Update August
In einigen Fällen kam es mit der Preview-Version von Windows 11 24H2 zu einem Fehler beim Laden der Startseiten.
Dieser Fehler wurde behoben.
Tipp
In Ihrem persönlichen Konto verwalten Sie Ihre Daten, Rechnungen, Bestellungen und Ihre Zahlungsart einfach selbst online.
Juni 2024
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die 25 %-Regelung erweitert. Sie gilt bei Elektrofahrzeugen, die ab dem 01.01.2024 angeschafft wurden, nun bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro. Bis Ende 2023 durfte der Preis höchstens 60.000 Euro betragen. Mit dem Update wird diese Änderung im Eigenverbrauchsrechner berücksichtigt.
Für die E-Bilanz steht Ihnen nun auch der ELSTER-Versand für die aktualisierte Taxonomie 6.7 im Programm zur Verfügung. Sie gilt für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025).
April 2024
Mit diesem Update erhalten Sie beim DATEV-Import detaillierte Fehlermeldungen, falls eine falsche oder nicht importierbare Datenkategorie vorliegt. Die Fehlermeldungen geben Ihnen Auskunft über das jeweils aufgetretene Problem. Der DATEV-Import ist nur für Personenstammdaten und Buchungsdaten möglich.
Februar 2024
Mit diesem Update haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Kontenpläne zu aktualisieren. Damit schaffen Sie die korrekte Kontenstruktur für Ihren Jahresabschluss 2024.
Die Meldung bzgl. der Prüfung der DATEV-Importdatei wurde überarbeitet und wird in dieser Form nur noch angezeigt, wenn tatsächlich die Formatversion ein Problem beim Import auslöst.
Zudem haben Sie mit diesem Update die Möglichkeit die Importdatei zu korrigieren, wenn die Version korrekt ist, um einen Import doch zu ermöglichen.
Die E-Bilanz Taxonomie 6.7 wurde integriert. Sie gilt für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025). Der Echtversand per ELSTER ist voraussichtlich ab Anfang Juni 2024 möglich. Der Echtversand der Eröffnungsbilanz (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025) ist mit der E-Bilanz Taxonomie 6.6 ab sofort möglich.
Das Senden und der Druck der Umsatzsteuererklärung 2024 ist mit diesem Update möglich.
(Nicht in Lexware buchhaltung basis)
Januar 2024
Die neuen Formulare zur Erstellung und Übermittlung der EÜR, AVEÜR und Anlage SZ haben wir in Ihre Software eingebaut. Sie können somit erfolgreich an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Beim Buchen mit digitalen Belegen können Sie mit diesem Update nun auch die Daten „Datum“, „Belegnummer“, „Buchungstext“ und „Betrag“ aus Ihren ZUGFeRD-Rechnungen über den Button "Felder übernehmen" in die Buchungsmaske übernehmen lassen.
Das Formular für die Dauerfristverlängerung 2024 haben wir in Ihre Software eingebaut. Es kann via Elster an die Finanzbehörden übermittelt und ausgedruckt werden.
Das Formular zur UStVA 2024 wurde integriert und kann via Elster an die Finanzbehörden übermittelt und ausgedruckt werden.
Der DATEV-Export unterstützt jetzt auch das neue DATEV-Format 13.
Der Link in Lexware Scout zur FAQ, die die Erstellung der EÜR 2023 beschreibt, wurde aktualisiert.
Oktober 2023
Wir haben den Betriebsprüfer-Export bei innergemeinschaftlichen Vorgängen für Sie erweitert:
Im AfA-Rechner wurde das Feld „Nebenkosten“ in „aktivierbare Nebenkosten“ umbenannt. Außerdem haben wir die Berechnung der aktivierbaren Nebenkosten und des Investitionsabzugsbetrags (IAB) aktualisiert. So bleiben Sie gesetzlich auf der sicheren Seite.
In der Branchentaxonomie PBV (Pflegebuchführungsverordnung) der E-Bilanz werden ab Taxonomie-Version 6.5 die Beträge der Instandhaltungsaufwendungen nicht mehr mit negativem Zeichen dargestellt.
Sie haben die Möglichkeit, DATEV Buchungsstapel mit der neuen Formatversion 13 zu importieren.
Juli 2023
Mit diesem Update wurde der DATEV-Export um die notwendigen Anführungszeichen in speziellen Feldern laut der DATEV-Spezifikation ergänzt.
Bei dem Versenden einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA), Umsatzsteuererklärung (UStE) oder Zusammenfassenden Meldung (ZM)* per ELSTER erscheint zukünftig ein Hinweis, wenn das Ende des zu meldenden Zeitraums in der Zukunft liegt, damit kein versehentlicher Versand erfolgt.
* nur in Lexware buchhaltung pro und premium
Während das Dropdown-Menü im Feld Belegnummernkreis aktiv war, kam es beim Wechsel aus der Buchungsmaske in die Ansicht Sachkonto/Debitor/Kreditor zur Fehlermeldung "FM00008029“. Mit diesem Update wird alles wieder korrekt angezeigt.
Juni 2023
Nutzen Sie die digitale Belegerfassung und buchen mit digitalen Belegen? Dann sparen Sie ab sofort noch mehr Zeit ein. Denn Sie können weitere Textteile im digitalen Beleg markieren und automatisch in den Buchungstext übernehmen.
Tipp: Nutzen Sie die digitale Belegerfassung noch nicht? Dann schauen Sie sich in unserer Feature-Tour für digitale Belege an, wie einfach Sie Belege digital übernehmen und diese anschließend direkt buchen können. Sie haben auf der Startseite Ihrer Software direkten Zugriff auf die Tour.
Für die E-Bilanz steht Ihnen nun auch der ELSTER-Versand für die aktualisierte Taxonomie 6.6 im Programm zur Verfügung. Sie gilt für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen (Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024).
Der Eigenverbrauchsrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, in Sekunden die Umsatzsteuer zu berechnen, die bei der privaten Nutzung von Firmen-E-Bikes abgeführt werden muss.
Bei der IST-Versteuerung mit Umsätzen von 0 % Umsatzsteuer wird die Bemessungsgrundlage im richtigen Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum ausgewiesen.
Beim DATEV-Import wird der vollständige Text von Fehlern und Warnungen angezeigt.
April 2023
Die Zusammenfassung im EHUG-Assistenten zeigt mit diesem Update den vollständigen Inhalt der xml-Dateien an, die für den Bundesanzeiger bzw. das Unternehmensregister bereitgestellt werden. Abschließend erfolgt in Abhängigkeit vom Wirtschaftsjahr eine Weiterleitung auf die Seite des Bundesanzeigers oder Unternehmensregisters.
Beim DATEV-Export/Import werden die neuen dreistelligen DATEV-Steuerschlüssel für die Besteuerung von Photovoltaikanlagen verarbeitet. Dafür haben Sie die Möglichkeit, im Kontoassistenten neue Zusatzangaben zu erfassen.
Der ASCII-Export/Import verarbeitet jetzt die 0 % Umsatzsteuer auf Erwerb und Veräußerung von Photovoltaikanlagen.
Die Formulare für die Umsatzsteuererklärung 2023 sind mit diesem Update verfügbar und können wie gewohnt befüllt und per Elster versendet werden.
(Nicht in Lexware buchhaltung basis)
Februar 2023
Ihr Update enthält die aktuellen Versionen der amtlichen Formulare. Außerdem ist die elektronische Übermittlung an das Finanzamt möglich. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurden die folgenden Formulare angepasst:
Mit Ihrem Update nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Kontenpläne zu aktualisieren. Damit schaffen Sie die korrekte Kontenstruktur für Ihren Jahresabschluss 2023.
Ab sofort können Sie Ihre digitalen Belege per Drag & Drop schnell und komfortabel in den Eingangskorb ziehen.
Für die E-Bilanz steht Ihnen die aktualisierte Taxonomie 6.6 zur Verfügung. Sie gilt für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen (Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024). Der Echtversand per ELSTER wird voraussichtlich Anfang Juni 2023 freigeschaltet.
Januar 2023
Beim Buchen mit digitalen Belegen können Sie im Eingangskorb jetzt auch mit Drag & Drop arbeiten. So erledigen Sie die Auswahl und Übernahme Ihrer digitalen Belege noch leichter und schneller.
Mit diesem Update fragt der EHUG-Assistent weitere Pflichtangaben zum Registergericht sowie zur Unterzeichnung und Feststellung des Jahresabschlusses ab. Die XML-Datei zur Publikation des Jahresabschlusses enthält diese neuen Informationen. Ihr Vorteil: Dies erleichtert Ihnen die Offenlegung bzw. Hinterlegung im Bundesanzeiger bzw. im Unternehmensregister, da diese Pflichtangaben oftmals vergessen werden.
Die SEPA-Mandatsnummer unterstützt jetzt bis zu 35 Zeichen.
Im SEPA-Serienbrief-Assistenten zeigt Ihre Software zukünftig auch das Erstellungsdatum des SEPA-Briefes an.
Die neuen Formulare zur Erstellung und Übermittlung der EÜR, AVEÜR und Anlage SZ haben wir in Ihre Software eingebaut. Sie können somit erfolgreich an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Werden beim Überprüfen Ihrer Daten zur EÜR fehlerhafte oder unplausible Daten erkannt, haben Sie die Möglichkeit diese zu berichtigen. Hierzu öffnet sich der Lexware Scout. Bei einigen Plausibilitätsprüfungen können Sie direkt auf unsere Hilfeseite "Anlage zur EÜR 2022 erstellen" zugreifen.
Für den Datenaustausch mit den Finanzbehörden ist ein technisches Update erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Ohne dieses Update ist es nicht möglich, weiterhin die ELSTER-Funktionen im Programm zu nutzen.
Mit diesem Update können Sie nun auch die Mandantennummer, das Bearbeiterkennzeichen sowie weitere Angaben (Freitext) an Ihre Steuerberatung und via ELSTER an die Finanzverwaltung senden.
Es erscheint ein Warnhinweis, wenn der Online-Speicher fast voll ist. So können Sie rechtzeitig reagieren.
Im Auswertungsfenster EÜR ist die Auswahl jetzt komplett sichtbar.
Oktober 2022
Behebung einer Inkompatibilität, die unter Windows 11 22H2 in bestimmten Konstellationen mit dem neuen Microsoft Feature „Smart App Control“ zu Fehlverhalten führte.
In DATEV erfasste Adresstypen werden jetzt beim DATEV-Import berücksichtigt.
Im Fahrtenbuch des Eigenverbrauchsrechners können Sie die unentgeltlichen Wertabgaben jetzt auch für Leasingfahrzeuge berechnen lassen.
August 2022
Buchen mit digitalen Belegen: Belege aus gelöschten Stapelbuchungen können mit diesem Update wieder weiterverwendet werden.
Beleganzeige: Ab sofort können Sie auch den Betrag aus der Beleganzeige in die Buchungsmaske mit digitalen Belegen kopieren. Darüber hinaus haben wir die Darstellung der Beleganzeige für Sie optimiert.
Juli 2022
Mit diesem Update haben wir die Beleganzeige für Sie erweitert und optimiert. Sie bietet unter anderem folgende neue Funktionen:
Weitere Informationen haben wir für Sie in folgender FAQ bereitgestellt.
Juni 2022
Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 wurde die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent erhöht – rückwirkend zum 01.01.2022. Daher haben wir die Berechnung der Entfernungspauschale im Eigenverbrauchsrechner entsprechend aktualisiert.
Wir haben alle Änderungen integriert, die Sie bei der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung 2022 beachten müssen. Vor dem Versand können Sie die Übermittlungsdaten zur Kontrolle auf dem neuen amtlichen Formular ausdrucken.
(nur in Lexware buchhaltung plus)
Im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die Möglichkeit eingeführt, für bewegliche Wirtschaftsgüter die degressive Abschreibung in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung wurde um ein Jahr verlängert (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG). Wir haben Ihre Software entsprechend aktualisiert: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden, führen Sie ganz einfach eine solche Abschreibung durch. Sie können die degressive Abschreibung anstelle der linearen Abschreibung in Höhe von bis zu dem Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung (höchstens 25 Prozent) in Anspruch nehmen.
Das Update enthält die neue Taxonomie (Version 6.5). Diese ist für Geschäftsjahre Pflicht, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Die Konten der DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind dieser neuen Taxonomie bereits zugeordnet. Außerdem ist sichergestellt, dass Sie alle Daten reibungslos ins Folgejahr übernehmen können.
(ab Ende Juni 2022 verfügbar)
Wenn Sie Ihre Software von einer Basis- auf eine Pro- oder Premium-Version umstellen, ist sichergestellt, dass auch die digitalen Belege in die Pro- oder Premium-Version überführt werden.
Wir stellen sicher, dass die rechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch in der Kommunikation mit unserem Support eingehalten werden. Persönliche Daten werden deshalb künftig auch bei Problembehandlungsreports gefiltert und nicht mitgesendet.
Unter dem Menüpunkt "?" finden Sie den Eintrag "Neues in der Version". Mit nur einem Klick gelangen Sie direkt zu den Neuerungen rund um Ihr Update.
