Härtefallhilfe Energie: KMU erhalten finanzielle Unterstützung

Ende März haben sich Bund und Länder auf Härtefallhilfen für Privathaushalte geeinigt, die mit Öl oder Pellets heizen. Doch was ist mit energieintensiven Betrieben und Unternehmen, die nicht mit Gas oder Fernwärme heizen? Auch für sie gibt es Härtefallhilfen. Allerdings sind sie kaum bekannt und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Wir stellen Ihnen die Unterstützungsprogramme der einzelnen Länder vor.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Bäckermeister in seiner Backstube
© rh2010 - stock.adobe.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:20.09.2023

Härtefallhilfen für Privathaushalte – auch für KMU?

Für Privathaushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, können Härtefallhilfen beantragt werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. Darauf hatten sich Bund und Länder Ende März 2023 geeinigt. Private Haushalte können mit dieser Maßnahme rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Antragstellung war seit Anfang Mai 2023 möglich. Für mehr Informationen: Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums

Doch was ist mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)? Was viele nicht wissen: Auch für KMU gibt es verschiedene Programme und Unterstützungsmaßnahmen – vor allem für energieintensive Betriebe und Unternehmen, die mit Öl oder Pellets heizen. Allerdings sind diese Härtefallhilfen nicht bundesweit einheitlich. Sie werden von den einzelnen Bundesländern umgesetzt – und zwar ganz unterschiedlich. Während die Hilfen in einigen Bundesländern noch gar nicht angelaufen sind, drohen in anderen Ländern die Antragsfristen bereits auszulaufen.

Wichtig: Unternehmen sollten sich speziell zu den Möglichkeiten im jeweiligen Bundesland informieren, in dem sie ihren Hauptsitz haben. Bei den Förderprogrammen ergeben sich deutliche Unterschiede, beispielsweise zu den Fragen:

  • Was wird gefördert?
  • Wer ist Anspruchsberechtigter?
  • Welcher Förderzeitraum?
  • Bis wann muss ein Antrag gestellt werden?

Die Voraussetzungen können sich also je Bundesland unterscheiden – und kurzfristig ändern. Daher ist es wichtig, auf aktuelle Informationen zurückzugreifen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über ausgewählte Härtefallhilfen.

Härtefallhilfen Energie für KMU in verschiedenen Bundesländern

KMU, die unter den gestiegenen Heiz- und Energiekosten leiden, sollten sich über mögliche Unterstützungsprogramme ihres Bundeslandes informieren. So gibt es beispielsweise folgende Härtefallhilfen:

Baden-Württemberg

Begünstigte Unternehmen, Vereine, Freiberufler und Selbstständige mit Sitz in Baden-Württemberg, die ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) im Jahr 2022 oder im 2. Halbjahr 2022 hatten und deren Energiekosten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht haben, können Härtefallhilfen in Form einer Einmalzahlung durch die L-Bank erhalten.

Voraussetzung ist jedoch auch, dass das Unternehmen im Förderzeitraum eine Energieintensität von mindestens 6 Prozent aufweist. Als Energiekosten werden im Sinne dieses Programms grundsätzlich die Kosten verstanden, die einem Unternehmen für den Einsatz von Energieträgern jeglicher Art zum Zwecke der Produktion und Wärme- und Kälteerzeugung entstehen. Nicht begünstigt werden Kraftstoffe und Energieträger, die zum Antrieb von Verkehrsmitteln genutzt werden.

Die Antragsstellung musste bis zum 15.6.2023 bei der L-Bank erfolgen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums und über die Förderdatenbank des BMWK.

Bayern

In Bayern wird eine Härtefallhilfe für 2022 (Januar bis Dezember oder Juli bis Dezember) und eine Härtefallhilfe 2023 gewährt. Es ist möglich, dass Unternehmen beide Härtehilfen in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und mit einem Umsatz von maximal 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR.

