Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Wann ist das für Sie sinnvoll?

Haben Sie ein Einzelunternehmen gegründet, heißt das nicht, dass Sie diese Rechtsform auch für immer beibehalten müssen. Unternehmen verändern sich und eine Gesellschaft kann für Sie beispielsweise ab einem gewissen Punkt sinnvoller sein. Wollen Sie ein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln, müssen Sie jedoch einige Dinge beachten. Erfahren Sie hier, wann eine Umwandlung sinnvoll sein kann und wie sie abläuft.

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Zwei Männer stehen vor einem Laptop und reden miteinander
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 |  Zuletzt aktualisiert am:31.08.2023

Einzelunternehmen vs. GmbH: Die richtige Rechtsform für Solo-Selbstständige

Gerade in der Anfangsphase bietet es sich für die meisten Freelancer und Solo-Selbstständigen an, ein Einzelunternehmen zu gründen. Denn das ist schnell und kostengünstig erledigt. Außerdem müssen Sie kein Mindestkapital einbringen und bis zu einem Jahresumsatz von 800.000 Euro bzw. einem Gewinn von 80.000 Euro sind Sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dadurch bleibt der Verwaltungsaufwand für Sie überschaubar

Im Gegensatz dazu bedeutet die Gründung einer GmbH einen größeren Aufwand und mehr Verpflichtungen. Und auch das notwendige Startkapital von 25.000 Euro ist für Einzelkämpfer ein Grund mehr, sich zu Beginn gegen eine GmbH zu entscheiden. 

Mit wachsendem Erfolg kann es für Sie jedoch sinnvoll sein, eine Gesellschaft zu führen. Insbesondere Haftungsgründe und steuerliche Vorteile sprechen dafür, Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Denn als Einzelunternehmer stehen Sie wortwörtlich mit Ihrem Namen hinter Ihrem Business und haften mit Ihrem Privatvermögen.

Wann lohnt es sich, ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln?

Die Gründe für die Umwandlung in eine Gesellschaft sind unterschiedlich, hängen aber meist mit dem Unternehmenswachstum zusammen. Das ist auch logisch. Je besser Ihr Business läuft, desto mehr Verpflichtungen kommen auf Sie als Einzelunternehmer zu. Steigt zum Beispiel Ihr Jahresumsatz auf über 800.000 Euro, haben Sie die Pflicht zur doppelten Buchführung. 

Als Einzelunternehmer unterliegen Sie außerdem der Einkommensteuer. Bei hohen Gewinnen zahlen Sie also schnell den Spitzensteuersatz von 45 %, während Sie in der GmbH nur rund 30 % Steuern (15 % Körperschaftsteuer und 15 % Gewerbesteuer) abführen müssen. 

Folgende Aspekte sprechen zum Beispiel dafür, Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln

  • Ihr Umsatz und Gewinn sind so hoch, dass Sie als Einzelunternehmer den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Es ergeben sich durch die Umwandlung in eine GmbH also steuerliche Vorteile

  • Sie möchten Ihr Privatvermögen schützen

  • Sie planen langfristig den Verkauf Ihres Unternehmens bzw. möchten den Bestand durch eine Nachfolge sichern

  • Sie möchten personell wachsen und die Geschäftsführung abgeben

Checkliste zur Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH

Bevor Sie Ihr Einzelunternehmen bzw. Ihr Gewerbe in eine GmbH umwandeln, sollten Sie Ihr Vorhaben aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Das schafft Ihnen einen klareren Blick, ob die Umwandlung für Sie sinnvoll ist. Wir haben Ihnen dafür eine praktische Checkliste mit den wichtigsten Fragen zusammengestellt, welche Sie abarbeiten können: 

  • Ihre beruflichen Wünsche und Zukunftsplanungen: Was wollen Sie mit Ihrem Business erreichen? Wohin soll es sich entwickeln? 

  • Steuerliche Faktoren: Ergeben sich durch die Umwandlung steuerliche Vorteile für Sie? 

  • Wirtschaftliche Faktoren: Welche Umsatz- und Gewinnentwicklung erwarten Sie? Wie steigert sich Ihr Unternehmenswert durch die Umwandlung? 

  • Rechtliche Faktoren: Gibt es Haftungsrisiken, gegen die Sie sich besser absichern möchten? Lohnt sich eine Trennung von Inhaber- und Geschäftsvermögen? 

  • Reputation und Kreditwürdigkeit: Steigert die Umwandlung Ihr Image und Ihre Kreditwürdigkeit? 

  • Personelle Veränderungen: Sollen weitere Gesellschafter beteiligt oder Mitarbeitende eingestellt werden? Möchten Sie die Geschäftsführung an jemand anderen geben? 