Februar 2022
Mit Ihrem Update nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihren Kontenplan zu aktualisieren. Damit schaffen Sie die korrekte Kontenstruktur für Ihren Jahresabschluss 2022. Mehr noch: Als Bilanzierer sparen Sie eine Menge Zeit ein, da Sie bereits E-Bilanz-gerecht buchen und die aktuellen Konten (für SKR03 und SKR04) mit der Taxonomie verknüpft sind.
Damit Sie mit Ihrer Lexware Software jederzeit rechtssicher und GoBD-konform arbeiten, haben wir mit diesem Update verschiedene Änderungen umgesetzt.
Mit diesem Update bekommen Sie die optimale Unterstützung bei der Erstellung Ihrer E-Bilanz: Dafür wurde die neue Taxonomie 6.5. integriert. Diese ist für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 beginnen.
Wir haben das Layout der Berichtsbestandteile "Steuerliche Gewinnermittlung" und "Ergebnisverwendung" überarbeitet. So ist sichergestellt, dass die Berichte korrekt und übersichtlich dargestellt werden.
Mit diesem Update haben Sie nun die Möglichkeit, mehrere Datensicherungen gleichzeitig vom Server herunterzuladen oder zu löschen. So wird der gesamte Vorgang einfacher und schneller.
Januar 2022
Mit diesem Update können Sie Ihre Buchungsdaten aus Lexware buchhaltung mit der aktualisierten Schnittstellen-Version DATEV 10.0 (Format 12.0) exportieren.
Ihr Update enthält die aktuellen Versionen der amtlichen Formulare. Außerdem ist die elektronische Übermittlung an das Finanzamt möglich. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurden die folgenden Formulare angepasst:
November 2021
Die Sammelberichte enthalten nun auch eine Übersicht zur UStVA. Wenn Sie es gewohnt sind, alle wesentlichen Auswertungen der Buchführung über diesen Menüpunkt in einem Arbeitsschritt auszudrucken, können Sie nun auch die Übersicht über die Werte der UStVA hinzufügen.
Die neue Auswertung Kontennachweis listet die Konten und Salden auf, aus denen sich die Werte in der UStE zusammensetzen. So haben Sie einen perfekten Überblick, wie ein Wert in der UStE ermittelt wurde und können schneller überprüfen, ob die UStE vollständig und richtig ist.
(nur in Lexware buchhaltung plus)
Das vorläufige grüne Formular für die UStE 2021 wurde durch das amtliche graue Formular ersetzt und entspricht somit den amtlichen Vorgaben. Beachten Sie jedoch bitte, dass die UStE nur in Ausnahmefällen in Papierform eingereicht werden darf.
(nur in Lexware buchhaltung plus)
Mit Ihrer neuen Version steht Ihnen ein neuer, übersichtlicher Druckdialog zur EÜR zur Verfügung. Sie arbeiten dadurch wesentlich komfortabler, effizienter und zeitsparender.
Darüber hinaus ersparen Sie sich unnötiges Suchen!
Die Abgabe des Steuerlichen BVV wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Pflicht. Deshalb haben wir zahlreiche Hilfestellungen in Ihre neue Version eingebaut: Neue Prüfroutinen, Kontrollsummen und inhaltliche Hilfen unterstützen Sie bei der Erfüllung der neuen Anforderung.
Ihre neue Version bietet zusätzliche Unterstützung bei der Erstellung der Steuerlichen Gewinnermittlung: Eine Prüffunktion und Kontrollsummen weisen direkt bei der Erstellung der Gewinnermittlung auf die notwendigen Eingaben hin.
So erkennen Sie mögliche Fehler rechtzeitig, d.h. vor dem Versenden der E-Bilanz.
Im Eigenverbrauchsrechner wurde die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils für Ihr Firmenfahrzeug mittels Fahrtenbuchmethode um Elektro- und Hybridfahrzeuge ergänzt. Ihr Vorteil: Sie werden Schritt für Schritt durch die Berechnung der unentgeltlichen Wertabgaben geführt. Zusätzlich erläutert Ihnen ein neuer übersichtlicher Bericht die Berechnung der unentgeltlichen Wertabgaben.
Mit dieser neuen Version ist der Datenaustausch zwischen Lexware buchhaltung und der aktualisierten Version DATEV 10.0. gewährleistet.
