Festschreibung buchungsrelevanter Belege im Bereich Abo/Wartung

Belege können beim Ausführen eines Abo-Vorgangs, sofern gewünscht, direkt festgeschrieben werden.

Um beim Ausführen eines Abovorgang die buchungsrelevanten Belege direkt festzuschreiben, gehen Sie wie folgt vor:

1.) Rufen Sie den Abovorgang bei Fälligkeit auf und führen Sie diesen aus.

2.) Die Zusammenfassung erscheint. Setzen Sie nun, wie nachfolgend markiert, die Option "Belege festschreiben", sofern die buchungsrelevanten Belege, die im Abovorgang enthalten sind, sofort festgeschreiben werden sollen.

Hinweis: Der Dialog merkt sich die ausgewählte Einstellung für die zukünftigen Aboläufe!

Sofern Sie sich nicht sicher sind, können Sie jederzeit die über den Abovorgang erzeugten Belege nachträglich über das Kontextmenü festschreiben:

 

Buchungsrelevante Belege erhalten, sofern Sie nicht festgeschrieben sind, beim Drucken den Zusatz 'Entwurf' und können im "Entwurfs" Modus noch verändert werden:

Ein Ausdruck ohne den Zusatz 'Entwurf' ist erst möglich, sobald der buchungsrelevante Beleg den Status 'Festgeschrieben' (FG) hat.

Beachten Sie hierbei, dass ein buchungsrelevanter Beleg, der über den Abovorgang festgeschrieben wird, nicht mehr verändert werden kann. Sofern eine Korrektur an diesem Auftrag notwendig werden würde, müsste dieser storniert und neu erzeugt werden.

Buchungsrelevante Belege sind u.a. Rechnungen, Rechnungskorrekturen, Sammelrechnungen, Eingangsrechnungen, Lieferantengutschriften, Gutschriften, sowie in Lexware handwerk premium zusätzlich: Teilrechnungen und  Schlussrechnungen. Also alle Belege, die auch gebucht werden können. Ein Stornobeleg und sein Vorgängerbeleg erhält mit dem "Speichern" automatisch den den Status festgeschreiben ("FG") . Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Abschlagsrechnungen, Proformarechnungen, Bestellanfrage, Bestellung, Wareneingang, Rücksendung sowie in Lexware handwerk premium: Nachtragsangebote, Nachtragsauftragsbestätigungen, Serviceaufträge und Kostenvoranschläge sind keine buchungsrelevanten Belege und sind von der Festschreibung nicht betroffen.

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