Updates

Lexware lohn+gehalt basis, plus, pro, premium

Update

Update Juli - Version 2026

Info

Produktversion

Lexware lohn+gehalt basis / plus 2026: Version 30.51

Lexware lohn+gehalt pro 2026: Version 26.51

Lexware lohn+gehalt premium 2026: Version 26.51

Auswahl der Berichte erweitert: übermittelte Erstattungsanträge U1/U2

Im Auswertungspaket für die Firma sind ab Juli 2026 die übermittelten Erstattungsanträge U1/U2 enthalten. Gleiches gilt für die Ausgabe der Firmenberichte im Abrechnungs- und Beitragsnachweisassistenten.

Neu: Kennwörter per E-Mail versenden

Für das Öffnen von Lohndokumenten in Lexware myCenter benötigen die Benutzer:innen ein Kennwort. Mit dem Juli Update können Sie die Kennwörter nun bequem per E-Mail an alle ausgewählten Benutzer:innen senden. 
Hinweis: Zukünftig sollten bei der Kennwortgenerierung folgende Zeichen nicht mehr verwendet werden: 'I', 'l', 'O', '0', '1', 'B', '8'.
(Nur Lexware lohn+gehalt pro/premium)


 

Tipp

Nutzen Sie Lexware Mein Konto!

In Ihrem persönlichen Kundenkonto verwalten Sie Ihre Daten, Rechnungen, Bestellungen und Ihre Zahlungsart einfach selbst online. 

Frühere Updates

Juni 2026

Anpassungen im EEL-Meldeverfahren

 
  • Vorerkrankungsanfrage mit tagesgenauer Ermittlung: Überschneidet sich bei einer Vorerkrankungsanfrage eine Fehlzeit mit dem 12. Monat, erfolgt die Ermittlung der 30-Tage-Frist mit einer tagesgenauen Abgrenzung. In der Anfrage wird jedoch stets die vollständige Fehlzeit übermittelt.
  • Rückmeldung der Krankenkasse: Erhalten Sie zu einer Entgeltbescheinigung die Rückmeldung mit dem Grund 67 (= unzuständige Krankenkasse / Person unbekannt), erstellt Lexware lohn+gehalt keine Stornomeldung für die ursprünglich übermittelte Meldung.

Änderung im euBP-Assistenten

 

Auf der ersten Seite des euBP-Assistenten erfolgt künftig keine Vorbelegung des Prüfgrundes mehr. Die bisherige Auswahl über Radio-Buttons wurde durch ein neues Drop-down-Menü ersetzt. Bei der nächsten euBP-Aufbereitung wählen Sie den Prüfgrund daher aktiv aus.

Optimierungen im BEA-Meldeverfahren

 

Wir haben das BEA-Verfahren für Sie optimiert. Unter anderem wird programmseitig sichergestellt, dass die Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung nur erfolgen kann, wenn alle relevanten Daten vollständig vorliegen.

Neu: Widerruf der RV-Befreiung für geringfügig Beschäftigte

 

Geringfügig Beschäftigte können ab dem Abrechnungsmonat Juli 2026 die RV-Befreiung widerrufen. Der Widerruf ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Im Menü Datei > Drucken finden Sie mit diesem Update eine Bescheinigung für den Widerruf analog zur Befreiung.

Jetzt möglich: Sofortmeldungen für bereits abgerechnete Monate

 

Mit dem Juni-Update können ab dem Abrechnungsstand Mai auch Sofortmeldungen für bereits abgerechnete Monate versendet werden, wenn Sie z.B. vergessen haben, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter anzulegen. Die Erzeugung der Sofortmeldungen erfolgt maximal zwei Monate rückwirkend. 

Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr

 

Beim Zahlungsverkehr gilt für Banken seit Oktober 2025 die Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen. Daher wird der Kontoinhaber nun mit Vor- und Nachnamen ohne Komma-Trennzeichen angegeben.

April 2026

Rentenversicherung Bescheinigungen elektronisch anfordern (rvBEA)

 

Damit Anforderungen der Rentenversicherung schnellstmöglich beantwortet werden, erstellt Lexware lohn+gehalt die Antworten automatisch und setzt diese auf die Prüfliste.

Aktivrentengesetz

 

Klarstellungen zu Einzelfragen des Bundesfinanzministeriums (FAQs) wurden umgesetzt.

Anpassungen im Meldeverfahren für Entgeltersatzleistungen (EEL)

 
  • Die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld ist jetzt auch für Mitarbeitende mit geringfügiger Beschäftigung mit einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich (Personengruppen 109, 110 und 190).
  • Die Entgeltbescheinigung zur Berechnung von 'Krankengeld wegen Mitaufnahme im Krankenhaus bei Begleitung von Menschen mit Behinderung' ist jetzt auch für Werkstudierende und Altersvollrentner:innen (Personengruppen 106, 119 und 120) möglich.
  • Die Krankenkassen prüfen Ihre Leistungspflicht für die Zahlung des Kinderkrankengeldes. Im Fall einer stationären Aufnahme entfällt die Höchstanspruchsdauer für die Zahlung des Kinderkrankengeldes, anders als bei der häuslichen Betreuung. Sollte während des übermittelten Zeitraums für Kinderkrankengeld eine stationäre Aufnahme vorliegen, kann die Krankenkasse die Anzahl der freigestellten Tage für den Zeitraum der häuslichen Pflege anfordern. Ablauf im Programm: Die Rückmeldung wird Ihnen in der Antwortzentrale mit dem erforderlichen Zeitraum angezeigt. Über 'Übernehmen' gelangen Sie in den EEL Assistenten, um die Anzahl der freigestellten Arbeitstage für den angeforderten Zeitraum zu erfassen. Im Anschluss steht die Meldung 'Antwort Freistellungstage' zum Versand bereit.

Ansicht der Arbeitszeit für vergangene Zeiträume und für ausgetretene Mitarbeiter:innen

 

In der Arbeitszeiterfassung kann nun durch Auswahl von Jahr und Monat, auch unabhängig vom aktuellen Abrechnungsmonat bzw. Abrechnungsjahr, Korrekturen an Arbeitszeiten vorgenommen werden. Bei Bedarf können Sie sich auch bereits ausgetretene Beschäftigte in der Mitarbeiterliste anzeigen lassen.
(Nicht in Lexware lohn+gehalt basis/plus)

Erweiterung der Dokumentenverwaltung

 

In der Dokumentenverwaltung wird in der Spalte „Gesehen“ angezeigt, ob ein Dokument in Lexware myCenter heruntergeladen oder geöffnet wurde. Den Anwender:innen von Lexware myCenter wird durch ein sogenanntes Zahl-Badge (kreisförmiges Zusatz-Symbol mit Zahl) signalisiert, dass neue oder ungelesene Dokumente für sie bereitstehen.
(Nicht in Lexware lohn+gehalt basis/plus)

Februar 2026

Für Sie aktualisiert: Service Center

 

Mit diesem Update erhalten Sie eine aktualisierte Version des Service Centers. Alle Inhalte stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung

Für Sie integriert: Verschiedene Programm-Verbesserungen

 

Mit diesem Update haben wir Ihre Software weiter verbessert und kleinere Fehler behoben: Ab dem Februar-Update wird eine Aktivrente bei der Abrechnung auf der Lohnsteuerbescheinigung in einem separaten Freifeld ausgewiesen. Außerdem wurde ein Fehler im Bericht „Archiv Entgeltersatzleistungen“ behoben, der beim Erstellen der Druckdaten aufgetreten ist (FM004020d5).

Januar 2026

Topaktuell: Sozialversicherungs- und Steuerwerte 2026

 

Ihr Update beinhaltet die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsabrechnung und alle Steueränderungen, die ab Januar 2026 in Kraft treten.

Erweitert: ELStAM-Verfahren um private Kranken- und Pflegeversicherung

 

Für Abrechnungszeiträume ab Januar 2026 werden die Beitragsdaten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) berücksichtigt. Dies ersetzt die bisherige Papierbescheinigung.

Anpassung des Mindestlohns

 

Der Mindestlohn wird zum 01.01.2026 von 12,82 auf 13,90 erhöht. Damit erhöht sich auch die Minijobgrenze von 556,- auf 603,- Euro.

Neues im Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL)

 

Mit diesem Update wurden Anpassungen für die neue EEL-Version 13 vorgenommen, die ab 2026 gelten. Dazu gehören unter anderem folgende Neuerungen: 

  • Pro aktive Übermittlung über das Ende einer Entgeltersatzleistung: Ab 2026 übermitteln Krankenkassen das 'Ende einer Entgeltersatzleistung' (Meldegrund 62) automatisch, sobald die letzte Auszahlung an die jeweiligen Arbeitnehmer:innen erfolgt ist. Bislang musste das 'Ende der Entgeltersatzleistung' aktiv bei der Krankenkasse angefragt werden (Meldegrund 42).
  • Neue Rückmeldung 'Die Krankenkasse ist für diesen Mitarbeiter nicht zuständig': Wenn eine EEL-Meldung an eine nicht zuständige Krankenkasse übermittelt wurde, erhalten Sie künftig eine Rückmeldung in der Antwortzentrale (Meldegrund 67).
  • Neuer Datenbaustein Stornierungsdaten (DSBD): Bei einer Stornierungsmeldung wird im Feld 'Datensatz-ID-Ursprungsmeldung' die 'Datensatz-ID' der ursprünglich übermittelten EEL-Meldung angegeben. Für eine bessere Nachverfolgbarkeit ist die Datensatz-ID ab sofort bei jeder EEL-Meldung in den Archiv-Berichten ausgewiesen.

Abrechnung der neuen Aktivrente

 

Mitarbeiter:innen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können ab 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten. Auch diese Verdienstmöglichkeit rechnen Sie zukünftig mit Lexware lohn+gehalt zuverlässig und korrekt ab.

Anhebung der Entfernungspauschale ab 2026

 

Bei der Dienstwagenbesteuerung wird bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bereits ab dem ersten Kilometer die höhere Kilometerpauschale in Höhe von 0,38 Euro berücksichtigt. Diese Änderung gilt ab 2026 und wurde in Ihre Software integriert.

Anpassung im Bericht Lohnabrechnung

 

Ab Januar 2026 wird auf der Lohnabrechnung eine Kennzahl zwischen 0 und 5 sowie der zugehörige Beitragssatz in der Pflegeversicherung angedruckt: Die 0 steht für keine Kinder, die 1 für Kinder über 25 oder für 1 Kind unter 25, die Zahlen 2 bis 5 stehen für die Anzahl der Kinder unter 25.

Direktversand von Sofortmeldungen

 

Ab dem Update Januar 2026 können Sofortmeldungen direkt nach der Anlage des Mitarbeitenden versendet werden. Eine Sendung aller Sozialversicherungsmeldungen inklusive Sofortmeldungen ist weiterhin möglich.

Übernahme von Arbeitszeiten aus Lexware myCenter in die Stundenerfassung

 

Wurde Lexware myCenter eingerichtet, erscheint auf der Stundenerfassung, neben der Übernahme von Daten aus den Stammdaten und Excel, die Schaltfläche Arbeitszeiten aus Lexware myCenter übernehmen. Die Arbeitszeiten werden dann automatisch in die Stundenerfassung für diesen Mitarbeiter und den aktuellen Abrechnungsmonat eingelesen. (Nur in Lexware lohn+gehalt pro/premium)

Kundenwunsch erfüllt: Erweiterung der Dokumentenverwaltung

 

In der Dokumentenverwaltung können Sie nun selbst weitere PDF-Dokumente für einen oder für alle Mitarbeiter hinterlegen. Die zur Verfügung stehenden Dokumentenarten Zeugnisse und Nachweise werden immer mit dem persönlichen Kennwort verschlüsselt, während Mitteilung und Sonstige Dokumente auch unverschlüsselt abgelegt werden können. (Nur in Lexware lohn+gehalt pro/premium)

Oktober 2025

Lexware online banking Update Oktober 2025

 

Wir haben unser Lexware online banking Modul technisch angepasst, damit Überweisungen weiterhin reibungslos funktionieren, alle erforderlichen FinTS-Geschäftsvorfälle unterstützt werden und die Änderungen im Rahmen von Verification of Payee (VoP) berücksichtigt sind.

Wichtiger Hinweis bei Netzwerkinstallationen: Bitte installieren Sie das Update auf jedem Client! (nur bei pro und premium)

Mehr zum Thema VoP finden Sie hier

Für Sie integriert: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen

 

Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs ist nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies galt bislang nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70.000 Euro betrug. Dieser bestehende Höchstbetrag wurde im Rahmen des Investitionssofortprogramms von 70.000 Euro ist auf 100.000 Euro angehoben. Dies gilt für Elektro-Pkw, die nach dem 30.06.2025 angeschafft wurden.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): um private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erweitert

 

Ab dem Jahr 2026 werden als Arbeitgeber über ELStAM zusätzlich die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung der privat versicherten Arbeitnehmer:innen mitgeteilt. Diese Änderung ist in der neuen Programm-Version integriert.

Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV): um 'Historienanfrage' erweitert

 

Mit der neuen Version ist es möglich, Informationen zu Elterneigenschaft und Kinderanzahl auch für zurückliegende Zeiträume (ab dem 01.07.2023) anzufordern. In den Mitarbeiterstammdaten wurde die Seite 'Elterneigenschaft/Kinder' entsprechend erweitert.

Elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL): Mutterschutz-Assistent angepasst

 

Das Mutterschutzgesetz sieht für eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine gestaffelte Schutzfrist vor. Den in der Software integrierten Mutterschutz-Assistenten haben wir um die neue Checkbox 'Fehlgeburt' erweitert. Damit wird eine Bescheinigung an die Krankenkasse erstellt und übermittelt.

Jahresabschluss sicher durchführen

 

Mit der neuen Version wird das Jahr 2025 abgeschlossen, alle Meldungen korrekt versendet und in den Januar 2026 gewechselt.

Rechtskreistrennung: entfällt ab 2026 komplett

 

Ab 2026 wird die Rechtskreistrennung in den Beitragsnachweisen der Sozialversicherung abgeschafft. Die Beiträge aller Beschäftigten werden künftig automatisch in einem Beitragsnachweis zusammengefasst, ohne Angabe eines Rechtskreises. Eine getrennte Erstellung von Beitragsnachweisen für Ost und West wird nicht mehr durchgeführt.

Juli 2025

Neues Meldeverfahren DaBPV ab Juli 2025

 

Mit dem Update Juli steht Ihnen das neue Meldeverfahren DaBPV (Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung) zur Verfügung.
Wechseln Sie nach der Installation frühzeitig in den Abrechnungsmonat Juli. Der Einstieg in das Meldeverfahren DaBPV ist ab 01. Juli 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Ein späterer Verfahrenseinstieg (spätestens bis Dezember 2025) ist zwar möglich, wird jedoch aufgrund der damit verbundenen Risiken von möglichen Korrekturen nicht empfohlen.

Ablauf in Lexware lohn+gehalt:

1. Im Abrechnungsmonat Juli wird für jeden pflegeversicherungspflichtigen Mitarbeitenden eine 'Bestandsanfrage inkl. Abo-Anmeldung' zum Versand bereitgestellt. Alle Berichte finden Sie unter dem Menü: Extras -> meldecenter Sozialversicherung -> Elterneigenschaft / Kinder DaBPV

 

2. Versenden und holen Sie die Rückmeldungen zeitnah ab - idealerweise vor der Erstellung der Beitragsnachweise, spätestens jedoch vor der finalen Abrechnung Juli. Der Versand (und die Rückmeldungen) erfolgen über das Lexware meldecenter.

 

3. Bei der Abholung werden Übereinstimmungen mit gespeicherten Daten programmseitig automatisch auf die neue Mitarbeiterstammdaten Seite Elterneigenschaft / Kinder (ab Juli) übernommen.

 

 

 

4. Für Rückmeldungen mit Abweichungen wird in der Antwortzentrale pro Mitarbeiter:in ein Eintrag zur manuellen Übernahme generiert. Eine Übernahme im Folgemonat ist möglich.

 

 

5. Im Bericht 'nicht übernommene Rückmeldungen' finden Sie Details zur Abweichung.

 

6. Der Bericht 'Archiv Rückmeldungen' enthält alle Rückmeldungen.

 

 

 

7. Für neu in der Pflegeversicherung versicherungspflichtige Mitarbeiter:innen wird automatisch eine Abo-Anmeldung (Eintritt oder Änderung im Beschäftigungsverhältnis) zum Versand bereitgestellt.


8. Endet die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung (z. B. bei Austritt oder Änderung im Beschäftigungsverhältnis), wird automatisch eine Abo-Abmeldung zum Versand bereitgestellt.

Rückmeldungen mit Abweichungen:
Daten von Kindern, die steuerlich nicht erfasst, jedoch sozialversicherungsrechtlich relevant sind, werden unter Umständen nicht über das neue Meldeverfahren DaBPV zurückgemeldet. 
Davon betroffen sind z. B. Adoptiv- und Pflegekinder. Eine nachweislich höhere Kinderanzahl als die rückgemeldeten Kinder kann nach der Übernahme auf der neuen Seite 'Elterneigenschaft / Kinder' erfasst werden. (Checkbox: Der Abrechnung werden abweichende, manuell erfasste Daten zu Grunde gelegt.)

Falls bei Abweichungen Klärungsbedarf besteht, übernehmen Sie spätestens im Monat nach Meldungseingang die Rückmeldungen aus der Antwortzentrale. Je nach Sachverhalt wird anschließend eine Korrekturverrechnung ausgelöst.

Empfehlung Datensicherung
Damit das neue DaBPV- Abonnementverfahren reibungslos funktioniert, müssen bestimmte Zuordnungsmerkmale technisch erfüllt sein. 
Wir empfehlen Ihnen, erst dann eine Datensicherung durchzuführen, wenn die DaBPV- Meldeprüfliste keine aktuell zum Versand anstehenden Meldungen enthält. In diesem Fall ist bei einer notwendigen Datenrücksicherung die Kontinuität im Meldeverfahren DaBPV gewährleistet.
 

Jetzt möglich: BA-BEA Bescheinigung über Versicherungspflichtverhältnis

 

Mit diesem Update ermöglichen wir Ihnen, die neue Bescheinigungsart "Bescheinigung über Versicherungspflichtverhältnis" digital an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.
Auch für Abrechnungszeiträume, die vor dem Jahr 2025 liegen, steht Ihnen diese Funktion zur Verfügung.

A1-Verfahren: Neue Antragsart für gewöhnliche Mehrfachbeschäftigung von Beamten in mehreren Mitgliedstaaten

 

Im Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 für Entsendungen und Ausnahmevereinbarungen gibt es eine weitere Auswahl. Sie finden die neue Antragsart im Assistenten unter: „Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten (mehrerer Arbeitgeber) – für Beamte“. Die A1-Anträge können nun auch für diese Personengruppe bequem versendet werden.

Juni 2025

BA-BEA-Service: Neue Bescheinigung DSTV zur Teilarbeitslosengeld

 

Mit diesem Update können Sie die Bescheinigung für Teilarbeitslosengeld digital an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln.

Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1

 

Im Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 für Entsendungen und Ausnahmevereinbarungen gibt es eine weitere Auswahl. Sie finden die neue Antragsart im Assistenten unter: „Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten (mehrerer Arbeitgeber) – für Beamte“. Die A1-Anträge können nun auch für diese Personengruppe bequem versendet werden.

Optimierung bei der Aktualisierung der Krankenkassenstammdaten und der Zusatz- und Umlagebeiträge

 

Die Aktualisierung der genannten Daten erfolgt lediglich einmal pro Tag, bei Firmenwechsel werden bei der jeweils ausgewählten Firma die aktuellen Daten bereitgestellt.

Vorankündigung (verfügbar ab Juli Update 2025): Neues Meldeverfahren DaBPV

 

Vorankündigung (verfügbar ab Juli Update 2025):
Neues Meldeverfahren DaBPV

Ab dem 01.07.2025 tritt das neue elektronische Meldeverfahren DaBPV (Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung) in Kraft.

Mit diesem Verfahren werden automatisch die Elterneigenschaft und – falls vorhanden – die Kinderanzahl (unter 25 Jahren inkl. Gültigkeitszeitraum) Ihrer Arbeitnehmer zurückgemeldet. Diese Angaben mussten bisher manuell erfasst und gepflegt werden. Das Verfahren gewährleistet eine automatisierte und standardisierte Datenübermittlung, eine einheitliche Rechtsanwendung sowie eine Entlastung der Arbeitgeber:innen.

Die Umsetzung des Meldeverfahren DaBPV erfolgt mit dem Update Juli 2025

  • Nach dem Monatswechsel in den Juli stellt Lexware lohn+gehalt automatisch für alle pflegeversicherten Bestandsmitarbeiter:innen eine Bestandsanfrage inkl. Abo-Anmeldung‘ zum Versand bereit.
  • Neue Mitarbeiter:innen werden zum Meldeverfahren angemeldet.
  • Die Abholung der Rückmeldungen erfolgt wie gewohnt über das Lexware meldecenter.

Sie nutzen das Lexware meldecenter noch nicht? Beachten Sie bitte, dass der Einstieg und die Verwendung der Rückmeldungen für alle Arbeitgeber:innen zum 01.07.2025 verpflichtend sind.

Wichtiger Hinweis: Nur mit dem Einsatz von Lexware meldecenter ist sichergestellt, dass alle zukünftigen Änderungen in Lexware lohn+gehalt automatisch aktualisiert und berechnet werden. Deshalb: Machen Sie es sich leicht und aktivieren Sie jetzt das kostenlose Lexware meldecenter.

Neu in Lexware myCenter: Hinweis an ausscheidende Mitarbeiter:innen

 

Falls Sie auch mit Lexware myCenter arbeiten, erhalten Mitarbeit:innen, die Ihr Unternehmen verlassen, vor dem Austrittsdatum über Lexware myCenter einen Hinweis. Darin werden sie aufgefordert, für ihre Unterlagen alle notwendigen Dokumente herunterzuladen. Denn nach dem Austrittsdatum werden alle Funktionen bis auf das Herunterladen von Lohndokumenten blockiert. Wird die Lizenz oder die Berechtigungen für diese Benutzerin oder diesen Benutzer gelöscht, ist keine Anmeldung mehr möglich.
(Nicht Lexware lohn+gehalt basis enthalten)

April 2025

Tagesgenaue Änderung des Beitragsgruppenschlüssels

 

Ein neuer Statuswechselgrund macht es nun möglich, Änderungen des Beitragsgruppenschlüssels während eines Monats zu erfassen. Dadurch werden alle notwendigen Meldungen automatisch erzeugt.

Widerruf von SEPA-Lastschriftmandaten im Datensatz Arbeitgeberkonto (DBSL)

 

Das Meldeverfahren Arbeitgeberkonto wurde um die Möglichkeit eines elektronischen Widerrufs erweitert. Bislang musste der Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandates schriftlich erfolgen. Jetzt können Sie den Widerruf direkt aus dem Programm heraus erstellen und versenden:
Rufen Sie im Menü 'Verwaltung - Krankenkassenangaben aktuelle Firma' im Register 'Bankverbindung' die neue Schaltfläche 'Widerruf SEPA-Lastschrift' auf. Erfassen Sie im Dialog ein Widerrufdatum. Versenden Sie den Widerruf direkt aus dem Dialog über die Schaltfläche 'Direktversand'. Der Aufruf des Sendeassistenten ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Dokumentation erhalten Sie wie gewohnt im Bericht 'Archiv Arbeitgeberkontodaten'.

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP): Version 3.5.0 integriert

 

Der Versand der prüfrelevanten Gehaltsdaten erfolgt mit der neuen Datensatzversion 3.5.0 an die Rentenversicherung.

Für Sie aktualisiert: Stammdatendatei

 

Mit diesem Update wurden die Krankenkassen- und Unfallversicherungsstammdaten sowie die KV-Zusatz- und Umlagebeiträge über die Stammdatendatei aktualisiert. Bei der Erstellung der Beitragsnachweise und beim Monatswechsel werden die Daten auf Aktualität geprüft und automatisch aktualisiert.

Neues Formular zur Einkommensbescheinigung ab April 2025

 

Ab April 2025 gibt es Neuerungen bei der Einkommensbescheinigung (§§ 57, 58 und 60 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)). Das Layout der Bescheinigung wurde komplett überarbeitet und die Ausfüllhinweise sind nun im Formular enthalten. Auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sind Sie als Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, eine Einkommensbescheinigung zu erstellen. 
(Nicht in Lexware lohn+gehalt basis)

Neu in Lexware myCenter: Hinweis an ausscheidende Mitarbeiter:innen

 

Falls Sie auch mit Lexware myCenter arbeiten, erhalten Mitarbeit:innen, die Ihr Unternehmen verlassen, vor dem Austrittsdatum über Lexware myCenter einen Hinweis. Darin werden sie aufgefordert, für ihre Unterlagen alle notwendigen Dokumente herunterzuladen. Denn nach dem Austrittsdatum werden alle Funktionen bis auf das Herunterladen von Lohndokumenten blockiert. Wird die Lizenz oder die Berechtigungen für diese Benutzerin oder diesen Benutzer gelöscht, ist keine Anmeldung mehr möglich.
(Nicht Lexware lohn+gehalt basis enthalten)

Februar 2025

Digitale Lohnschnittstelle (DLS)

 

Die Digitale Lohnschnittstelle (DLS) wurde aktualisiert, um eine fehlerfreie Übertragung von Lohndaten sicherzustellen.
Es wird empfohlen, das Update zeitnah durchzuführen.

