Haftungsrisiko

Die Selbstständigkeit bringt neben den Vorteilen viel Eigenverantwortung mit sich, die Sie ganz alleine tragen. So sind Sie auch wenn es um die Haftung für einen Schaden geht, auf sich allein gestellt. Als Selbstständiger liegt das gesamte Haftungsrisiko bei Ihnen bzw. Ihrem Privatvermögen. Erfahren Sie hier, welche Mittel Ihnen zur Verfügung stehen, um in Ihrem Einzelunternehmen die Haftung zu beschränken.

Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. Daneben weichen wir auf das generische Maskulinum aus. Hiermit sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. Diese Vorgehensweise hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.

Zuletzt aktualisiert am:08.09.2023

Zusammenfassung

Haftungsrisiken im Überblick

  • Grundsätzlich steht ein Haftungsrisiko immer in Verbindung mit einem Schaden.
  • Es gibt immer einen Versursacher (Schuldner) und einen Geschädigten (Gläubiger).
  • Haftung bedeutet, dass für Sie Kosten entstehen. Als Selbstständiger haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.
  • Bestimmte Unternehmensformen (Kapitalgesellschaften) sind haftungsbeschränkt.
  • Als Einzelunternehmer können Sie eine GmbH, eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine AG gründen, um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren.
  • Wollen Sie keine Kapitalgesellschaft gründen, sollten Sie das Haftungsrisiko für Ihr selbstständig geführtes Unternehmen auf jeden Fall durch Gewerbeversicherungen absichern.

Definition

Was bedeutet Haftungsrisiko?

Suchen Sie zum Begriff Haftungsrisiko eine Definition, müssen Sie hierfür einige Aspekte beachten:

  1. Grundsätzlich entsteht Haftung oder ein Haftungsrisiko immer dann, wenn ein Schaden zugrunde liegt, mit dem Kosten verbunden sind.
  2. Ein Schaden spielt sich immer zwischen zwei Parteien ab: dem Verursacher (Schuldner) und dem Geschädigten (Gläubiger). Haftung bedeutet daher nichts anderes, als dass der Verursacher eines Schadens die Pflicht hat, entstandene Kosten zu übernehmen.
  3. Es können jedoch auch Schäden ohne direkten Verursacher entstehen.
  4. Die meisten rechtlichen Bestimmungen zur Haftung und zum Haftungsrisiko sind im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 241-853 geregelt.
  5. Das Thema Haftung ist auch eng mit der Unternehmensform verbunden. Bei manchen Rechtsformen ist diese ein wichtiger Teil der Firmenbezeichnung, wie bei der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Das heißt also, das Haftungsrisiko einer GmbH ist begrenzt.

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<b>Unternehmensform</b>
UnternehmensformVollständige HaftungHaftung auf Firmenvermögen beschränkt
Einzelunternehmen ja nein
GbR ja nein
OHG ja nein
KG Komplemetär: haftet mit Privatvermögen; Kommandidist: beschränkt in Höhe der Stammeinlage
GmbH nein ja
UG (haftungsbeschränkt) nein ja
AG nein ja

Wie in der Tabelle zu sehen ist, haften Freiberufler, Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit ihrem kompletten Privatvermögen.

Achtung

Vollständige Haftung bei Einzelunternehmern

Halten Sie sich daher immer vor Augen: Unterlaufen Ihnen schwerwiegende Fehler, die hohe Kosten nach sich ziehen, ist Ihr Unternehmen geschäftlich, aber auch persönlich ruiniert. Auch für Schäden des eigenen Equipments haften Sie als Selbstständiger voll.

Worauf bezieht sich das Haftungsrisiko für Selbstständige?

Einzelunternehmer, die selbst Schäden erleiden, haften hierfür an erster Stelle eigenverantwortlich. Dies kann aufgrund von diversen Ursachen der Fall sein, wie z. B.:

  • Es bricht ein Feuer in den eigenen Firmenräumen aus.
  • Es kommt zu einem Wasserrohrbruch.  
  • In Ihrem Büro hat ein Einbruch stattgefunden.

Grundsätzlich müssen Sie den Schaden aus Ihrem Privatvermögen bezahlen.

Tipp

Versicherungen schützen Sie im Schadensfall

Um Sie jedoch auch in solchen Fällen abzusichern, können Sie eine Inhaltsversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen.

Es gibt aber noch viele andere Gebiete, in denen Selbstständige mit ihrem Privatvermögen haften. Und zwar dann, wenn Sie schadhaft handeln. Wer etwa Datenschutzrichtlinien missachtet, kann bei einem fahrlässigen Verstoß mit einem Bußgeld im fünf- bis sechsstelligen Bereich haftbar gemacht werden.

Achtung

Beachten Sie die Urheberrechte

Eine weitverbreitete Falle sind Copyrightverletzungen. Ein Beispiel: Kreative arbeiten häufig mit Bilddatenbanken. Manche stellen die Bilder kostenlos zur Verfügung. Hier ist Vorsicht geboten. Denn es kann sein, dass die Grafiken ohne Erlaubnis des Urhebers hochgeladen wurden, und schon ist das Copyright verletzt. Hier erreichen Bußgelder schnell eine Höhe von mehreren tausend Euro.