Die Härtefallhilfen werden sowohl für leitungsgebundene als auch nicht-leitungsgebundene Energieträger (wie Holzpellets) gewährt. Anträge konnten bis 30.9.2023 online über die elektronische Antragsplattform gestellt werden. Für die Antragstellung wird ein ELSTER-Zertifikat oder eine Bayern-ID benötigt.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und über die Förderdatenbank des BMWK.

Berlin

Auch Berlin gewährt verschiedene Förderprogramme für Unternehmen. Einen Überblick zu Energiehilfen gewährt die Investitionsbank Berlin.

So gibt es beispielsweise die Liquiditätshilfen Energie, die speziell für KMU, Freiberufler und Selbstständige gedacht ist. Die Antragstellung für dieses Programm war zunächst nur bis 31. März 2023 möglich. Doch die Antragsfrist wurde laut den Angaben der Investitionsbank bis 31.12.2023 verlängert. Die Anträge müssen digital per eAntrag gestellt werden.

Möglich ist, dass auch in Berlin in Kürze ein Härtefallprogramm Energie startet. Unternehmen sollten sich hierzu informieren.

Brandenburg

In Brandenburg konnten KMU die Härtefallhilfe KMU Energie über das ILB Kundenportal bis zum 10.11.2023 beantragen. Dabei werden Preiserhöhungen sowohl für leitungsgebundene als auch nicht-leitungsgebundene Energieträger gefördert. Anträge können gestellt werden von KMU mit Sitz im Land Brandenburg mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Haupterwerb, mindestens verdreifachten Energiepreisen und einer Energieintensität von mindestens 6% (Verhältnis von Energiekosten zu Umsatz) im Jahr 2021.

Freiberufler können die Härtefallhilfe nicht in Anspruch nehmen. Auch KMU, die bereits in einer Krise sind oder den Geschäftsbetrieb eingestellt haben, sind nicht anspruchsberechtigt.

Weiterführende Informationen zur Härtefallhilfe KMU Energie gibt es auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern werden begünstigten Unternehmen auf Antrag Billigkeitsleistungen gewährt, damit die Ausgabensteigerungen im Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen werden. Das umfasst beispielsweise Ausgaben für Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Aber Achtung: Anträge mussten schriftlich bis 26.4.2023 bei der Bewilligungsbehörde Landesförderinstitut MV eingereicht werden.

Nordrhein-Westfalen

Auch NRW unterstützt mit einer Härtefallhilfe energieintensive kleine und mittlere Unternehmen. Das Programm ist dabei in drei Stufen aufgebaut:

  1. In Stufe 1 können KMU (sowie Selbstständige und Freiberufler) Anträge auf einen Zuschuss in Höhe des vergangenen Novemberabschlags stellen, wenn die Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben.
  2. Stufe 2 sieht zu einem späteren Zeitpunkt für Sonderfälle die Möglichkeit vor, dass Unternehmen, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten.
  3. Stufe 3 ermöglicht eine Härtehilfe für Unternehmen, deren Kosten für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger deutlich gestiegen sind.

Anträge für Stufe 1 können bereits bei der NRW Bank gestellt werden. Für Stufe 2 und 3 können entsprechende Anträge erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Weitere Informationen gibt die NRW.Bank.

Saarland

Billigkeitsleistungen werden im Saarland für KMU, Freiberufler und Selbstständige gewährt. Vorausgesetzt wird eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021, ein Anteil der betrieblichen Energiekosten am Umsatz von mindestens 6 Prozent im Jahr 2022 und ein durch Energiekostensteigerungen verursachtes negatives Betriebsergebnis im Jahr 2022.

Anträge auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfe Energie Saarland konnten bis zum 31.10.2023 elektronisch eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie der Seite des Wirtschaftsministeriums des Saarlands.

