Bezüge/Zuschüsse bei Sozialleistungen gemäß § 23 c SGB IV abrechnen

Bezüge, die während einer Fehlzeit mit Entgeltersatzleistungen weitergezahlt werden, sind bei Überschreiten des SV-Freibetrags beitragspflichtig. Zur Prüfung der SV-Pflicht sind Angaben auf der Seite 'Bezüge bei Sozialleistung' erforderlich.

Hintergrund

Auszug § 23c SGB IV:

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, Verletztengeld ...und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezuges von Krankengeld, Krankentagegeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld oder Elterngeld weiter erzielt werden, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt (§ 47 des Fünften Buches) nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen ..."

Lexware lohn+gehalt prüft diese Freigrenze und berechnet ggf. die SV-Beiträge automatisch. 
Wenn dazu weitere Angaben erforderlich sind, macht Sie 'Lexware scout' durch die Meldung: 'Es ist laufendes Entgelt bei gleichzeitiger Fehlzeit mit Sozialleistung erfasst' ...darauf aufmerksam. 


Definition Bezüge bei Sozialleistungen

Was sind weitergezahlte laufende Bezüge?

  • VWL-Zuschüsse
  • Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
  • Geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen)
  • AG-Zuschüsse zum Krankengeld

Was gehört nicht zu den weitergezahlten Bezügen?

  • Einmalzahlungen
  • Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit auf Basis einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob)

Definition Sozialleistungen

SozialleistungFehlzeiten im ProgrammVersicherungsträger
  • Krankengeld
  • Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
  • Krankheit mit Krankengeld
  • Krankheit bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung
  • Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld
Krankenkasse des Mitarbeiters
VerletztengeldArbeitsunfall mit VerletztengeldUnfallversicherung
Übergangsgeld

Wiedereingliederung/Reha

Rentenversicherungsträger
Bundesagentur für Arbeit
Mutterschaftsgeld
  • Mutterschutzfrist mit AG-Zuschuss
  • Mutterschutzfrist ohne AG-Zuschuss
Krankenkassen/Bundesversicherungsamt
Krankentagegeld
  • Krankheit mit Krankentagegeld
  • Kur mit Krankentagegeld
private Krankenversicherung
Elterngeld Elternzeit 

 

Vorgehen

Hinweise:

  • Lexware lohn+gehalt prüft anhand Ihrer Eingaben die Sozialversicherungspflicht der weitergezahlten Bezüge.
  • Zuschüsse zu 'Vermögenswirksame Leistungen', sozialversicherungspflichtige Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteile aus der Dienstwagenüberlassung, sind ebenfalls auf Sozialversicherungspflicht zu prüfen.
  • Bei der Berechnung müssen die Entgeltersatzleistungen (Sozialleistungen) bei der Berechnung berücksichtigt werden.

1. Schritt: Übernahme der in der Antwortzentrale rückgemeldeten Entgeltersatzleistungen

  1. Öffnen Sie die Antwortzentrale und prüfen Sie, ob der auf der Seite 'Rückmeldungen Meldeverfahren' Einträge vorhanden sind. 
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Übernehmen'.   

2. Schritt: Angaben auf der Seite 'Bezüge bei Sozialleistung' 

  1. Öffnen Sie in den Lohndaten unter 'Fehlzeiten und Textfeld' die Seite 'Bezüge bei Sozialleistungen'.
  2. Wählen Sie aus der Auswahlliste den Eintrag 'Ja, es werden Bezüge weitergezahlt' und setzen Sie das Häkchen bei den betreffenden Bezügen (z. B. Dienstwagen).
    Hinweis: Die aus der Antwortzentrale übernommene Netto-Sozialleistung ist auf dieser Seite eingetragen. Falls der Sozialversicherungsträger noch keine Netto-Sozialleistung gemeldet hat, können Sie diese selbstverständlich manuell eintragen. 


    Hinweise:
    Wenn der Mitarbeiter andere weitergezahlte Bezüge erhält, stehen Ihnen folgende Lohnarten zur Verfügung:
    - Lohnart '0953 laufende Bezüge während Entgeltersatzleistung'. 
    - Lohnart '2903 geldwerte Vorteile während Entgeltersatzleistung'.


Nachfolgend haben wir für Sie die in der obigen Abbildung markierten (Eingabe-) Felder erläutert:

-'Netto-Entgelt':
Lexware lohn+gehalt ermittelt das Netto-Entgelt für den Mitarbeiter automatisch. Grundlage ist, das Nettoentgelt, das sich ergeben würde, wenn der Mitarbeiter im aktuellen Abrechnungsmonat keine Fehlzeit gehabt hätte.

- 'Netto selbst eingeben':
Das vom Programm ermittelte Netto-Entgelt können Sie bei Bedarf ändern: Haken Sie dazu die Option 'Netto selbst eingeben' an. 

- 'Netto-Sozialleistung':
Die Krankenkasse meldet Ihnen nach einer Prüfung die kalendertägliche Netto-Sozialleistung zurück.
Wenn Sie die Krankenkassenrückmeldungen aus der Antwortzentrale übernehmen, übernimmt Lexware lohn+gehalt automatisch den Betrag für die Vergleichsberechnung.
Haben Sie keine Rückmeldung über die Höhe der Sozialleistung erhalten, erfragen Sie den Betrag bei dem für die Gewährung der Sozialleistung zuständigen Versicherungsträger. 


Neu ab Update April 2024:  

Wenn Sie die rückgemeldete Netto-Sozialleistung nicht aus der Antwortzentrale übernommen haben, wird der Betrag von Lexware lohn+gehalt automatisch beim Erstellen der Beitragsnachweise übernommen.
Sie erhalten den unten abgebildeten Hinweis:


Vergleichsberechnung

Lexware lohn+gehalt prüft anhand der Angaben, ob die gewährten Bezüge, zusammen mit der Sozialleistung das Nettoentgelt übersteigen. Ist dies der Fall wird der übersteigende Betrag sozialversicherungspflichtiges Entgelt.
 

Wichtig zu beachten

TippBeachten Sie die ausführlicheHilfe im Programm.

Allgemeine Hinweise zur Entgeltbescheinigung Krankengeld finden Sie in unserer FAQ EEL-Entgeltbescheinigung bei Krankengeld

 

Darstellung der Vergleichsberechnung auf dem Lohnkonto:

Die Vergleichsberechnung wird im Lohnkonto auf der letzten Seite dargestellt.

Beispiel: 

Fehlzeit - 'Krankheit, mit Krankengeld' vom 15.04.-30.04.(16 Tage)

- Netto (Netto-Entgelt) = 2.079,19 EUR
- Tägliche Netto-Sozialleistung = 65 EUR * 30 Tage = 1.950 EUR monatlich.

  • 'SV-Freibetrag': 
    'Netto-Entgelt' abzüglich 'Netto-Sozialleistung' (voller Monat) = monatlicher SV-Freibetrag.  
    Der monatliche SV-Freibetrag wird auf die tatsächlichen Fehltage begrenzt.

    SV-Freibetrag': = 68,90 EUR (2.079,19 - 1.950,00 = 129,19 / 30 * 16).
     
  • 'Bezüge während SL-Bezug': 
    Weitergewährte Bezüge aus z. B. Dienstwagen: 870,67 EUR.

     
  • 'beitragspfl. Einnahme':
    Bezüge während SL-Bezug 870,67 EUR abzüglich SV-Freibetrag 68,90 = 801,77 EUR beitragspflichtige Einnahme.

    Hinweis:  Wenn der berechnete 'SV-Freibetrag' höher ist als die 'Bezüge während SL-Bezug', ist der weitergewährte Bezug beitragsfrei. Unter 'beitragspfl. Einnahme' sind dann '0,00' EUR ausgewiesen. 

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