Video zur Dauerfristverlängerung
In unserem 5-minütigen Video zeigen wir Ihnen, wie die Sie die Dauerfristverlängerung an das Finanzamt übermitteln und die Sondervorauszahlung buchen.
Alle Informationen finden Sie auch in der folgenden Anleitung.
Hintergrund
Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss bis zum 10. Februar nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (§ 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV) authentifiziert übermittelt werden.
Die Auflagen für die Dauerfristverlängerung unterscheiden sich bei monatlicher und vierteljährlicher Abgabe der Voranmeldung. Wie oft die Voranmeldung abgegeben werden muss, richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerschuld im Vorjahr.
Umsatzsteuerschuld Vorjahr | Abgabezeitraum und Auflagen |
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0 - 1.000 EUR | Keine Abgabe erforderlich |
1.000 - 7.500 EUR
| Vierteljährliche Abgabe. Für die Fristverlängerung gelten folgende Auflagen:
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Ab 7.500 EUR
| Monatliche Abgabe. Für die Fristverlängerung gelten folgende Auflagen:
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Berechnung der Sondervorauszahlung
Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag in der Zeile 'Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss' des vorangegangenen Kalenderjahres.
Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres.
Beispiel
- Im Kalenderjahr 2023 wurden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 190.000 EUR angemeldet.
- Die Sondervorauszahlung in Höhe von 15.000 EUR wurde im Dezember abgezogen (190.000 - 15.000 = 175.000).
- Im Kalenderjahr 2024 beträgt die Bemessungsgrundlage die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2023 = 190.000 EUR.
- Die Sondervorauszahlung 2024 beträgt 1/11 von 190.000 = 17.272 EUR.
Hinweis: Bemessungsgrundlage 0 EUR
Wenn die Bemessungsgrundlage 0,00 EUR beträgt, kann das folgende Gründe haben:
- Es gibt kein Vorjahr.
- Das Vorjahr ist nicht bebucht.
- Im Vorjahr gab es einen Vorsteuerüberhang.
Die Bemessungsgrundlage ist deshalb negativ.
Eine negative Bemessungsgrundlage wird nicht ausgewiesen.
Antrag mit Sondervorauszahlung übermitteln
Sie melden die Sondervorauszahlung bis zum 10.02. im ELSTER-Verfahren.
Sondervorauszahlung buchen
Für die Buchung der Sondervorauszahlung verwenden Sie das Konto 'Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11' mit der Kontenkategorie 'Umsatzsteuervorauszahlung'.
Beispiel SKR-03:
In den Kontoeigenschaften muss für die Umsatzsteuer-Voranmeldung die Umsatzsteuerposition (USt.Pos.Vor.) 39 hinterlegt sein.
Nach der Anmeldung der Sondervorauszahlung buchen Sie den gemeldeten Betrag.
Beispiel: Buchung der Sondervorauszahlung 17.272 EUR.
Sollkonto SKR 03 / 04 | Betrag | Habenkonto SKR 03 / 04 |
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1781 / 3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 | 17.272 | 1200 / 1800 Bank |
Sondervorauszahlung im Dezember verrechnen
Die geleistete Sondervorauszahlung ziehen Sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember bzw. im 4. Quartal ab.