Hintergrund
Der Mitarbeiter hat gem. § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erst nach Ablauf einer vierwöchigen Wartefrist Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Wird er in dieser Zeit arbeitsunfähig, erhält er Krankengeld. Die Wartefrist beginnt mit dem vereinbarten ersten Arbeitstag.
Vorgehen
Die zu buchende Fehlzeit ist davon abhängig, ob der Mitarbeiter seine Arbeitstätigkeit zum vereinbarten Eintrittsdatum antreten konnte.
Fall 1: Der Mitarbeiter ist bereits am ersten vereinbarten Arbeitstag krank:
Fall 2: Der Mitarbeiter erkrankt innerhalb der ersten 4 Wochen ab Eintrittsdatum aber nicht ab dem ersten Arbeitstag.
Wenn die Erkrankung des Mitarbeiters über das Ende der Wartezeit hinausgeht, hat er vom ersten Tag der fünften Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Buchen Sie zu diesem Datum die gleichnamige Fehlzeit.
Sonderfall: verkürzte Wartezeit durch Tarifvertrag / Satzung der Krankenkasse:
Die beschriebene Vorgehensweise richtet sich nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Wichtig: Wenn im Tarifvertrag kürzereWartezeitengeregeltsind, kann dieserfrühere Anspruch auf Entgeltfortzahlungnicht in Lexwarelohn+gehaltabgerechnetwerden (kein Erstattungsantrag).
Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Krankenkasse in ihrer Satzung eine vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichende kürzere Wartefrist vorsieht.
Wenn Sie vor Ablauf der Wartefrist eine Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung erfassen, erhalten Sie im Lexware scout die Meldung:
Abhilfe: