EPP für Rentner im Programm erfassen

Die EPP für Rentner ist nicht zwingend zu erklären

Hintergrund:

Wie kann ich die EPP für Rentner erfassen?

Lösung:

Die EPP für Rentner ist nicht zwingend zu erklären, da es sich um sogenannte E-Daten handelt, die nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.

Um jedoch eine möglichst korrekte Steuerberechnung zu gewährleisten, haben wir im Bereich Rente eine Abfrage integriert, die fragt ob über diese Rente die EPP ausgezahlt wurde.  In der Steuerberechnung werden die sonstigen Einkünfte entsprechend erhöht und darauf dann die Steuer berechnet. Eine Übermittlung der EPP durch die Software wird weder über die Formularausgabe noch über ELSTER passieren.

EPP_Rentner.png

Hinweis:

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand:

-    wird die EPP nicht in der Rentenbezugsmitteilung enthalten sein,
-    ist die EPP voll zu versteuern (also nicht wie die Rente nur mit dem Ertragsanteil),
-    wird die EPP durch die Rentenkassen ans Finanzamt übermittelt.

Eine zusätzliche Eintragung in der Anlage SO oder ähnliches halten wir für nicht sinnvoll, da dann der doppelte Ansatz durch das Finanzamt sehr wahrscheinlich ist.

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