SV-Meldeportal - aktuelle Version und Produktunterstützung

Das SV-Meldeportal ist seit dem Jahr 2024 aktiv. Wo erhalten Sie Informationen über die Nutzung des SV-Meldeportals?

Die ITSG informiert auf Ihrer Website:

Weitere Informationen zur Nutzung erhalten Sie hier: SV-Meldeportal

Voraussetzung:

Um das SV-Meldeportal nutzen zu können, benötigen Sie ein ELStER-Organisationszertifikat. Dies können Sie im ELStER-Portal beantragen.

Das ELStER-Organisationszertifikat können Sie für Lexware-Programme uneingeschränkt verwenden. Beachten Sie vor einem Wechsel des ELStER-Zertifikats, dass sämtliche Verarbeitungsprotokolle abgeholt wurden.

Wichtig:

"Die Registrierung erfolgt einmalig unabhängig von der Laufzeit der Nutzung des SV-Meldeportals."

Die ITSG informiert im Abschnitt "Einführung in das SV-Meldeportal" über die kostenpflichtige Nutzung:

Hinweis:

Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich als Selbstständige im Rahmen des A1-Antragsverfahrens nutzen, oder Nutzer, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung von Zahlstellennummern oder gesonderten Absendernummern nutzen, sind von dem Nutzungsentgelt befreit.