Mit dieser Version haben wir das System für Stornobuchungen analog zu DATEV auf Generalumkehr-Buchungen umgestellt. So wird die korrekte Übertragung und Verbuchung Ihrer Stornobuchungen jederzeit sichergestellt.
Die elektronische Übertragung von Anträgen für "Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus" via ELSTER ist seit dem 15. Juli 2021 nicht mehr möglich. Deshalb haben wir den Corona-Assistenten in der neuen Version für Sie ausgebaut. Die elektronische Übermittlung wurde durch Formulare im pdf-Format ersetzt. Diese sind für jedes Bundesland unterschiedlich und auf den jeweiligen Seiten der Länder zu finden. Eine Übersicht finden Sie auf unseren Internetseiten:
Juli 2021
Aufgrund eines Programmfehlers war es kurzfristig nicht mehr möglich, wiederkehrende Buchungsvorlagen auszuführen, wenn die Buchung steuerfrei war: Zum Beispiel bei wiederkehrenden Buchungen von Portokosten. Mit diesem Update ist der Fehler behoben.
Juni 2021
Mit diesem Update ist der Datenaustausch zwischen Lexware buchhaltung und der aktualisierten Version DATEV 9.2 gewährleistet.
Wir haben die Schnittstelle für den Versand der UStE 2021 überarbeitet. Die UStE kann nun elektronisch via ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.
Bisher konnte die im Jahr 2021 neu hinzugekommene Position "Vorsteuerberichtigung bei Forderungsverlust" nicht ausgefüllt werden. Mit diesem Update kann der Wert manuell erfasst und im Rahmen der UStVA 2021 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Aufgrund eines aktuellen BMF-Schreibens wurde die Nutzungsdauer für Computerhardware und Software auf 1 Jahr geändert. Bei der Neuerfassung eines Computers wird nun automatisch die derzeit gesetzliche Nutzungsdauer von 1 Jahr vorgeschlagen. Für in den Vorjahren erfasste Wirtschaftsgüter besteht ebenfalls die Möglichkeit den Restbuchwert im laufenden Jahr komplett abzuschreiben. Nützliche Hinweise zu diesem und zu weiteren Themen rund um die Nutzungsdauer von Computern und Software finden Sie im Programm verlinkt oder auf unseren Lexware Supportseiten.
(Nur in Lexware buchhaltung plus)
Anstatt der bisherigen Auswertung "Umsatzsteuer-Voranmeldung kurz" gibt es nun die neue Auswertung "Umsatzsteuer Übersicht". Sie sehen hier – zusammengefasst in Kurzform – alle Werte auf einen Blick, die in der amtlichen UStVA ausgewiesen werden.
April 2021
Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer wird mit diesem Update berücksichtigt. So rechnen Sie die Pauschale auch weiterhin gesetzessicher ab.
Wir haben die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen in Ihre Software integriert.
Ihr Update enthält die aktuelle Version des amtlichen Formulars zur Umsatzsteuererklärung 2021.
Bitte beachten Sie: Der Versand der Umsatzsteuererklärung 2021 via Elster ist derzeit noch nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald das nötige Elster Update zur Verfügung steht. (nur in Lexware buchhaltung plus)
Falls Sie mit Lexware financial office basis / plus arbeiten, bringt diese neue Funktion Vorteile für Sie: Buchungen aus Lexware faktura+auftrag basis / plus korrespondieren nun noch besser mit Lexware buchhaltung basis / plus. Zukünftig können auch Stornobuchungen aus Lexware faktura+auftrag basis / plus automatisiert über die „Heute zu tun“-Funktion korrekt an Lexware buchhaltung basis / plus übertragen werden.
Für die Standardkontenrahmen besteht neben der voreingestellten Zuordnung der Konten zu den UStE-Positionen die Möglichkeit, die Zuordnung für jedes Konto individuell anzupassen. Um die voreingestellte Kontenzuordnung wiederherzustellen, gibt es im Kontenassistent die Funktion „Import Kontenzuordnung“, der alle Konten zuordnet. Wir haben dies für Sie überarbeitet, um sicherzustellen, dass auch die verschiedenen Steuerzeiträume aufgrund der Mehrwertsteuer-Senkung im vergangenen Jahr korrekt berücksichtigt werden.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie mit der Standardzuordnung arbeiten, empfehlen wir Ihnen die Funktion „Import Kontenzuordnung“ nach diesem Update durchzuführen. Zudem können Sie sich im Kontenplan nun über die Listeneinstellungen – wie auch schon für die UStVA-Positionen möglich – die verschiedenen UStE-Positionen für die jeweiligen Steuerzeiträume anzeigen lassen.
