eTIN: Keine Alternative mehr bei unbekannter Steuer-ID

Wenn Sie Angestellte beschäftigen, kommen einige steuerliche Verpflichtungen auf Sie als Arbeitgeber zu. Dazu gehört die Übermittlung der Lohnsteuerdaten an das für den Arbeitnehmer zuständige Finanzamt. Bei der elektronischen Datenübermittlung für die Lohnsteuerbescheinigung benötigen Sie die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Arbeitnehmers, damit das Finanzamt die Daten eindeutig einer Person zuordnen kann. In einigen Fällen liegt diese Nummer jedoch nicht oder noch nicht vor. Bis Ende 2022 konnten Sie dann die eTIN verwenden. Doch was ist jetzt zu tun?

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:19.12.2023

Zusammenfassung

Das Wichtigste zur eTIN im Überblick

  • Die eTIN war bis Ende 2022 eine Alternative zur steuerlichen Identifikationsnummer, falls diese (noch) nicht bekannt war.
  • Bei der elektronischen Datenübermittlung ans Finanzamt ab der Lohnsteuerabrechnung 2023 benötigen Sie zwingend die Identifikationsnummer Ihrer Beschäftigten. Die Nummer der eTIN kann in der Lohnsteuerbescheinigung seit 2023 nicht mehr verwendet werden.
  • Die eTIN setzte sich zusammen aus dem Vornamen und dem Nachnamen sowie aus dem Geburtsdatum des Arbeitnehmers.
  • Sie änderte sich nur bei Namensänderungen, z. B. im Fall einer Heirat.

Was ist die eTIN?

Die Abkürzung eTIN steht für „electronic Taxpayer Identification Number“, auf Deutsch: elektronische Transfer-Identifikations-Nummer. Sie war bis Ende 2022 eine Alternative zur steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) und wurde genutzt, wenn Ihnen als Arbeitgeber die Steuer-ID Ihres Arbeitnehmers (noch) nicht vorlag. Sie benötigten diese, um die notwendigen Daten zur Lohnsteuer ans Finanzamt des Arbeitnehmers zu übermitteln. Die rechtliche Grundlage bildete § 41b Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG).

Info

Neuregelung seit 2023 beachten

Arbeitgeber dürfen die eTIN seit der Lohnsteuerbescheinigung 2023 nicht mehr verwenden. Es ist zwingend die Identifikationsnummer der Beschäftigten zu erfassen.

Die Steuer-ID wird jedem Bürger bei seiner Geburt als Ordnungsmerkmal zugeteilt, ist ein Leben lang gültig und wird nur einmal vergeben. Bei Zuzug aus dem Ausland erhält der Steuerpflichtige die Identifikationsnummer postalisch nach Anmeldung bei der Meldebehörde. Sollte Ihrem zukünftigen Beschäftigten seine Steuer-ID verloren gegangen sein, findet er diese entweder in seiner letzten Lohnsteuerbescheinigung oder kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.

Was ist der Unterschied zwischen eTIN, Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer: Begriffsabgrenzung

Die Begriffe Steuernummer, Steuer-ID und eTIN geraten manchmal durcheinander. eTIN und Steuernummer sind jedoch nicht das Gleiche und auch zwischen eTIN und Identifikationsnummer gibt es Unterschiede.

So können Sie die verschiedenen Nummern unterscheiden und voneinander abgrenzen:

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<b>Nummer</b>
NummerWoherWofürGültigkeit
Steuer-ID (besitzt 11 Stellen) Bundeszentralamt für Steuern sämtliche Steuer- und Finanzangelegenheiten lebenslang unverändert
eTIN (hatte 14 Stellen) Nach amtlichen Regeln selbst gebildet Lohnabrechnung, wenn Steuer-ID nicht bekannt bis Steuer-ID vorliegt; Änderung nur bei Namensänderung
Steuernummer (besitzt 13 Stellen zuständiges Finanzamt Steuererklärung neu, wenn sich durch Umzug zuständiges Finanzamt ändert

Besonderheiten:

  • Bei Namen mit weniger als vier Buchstaben füllen Sie die übrigen Stellen mit einem „X“ aus
  • Falls es weniger als vier Konsonanten gibt, verwenden Sie für die übrigen Stellen die Vokale von hinten nach vorne
  • Namenszusätze wie „von“ oder „zu“ sowie Sonderzeichen wie Bindestriche werden weggelassen
  • „Sch“ wird zu „Y“, „ß“ zu „SS“, Umlaute wie „Ä“ zu “AE“

Tipp

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