Berechnung des Kurzarbeitergeldes

 

Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgt jetzt korrekt gemäß dem aktuellen Programmablaufplan (PAP).
(betrifft nicht Lexware lohn+gehalt basis)

Steuer-PAP rückwirkend ab 01.01.2025

 

Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne (PAP) für den Lohnsteuerabzug 2025 veröffentlicht. Dies macht eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs notwendig. Mit diesem Update wird eine rückwirkende Neuberechnung der Steuerbelastung für jeden betroffenen Mitarbeiter beim Monatswechsel in den Februar angestoßen.

Einmaliger Feiertag in Berlin am 8. Mai 2025

 

Am 8. Mai 2025 wird Berlin anlässlich des 80. Jahrestags der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkriegs einen einmaligen Feiertag begehen.

Digitale Lohnschnittstelle (DLS) Version 2025.1

 

Mit dieser Aktualisierung steht Ihnen für Lohnsteueraußenprüfungen die neue Version 2025.1 der digitalen Lohnschnittstelle (DLS) zur Verfügung.

Januar 2025

Topaktuell: Sozialversicherungs- und Steuerwerte 2025

 

Ihr Update beinhaltet die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsabrechnung und alle Steueränderungen, die ab Januar 2025 in Kraft treten.

Einführung weiterer Rückmeldungen für elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ab 2025

 

Um mehr Transparenz zu schaffen, wurden das Meldeverfahren eAU ab 2025 um zahlreiche neue Rückmeldungen erweitert.

Die neuen Rückmeldungen im Überblick:

Reha/Vorsorge: Ab dem 01.01.2025 nehmen auch Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen am eAU-Meldeverfahren teil.

  • In Prüfung: Die vorliegenden Daten zum angefragten eAU-Beginndatum enthalten objektiv falsche Angaben oder wurden im Ersatzverfahren übermittelt. Nach Klärung erhalten Sie proaktiv eine Rückmeldung.
  • Teilstationäre Krankenhausbehandlung: Ein Tagesaufenthalt in einer Klinik war der Grund für die Arbeitsunfähigkeit. Da die Abrechnung durch das Krankenhaus in diesen Fällen zeitlich sehr versetzt stattfindet, erfolgt die Rückmeldung nur mit diesem Grund.
  • Weiterleitungsverfahren: Zum angefragten eAU-Beginndatum liegt ein Wechsel der Krankenkassen vor. Die neue Krankenkasse stellt den Nachweis proaktiv zur Abholung bereit. Auf die neue Krankenkasse in den Mitarbeiterstammdaten muss ggf. noch umgestellt werden.
  • Anderer Nachweis liegt vor: Mit dieser Rückmeldung informiert Sie die Krankenkasse darüber, dass für die eAU-Anforderung ein privatärztlicher oder ein ausländischer AU-Nachweis vorliegt. Diese Nachweise sind weiterhin nicht Bestandteil des elektronischen Meldeverfahrens eAU. Fordern Sie den Papiernachweis bei Ihren Beschäftigten an.

Übermittlung 'tatsächlicher' Entlassungstag: 
Wenn der tatsächliche Entlassungstag bei der eAU-Anforderung noch nicht bekannt war, meldet die Krankenkasse den tatsächlichen Entlassungstag nach Erhalt der Entlassmitteilung proaktiv zurück. In der Rückmeldung und im Bericht 'Archiv eAU-Anforderungen' wird das 'AU-bis-Datum' mit dem Zusatz 'tatsächlich' ergänzt.

Wartefrist nach Erhalt von Zwischennachrichten: 
Rückmeldungen können auch nur Zwischennachrichten sein, da eine proaktive Rückmeldung der Krankenkasse innerhalb einer Wartefrist erfolgen kann. Für 'Nachweis liegt nicht vor' und 'Weiterleitungsverfahren' innerhalb von 14 Tagen und im Fall von 'In Prüfung' innerhalb 28 Tagen. Eine eAU-Anforderung zum gleichen AU-Beginndatum kann nach der Wartefrist ausgelöst werden. Das Enddatum der Wartefrist erhalten Sie in der Rückmeldung (Antwortzentrale) und im Bericht 'Archiv eAU-Anforderungen'.

Unser Tipp: Holen Sie öfter über die Funktion 'Abholen vom meldecenter' oder 'Verarbeitungsprotokolle ab' neue Rückmeldungen ab. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand. 

Erhöhung des Mindestlohns

 

Zum 01.01.2025 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro/h auf 12,82 Euro/h erhöht. Beachten Sie, dass dieser Betrag nicht unterschritten wird. Damit erhöht sich ebenfalls die Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2025 auf 556,- Euro.

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP): proaktive Datenübermittlung ab 2025

 

Alle Daten für eine Betriebsprüfung müssen künftig auch im Falle eines Wechsels des Abrechnungsprogramms oder Wechsel eines Dienstleisters vorzeitig übermittelt werden. Diese Vorgabe ist unabhängig von einem Prüftermin zur Betriebsprüfung. Die übermittelten Daten werden von der Deutschen Rentenversicherung bis zur nächsten regulären Betriebsprüfung aufbewahrt. Mit diesem Update haben wir den euBP-Assistent erweitert, der Sie bei der Erstellung und Versendung der erforderlichen euBP-Daten unterstützt.

Neue Bescheinigung im Rahmen von rvBEA: LAKRV-Entgeltbescheinigung für Gewährung von Renten

 

Mit diesem Update nimmt Lexware lohn+gehalt Entgeltbescheinigungsabfragen der Landwirtschaftlichen Alterskasse entgegen. Sie dient zum einen der Abfrage von Einkommen für die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten und zum anderen der Hinzuverdienstprüfung bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die Abfrage erfolgt ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

A1-Bescheinigungen: Neue Antragsart für Grenzgänger:innen integriert

 

Arbeitgebende, die Grenzgänger:innen beschäftigen, müssen in bestimmten Fällen eine A1-Bescheinigung beantragen. Diesen Antrag stellt Lexware lohn+gehalt mit diesem Update zur Verfügung.

Initialmeldungen für den Datensatz Betriebsdaten (DSBD)

 

Bein Datensatz Betriebsdaten (DSBD) werden für alle Firmen und zugehörige Betriebsstätten, die mindestens im Abrechnungsmonat Oktober 2024 oder später stehen, Initialmeldungen erzeugt. Die Initialmeldungen beinhalten lediglich die Betriebsnummer und die Unternehmensnummer.

Sozialversicherungsmeldungen enthalten keinen Rechtskreis (Ost oder West) mehr

 

Für Sozialversicherungsmeldungen mit einem Beginndatum ab dem 01.01.2025 ist das Feld Rechtskreis zukünftig leer. Lediglich die Meldungen, die am 31.12.2024 enden, enthalten noch den Rechtskreis, auch die Jahresmeldungen für 2024 (Grund 50).