(nur in Lexware buchhaltung plus)
Februar 2021
Dieses Update unterstützt Sie perfekt bei der Erstellung Ihrer E-Bilanz: Dafür wurde die neue Taxonomie 6.4. integriert. Darüber hinaus haben wir die Zuordnung für die Taxonomie 6.3. (für Wirtschaftsjahre vor 2021) aktualisiert, damit Sie auch die mit der Mehrwertsteuersenkung verbundenen Änderungen in 2020 korrekt berücksichtigen können.
Mit der Taxonomie 6.4 wird der Betriebsvermögensvergleich Pflichtbestandteil der Bilanz. Für Sie stellt das kein Problem dar. Denn mit Lexware buchhaltung erstellen Sie diesen neuen Pflichtbestandteil im Rahmen der E-Bilanz mit wenigen Klicks (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen).
Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, verabschiedet. Der Abschreibungsrechner in Ihrer Software bildet zusätzlich zur linearen Afa nun auch wieder die degressive Afa und den Übergang von der degressiven Afa zur linearen Afa ab. Somit nutzen Sie bei Bedarf alle gesetzlichen Abschreibungsmöglichkeiten und wählen die für Sie günstigste Konstellation aus.
Die Bundesregierung hat die Corona-Hilfsprogramme vorerst bis 31.3.2021 verlängert. Falls Sie in 2021 einen Antrag für eine Maßnahme stellen möchten, haben Sie mit diesem Update die Möglichkeit dazu. Beantragen Sie die Hilfen ganz einfach elektronisch über Elster.
Falls Sie seit Januar mit Leistungsdatum arbeiten, konnten Sie den Berateraustausch vorübergehend nicht nutzen. Nun steht Ihnen die Schnittstelle wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Mit diesem Update ist der Datenaustausch zwischen Lexware buchhaltung und der aktualisierten Version DATEV 9.0. gewährleistet.
Wir haben alle Änderungen integriert, die Sie ab 2021 bei den folgenden elektronischen Übermittlungen berücksichtigen müssen:
Mit Ihrem Update nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihren Kontenplan zu aktualisieren. Damit schaffen Sie die korrekte Kontenstruktur für Ihren Jahresabschluss 2021. Mehr noch: Als Bilanzierer sparen Sie eine Menge Zeit ein, da Sie bereits E-Bilanz-gerecht buchen und die aktuellen Konten (für SKR03 und SKR04) mit der Taxonomie verknüpft sind.
Januar 2021
Die Plausibilitätsprüfung in der Umsatzsteuerverprobung wurde ergänzt. Es werden jetzt auch Buchungen angezeigt, die gegebenenfalls aufgrund falscher Steuersätze nach dem MwSt.-Check mit Steuer gebucht wurden, obwohl die Buchungen steuerfrei sind. Diese Buchungen können nun anhand der Liste korrigiert werden.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen, wird der Betriebsvermögensvergleich zum Pflichtbestandteil der E-Bilanz. Um Sie bei der Erstellung dieses Berichtes bestmöglich unterstützen zu können, haben wir eine Kontrollsummenspalte hinzugefügt, die das Ausfüllen des Betriebsvermögensvergleichs erleichtert. Jetzt steht diese Kontrollsummenspalte auch für Personengesellschaften zur Verfügung.
Mit diesem Update haben wir den Antragsassistent zur Beantragung von Steuererleichterungen für Sie erweitert: Sie können dem jeweiligen Antrag nun eine Begründung beizufügen. Dies ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass der Antrag durch das Finanzamt bearbeitet wird. Versenden Sie Ihren Antrag ganz einfach über Elster direkt aus dem Programm heraus.
Ihr Update enthält die aktuellen Versionen der amtlichen Formulare. Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurden die folgenden Formulare entsprechend angepasst:
Wichtig: Bei Redaktionsschluss lagen die endgültigen Formulare noch nicht vor. Sobald das BMF die endgültigen amtlichen Formulare veröffentlicht hat, werden wir diese durch ein kostenloses Update im Programm bereitstellen.
In Lexware faktura+auftrag haben Sie die Möglichkeit für Rechnungen, neben dem Belegdatum, auch ein Leistungsdatum zu erfassen. Eine korrekte Verarbeitung des Leistungsdatums bei der Übergabe an Lexware buchhaltung ist sichergestellt. Das Leistungsdatum erscheint in Lexware buchhaltung im Feld Belegdatum.
Tipp: Für mehr Übersichtlichkeit können Sie sich in den Buchungslisten zusätzlich das Rechnungsdatum einblenden lassen. Diese Einstellung finden Sie über das Menü rechte Maustaste –> Listeneinstellungen.
November 2020
Voraussichtlich zum 01.01.2021 erhöht sich der Mehrwertsteuersatz von 16 % auf 19 % bzw. von 5 % auf 7 %. Ihre Software berücksichtigt die erhöhten Mehrwertsteuersätze automatisch, sobald Sie ins neue Wirtschaftsjahr wechseln. So haben Sie keinen Aufwand damit und können direkt mit den korrekten Werten weiterarbeiten.
Haben Sie ein Buchungsjahr gelöscht und benötigen daher einige Steuersätze nicht mehr? Dann löschen Sie diese einfach und verwenden Sie diese anderweitig. Dabei ist sichergestellt, dass Sie keinen Steuersatz entfernen, den Sie im aktuellen Buchungsjahr verwenden. Denn das Löschen dieser Daten ist nicht möglich.
August 2020
Mit diesem Update wurde die Plausibilitätsprüfung in der Umsatzsteuerberechnung ergänzt. Ihre Software zeigt jetzt auch Buchungen an, die ggf. aufgrund falscher Steuersätze nach dem Mehrwertsteuer-Check mit Steuer gebucht wurden, obwohl die Buchungen steuerfrei sind. Diese Buchungen korrigieren Sie nun ganz einfach anhand der Liste.
Damit Sie Ihr Jahres-Update 2021 im Herbst so einfach wie möglich installieren können, haben wir mit diesem August-Update bereits einige Optimierungen in Ihrer Software vorgenommen.
Juli 2020
Da die Mehrwertsteuersenkung in DATEV und Lexware buchhaltung unterschiedlich umgesetzt wurde, kommt es bei Minderungskonten zu Abweichungen bei den Steuersätzen. Diese Unstimmigkeit können Sie jetzt mittels automatischer Zuordnung automatisch beheben.
Im Bereich der Konten zum innergemeinschaftlichen Erwerb sind alle Steuerschlüssel korrekt, so dass nun wieder alles wie gewohnt funktioniert.
Wir haben die Ansicht des Kontenplans um die neuen Steuerzeiträume erweitert. Das heißt: Sie können sich über das Kontextmenü (rechte Maus-Taste) den neuen und den alten Steuersatz anzeigen lassen. So haben Sie den perfekten Überblick über die jeweils gültigen Steuersätze.
Seit dem letzten Update war der ASCII Ex- und Import nicht möglich. Diese Funktion ist nun überarbeitet, voll funktionsfähig und wieder freigeschaltet.
Seit dem letzten Update war der DATEV Ex- und Import nicht möglich. Diese Funktion ist nun überarbeitet, voll funktionsfähig und wieder freigeschaltet.
Juni 2020
Die befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % (bzw. von 7% auf 5 %) tritt am 1. Juli in Kraft. Alle dafür erforderlichen Änderungen haben wir in Ihre Software eingebaut. Das heißt konkret:
Aufgrund der Corona-Krise sind verschiedene Steuererleichterungen in Kraft getreten. Unter anderem ist es möglich, auf vereinfachtem Weg Steuervorauszahlungen zu stunden oder anzupassen. Den entsprechenden Antrag haben wir ins Programm aufgenommen. Diesen können Sie per ELSTER direkt an Ihr Finanzamt übermitteln.
Bereits beim Öffnen des Anlagespiegels werden die vorhandenen Anlagegüter automatisch im Anlagespiegel Ihrer E-Bilanz mit den entsprechenden Salden angezeigt. Ihr Gewinn: Da die Werte des Anlagespiegels und der E-Bilanz übereinstimmen müssen, erleichtert dies das Befüllen und Abstimmen des Anlagespiegels. So sparen Sie viel Zeit ein. Zur Sicherheit prüft das Programm alle Werte auf Plausibilität. So ist sichergestellt, dass alles korrekt ist.
Ihr Update enthält neue Schaltflächen in der Druckvorschau: Damit springen Sie schnell auf die letzte Seite des Berichts und anschließend wieder zurück zur ersten Seite. Gerade bei langen Berichten ist dies eine große Hilfe für Sie!
April 2020
Zukünftig haben Sie als Software-Anwender die Möglichkeit, zusätzlich zur Übermittlung des gesetzlichen Elster-Formulars auch detaillierte Informationen zu den einzelnen Positionen zu übermitteln. Dadurch reduzieren Sie die Anzahl der Rückfragen seitens des Finanzamtes.
In den Bereichen Abschreibung, Betriebsprüfer-Export und Offene Posten mit Historie haben wir zahlreiche Optimierungen für Sie vorgenommen.
Februar 2020
Das Update enthält die neue Taxonomie (Version 6.3). Diese ist für Geschäftsjahre Pflicht, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Die Konten der DATEV-Kontenrahmen für 2020 SKR03 und SKR04 sind dieser neuen Taxonomie bereits zugeordnet.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Kontenrahmen zu aktualisieren. Damit schaffen Sie die korrekte Kontenstruktur für Ihren Jahresabschluss 2020.
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 ist jetzt im Programm enthalten. Bitte beachten Sie: Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 kann voraussichtlich erst ab Ende März versendet/übermittelt werden. (nur in Lexware buchhaltung plus)
Die einzelnen Berechnungsschritte werden im Eigenverbrauchsrechner übersichtlich dargestellt.
Während des Löschvorgangs erscheint eine Fortschrittsanzeige. Diese Anzeige dokumentiert, wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist. Nach dem erfolgreichen Löschen wird eine Bestätigungsmeldung des Löschvorgangs angezeigt.
Januar 2020
Aktualisierung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur elektronischen Abgabe per ELSTER.
Aktualisierung der Umsatzsteuervoranmeldung 2020 und die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe per ELSTER.
Überprüfung, ob der Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Wert auf der Passivseite der Bilanz übereinstimmt. Falls das nicht der Fall ist, bekommt der Anwender nun einen entsprechenden Hinweis mit Handlungsanweisung.
Ein Konto, das einmal bebucht wurde, kann nicht mehr gelöscht werden. Dies galt bisher auch für Konten, die nur im Stapel bebucht und die Buchungen aber wieder gelöscht wurden. Mit der neuen Funktion besteht die Möglichkeit, diese Konten wieder freizugeben.
November 2019
Bereits beim Öffnen des Anlagespiegels werden die vorhandenen Anlagegüter automatisch im Anlagespiegel Ihrer E-Bilanz mit den entsprechenden Salden angezeigt. Ihr Gewinn: Da die Werte des Anlagespiegels und der E-Bilanz übereinstimmen müssen, erleichtert dies das Befüllen und Abstimmen des Anlagespiegels. So sparen Sie viel Zeit ein. Zur Sicherheit prüft das Programm alle Werte auf Plausibilität. So ist sichergestellt, dass alles korrekt ist.
Auch optisch bietet Ihr Update klare Vorteile: Wir haben das Business Cockpit neu gestaltet und übersichtlicher gemacht. So haben Sie Ihre Zahlen noch besser im Blick. Überzeugen Sie sich selbst!
Wenn Sie im Zahlungsverkehrsassistenten eine Zahlung erfassen, stehen Ihnen bei der Angabe des Verwendungszwecks 140 Zeichen zur Verfügung statt bisher 54.
Buchungsjahre, für die die Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist, können Sie über den Menüpunkt „Erstes Buchungsjahr löschen“ aus dem Programm entfernen. So reduzieren Sie den Datenbestand und haben die Möglichkeit, frei gewordene Konten erneut zu verwenden.
Auf vielfachen Kundenwunsch wurde das Eingabefeld für die Belegnummer erweitert. Sie können jetzt Belegnummern mit bis zu 20 Stellen erfassen – statt bisher 10 Stellen. Ihr Vorteil: Beim Buchen erfassen Sie Rechnungen mit längeren Belegnummern vollständig und bei der Übergabe der Buchungsliste oder beim Importieren wird die gesamte Belegnummer übernommen.
Bevor Sie im Rahmen des Beraterdatenaustausch-Exports eine E-Mail an Ihren Steuerberater schicken, wird diese in Ihrem E-Mail-Programm (MS® Outlook/Thunderbird) geöffnet. Hier können Sie diese bei Bedarf noch anpassen und dann direkt versenden.
Die unentgeltlichen Wertabgaben für Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug sowie für Ihr E-Bike berechnen Sie mit Ihrem Update einfach und korrekt. Die Kostendeckelung wird dabei ebenfalls berücksichtigt.