Pauschale Besteuerung von Jobtickets

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde die Möglichkeit geschaffen Jobtickets bzw. Zuschüsse zu Jobtickets pauschal zu versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Wenn der Arbeitgeber diese Variante nutzt, bleibt den Mitarbeitern der Werbungskostenabzug erhalten, es erfolgt kein Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung.

Hintergrund

Die pauschale Besteuerung kann 

  1. mitarbeiterübergreifend oder
  2. mitarbeiterbezogen

erfolgen.

Wenn Sie das Jobticket oder einen Zuschuss zu einem Jobticket steuerfrei gewähren wollen, beachten Sie die FAQ: Jobticket in Lexware lohn+gehalt steuerfrei abrechnen. Beachten Sie, dass bei dieser Variante das Jobticket vom Finanzamt bei den Werbungskosten des AN in Abzug gebracht wird.

1. Übergreifende Pauschalsteuer

Im Assistenten 'Übergreifende Pauschalsteuer' können Sie Jobtickets, die in einem Pool liegen und keinem Mitarbeiter direkt zugeordnet werden können, abrechnen.

Beispiel:
Ein Unternehmen hat im Monat Januar 2020 vier Jobtickets für seine Mitarbeiter angeschafft, welche bei Bedarf ausgegeben werden.
Weitere Informationen zur übergreifenden Pauschalsteuer finden Sie im Artikel: 
Neu in Lexware lohn+gehalt: Steuer gem. §§ 37a, 37b und 40 EStG pauschal berechnen.

Vorgehen im Programm

  1. Starten Sie den Assistenten über 'Extras - ELSTER - Elektronische Lohnsteuer-Anmeldung - Übergreifende Pauschalsteuer erfassen'.
  2. Klicken Sie auf 'Neu'.
  3. Erfassen Sie die Bezeichnung.
  4. Wählen Sie die Art 'Jobticket ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale' aus.
  5. Tragen Sie den Betrag im Feld 'Pauschal zu versteuernder Betrag' ein.

Die ermittelte Pauschalsteuer wird in die Lohnsteuer-Anmeldung übernommen.

Beachten Sie:

Diese pauschal versteuerten Jobtickets sind weder auf der LStB noch in den Abrechnungsdaten des Mitarbeiters auszuweisen.

In den Lohndaten des Mitarbeiters sind keine Buchungen erforderlich. Damit der Mitarbeiter im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung den vollen Werbungskostenabzug geltend machen kann, entfernen Sie die Beträge ersatzlos in der Lohnart '2902-Job-Ticket steuerfrei' (geldwerter Vorteil) oder als Barzuschuss in der Lohnart '0021- Fahrgeld'. 
 

2. Mitarbeiterbezogene Pauschalsteuer

Fall 1 Zuschuss für ein Jobticket

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält im Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss für ein Jobticket in Höhe von 80,00 €. 
In der derzeitigen Programmversion müssen Sie zur Abrechnung zwei neue Bruttolohnarten im Bereich 'Laufendes Arbeitsentgelt' anlegen.

1.Schritt: Lohnart 'Entgeltumwandlung Jobticket' - Lohnart '0020 - sonstige Zulage' als Vorlage anlegen: 

  1.  Rufen Sie das Menü 'Verwaltung Lohnarten' auf.
  2. Öffnen Sie in der Baumstruktur den Bereich 'Laufendes Arbeitsentgelt'.
  3. Klicken Sie auf 'Neue Lohnart'.
  4. Wählen Sie als Art der 'Neuanlage 'Kopie von Firma'.
  5. Wählen Sie als zu kopierende Lohnart den Eintrag '0020 - Sonstige Zulage'. Übernehmen Sie die vorhandenen Kennzeichen der Lohnart.

2. Schritt: Lohnart: 'Zuschuss Jobticket pauschal 25%' anlegen:

  1.  Rufen Sie das Menü 'Verwaltung Lohnarten' auf.
  2. Öffnen Sie in der Baumstruktur den Bereich 'Laufendes Arbeitsentgelt'.
  3. Klicken Sie auf 'Neue Lohnart'.
  4. Wählen Sie als Art der Neuanlage die Option 'Manuell'.
  5. Legen Sie die neue Lohnart mit folgenden Kennzeichen an:

3. Schritt: Entgeltumwandlung und Zuschuss in den Lohndaten des Mitarbeiters erfassen:

Erfassen Sie in den Lohndaten des Mitarbeiters die 'Entgeltumwandlung Jobticket' mit negativem Vorzeichen sowie den 'Zuschuss Jobticket pauschal 25%'.

4. Schritt: neue Lohnarten in der Kontenverwaltung hinterlegen:

  1. Rufen Sie den Menüpunkt 'Verwaltung-Kontenverwaltung' auf.' 
  2.  Hinterlegen Sie in der Kontenverwaltung folgende Konten:

Tipp: Nehmen Sie eine Kopie des Jobtickets zu den Lohnunterlagen.


Fall 2 Jobticket als Sachbezug

Beispiel: 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Gewährung eines Jobtickets durch eine Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber erwirbt das Jobticket und händigt es dem Arbeitnehmer aus.

Vorgehen im Programm

In der derzeitigen Programmversion müssen Sie zur Abrechnung zwei neue Lohnarten selbst anlegen.

1. Schritt: Lohnart 'Entgeltumwandlung Jobticket' - Lohnart '0020 sonstige Zulage' als Vorlage anlegen: 

  1.  Rufen Sie das Menü 'Verwaltung Lohnarten' auf.
  2. Öffnen Sie in der Baumstruktur den Bereich 'Laufendes Arbeitsentgelt'.
  3. Klicken Sie auf 'Neue Lohnart'.
  4. Wählen Sie als Art der 'Neuanlage 'Kopie von Firma'.
  5. Wählen Sie als zu kopierende Lohnart den Eintrag '0020 - Sonstige Zulage'. Übernehmen Sie die vorhandenen Kennzeichen der Lohnart.

2. Schritt Lohnart 'Jobticket pauschal 25%' anlegen:

  1.  Rufen Sie das Menü 'Verwaltung Lohnarten' auf.
  2. Öffnen Sie in der Baumstruktur den Bereich 'Geldwerter Vorteil'.
  3. Klicken Sie auf 'Neue Lohnart'.
  4. Wählen Sie als Art der Neuanlage die Option 'Manuell'.
  5. Legen Sie die neue Lohnart mit folgenden Kennzeichen an:

3. Schritt: Entgeltumwandlung und Überlassung Jobticket in den Lohndaten des Mitarbeiters erfassen:

Erfassen Sie in den Lohndaten des Mitarbeiters die 'Entgeltumwandlung Jobticket' mit negativem Vorzeichen sowie den Kaufbetrag des überlassenen 'Jobticket pauschal 25%'.

4. Schritt: Neue Lohnarten in der Kontenverwaltung hinterlegen:

  1. Rufen Sie das Menü 'Verwaltung-Kontenverwaltung' auf. 
  2. Hinterlegen Sie in der Kontenverwaltung folgende Konten: