Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Annexsteuern (Lohn- und Kirchensteuer sowie und ggf. den Solidaritätszuschlag) vom Arbeitslohn Ihrer Arbeitnehmer einzubehalten. Ob Sie die Beträge ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt haben, prüft das Finanzamt in im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Lohnsteuer-Außenprüfung abläuft und was Sie wissen sollten.