  • Nachfolge: Planen Sie langfristig den Verkauf Ihres Unternehmens? 

Berücksichtigen Sie alle diese Punkte, erhalten Sie ein besseres Verständnis dafür, ob sich die Umwandlung für Sie lohnt oder nicht. Im Grunde kommt es vor allem darauf an, was Sie möchten und wo Sie Ihr Unternehmen in Zukunft sehen. Auf der anderen Seite bringt Ihnen die Umwandlung neben steuerlichen Vorteilen auch eine gewisse Sicherheit bei Haftungsfragen. 

Wie läuft die Umwandlung vom Einzelunternehmen in eine GmbH ab?

Besitzen Sie ein Einzelunternehmen, das Sie in eine GmbH umwandeln möchten, müssen Sie dieses in die Gesellschaft einbringen. Das bedeutet nichts anderes, als das Einzelunternehmen als Sach- bzw. Stammeinlage in die GmbH zu integrieren. Dafür gibt es zwei Varianten

  1. Sie bringen Ihr Einzelunternehmen in eine bestehende Gesellschaft ein (Sachkapitalerhöhung). 

  2. Es wird eine neue GmbH für diesen Zweck gegründet (Sachgründung). 

1. Einbringung des Einzelunternehmens in eine bestehende GmbH

Es gibt bereits eine Gesellschaft, in die Sie Ihr Einzelunternehmen einbringen möchten? Dann kann der laufende Betrieb des Einzelunternehmens integriert werden. Dazu müssen die Gesellschafter der GmbH eine Kapitalerhöhung beschließen. Anschließend wird das Einzelunternehmen als Einlage eingebracht und der Handelsregistereintrag der GmbH vom zuständigen Registergericht geändert.

2. Einbringung des Einzelunternehmens in eine neu gegründete GmbH

Die Sachgründung läuft ähnlich ab wie eine Sachkapitalerhöhung. Auch hier wird Ihr Einzelunternehmen als Sacheinlage in die GmbH eingebracht. Nach der Eintragung der neuen GmbH ins Handelsregister ist Ihr Einzelunternehmen fortan Teil der Gesellschaft und rechtlich nicht mehr davon abzugrenzen. 

Achtung

Eine Sachgründung mit einer UG ist nicht möglich

Eine Ausnahme bildet die UG (haftungsbeschränkt). Ihre Gründung ist ausschließlich als Bargründung möglich, da Sacheinlagen verboten sind. Sie können Ihr Einzelunternehmen dementsprechend nicht ohne Weiteres in eine UG umwandeln. Was allerdings z. B. möglich ist: die Veräußerung Ihres Einzelunternehmens an eine UG.

Werden Verträge automatisch übernommen?

Geschlossene Verträge werden bei der Umwandlung nicht automatisch von der GmbH übernommen. Das heißt, Sie müssen alle bestehenden Verträge und Verbindlichkeiten auf die GmbH übertragen und in einem Einbringungsvertrag auflisten. 

Info

Holen Sie sich fachlichen Rat, wenn Sie Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln

Holen Sie für die Umwandlung auf jeden Fall einen Steuerberater mit ins Boot. Unter Umständen ist auch die Beauftragung eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht sinnvoll. Diese können Ihnen die richtigen Informationen für den geeigneten Zeitpunkt sowie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen liefern.

Was kostet die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH?

Ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, kann ganz schön teuer werden. Unter anderem können folgende Kosten anfallen: 

  • Notarkosten: Der Notar beglaubigt den Gesellschaftsvertrag, den Gründungsbeschluss sowie die Eintragung ins Handelsregister. Das kostet je nach Leistungsumfang zwischen 500 und 900 Euro. 

  • Eintrag ins Handelsregister: Für die Eintragung erhebt das Registergericht eine Gebühr von 150 Euro. 

  • Steuerberatung: Wenn Sie sich für eine GmbH entscheiden, sollten Sie einen Steuerberater beauftragen, um Sie vor Nachzahlungen zu schützen. Die Kosten liegen hier bei mindestens 150 Euro im Monat. 

  • Rechtsberatung: Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht unterstützt Sie zum Beispiel bei der Einbringung von Vermögenswerten oder Verträgen in die GmbH. Je nach Leistungsumfang entstehen Ihnen dadurch Kosten ab 200 Euro. 

Info

Doppelte Buchführung bei GmbHs

Beachten Sie, dass für eine GmbH immer die Pflicht der doppelten Buchführung und damit zur Anfertigung eines Jahresabschlusses mit einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Wenn Sie diese Aufgabe an Ihren Steuerberater abgeben, kommen mehr Kosten auf Sie zu. Außerdem gibt es bei einer GmbH weitere Aspekte, die Ihr Steuerberater beachten muss – wie z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen, verdeckte Einlagen oder Statusfeststellungsverfahren des Gesellschafter-Geschäftsführers, um nur einige zu nennen. Kalkulieren Sie diese also ebenfalls mit ein.

Diese Kosten sollten Ihnen vorab bewusst sein. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Umwandlung nicht im Alleingang, sondern mit der Unterstützung von Fachleuten durchführen.

Welche Steuern fallen für eine GmbH an?

Mit der Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH ändert sich auch die Besteuerung Ihrer Einnahmen. Während Sie als Einzelunternehmer auf Ihre Gewinne Einkommensteuer zahlen müssen, fällt für Ihre GmbH die Körperschaftsteuer an. Natürlich müssen Sie auch weiterhin Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen. Sollten Sie bisher von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht haben, kommt für Sie die Umsatzsteuer neu hinzu. 

Die für eine GmbH relevanten Steuern im Überblick

  • Körperschaftsteuer: 15 % 

  • Gewerbesteuer: mindestens 7 % (festgelegt durch Gemeinde, auch bei Einzelunternehmen schon erforderlich)‍ 

  • Umsatzsteuer: 19 % bzw. 7 % (ggf. auch schon beim Einzelunternehmen) 

Umwandlung überdenken: Ist das Einzelunternehmen für Sie doch besser?

Vielleicht kommen Sie am Ende auch zu dem Schluss, dass das Einzelunternehmen doch die bessere Rechtsform für Sie ist. Etwa, weil Ihre Umsätze bzw. Gewinne stark schwanken und sich die steuerlichen Vorteile der GmbH dadurch langfristig nicht auszahlen oder weil Sie Ihre Entscheidungsfreiheit nicht aufgeben möchten.

Die Vor- und Nachteile eines Einzelunternehmens im Überblick

Sind Sie sich noch unsicher, ob das Einzelunternehmen oder die Umwandlung in eine Gesellschaft besser ist, hilft Ihnen ein Blick auf die Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens:

Vorteile

 
  • Niedrige Gründungskosten
  • Maximale Entscheidungsfreiheit
  • Einfache Buchführung (bis 800.000 Euro Jahresumsatz bzw. 80.000 Euro Gewinn)
  • Kein Mindestkapital notwendig
  • Geringere Steuerlast bei niedrigeren Gewinnen
Nachteile  
  • Keine Haftungsbeschränkung
  • Alleinige Verantwortung
  • Bilanzierungspflicht bei großen Umsätzen
  • Unternehmensbezeichnung muss Ihren Namen enthalten
  • Spitzensteuersatz bei hohen Gewinnen und dadurch höhere Zahllast als bei GmbH

Ihr Fahrplan für die Umwandlung in eine GmbH

Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, sollten Sie sich eine passende Strategie zurechtlegen und diese umzusetzen. Eine Umwandlung sollte niemals ein Blindflug und gut überlegt sein. Ein Wechsel der Rechtsform kann sonst schnell teuer oder zu einem großen Missverständnis werden.

Achtung

Vorsicht vor Bußgeldern

Sie müssen das Handelsregister und ggf. das Transparenzregister rechtzeitig informieren, wenn Sie Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln. Sonst können Sie mit Bußgeldern abgestraft werden.

Zusammenfassung

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Ein Einzelunternehmen muss langfristig nicht zwangsläufig die passende Rechtsform für Sie bleiben. 

  • Eine Umwandlung zur Gesellschaft ist sinnvoll, wenn die steuerlichen Vorteile die zusätzlichen Kosten übersteigen. 

  • Die Haftung einer GmbH ist im Regelfall auf das Unternehmensvermögen begrenzt (außer bei Missachtung der Sorgfaltspflicht). 

  • Die Umwandlung lohnt sich also, wenn Sie ein erhebliches Privatvermögen besitzen und gleichzeitig Ihr Betrieb ein enormes Haftungsrisiko hat, das Sie schützen möchten. 

  • Die Umwandlung kann durch eine Sachkapitalerhöhung oder als Sachgründung erfolgen. 

  • Eine Gesellschaft bedeutet immer einen höheren Verwaltungsaufwand als ein Einzelunternehmen. 

  • Eine Umwandlung kostet Geld und kann bei Versäumnissen noch teurer werden, da Bußgelder anfallen. 

  • Holen Sie sich daher am besten die Expertise von Fachleuten aus dem Steuer- und ggf. dem Gesellschaftsrecht ein. 

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