Mehrfachbeschäftigung: Berechnung des AG-Zuschusss zum Mutterschaftsgeld

Wenn die Summe des kalendertägliche Nettoarbeitsentgelts aus allen Beschäftigungen 13 EUR übersteigt, hat jeder Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) zu leisten. Der anteilige Zuschuss errechnet sich aus dem Verhältnis der einzelnen Nettoarbeitsentgelte zum gesamten Nettoarbeitsentgelt.   

Beispielsberechnung bei abgerechnetem Minijob:

Berechnung der prozentualen Aufteilung aus den zu berücksichtigenden Nettoarbeitsentgelten:  

 Andere Beschäftigung(en)Minijob
Monat 1 Nettoarbeitsentgelt1.338,10 Euro390,00 Euro
Monat 2 1.420,12 Euro400,00 Euro
Monat 31.120,72 Euro430,00 Euro
Insgesamt3.878,94 Euro1.220,00 Euro
Prozentuale Aufteilung:76,07 %23,93 %

 

Berechnung des kalendertäglichen Nettoentgelts/ Zuschuss aller Arbeitgeber:

Summe aus anderen Beschäftigung(en)3878,94 Euro / 90 Tage43,10 Euro
Minijob 1220,00 Euro / 90 Tage13,56 Euro
Summe56,66 Euro
Abzüglich Mutterschaftsgeld der Krankenkasse- 13,00 Euro
Kalendertäglicher Zuschuss aller Arbeitgeber43,66 Euro

 

Aufteilung des Zuschusses:

Andere Beschäftigung(en)43,66 Euro x 76,07 %33,21 Euro
Minijob  43,66 Euro x 23,93 %10,45 Euro

 

Die Minijobberin erhält einen kalendertäglichen anteiligen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 10,45 Euro. 

 

Vorgehen:

  1. Öffnen Sie in den Lohndaten der Mitarbeiterin das Register ‘Zuschuss zum Mutterschaftsgeld‘.
  2. Erfassen Sie für die Berechnung des anteiligen Arbeitnehmerzuschusses das ‘kalendertägliche Netto aus anderen Beschäftigungen‘.
    Hinweis:Der Arbeitnehmer ist nach § 28o Abs. 1 SGB IV verpflichtet, dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.



    Ergebnis: Lexware lohn+gehalt berechnet ihren Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. 
    Der Betrag wird automatisch in der Lohnart '0028 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld' auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

 

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