Korrekte Verbeitragung des fiktiven Entgelts bei Kurzarbeit

 

Mit diesem Update werden die Beiträge für das fiktive Entgelt bei Kurzarbeit nun korrekt berechnet und dargestellt. In der Januar-Aktualisierung 2025 wurden diese Beiträge leider nicht berücksichtigt. Die fehlenden Beiträge werden automatisch bei der nächsten Beitragsschätzung korrigiert und nachträglich verbeitragt.
(Betrifft nicht Lexware lohn+gehalt basis)

Installationsprobleme bei Netzwerk-Clients gelöst

 

Beim Update im Januar 2025 traten bei der Installation über den Lexware Info Service vermehrt Fehler auf,
insbesondere bei der Einrichtung von Clients in Lexware Netzwerken. Diese Fehler wurden korrigiert, sodass die Installation jetzt reibungslos verläuft.
(Betrifft nicht Lexware lohn+gehalt basis)

Oktober 2024

Lohnsteuerjahresausgleich: Veränderung der Kinderanzahl im laufenden Jahr

 

Verändert sich die Anzahl der abschlagsberechtigten Kinder, so darf der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bei der Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs nicht berücksichtigt werden, außer beim Wechsel von 0 auf 1 oder umgekehrt. Mit der neuen Version berücksichtigt Ihre Software diesen Sachverhalt automatisch.

In diesem Update verfügbar: Programmablaufplan Steuerabzug Dezember 2024

 

Im Abrechnungsmonat Dezember 2024 rechnet Lexware lohn+gehalt mit dem geänderten Programmablaufplan, der die steuerliche Entlastung durch die Anhebung des Grundfreibetrags sowie den erhöhten Kinderfreibetrag berücksichtigt.

Neuer DATEV-Kontenrahmen SKR 42 Vereine und Stiftungen

 

Mit diesem Update steht Ihnen der neue DATEV-Kontenrahmen SKR42 Vereine und Stiftungen zur Verfügung.
(Nicht in Lexware lohn+gehalt basis/plus)

Den Jahresabschluss sicher durchführen

 

Mit diesem Update können Sie das Jahr 2024 abschließen, alle Meldungen korrekt versenden und in den Januar 2025 wechseln.

Optimierung

 

Eine unkritische Sicherheitslücke im Installationsservice wurde behoben.

Juli 2024

Neues zum euBP Meldeverfahren: Prüfbescheid elektronisch abholen

 

Das Ergebnis der Betriebsprüfung (Prüfbescheid) kann auf Wunsch elektronisch zugestellt werden. Bei Ihrer nächsten Betriebsprüfung gehen Sie einfach wie folgt durch:

  • Auf der neuen Seite 'Prüfmitteilung' im euBP-Assistenten willigen Sie in die Datenübertragung mit 'Ja' ein. 
  • Erfassen Sie eine E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung, so dass das Prüfergebnis abgerufen werden kann. 
  • Über die Funktion 'Abholen vom meldecenter' holen Sie den Prüfbescheid ab. 
  • In der Antwortzentrale steht Ihnen das Dokument 'Prüfbescheid' als PDF zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Die Übermittlung des Prüfbescheids stellt im Rahmen des Meldeverfahren euBP eine neue Funktion dar, die für eine flächendeckenden Nutzung etwas Zeit braucht (z.B. Software-Aktualisierung beim Prüfer). Deshalb ist nicht ausgeschlossen, dass in der Übergangszeit oder in Sonderfällen Prüfbescheide auf dem Postweg zugestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Prüfer bzw. die Rentenversicherung.

Abruf der Sozialversicherungsnummer

 

Für Mitarbeiter:innen mit einem Ersteintritt ist der Abruf der Sozialversicherungsnummer verpflichtend, auch dann, wenn diese dem Arbeitgeber vorliegt. Zum Abruf der Sozialversicherungsnummer ist die Eingabe des Geburtsorts und des Geburtslands notwendig. Nach Eingabe dieser Daten kann die Sozialversicherungsnummer über die neue Schaltfläche 'SV-Nummer abfragen' abgerufen werden.

In Lexware lohn+gehalt premium integriert: Neue Pfändungsfreigrenzen Lohnauskunft

 

Ab 01.07.2024 gelten die neuen Pfändungsfreigrenzen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht hat. Diese neuen Grenzen haben wir in Ihr Update eingebaut. So pfänden Sie bei Lohnpfändungen automatisch den korrekten Betrag.

Juni 2024

Für Sie integriert: UV-Meldeverfahren mit Ansprechpartner/in

 

Mit diesem Update enthalten die Meldungen 'Anfragen an den BG-Stammdatendienst' und 'Lohnnachweise' jetzt einen Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Sie pflegen die Daten zum Ansprechpartner ganz einfach im Firmenstamm auf der Seite Betriebsdaten über die Schaltfläche 'Ansprechpartner/-in Entgeltabrechnung' ein.

Optimiert: Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen

 

Mit diesem Update haben wir diverse Anpassungen bei Bescheinigungen für besondere Personengruppen (z.B. geringfügig Beschäftigte) für Sie vorgenommen.

Für Sie aktualisiert: BA-BEA*-Meldeverfahren

 

Dieses Update enthält Anpassungen der BA-BEA Datensätze an das aktuelle Datensatzformat 5.0. Folgende Bescheinigungen sind Bestandteil des BA-BEA-Meldeverfahrens: Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über Nebeneinkommen und EU-Arbeitsbescheinigungen.
*Bundesagentur für Arbeit – Bescheinigungen elektronisch annehmen

April 2024

Mit diesem Update: rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs

 

Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 veröffentlicht. 

Dies macht eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs notwendig, u.a. in Bezug auf die Berücksichtigung des Beitragsabschlags in der Pflegeversicherung für zu berücksichtigende Kinder. 

Mit diesem Update wird eine rückwirkende Neuberechnung der Steuerbelastung für die betroffenen Mitarbeiter*innen beim nächsten Monatswechsel angestoßen.

Neu: euBP-Meldeverfahren inklusive Fragenbogen

 

Bei jeder Betriebsprüfung werden bestimmte Sachverhalte (z.B. Ansprechpartner, familienhafte Mitarbeit) abgefragt. Dieser Fragebogen wurde nun in das Meldeverfahren 'elektronische Betriebsprüfung (euBP)' integriert. 

Statt wie bisher auf Papier können Sie den Fragebogen innerhalb des euBP-Assistenten ausfüllen und zusammen mit den euBP-Meldedaten an die Prüfstelle übermitteln. Die Dokumentation erfolgt auf der euBP-Meldeprüfliste und nach dem Versand im Bericht euBP-Archiv.

