Eingaben und Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

Wie wird de Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschutz berechnet. Welche Meldungen werden erzeugt?

Hintergrund

In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird aus den durchschnittlichen Nettoverdiensten der Arbeitnehmerin aus den letzten 3 Monaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet.

Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 EUR je Kalendertag. Abhängig von der Anzahl der Kalendertage eines Monats maximal 364 EUR - 403 EUR.
Wenn das durchschnittliche Netto der letzten 3 Monate je Kalendertag mehr als 13 EUR beträgt, muss der Arbeitgeber den übersteigenden Teil bis zum Nettoentgelt als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.
Der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuer- und beitragsfrei und wird automatisch im Programm berechnet. Der Betrag wird in der Lohnart 28 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ausgewiesen.

Vorgehen:

Schritt 1: Fehlzeit - Mutterschutzfrist mit AG-Zuschuss erfassen

  1. Rufen Sie über das Menü - 'Jahresübersicht öffnen' die Lohndaten der Mitarbeiterin auf.
  2. Wechseln Sie in den Bereich 'Fehlzeiten und Textfeld - Fehlzeiten'.
  3. Wählen Sie in der Leiste unterhalb des Kalenders die Fehlzeitengruppe 'Mutterschutzfrist' aus.
  4. Klicken Sie auf das Beginn-Datum.
  5. Erfassen Sie im Buchungsdialog den Zeitraum der 'Schutzfrist mit AG-Zuschuss'.
    Durch Klick auf 'Ok' öffnet sich der nachfolgend beschriebene Assistent zum Erstellen der Entgeltbescheinigung.

Schritt 2: Eingaben im 'Assistent für Mutterschutz'

  1. Erfassen Sie den voraussichtlichen Tag der Entbindung.
  2. Klicken Sie in das Feld 'von', wenn die Mutterschutzfrist abweicht.
    Sie haben die Möglichkeit, die Fehlzeit zu übernehmen oder anzupassen.

  3. Mit 'Fertigstellen' schließen Sie den Assistenten ab. Die Fehlzeit wird gebucht.
    Die Entgeltbescheinigung steht auf der Meldeprüfliste unter 'Extras - meldecenter Sozialversicherung - Entgeltersatzleistungen' zum Versand bereit.

Darstellung im Programm: Berechnungen und Meldungen

Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Im Bereich 'Fehlzeiten und Textfeld - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld' wird der kalendertägliche Arbeitgeberzuschuss ausgewiesen.

Der Arbeitgeberzuschuss errechnet sich wie folgt:
Durchschnittliches kalendertägliches Nettoentgelt der letzten 3 Monate ./. Mutterschaftsgeld der Krankenkasse 13 EUR.
Bei Gehaltsempfängern werden bei der Berechnung der letzten drei Kalendermonate immer 30 Tage zugrunde gelegt. Bei allen anderen Bezügen gelten die tatsächlichen Kalendertage der letzten 3 Monate.
Einmalzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.

Berechnungsgrundlagen selbst eingeben:

Sie haben die Möglichkeit, die Brutto- und Nettowerte als Berechnungsgrundlage für den Zeitraum vor Beginn der Mutterschutzfrist selbst einzugeben. Setzen Sie dazu das Häkchen bei 'Berechnungsgrundlagen selbst eingeben'.
Der AG-Zuschuss wird dann aus den selbst eingegebenen Werten ermittelt.

Beachten Sie auch unsere FAQ:  Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld: Fiktives Netto bei dauerhafter Entgelterhöhung/Entgeltminderung berechnen. 

Darstellung auf der Lohnabrechnung

Auf der Lohnabrechnung wird der 'Zuschuss zum Mutterschaftsgeld' automatisch in der Lohnart 28 ausgewiesen und in die Folgemonate fortgeschrieben.
Beachten Sie: Eine manuelle Eingabe in die Lohnart 28 ist nicht möglich.

Erstattungsantrag U2

Im Bereich 'Erstattung U1 / U2' wird der 'Erstattungsbetrag: Umlage U2' ausgewiesen.
Der 'Erstattungsantrag U2-Mutterschutz' steht auf der Meldeprüfliste unter 'Extras - meldecenter Sozialversicherung - Erstattungsanträge U1/U2' zum Versand bereit.

SV-Meldung- Meldgrund 51

Der Beginn der Mutterschutzfrist stellt sozialversicherungsrechtlich eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses dar. Die SV-Meldung mit Meldegrund 51 wird automatisch erzeugt.
Wenn die Mutterschutzfrist innerhalb eines Monats, beginnt wird die SV-Meldung im nachfolgenden Abrechnungsmonat erzeugt.

Beispiel:
Die Fehlzeit Mutterschutz mit AG-Zuschuss beginnt am 08.07.2017. Die SV-Meldung mit Meldegrund 51 (Unterbrechungsmeldung wegen Bezug einer Entgeltersatzleistung) wird im August automatisch erstellt.
Meldezeitraum 01.01.2017 bis 07.07.2017 (Tag vor Beginn der Fehlzeit Mutterschutz)

Beachten Sie: Die Beendigung der Fehlzeit Mutterschutz stellt keinen Meldetatbestand dar. Es wird keine SV-Meldung erzeugt.

Besonderheit: Mehrfachbeschäftigung/Nebentätigkeit

Übt die Mitarbeiterin eine Nebentätigkeit aus, wird der Zuschuss der Krankenkasse auf beide Arbeitgeber im Verhältnis der Einkünfte aufgeteilt. 'Wenn Sie von der Krankenkasse diese Rückmeldung erhalten, tragen Sie den Wert im Feld 'kalendertägliches Netto aus anderen Beschäftigungen' ein. Der zu zahlende AG-Zuschuss wird dadurch angepasst. Beachten Sie auch unsere FAQ zu diesem Thema.