Gute Gründe für eine Gehaltserhöhung
Sie fühlen sich nicht gerecht entlohnt? Prüfen Sie, ob Sie sich per Beschluss durch die GmbH-Gesellschafter ein höheres Grundgehalt auszahlen sollten! Mit folgenden Argumenten können Sie die GmbH-Gesellschafter überzeugen, für ein höheres Geschäftsführer-Gehalt zu stimmen:
1. Mit dem Vorsichtsprinzip verdient das Finanzamt
Die meisten Geschäftsführer sind tatsächlich Geschäftsleute. Sie zahlen sich selbst lieber zu wenig als zu viel. Auch, um die Finanzen der GmbH zu schonen. Aber wenn Sie das einmal im Unternehmen verdiente Geld ins Privatvermögen überführen wollen, wird das dann teuer. Für Gewinnrücklagen zahlen Sie doppelt Steuern: Zum einen die GmbH-Steuer (KSt, GewSt). Dazu kommt die Abgeltungssteuer bei der Ausschüttung (25 %). In der Regel fahren Sie mit einer Lohnauszahlung und Veranlagung zur Einkommensteuer günstiger.
2. Einen Minderverdienst können Sie nicht ausgleichen
Stellen Sie nach Jahren fest, dass Sie sich als Führungskraft schon jahrelang weniger auszahlen, als Sie könnten, können Sie diesen privaten Einkommensverlust nicht mehr steuerneutral nachbessern. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel keine Gehaltssprünge, sondern nur gleitende Erhöhungen. Andernfalls drohen zusätzliche Steuern aus einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung. Steigerungen, die sich am allgemeinen Lohnniveau orientieren, werden nicht beanstandet. Eine kritische Schwelle ist bei einer Erhöhung > 10 % erreicht. Hier wird der Finanzamtsbeamte regelmäßig nachhaken und einen Angemessenheitsvergleich vornehmen.
3. Bei Liquiditätsproblemen können Sie unmittelbar handeln
Auch wenn es über Nacht schnell zu einem wirtschaftlichen Problem für die GmbH kommt (etwa beim Ausfall eines Kunden) bleiben Sie handlungsfähig, ohne zusätzlich ein steuerliches Risiko zu haben. Sie können jederzeit auf Ihr Geschäftsführer-Gehalt verzichten. Das Finanzamt erkennt den Verzicht sogar dann an, wenn Sie vereinbaren, dass Sie bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der GmbH die ausgesetzten Gehaltszahlungen nachholen.
Tipp
Gehalt bis zu steuerlichen Angemessenheitsgrenze anheben
Es ist zwar verständlich und nachvollziehbar, wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer unterhalb Ihrer Möglichkeiten verdienen. Es sprechen aber mehr Gründe dafür, das Gehalt bis zur steuerlichen Angemessenheitsgrenze anzuheben. Nur wenn absehbar ist, dass die GmbH wegen der Gehaltszahlung regelmäßig einen bilanziellen Verlust ausweist, sind Sie gut beraten, bei Ihrem Geschäftsführer-Gehalt zurückhaltend zu agieren. Sind die Finanzen der GmbH starken Schwankungen unterworfen und damit schwer planbar, fahren Sie besser und steuerlich ganz sicher, wenn Sie Ihren Verdienst mit einer Tantieme für GmbH-Geschäftsführer steuern, die sich am Bilanzgewinn orientiert.
In den Jahresgesamtbezügen enthalten sind das Jahres-Bruttofestgehalt, die Tantieme, die Pensionszusage, der Firmenwagen und sonstige Leistungen.
Löhne bei mehreren Geschäftsführern auf dem Prüfstand
Hat eine Familien-GmbH drei Geschäftsführer angestellt, anstatt wie üblich nur einen, gelten für die Angemessenheit der Gehälter besondere Regeln.
Achtung
Praxisbeispiel
Eine Kfz-Handel- und Reparatur-GmbH hatte drei statt wie vom Finanzamt als üblich angenommen nur einen Geschäftsführer. Bewertung des Finanzgerichts: Es ist nicht der dreifache Verdienst des für die GmbH-Größe angemessenen Geschäftsführer-Gehalts steuerlich zulässig. Laut FG „muss der verdreifachte Vergleichswert um 30 % reduziert werden“.