Sachsen-Anhalt

KMU, Freiberufler und Selbstständige in Sachsen-Anhalt können Unterstützung durch das Förderprogramm „Energie-Härtefallhilfe I Sachsen-Anhalt 2023“ erhalten. Voraussetzungen sind, dass das Unternehmen eine Verdreifachung der Energiepreise oder Energiekosten im Betrachtungszeitraum festgestellt hat und der operative Cash-Flow im 2. Halbjahr 2022 gegenüber dem operativen Cashflow des 2. Halbjahres 2021 um mehr als 25% gesunken ist.

Außerdem muss ein Nachweis der Fortführungsfähigkeit durch einen Liquiditätsplan erbracht werden. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Anträge konnten bis 30.9.2023 gestellt werden. Mehr Informationen gibt eine FAQ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Für einige Unterstützungsprogramme, wie beispielsweise die Härtefallhilfe in Bremen, ist die Antragsfrist bereits abgelaufen. 

Achtung

Wichtig: Zeitaufwand für den Antrag nicht unterschätzen

Bei vielen Härtefallhilfen (zum Beispiel Baden-Württemberg) muss die Anspruchsberechtigung von einem prüfenden Dritten (Steuerberaterinnen und Steuerberater oder vergleichbar) bestätigt werden. Berlin fordert im Vorfeld zur Antragstellung eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK / HWK) und einen entsprechenden Nachweis bei der Antragstellung.

Gerade im Hinblick auf die Antragsfristen, muss dies beachtet und frühzeitig gehandelt werden!

Kritik an den Härtefallhilfen

Nach zähen Verhandlungen konnten Bund und Länder zu Unterstützungsmaßnahmen für KMU Einigungen erzielen, sodass insbesondere energieintensive Unternehmen nun in einigen Bundesländern Härtefallhilfen beantragen können. Doch kommen diese Hilfen noch rechtzeitig?  

Gerade für viele Handwerksbetriebe kommen diese Hilfen nun tatsächlich sehr spät oder sogar zu spät. Nicht wenige Betriebe mussten bereits harte existenzielle Entscheidungen treffen.

Problematisch außerdem: Medial waren vor allem die Härtefallhilfen für Privathaushalte sehr präsent. Informationen zu Härtefallhilfen für Unternehmen sind dagegen spärlich gesäht bzw. ziemlich schwer auffindbar. Doch viele Härtefallhilfen für Unternehmen sind nur mit kurzen Antragsfristen verfügbar. Zudem unterscheiden sich Anspruchsberechtigung und Anspruchsvoraussetzungen in den verschiedenen Bundesländern teilweise deutlich und die Voraussetzungen zum Erhalt der Hilfen sind zumeist sehr hoch.

Alternative Förderprogramme zur Bewältigung der Energiekrise

Abgesehen von den Härtefallhilfen können KMU auch weitere Förderangebote in Anspruch nehmen, wie beispielsweise Förderkredite der KfW-Bank. In unserem Artikel "KfW-Förderung für kleine Unternehmen" stellen wir Ihnen 4 Förderprogramme der KfW-Bank vor, die sich besonders für kleinere Unternehmen eignen.

Wer zum Beispiel in eine neue Heizungsanlage investiert, sollte sich über mögliche Zuschüsse und günstige Kredite informieren. Auch bei Investitionen, beispielsweise in Photovoltaikanlagen, gibt es Kreditprogramme und Steuererleichterungen.

Weitere Entlastungsmaßnahmen im Bereich Energie

Die Bundesregierung hat aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise weitere Entlastungsmaßnahmen beschlossen, die auch KMU nutzen können. Beispielsweise:

Tipp

Auf Themenseite Energie informieren

Ausführliche Informationen zur Energiekrise finden Sie auf unserer Themenseite Energie.

Lexware Newsletter

Möchten Sie zukünftig wichtige News zu Gesetzes­änderungen, hilfreiche Praxis-Tipps und kostenlose Tools für Unternehmen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter.