Entgeltfortzahlung: Krankheit innerhalb 4 Wochen nach Eintritt/Wiedereintritt

In den ersten 4 Wochen hat der Mitarbeiter keinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Was ist zu beachten, wenn Sie z. B. aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung vor der Wartefrist Entgeltfortzahlung leisten?

Hintergrund 

Der Mitarbeiter hat gem. § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erst nach Ablauf einer vierwöchigen Wartefrist Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Wird er in dieser Zeit arbeitsunfähig, erhält er Krankengeld. Die Wartefrist beginnt mit dem vereinbarten ersten Arbeitstag. 
 

Vorgehen

Die zu buchende Fehlzeit ist davon abhängig, ob der Mitarbeiter seine Arbeitstätigkeit zum vereinbarten Eintrittsdatum antreten konnte.  

Fall 1: Der Mitarbeiter ist bereits am ersten vereinbarten Arbeitstag krank:

  1. Buchen Sie die Fehlzeit 'Krankheit bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung'.
    Ergebnis: Lexware lohn+gehalt erstellt, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Sozialversicherungsmeldung mit Meldegrund 10 nach Ablauf der Fehlzeit. An dem Tag, an dem der neue Mitarbeiter seine Tätigkeit aufnimmt.
  2. Versenden Sie die Anmeldung.

Fall 2: Der Mitarbeiter erkrankt innerhalb der ersten 4 Wochen ab Eintrittsdatum aber nicht ab dem ersten Arbeitstag.

  1. Buchen Sie die Fehlzeit 'Krankheit mit Krankengeld'. 
    Hinweise:
    - Die normalerweise vorangehende Fehlzeit 'Krankheit mit Entgeltfortzahlung' ist wegen mangelnden Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nicht zu buchen.
    - Weil der Arbeitnehmer bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitsentgelt hat, kann der Krankengeldanspruch hergeleitet werden.
    Damit Lexware lohn+gehalt die erforderliche Entgeltbescheinigung für Krankengeld erstellen kann, gehen Sie so vor:
  2. Wählen Sie auf der ersten Seite des Assistenten den letzten abgerechneten Monat vor der Krankheit den aktuellen "(Krankheits)-monat" aus.
  3. Versenden Sie die Entgeltbescheinigung für Krankengeld anschließend über das Lexware meldecenter.  

Wenn die Erkrankung des Mitarbeiters über das Ende der Wartezeit hinausgeht, hat er vom ersten Tag der fünften Woche Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Buchen Sie zu diesem Datum die gleichnamige Fehlzeit.

Sonderfall: verkürzte Wartezeit durch Tarifvertrag / Satzung der Krankenkasse: 

Die beschriebene Vorgehensweise richtet sich nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

Wichtig zu beachten

 Wichtig:  Wenn im Tarifvertrag kürzereWartezeitengeregeltsind, kann dieserfrühere Anspruch auf Entgeltfortzahlungnicht in Lexwarelohn+gehaltabgerechnetwerden (kein Erstattungsantrag).

Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Krankenkasse in ihrer Satzung eine vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichende kürzere Wartefrist vorsieht.   

Wenn Sie vor Ablauf der Wartefrist eine Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung erfassen, erhalten Sie im Lexware scout die Meldung:

 

Abhilfe:

  1. Löschen Sie die Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung.  
  2. Erfassen Sie die vor Ablauf der gesetzlichen Wartefrist bezahlten Bezüge über die gewohnte Gehaltslohnart (ohne Fehlzeitbuchung).
  3. Wenn die Krankenkasse diese Entgeltfortzahlung erstattet, müssen Sie den Erstattungsantrag über sv.net senden.