Haftungsrisiko minimieren durch Unternehmensgründung

Mit einer Firmengründung können Sie als Einzelunternehmer Ihr Privatvermögen schützen. Ziehen Sie das in Erwägung, sollten Sie darüber nachdenken, eine Kapitalgesellschaft zu eröffnen. In Frage kommen für Sie:

  • die GmbH
  • die UG (haftungsbeschränkt)
  • die AG

Alle drei Unternehmensformen müssen Sie nicht zwangsweise mit mehreren Gesellschaftern gründen – Sie können sie auch als alleiniger Gesellschafter etablieren. Wie Sie Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln können und wann dies sinnvoll ist, lesen Sie in unserem weiterführenden Artikel.

Haftung bei einer Ein-Personen-GmbH

Bereits die Firmenbezeichnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verrät, dass die Verantwortung reduziert ist. Die Haftungsrisikenals Geschäftsführer einer GmbH belaufen sich nur auf das von Ihnen eingebrachte Startkapital oder den Kapitalanteil. Beachten Sie jedoch: Die GmbH ist als Rechtsform zwar wegen ihrer Haftungsbeschränkung sehr attraktiv, die Gründung ist allerdings mit relativ hohen Kosten verbunden. Die klassische GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro.

Achtung

Ausnahmefälle bei der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

Die Haftung bei Geschäftsführern einer GmbH mit Privatvermögen tritt allerdings dann ein, wenn Verletzungen von geltendem Recht vorliegen.

Haftung einer Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (UG) verhält sich bezüglich der Haftung genauso wie die GmbH. Auch bei dieser Unternehmensform ist der Firmenzusatz „haftungsbeschränkt“ im Titel zwingend erforderlich. Das bedeutet, dass die persönliche Haftung des Geschäftsführers auf das eingebrachte Firmenvermögen begrenzt ist. Gerade das Stammkapital ist der springende Punkt bei der Frage, auf welche Rechtsform Ihre Entscheidung fällt. Eine UG oder auch „Mini-GmbH“ können Sie mit einem Stammkapital zwischen 1 und 12.500 Euro gründen. Das ist für Sie eine Win-Win-Situation: Sie sind nicht in der Pflicht, ein hohes Startkapital einzubringen und können dennoch Ihr Haftungsrisiko minimieren.

Haftung einer Ein-Personen-AG

Als Selbstständiger haben Sie zudem die Möglichkeit, als individueller Gesellschafter eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen. Auch bei dieser Rechtsform sind Sie ein Geschäftsführer ohne Haftung mit Privatvermögen. Zudem ist die AG die Rechtsform mit dem besten Ruf. Doch der gute Ruf und die beschränkte Haftung haben ihren Preis. Bei der AG-Gründung müssen Sie ein Grundkapital (= Startkapital) von mindestens 50.000 Euro mitbringen.

Info

Haftung bei KG-Geschäftsführern

Als angestellter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist es für Sie wichtig zu wissen, unter welchen Szenarien es zur Haftung kommt. Hier einige Beispiele:

  • die Produkthaftung
  • die Handelndenhaftung
  • die Haftung für vorschriftsmäßige Abgabe von Sozialleistungen

Nehmen Sie zu diesem Thema am besten eine professionelle Beratung in Anspruch, damit Sie über Sonderregelungen der Haftung Bescheid wissen.

Haftungsrisiken reduzieren durch Gewerbeversicherung

Falls Sie keine Kapitalgesellschaft gründen wollen, können Sie das Haftungsrisiko als Geschäftsführer alternativ auch mit einer Gewerbeversicherung verringern. Bei dieser Option handelt es sich um betriebliche Versicherungen, die besonders Selbstständigen und Freelancern im Fall einer Haftung den Rücken stärken sollen. Eine Gewerbeversicherung soll also im Schadensfall Ihr Unternehmen vor den finanziellen Auswirkungen schützen.

Es gibt Angebote für verschiedenste Berufsgruppen – Gewerbeversicherungen für Gastronomie und Handel, aber auch für Freiberufler und Handwerker. Sie schützen Sie vor sämtlichen Haftungsrisiken, auch vor Feuer- oder Wasserschäden. Es gibt allerdings nicht die eine Gewerbeversicherung, sondern ein ganzes Bündel davon. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Versicherungsexperten beraten.

Welche Arten der Gewerbeversicherung gibt es?

Je nachdem zu welcher Branche Sie gehören, gibt es auch diverse Gewerbeversicherungen, um Haftungsrisiken abzufangen.

  1. Berufshaftpflichtversicherung: Diese ist für Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater sogar verpflichtend. Sie springt ein, wenn die Versicherten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten geschadet haben.
  2. Betriebshaftpflichtversicherung: Sie sichert hingegen unechte Vermögensschäden ab. Das sind Schäden bei Kunden, die zum Beispiel beim Erbringen Ihrer Dienstleistung entstanden sind.
  3. Inhaltsversicherung: Damit sichern Sie Ihre Maschinen, Werkzeuge, Waren sowie Ihre Betriebsausstattung gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl ab.
  4. Firmenrechtsschutzversicherung: Sie übernimmt die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden.
  5. Betriebsunterbrechungsversicherung: Aufgrund eines Feuers, Wasserschadens oder eines Einbruchs kann ein Ertragsausfall entstehen oder die Arbeit in Ihrer Firma muss unterbrochen werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt dann Ihre Fixkosten wie Miete oder Gehälter weiter.

Tipp

Weitere sinnvolle Absicherungen

Neben der Gewerbeversicherung spielen für Sie eine Absicherung im Krankheitsfall oder auch ein Finanzpolster für das Rentenalter eine wichtige Rolle. Informieren Sie sich, welche Krankenversicherung für Selbstständige am besten geeignet oder wie die Rentenversicherung für Selbstständige geregelt ist.

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