann seine Rechte mit den Stimmen eines anderen Gesellschafters (zum Beispiel der an der GmbH beteiligten Ehefrau) durchsetzen.
Gehaltsextras führen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung
Die Zahlung von Gehaltsextras (zum Beispiel Überstundenvergütungen) zusätzlich zum Geschäftsführer-Gehalt wirkt sich auch netto aus und führen grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Das bei Überstundenvergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, liegt daran, dass er kein arbeitsrechtlicher Arbeitnehmer ist. Diese strenge Auffassung betrifft auch Regeln für Sonn- und Feiertagsarbeit bzw. Nachtarbeit. Auch hier würde bei einer Zusatzvergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden.
Achtung
Vorsicht bei privater Nutzung des Firmenwagens
Darf der Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen der GmbH auch privat nutzen, stellt das wie bei fremden Arbeitnehmern einen geldwerten Vorteil dar. Im Gegensatz hierzu führt jedoch die Privatnutzung des Firmenwagens ohne klare Vereinbarung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Dazu sollte auch vereinbart werden, wie der private Nutzungsanteil versteuert wird. Das geht nach der 1 % - Methode (0,25 % für E-Fahrzeuge) oder mit dem Fahrtenbuch-Nachweis.
Erstattung von Aufwendungen
Lässt sich ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer entstandene Aufwendungen, die im Rahmen seiner Tätigkeit für die GmbH angefallen sind, erstatten, darf er das nur mit vorher getroffenen klaren und eindeutigen Vereinbarungen zum Kostenersatz. Anderenfalls liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Für die Reisekostenabrechnung gibt es jedoch Ausnahmeregeln.
Vertragliche Regelungen einer Pensionszusage
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sind oft kein Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb müssen sie sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Mit einer Pensionszusage sichert ihn die GmbH ab. Allerdings muss die Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer vertraglich korrekt formuliert sein und alle Erfordernissen für die steuerliche Anerkennung berücksichtigen. Weil sich damit ein Unternehmen auch nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen, sollten Pensionen erst nach sorgfältiger Prüfung zugesagt und regelmäßig überprüft werden.
Checkliste zum Geschäftsführer-Gehalt
Geht es um die Höhe eines monatlichen Geschäftsführer-Gehalts, so findet sich quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößeneine große Spannweite. Zusätzlich zum Grundgehalt sind auch variable Vergütungsbestandteile (Tantieme) üblich. In diesem Zusammenhang ist die steuerliche Einordnung derselben von großer Wichtigkeit. Damit du das Risiko einer vGA vermeidest, solltest du ein Geschäftsführer-Gehalt in 3 Schritten überprüfen:
- Berechne und bewerte alle Vergütungsbestandteile eines Geschäftsführer-Gehalts einzeln entsprechend ihrer Angemessenheit.
- Beurteile die einzelnen Gehaltsbestandteile ihrer Höhe nach.
- Überprüfe zum Schluss die Summen der Vergütungen im Ganzen: Die Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers, bestehend aus Festgehalt, jährlichen Einmalzahlungen, variablen Gehaltsbestandteilen wie Tantiemen, Sachbezügen und Zusagen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, müssen dabei angemessen sein und einem Fremdvergleich standhalten. Damit lässt sich die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden.