Neu in Version 2026
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung enthält als einen Punkt die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens degressiv abzuschreiben. Die degressive AfA darf für Wirtschaftsgüter angewendet werden, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden.
Berechnung der degressiven Abschreibung
Die degressive Abschreibung darf
- höchstens den dreifachen linearen Abschreibungssatz betragen,
- und maximal 30 Prozent der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts betragen.
Im Jahr des Kaufs darf nur zeitanteilig abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass nicht über die vollen 12 Monate abgeschrieben werden darf, sondern nur über die Monate nach dem Kauf.
Degressive Abschreibung im Abschreibungsrechner
Im Abschreibungsrechner steht die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter auf der Seite 'Abschreibungsart' zur Auswahl.
Das Programm prüft, ob das Anschaffungsdatum im zulässigen Zeitraum liegt und zeigt eine Meldung, falls das nicht der Fall ist.
Arithmetisch-degressive Abschreibung für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb
Im Rahmen des Investitionssofortprogramms ist in § 7 Abs. 2a EStG eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb eingeführt worden. Umfasst sind hierbei alle Fahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KraftStG. Zeitlich gilt die Abschreibung für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden und sie ist befristet bis zum Ablauf des 31.12.2027.
Berechnung der arithmetisch-degressiven Abschreibung
Die Abschreibung wird jährlich in einem fallenden Prozentsatz von den Anschaffungskosten des Fahrzeugs vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten, angesetzt werden, unabhängig davon, wann im Jahr die Anschaffung erfolgt ist. Eine monatsgenaue Berechnung der Abschreibung findet nicht statt.
Die Staffelung der Abschreibung über den Zeitraum von 6 Jahren sehen Sie in folgender Tabelle:
| Jahr | AfA in % der AHK |
|---|---|
| Anschaffungsjahr (ab 01.07.2025) | 75 % |
| 2. Jahr | 10 % |
| 3. Jahr | 5 % |
| 4. Jahr | 5 % |
| 5. Jahr | 3 % |
| 6. Jahr | 2 % |
Eingaben im Abschreibungsrechner
Um ein Anlagegut mit dieser Abschreibungsart zu erfassen, wählen Sie auf der Seite 'Allgemein' den Typ 'PKW (Elektro)'.
Die Nutzungsdauer wird passend zum Typ auf 6 Jahre eingestellt.
Auf der Seite 'Abschreibungsart' aktivieren Sie die neue Abschreibungsart.
Hinweise:
- Bei dieser Abschreibungsart kann keine Sonder-AfA in Anspruch genommen werden.
- Bei dieser Abschreibungsart gibt es keinen Übergang von degressiver zu linearer AfA.
Diese Optionen sind deshalb inaktiv.
Leistungsmerkmale des Abschreibungsrechners
Der Assistent 'Abschreibungen' ist ein Werkzeug zur Verwaltung von Anlagegütern mit folgenden Leistungsmerkmalen:
- Anlage von bis zu 15 Anlagegütern pro Wirtschaftsjahr.
- Bildung eines jährlichen Sammelpostens. Im Sammelposten können Sie beliebig viele Anlagegüter anlegen.
- Verwaltung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern.
- Berechnung der linearen AfA.
- Berechnung der degressiven AfA bei Anschaffungsdatum zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027.
- Manuelle Hinterlegung von Sonder-AfA.
- Bewegung 'Investitionsabzug'.
- Berichte 'Anlagenspiegel' und 'Anlagekartei'.
- Buchung der Jahresabschreibung am Ende des Wirtschaftsjahres.
Voraussetzungen
- Das Anschaffungsdatum des Anlagegutes muss im aktiven Wirtschaftsjahr liegen. Wechseln Sie ggf. vor der Anlage des Wirtschaftsgutes in das Jahr der Anschaffung.
- Um den Anlagegütern eine Kostenstelle zuzuordnen, legen Sie die Kostenstellen im Menü 'Verwaltung - Kostenstellen' an.
- Wenn Sie den Jahresabschreibungen einen Belegkreis zuordnen wollen, legen Sie den Belegkreis im Menü 'Verwaltung - Belegnummern' an.
Anlagegut anlegen
- Öffnen Sie 'Verwaltung - Abschreibungen'.
- Klicken Sie auf 'Neues Anlagegut'.

- Der Assistent 'Neues Anlagegut' wird geöffnet.

- Tragen Sie den Namen des Anlagegutes ein.
- Wählen Sie den Typ des Anlagegutes in der Auswahlliste oder tragen Sie den Typ manuell ein.
Typ Hinweise Standard-Typen Diese Typen finden Sie in der Auswahlliste. Die Nutzungsdauer wird vom Programm entsprechend der amtlichen AfA-Tabelle automatisch eingestellt. Individuelle Typen Tragen Sie die Nutzungsdauer manuell ein.
Tipp: Die aktuellen AfA-Tabellen mit Angaben zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter folgendem Link:
Sammelposten >250 EUR bis 1000 EUR (ab 2018) Der Name 'Sammelposten' und die Jahreszahl für das Anlagegut werden automatisch vergeben und können nicht geändert werden.
Die einzelnen Anlagegüter im Sammelposten legen Sie in der Tabelle 'Anlagegüter' an. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter folgendem Link:
NSNSB Die Abkürzung steht für 'nicht selbstständig nutzbar, selbstständig bewertbar'. Bei diesem Typ wird keine Nutzungsdauer vorgegeben. - Geben Sie das Anschaffungsdatum ein.
- Tragen Sie die Anschaffungskosten ein.
- Wenn es Nebenkosten zu den Anschaffungskosten gibt, dann tragen Sie die Nebenkosten ein.
- Wenn die Auflösung eines Investitionsabzugs erfolgen soll, tragen Sie den Wert im Feld 'Investitionsabzugsbetrag ein.
- Den Restwert tragen Sie mit 1 EUR oder 0 EUR ein.
- Klicken Sie auf 'Weiter'.
Abschreibungsart
- Wählen Sie die Abschreibungsart
Degressive Abschreibung: Vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 ist die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter möglich, mit 3-fachem linearem Wert, maximal 30 %. - Falls Sie eine Sonderabschreibung erfassen wollen, setzen Sie den Haken bei 'Sonder-AfA'. Damit wird auch das Feld 'Steuerl. Wahlrecht' aktiv.
Tragen Sie den Betrag der Sonder-AfA für das aktuelle Wirtschaftsjahr ein. 
Wichtig: Die Option 'Sonder-AfA kann nur im Jahr der Anschaffung aktiviert werden. Wenn Sie bei einem Wirtschaftsgut nachträglich Sonder-AfA erfassen wollen, wechseln Sie in das Jahr der Anschaffung und aktivieren Sie hier die Option. Hinterlegen Sie dann in den Folgejahren den Betrag der Sonder-AfA.- Im Feld 'Steuerl. Wahlrecht' tragen Sie ein, auf welcher gesetzlichen Grundlage das steuerliche Wahlrecht wahrgenommen wird, z. B. '§ 7g Abs. 5 EStG Sonder-AfA bei Investitionsabzug'.
- Wenn Sie die Abschreibungsbeträge auf volle Euro runden wollen, setzen Sie den Haken bei 'Runden auf volle Euro'.
- Klicken Sie auf 'Weiter'.
Automatische Verbuchung
Auf der letzten Seite des Assistenten haben Sie optional die Möglichkeit, die Jahres-AfA am Jahresende automatisch verbuchen zu lassen.
- Setzen Sie den Haken bei 'Automatische Verbuchung aktivieren'.
Wichtig für den Sammelposten: Aktivieren Sie die automatische Verbuchung erst, wenn Sie alle Wirtschaftsgüter für diesen Sammelposten erfasst haben - also erst zum Jahresende.
- Prüfen Sie die vorgeschlagenen Konten für das Anlagekonto und das Abschreibungskonto. Sie können die Vorschläge überschreiben.
- Die Inventarnummer wird automatisch hochgezählt.
- Hinterlegen Sie bei Bedarf zusätzliche Angaben in den weiteren Feldern.
- Um die Anlage des Anlagegutes abzuschließen, klicken Sie auf 'Fertig stellen'.
Jahresabschreibungen buchen
- Wenn Sie die automatische Verbuchung aktiviert haben, kommt am letzten Tag Ihres Geschäftsjahres beim Programmstart folgende Abfrage:

- Um die Buchungen sofort in den Buchungsstapel zu übertragen, klicken Sie auf 'Jetzt übernehmen'.
- Falls Sie die Buchungen später buchen wollen, klicken Sie auf 'Später'.
- Die Buchungen werden als Aktion in das 'Heute zu tun' übertragen.

- Um im 'Heute zu tun' die Aktion auszuführen, klicken Sie auf das Pfeilsymbol.
- Bevor die Buchungen in den Buchungsstapel übertragen werden, haben Sie die Möglichkeit, einen Belegkreis zuzuordnen.

- Bestätigen Sie die Angaben mit 'OK'.
- Prüfen Sie die Buchungen im Menü 'Ansicht - Buchungsstapel'.
Anlagegut bearbeiten
Die automatische Verbuchung können Sie nachträglich injedem Wirtschaftsjahr der Nutzungsdauer aktivieren.
Um andere Daten eines Anlagegutes zu bearbeiten, wechseln Sie in das Anschaffungsjahr.
- Markieren Sie das Anlagegut in der Anlageliste.
- Klicken Sie auf 'Bearbeiten'.
- Ändern Sie die Daten.
- Speichern Sie die Änderung.
Abgang erfassen
Wenn ein Anlagegut z. B. wegen Verkauf oder Verschrottung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, dann erfassen Sie bei dem Anlagegut einen Abgang.
- Öffnen Sie 'Verwaltung - Abschreibungen'.
- Markieren Sie das Anlagegut in der Anlageliste.
- Klicken Sie rechts auf die Schaltfläche 'Abgang'.
- Geben Sie das Datum des Abgangs ein.
- Klicken Sie auf 'Speichern'.
Hinweise
- Die Abschreibung wird bis zum Abgangsdatum automatisch verbucht.
- Das Anlagegut wird weiterhin in der Anlageliste geführt.
- Die Bearbeitung des Anlagegutes ist nicht mehr möglich. Wenn nachträglich Eingabeänderungen am abgegangenen Anlagegut erforderlich werden, dann löschen Sie das Anlagegut und erfassen Sie es neu.
- Im Anlagespiegel der Folgejahre wird das Anlagegut nicht mehr aufgeführt.
Auswertungen erstellen
- Öffnen Sie 'Berichte - Auswertung - Abschreibungen'.
- Markieren Sie das Formular.

- Um die ganze Auswertung sofort zu drucken, klicken Sie auf 'Ausgabe'.
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