Im Vergleichsfall geht die Rechnung so: Eine Bau-GmbH mit einem Geschäftsführer, 50 Mitarbeitern und 10–20 Mio. EUR Umsatz zahlt einem Geschäftsführer laut Branchenvergleich rund 160.000 EUR Gehalt. Hat die gleiche GmbH drei Geschäftsführer, darf jeder Geschäftsführer maximal 160.000 x 3 x 0,7 = rund 110.000 EUR erhalten. Wird an den Einzelnen mehr Geschäftsführer-Gehalt gezahlt, müssen Sie aufpassen. Auf den darüberhinausgehenden Betrag wird zusätzlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer berechnet (sog. verdeckte Gewinnausschüttung) (Quelle: FG Saarland, Urteil vom 26.1.2011, 1 K 1509/07).
Um bei der nächsten Betriebsprüfung Diskussionen über verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, sollten Sie bei der Ausgestaltung von Vergütungsvereinbarungen für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur von den Durchschnittswerten in Gehaltsstrukturanalysen ausgehen. Insbesondere wenn mehrere Geschäftsführer angestellt sind, oder ein Geschäftsführer auch für ein anderes Unternehmen tätig wird, sollten Sie Abschläge von den üblichen Richtsätzen vornehmen.
Ist Ihr Geschäftsführer-Gehalt angemessen?
Die meisten Berater empfehlen Unternehmen, das GmbH-Geschäftsführer-Gehalt bis zur steuerlichen Angemessenheitsgrenze anzusetzen.
Liegen aber deutliche Abweichungen nach oben vor und gab es in den letzten Jahren keine Betriebsprüfung der Gesellschaft, in der das Gehalt des Geschäftsführers bereits kontrolliert wurde, sollten Sie es im Hinblick auf Höhe und Zusammensetzung zusammen mit dem Steuerberater überprüfen. Denn ist das Gehalt zu hoch angesetzt, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung ansetzen.
Unterdessen ist es Praxis der Finanzgerichte, sich bei der Einschätzung der angemessenen Gehaltshöhe an den Vergleichszahlen anerkannter Vergütungsstudien zu orientieren. Dazu gehört auch die oben genannte BBE-Studie "GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2021". Sie können davon ausgehen, dass die danach ermittelten Vergleichswerte zum Geschäftsführer-Gehalt „gerichtsfest“ sind und von den Finanzbehörden in dieser Höhe akzeptiert werden. Sie sparen sich, Ihrem Unternehmen und den Gesellschaftern damit in der Praxis jede Menge Ärger und ggf. Steuernachzahlungen.
Tipp
Vergleichszahlen heranziehen
Nutzen Sie die Vergleichszahlen! Die neuesten Vergütungsdaten resultieren aus der im Frühjahr/Sommer 2021 von BBE media gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. und dem Handelsblatt durchgeführten bundesweiten Umfrage. Die darauf basierende Studie gibt einen auf Wirtschaftszweige und auf Branchen bezogenen Überblick über sämtliche Gehaltskomponenten bei GmbH-Geschäftsführern. Die Untersuchung durchleuchtet die Vergütungssituation in fünf Wirtschaftszweigen und 68 Branchen.
Jahresgesamtbezüge von GmbH-Geschäftsführern (Durchschnittswerte in EUR)
Branche | Jahresgesamtbezüge (gerundet) |
---|---|
Industrie | 198.000 |
Handwerk | 134.000 |
Großhandel | 169.000 |
Einzelhandel | 139.000 |
Dienstleister | 157.000 |
Umsatz | Durchschnitts-Jahresgesamtbezüge nach Größenklassen (gerundet) |
---|---|
bis 1 Mio. EUR | 106.000 |
1 – 2,5 Mio. EUR | 133.000 |
2,5 – 5 Mio. EUR | 154.000 |
5 – 10 Mio. EUR | 177.000 |
10 – 25 Mio. EUR | 219.000 |
über 25 Mio. EUR | 277.000 |
Gibt es ein Mindestgehalt für Geschäftsführer?
So etwas wie ein allgemeines Minimum-Gehalt für Geschäftsführer gibt es nicht – grundsätzlich kann eine entsprechende Tätigkeit sogar unentgeltlich ausgeübt werden. Geschäftsführer müssen teilweise ohne Gehalt auskommen, wenn sie in der Frühphase einer Unternehmensgründung nicht den nötigen Gewinn erwirtschaften.
Der gesetzliche Mindestlohn muss nur gezahlt werden, wenn die Tätigkeit genau so gestaltet ist wie ein Arbeitsverhältnis.
Grundsätzlich ist das Gehaltsspektrum bei Geschäftsführern nach unten und oben hin – je nach Branche und Unternehmensmodell – offen.