Mit diesem Update erweitert: Initialmeldungen

 

Pro Betriebsnummer und zugehöriger Unternehmensnummer(n) ist einmalig eine 'Initialmeldung' an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln. Diese neue Anforderung gilt auch für Unternehmen mit Mitgliedschaften bei 'Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften' oder 'Feuerwehr-Unfallkassen'. 

Lexware lohn+gehalt löst die genannten Initialmeldungen (Betriebsdatenmeldung) jetzt automatisch aus. Der Versand erfolgt wie gewohnt zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen.

Neu: Dokumentenverwaltung für Dokumente aus Lexware myCenter

 

Alle Dokumente, die aus Lexware lohn+gehalt für Lexware myCenter zur Verfügung gestellt wurden, werden jetzt auch in der Dokumentenverwaltung aufgeführt. Der Aufruf erfolgt über das Menü 'Extras -> Lexware myCenter -> myCenter Dokumentenverwaltung'. Sie können im Dialog die Ansicht und die Anzahl der anzuzeigenden Dokumente über eine Sortierung der Spalten und mehrere Filter steuern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Dokumente zu löschen.
(Nur in Lexware lohn+gehalt pro/premium)

Für Sie integriert: Automatische Übernahme der 'Netto-Sozialleistung'

 

Erhält eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während einer Fehlzeit mit Entgeltersatzleistung weiterhin laufende Bezüge (z.B. Dienstfahrzeug, VWL), können diese weitergewährten Bezüge sozialversicherungspflichtig sein. Die Krankenkassen melden die Höhe der Netto-Sozialleistung zurück. Für die kommende Abrechnung muss dieser Betrag bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.

Mit diesem Update neu: Wenn in der Antwortzentrale eine noch nicht übernommene Rückmeldung über die Höhe der Netto-Sozialleistung vorliegt, wird diese automatisch im Abrechnungs- und Beitragsnachweisassistenten übernommen. Ein neuer Dialog informiert Sie über den Vorgang und die betroffenen Mitarbeiter*innen.

Neu: Wahlmöglichkeit zur Konsolidierung von Beitragsnachweisen

 

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten abrechnen, steht Ihnen im Menü: Verwaltung - Betriebsstätten eine neue Checkbox ' Beitragsnachweise konsolidieren' zur Verfügung. Mit Aktivierung der Checkbox werden die Beiträge aller Mitarbeiter*innen, die bei derselben Krankenkasse eines Rechtskreises versichert sind, zukünftig in einem Beitragsnachweis 'Betriebsstättenübergreifend' aufsummiert. Hinweis: Bevor Sie die Auswahl 'Beitragsnachweise konsolidieren' treffen, informieren Sie alle beteiligten Krankenkassen.

Für Sie umgesetzt: Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung

 

Ab 2024 ist eine Pauschalbesteuerung für Gruppenunfallversicherungsbeiträge durch das Wachstumschancengesetz unbeschränkt möglich. Diese Änderung haben wir in Ihre Software eingebaut.

Aktualisiert: Sonderregelung zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

 

Bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs ist nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies galt bislang nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Der bestehende Höchstbetrag wurde von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Dies gilt für Elektro-Pkws, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Eine Anleitung sowie weitere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Februar 2024

NEU: Meldegrund 04 = Mitaufnahme als Begleitperson in ein Krankenhaus

 

Auch für Mitarbeiter*innen mit Personengruppe 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigte), 110 (kurzfristig Beschäftigte) und 190 (gesetzlich Unfallversicherte ohne SV-Pflicht) können ab 2024 Entgeltbescheinigungen (EEL) mit Meldegrund 04 erstellt und versendet werden. Erfassen Sie die Fehlzeit 'Krankheit mit Krankengeld' und die zuständige gesetzliche Krankenkasse ganz einfach in den Mitarbeiterangaben.
Hintergrund: Es handelt sich hierbei um den Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V für Versicherte, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Versicherten bei einem stationären Aufenthalt begleiten.

NEU: Wechsel der Hauptbetriebsstätte

 

Seit Januar 2024 müssen Sie eine Hauptbetriebsstätte angeben, sofern Sie mehrere Betriebsstätten haben. Ist in Ausnahmefällen ein Wechsel der gewählten Hauptbetriebsstätte erforderlich, kann dieser erstmalig im Februar 2024 erfolgen. Die Mitarbeiter*innen werden dann mit SV- Meldungen 13/33 auf die neue Hauptbetriebsstätte umgemeldet.

Für Sie erweitert: BA-Tätigkeitsschlüssel

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Liste der Tätigkeitsschlüssel um neue Berufsgruppen und Berufe ergänzt. Diese haben wir in Ihre Software integriert.

Für Sie integriert: ELSTER Update

 

Für Sie integriert: ELSTER Update

Für den Datenaustausch mit den Finanzbehörden ist ein technisches Update erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Ohne dieses Update ist es nicht möglich, weiterhin die ELSTER-Funktionen im Programm zu nutzen.

Januar 2024

Lexware myCenter: Entgeltunterlagen elektronisch abrufen

 

Lexware myCenter: Entgeltunterlagen elektronisch abrufen

Stellen Sie Ihren Mitarbeiter:innen über Lexware lohn+gehalt pro/premium die Entgeltnachweise, die Lohnsteuerbescheinigung sowie die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung direkt bei der Erstellung der Lohnabrechnungen elektronisch über Lexware myCenter zur Verfügung.

Lexware myCenter ist in wenigen Schritten erledigt. Es stehen drei Freilizenzen für Sie bereit, weitere Lizenzen können separat erworben werden für monatlich 0,99 Euro (zzgl. MwSt.). Falls Sie Lexware myCenter bereits einsetzen, gelten die erworbenen Lizenzen auch für den Lohnzugang.

Ergänzend haben wir für Sie den Ablauf inklusive Einführungs-Video hier zusammengestellt.

(nicht in Lexware lohn+gehalt basis /plus)

Ab Januar 2024: Einführung einer Hauptbetriebsstätte bei mehreren Betriebsstätten

 

Falls Sie Firmen mit mehreren Betriebsstätten abrechnen, ist ab Januar 2024 die Angabe der Hauptbetriebsstätte verpflichtend. Im Januar 2024 erhalten Sie eine Fehler-Plausibilitätsprüfung, die direkt mit dem Betriebsstättenassistenten verlinkt ist. 

Im Betriebsstättenassistenten haben wir dafür die neue Checkbox 'Hauptbetriebsstätte' eingebaut. An dieser Stelle müssen Sie eine der Betriebsstätten als Hauptbetriebsstätte kennzeichnen. 

Für alle Betriebsstätten außer der Hauptbetriebsstätte erhalten Sie Null-Beitragsnachweise (Beitragsnachweise mit 0,- Euro). Für die Krankenkassen ist ab sofort ausschließlich die 'Hauptbetriebsstätte' der Beitragsschuldner und Ansprechpartner.

Neues bei den Elternzeitmeldungen

 

Neues bei den Elternzeitmeldungen

Der Beginn und das Ende einer Elternzeit (Fehlzeiten Elternzeit mit und ohne Elterngeld) werden ab 2024 mit neuen Meldegründen an die Krankenkasse gemeldet.

Lexware lohn+gehalt erstellt diese Elternzeitmeldungen 'Beginn Grund 17' und 'Ende Grund 37' für Mitarbeiter:innen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Für geringfügig Beschäftigte und privat versicherte Mitarbeiter:innen werden somit keine Elternzeitmeldungen erstellt. Die Elternzeitmeldungen versenden Sie zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen.

Die neue Meldepflicht gilt für einen Elternzeit-Beginn ab 01.01.2024. Für Mitarbeiter:innen, die sich über den 31.12.2023 bereits in Elternzeit befinden, werden keine Elternzeit-Ende-Meldungen erstellt.

Neue Meldung im Meldeverfahren Betriebsdaten (DSBD)

 

Pro Betriebsnummer und zugehöriger Unternehmensnummer(n) ist einmalig eine 'Initialmeldung' an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln. Lexware lohn+gehalt löst diese Initialmeldungen automatisiert aus. Die Initialmeldung ist eine neue Anforderung und dient zur Versorgung des Basisregisters im Sinne des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes.

Des Weiteren wird bei allen Betriebsdatenmeldungen (z.B. Änderungsmeldungen, Bestandsmeldungen) ab 01.01.2024 auch die zugehörige Unternehmensnummer automatisiert übermittelt. Die Betriebsdatenmeldungen versenden Sie wie gewohnt zusammen mit den Sozialversicherungsmeldungen.

Neue Regelung im Meldeverfahren zum Arbeitgeberkonto (DSAK)

 

Neue Regelung im Meldeverfahren zum Arbeitgeberkonto (DSAK)

Ab dem 01.01.2024 muss der Firmenname inkl. Rechtsform übermittelt werden. Der Name der Firma ist Bestandteil im Datenbaustein Grunddaten. Liegt die 'Rechtsform' nicht meldekonform vor, enthält die Übersichtseite in der Spalte 'Grunddaten' den Eintrag 'unvollständig'. Sie finden auf der Detailseite einen neuen Hinweis.

Grundlage für die Übermittlung der Rechtsform ist die Code-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vervollständigen Sie daher im Bedarfsfall den Firmenname inkl. Rechtsform über das Menü Extras -> Betriebsdaten (Gültigkeitsdatum und Namen).

Meldungen zum Arbeitgeberkonto beinhalten auch Änderungen zum 01.01.2024 für das Umlageverfahren (Teilnahme Umlagepflicht und gewählter Erstattungssatz). Beachten Sie im Januar die 'Prüfliste Arbeitgeberkontodaten' auf Vollständigkeit der Angaben inkl. Rechtsform. (Extras -> meldecenter Sozialversicherung -> Meldungen zum Arbeitgeberkonto -> Prüfliste Arbeitgeberkontodaten.)

Ab 01.01.2024 erfolgt die Übermittlung der Meldungen zum Arbeitgeberkonto bei mehreren Beschäftigungsbetrieben ausschließlich mit der gewählten Hauptbetriebsstätte.

In folgenden Bereichen haben wir zum 01.01.2024 die aktuellen Datensatzformate angepasst:

 
  • Datenerfassung und Datenübermittlung (DEÜV): 
    Das Bestandsprüfungsverfahren im Sinne von § 98 Absatz 2 SGB IV ist nicht mehr durchzuführen. Das hat zur Folge, dass der Datenbaustein Bestandsabweichung nicht mehr übermittelt wird.
  • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung(euBP): 
    Der Versand prüfrelevanter Gehaltsdaten erfolgt an die Rentenversicherung. Die neue Datensatzversion enthält geänderte Datenfelder und neue Inhalte wie u.a. Höhe des verwendeten KV-Zusatzbeitragssatzes und monatlicher Steuerfreibetrag.
  • Beitragserhebung (DSBE):
    Der Datensatz Beitragserhebung (DSBE) enthält die Daten zur Beitragserhebung durch eine berufsständische Versorgungseinrichtung. Die Berücksichtigung neuer Fehlerprüfungen und Versionserhöhung ab 01.01.2024 sind im Update enthalten.

Neue Version für elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL)

 

Für bestimmte Fehlzeiten, z. B. Krank mit Krankengeld, wird ab 01.01.2024 die Anzahl der Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, automatisch in den Entgeltersatzleistungs-Meldungen berücksichtigt und übermittelt.

Neue Plausibilitätsprüfungen und Eingabemöglichkeiten im Bereich der weiterbeschäftigten Rentner:innen

 

Neue Plausibilitätsprüfungen und Eingabemöglichkeiten im Bereich der weiterbeschäftigten Rentner:innen

Im Bereich der weiterbeschäftigten Rentner:innen wurde die Erfassung und die Prüfung um melderelevante Sachverhalte weiter verbessert.

Topaktuell: Sozialversicherungs- und Steuerwerte 2024

 

Topaktuell: Sozialversicherungs- und Steuerwerte 2024 

Ihr Update beinhaltet die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsberechnung und alle Steueränderungen, die ab Januar 2024 in Kraft treten.

Mindestlohnerhöhung ab 2024

 

Mindestlohnerhöhung ab 2024

Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich damit auch auf die Verdienstgrenze in Minijobs und Übergangsbereich aus.

Minijobs:                    520 Euro auf 538 Euro
Übergangsbereich:      von 520,01 Euro bis 2.000 Euro auf 538,01 Euro bis 2.000 Euro

Überprüfen Sie bitte das regelmäßige Arbeitsentgelt und den Beschäftigungsstatus Ihrer Mitarbeiter:innen. Lexware Scout unterstützt Sie mit Hinweisen.

Schnittstelle zu IW-Elan 2023

 

Schnittstelle zu IW-Elan 2023

Die Schnittstelle zu IW-Elan haben wir für Sie angepasst. Neu in diesem Update: Die Schnittstelle kann erstmalig auch für die browserbasierte Version von IW-Elan verwendet werden.
(nicht in Lexware lohn+gehalt basis /plus)